habe mich an anderer stelle bereits dazu geäußert:
wenn es in dem zwinger / der anlage keine tierschutzwidrigen zustände gibt, dann kann der da züchten wie und was er will!
es gibt kein gesetz, was es verbietet mischlinge zu produzieren!
es gibt gesetze in sachen hundehaltung / mehrhundehaltung, lärmbelästigung, geruchsbelästigung, entsorgung von exkrementen, haltungsauflagen, usw. aber NICHTS, was sagt, dass man nicht herumvermehren darf wie man will, wenn alles andere erfüllt ist!!
ich kenne einen fall, wo ebenfalls gezielt mischlinge gezüchtet werden.
es wäre möglich 100 welpen im jahr zu "produzieren", der hundebestand beläuft sich auf ca. 20 "zuchtfähige" hunde, wovon gerüchten nach nur 10 ofizieller eigentum sind.
getarnt ist das ganze nebenbei als hundepension.
die anlage ist sauber, gradezu vorbildlich! die hunde haben wasser zur verfügung, die unterbringung ist blendent (nach aussen hin!!) und so weiter.
dass die hunde mitunter lediglich 3 x täglich nur kurz zum lösen aus dem knast kommen, die röntgenaufnahmen (hüften, ellenbogen) der "zuchthunde" miserabel aussehen, teilweise die hündinnen zwei würfe im jahr haben (immer 9-14 welpen!!!) und eigentlich ohne umwelteinflüsse von aussen vor sich hinvegetieren, das sieht ja das amt nicht!!
die hunde sind umweltscheu, schon die welpen zeigen ein so reduziertes verhalten, dass man als erfahrener hundemensch sofort ins grübeln kommt.
die hunde werden vorzugsweise an ersthundehalter verscherbelt!!
dem finanzamt gegenüber wird korrekt abgerechnet, alles läuft über eine ordentliche firma, alle genehmigungen zur hundehaltung und pension sind erteilt.
fazit: man kann NICHTS machen von offizieller seite!!! und die machen munter weiter .....
so sieht es wohl leider da auch aus ....