Da wie Du schreibst , Ihr schon 2x Probleme mit dem Hund hattet und er scheinbar kein unbekannter ist, würde ich keine Versuche starten dies privat zu regeln.
Das Du beim Ta warst ist schon mal gut. Ich hoffe es ist auch als Beissvorfall vermerkt,denn dann ist der Ta schon mal in der Pflicht dies zu melden.
Kein TA muss Beißvorfälle melden (außer der Berufsgenossenschaft, wenn er oder seine Angestellten gebissen werden )
Im gleichen Zug, wenn Dir der Halter bekannt ist eine schriftl. Anzeige beim Ordnungsamt machen mit dem Werdegang des Geschehens. Am besten im Beamtendeutsch mit Paragraphen aus der Polizeiverordnung Deiner Gemeinde.
Wenn möglich mit dem Attest vom Arzt Deiner Begleitung und der Anschrift Deines TA, evtl.auch Zeugen.
Dabei ist es egal was Du für eine Rasse hast.
Der andere Hundebesitzer ist absolut Verantwortungslos im Umgang mit seinem Hund und da dies keine Außnahmen sind, sollte dies Behördlich mal gemeldet werden eben das Behörden da tätig werden.
Der nächste Hund würde vieleicht nicht nur mit Bissverletzungen davon kommen, sondern sein Leben lassen.....oder Menschen schwer verletzt.
Ich rede da von eigenen Erfahrungen durch Beissvorfälle die mein Hund ertragen mußte und von Tips von Polizeifreunden unsres Hundeplatzes wie ich verfahren soll, und welche mir auch die Anzeige geschrieben haben.