Welpe aus dem Internet

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naja das problem ist es, zumindest ist es hier in bremen so und denke auch in den meisten anderen Bundesländern, dass die Zustimmung des Vermieters zusammen mit polizeilichen führungszeugnis & Sachkundegenehmigung Teil der Haltrgenehmigung vom OA ist.

Und ohne Haltergenehmigung ist eben auch kein Besitz eines Listenhundes Kat 1 möglich - soweit ich das zumindest weiß

aber ich versteh nich wieso der TE nich einfach in das Haus seines vaters zieht da wäre es doch kein problem
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Missing_Bonny ... hast du hier schon mal geguckt?
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naja das problem ist es, zumindest ist es hier in bremen so und denke auch in den meisten anderen Bundesländern, dass die Zustimmung des Vermieters zusammen mit polizeilichen führungszeugnis & Sachkundegenehmigung Teil der Haltrgenehmigung vom OA ist.

Und ohne Haltergenehmigung ist eben auch kein Besitz eines Listenhundes Kat 1 möglich - soweit ich das zumindest weiß

aber ich versteh nich wieso der TE nich einfach in das Haus seines vaters zieht da wäre es doch kein problem

Keine Ahnung...
könnte kein Platz sein...
könnte vermietet sein - und eigenbedarf nachzuweisen ist heute nicht mal gerade so getan - vorallem wenn Familien mit kindern da wohnen.
kann viele Gründe haben. Jobmässig gebunden ect.
 
Das wurde doch in seinem anderen Thread alles schon durchgekaut.

Ohne Vermietergenehmigung geht´s nicht. Und natürlich kann der Vermieter darüber bestimmen, welche Hunde in seinem Haus gehalten werden dürfen. Speziell wenn es um gelistete Rassen geht.

Ich würde hier wirklich niemanden ermutigen, es darauf ankommen zu lassen. Solche Sachen müssen immer die Hunde ausbaden.

Den Hund beim Papa anmelden, reicht auch nicht, denn es ist entscheidend, wo sich der Hund dauerhaft aufhält. Wenn der Vermieter "solche Hunde" nicht im Haus haben will, ist ihm das egal, wo und auf wen der Hund gemeldet ist.
Und es gibt nur Stress und Ärger.

Einer der Hauptgründe für die Abgabe von Listenhunden in Tierheimen lautet: Stress mit dem Vermieter, weil vorher keine schriftliche Genehmigung eingeholt.
 
Das wurde doch in seinem anderen Thread alles schon durchgekaut.

Ohne Vermietergenehmigung geht´s nicht. Und natürlich kann der Vermieter darüber bestimmen, welche Hunde in seinem Haus gehalten werden dürfen. Speziell wenn es um gelistete Rassen geht.

Ich würde hier wirklich niemanden ermutigen, es darauf ankommen zu lassen. Solche Sachen müssen immer die Hunde ausbaden.

Den Hund beim Papa anmelden, reicht auch nicht, denn es ist entscheidend, wo sich der Hund dauerhaft aufhält. Wenn der Vermieter "solche Hunde" nicht im Haus haben will, ist ihm das egal, wo und auf wen der Hund gemeldet ist.
Und es gibt nur Stress und Ärger.

Einer der Hauptgründe für die Abgabe von Listenhunden in Tierheimen lautet: Stress mit dem Vermieter, weil vorher keine schriftliche Genehmigung eingeholt.

Da sind sie wieder die Verallgemeinerungen.. :)

Wenn man sich auf das Wort "oft" einigen könnte sähe das ganze schon anderes aus.;)
Dann würde nämlich klar, das diese Menschen die ihr Tier abschieben sich eben nicht wehren wollen weil ihnen ihre Ruhe, ihre Wohnung lieber ist als das Tier.
Aber ich hab schon verstanden das andersdenkende eben nicht gewünscht sind.;)
Nämlich die, die sich nicht alles vorschreiben lassen und buckeln. Die auch mal Risikobereit sind und das Tier dennoch behalten.

Und ich garantiere...
wäre ich jetzt in der Situation und würde meinem Weg hier niederscxhreiben das ich am Klagen bin weil....... dann wäre ich ja mal wieder das allerletzte...
Und würde ich den Prozess gewinnen mit der Begründung des Gerichts das man ein Verbot der hundehaltung nicht n der Rasse festmachen kann, dann würde die Stimmung blitzartig umschlagen. Dann wäre ich - oder aber ein user der des durchzieht hier der Held im Erdbeerfeld und man würde es ganz ganz toll finden wie jemand für sein Tier kämpft...

Beispiel wieder Timpe10 - der auch zu Kreuze kriechen sollte und es nicht tat bzw. dem man von vorneherein sagte es geht nicht ohne es wirklich zu wissen
Leider - und das bedaure ich von Herzen - kommt er nur noch sehr sehr sporadisch in die KSG. :(
Und dabei braucht man Leute wie ihn die sich nix gefallen lassen..
 
Genau.
Red doch keinen Quark. Echt jetzt.
Das sind hier keine Verallgemeinerungen. Das sind Erfahrungen. Hundertfach durch hunderte, tausende Leuten gemacht. Die diese Erfahrungen hier mitteilen. Fertig. Unter anderem auch auf die Erfahrung zurückgreifen können, dass viele Listenhunde im TH sitzen, aufgrund von nicht vorhandenen Nachweisen/Diskrepanzen mit dem Vermieter.

Und kein Plan warum du das so konsequent negativierst. Weil was alles absolut wasserdicht klären zu wollen, mit vorschreiben und buckeln zu tun hat, entzieht sich meinem Verständnis. Aber vllt liegt es auch daran das ich nicht genug anders denkend bin. Oder das mir mein Hund einfach zu wichtig ist um Robin Hood zu spielen.
 
Den sog. "zivilen Ungehorsam" badet zum Schluß der Hund aus.

Nur ein Beispiel von unzähligen: Welpe wird sichergestellt, weil aus dem Ausland importiert und zudem ohne Vern.Gen. gehalten.

Welpe landet in der Tiersammelstelle. Besitzer denkt sich: "So nicht, jetzt wird geklagt, ich will meinen Hund zurück, das wollen wir doch mal sehen..." und legt es auf einen Rechtsstreit an.

Natürlich hatte der Mann Null Chance, den Rechtsstreit zu gewinnen. Aber er ist beharrlich, trotzig, will es dem Staat mal zeigen.

Das Dumme: Während eines laufenden Verfahrens bleibt der Hund als "Beweismittel" in Gewahrsam, egal wie lange dies dauert.

Der Welpe war 14 Wochen alt, als er in der Sammelstelle landete.
Das aussichtslose Verfahren zog sich 9 Monate hin.

Der Welpe wuchs in "Einzelhaft" hinter Gittern auf! Dürfte jedem klar sein, was das bedeutet.

Was sagt man so einem Halter dann?! Und was rät man anderen Haltern?!
 
Den sog. "zivilen Ungehorsam" badet zum Schluß der Hund aus.

Nur ein Beispiel von unzähligen: Welpe wird sichergestellt, weil aus dem Ausland importiert und zudem ohne Vern.Gen. gehalten.

Welpe landet in der Tiersammelstelle. Besitzer denkt sich: "So nicht, jetzt wird geklagt, ich will meinen Hund zurück, das wollen wir doch mal sehen..." und legt es auf einen Rechtsstreit an.

Natürlich hatte der Mann Null Chance, den Rechtsstreit zu gewinnen. Aber er ist beharrlich, trotzig, will es dem Staat mal zeigen.

Das Dumme: Während eines laufenden Verfahrens bleibt der Hund als "Beweismittel" in Gewahrsam, egal wie lange dies dauert.

Der Welpe war 14 Wochen alt, als er in der Sammelstelle landete.
Das aussichtslose Verfahren zog sich 9 Monate hin.

Der Welpe wuchs in "Einzelhaft" hinter Gittern auf! Dürfte jedem klar sein, was das bedeutet.

Was sagt man so einem Halter dann?! Und was rät man anderen Haltern?!

In deinem Beispiel ging es wohl auch eher um die illegale Einführung. Und da ist dann schon klar, das der Hund es letztendlich auch ausbadet. Dagegen sag ich ja garnichts :)
Es ist aber auch kein wie Du es nennst ziviler Ungehorsam wenn ich nicht jedem auf die Nase binde welche Rasse ich halte.
Und im Endeffekt liegt es an mir ( ich meine jetzt mir persönlich) was daraus dann wird.
Bin ich ein Ar*** dann schieb ich meinen Hund ab. Abgenommen wird er mir wohl eher nicht nur weil ich etwas nicht gesagt habe.Ich werde Auflagen bekommen - wie immer die auch sein würden. Und auch was darauß wird liegt an mir. Bin ich ein A***... siehe vorheriges.

Vielleicht liegt es einfach daran, das ich ( das wird mir nun garantiert wieder zum Verhängnis) ich meinen Hund als Hund liebe und nicht seine Rasse. Für mich ist er nichts anderes als jeder Dackel oder sonstiges auch.

Ich hab in der Vergangenheit mit meinem inzwischen verstorbenen Hund gelernt, das das Wort Listenhund viel zu sehr in mir veränkert war. Bei allem hast du überlegt wo du was sagen musst, wie du dich zeigen musst, was Menschen von dir erwarten. Weil du eins hast - nen ganz normalen Hund.
Und solange sich das eigene Denken und auch handeln bei mir persönlich nicht ändert, solange kann ich auch niemanden überzeugen ( unabhängig von der Mietsache).Da nutzen alle schönen Worte und Erklärungen nichts wenn ich nicht selbst auch dahinter stehe oder stehen kann.
Listenhunde stehen auf einem Podest wo sie nichts zu suchen haben, denn sie sind nichts besonderes.
 
@havelchen

Das ist ja auch alles so lange alleiniges Risiko des Halters, so lange man nicht in einem Bundesland wohnt, wo die Haltung von Kat. 1 Hunden verboten ist. Dann wird es nichts mit Auflagen, dann ist der Hund weg.

Ich finde alles, was den Hund gefährdet, sollte unbedingt unterbleiben bzw alles, was eine Gefährdung verhindert, sollte getan werden. Das ist man seinem Hund einfach schuldig.
 
@havelchen

Das ist ja auch alles so lange alleiniges Risiko des Halters, so lange man nicht in einem Bundesland wohnt, wo die Haltung von Kat. 1 Hunden verboten ist. Dann wird es nichts mit Auflagen, dann ist der Hund weg.

Ich finde alles, was den Hund gefährdet, sollte unbedingt unterbleiben bzw alles, was eine Gefährdung verhindert, sollte getan werden. Das ist man seinem Hund einfach schuldig.

Da Hast du recht :)
Was die einzelnen Bundesländer angeht sehe ich das genauso.
Da habe ich auch niemals dazu aufgerufen das man das doch umgehen soll weil Hund eben hund ist.. Das wirst du von mir nicht finden.
Speeziell gefährdet ist bei einer Mietsache ader Hund auch nur dann, wenn dem Menschen die wohnung mehr wert ist als der Hund.
Und das wäre bei mir halt nicht der Fall.Natürlich verstehe ich die Leute die auf Nummer sicher gehen möchten. Ich möchte nur genauso akzeptiert werden wenn ich mich anderes entscheide und die Konsequenz daraus auch trage. Und zwar MIT Hund.
Daran kann wohl kaum etwas verwerfliches sein.Und deswegen bin ich auch noch lange keiner der die Listenhundhalter schlecht dastehn lässt nur weil ich ggf. je nach Lage um mein recht und um meinen Hund kämpfe.Das ist mein Risiko das ich zu tragen habe oder hätte. Und zwar im Sinne meines Hundes und nicht gegen ihn. Daher muss das jeder für sich selbst entscheiden.


Aber davon weg und zum TE.
So ganz verstehe ich den Thread und den Blueline auch nicht.Abr ich muss auch nicht alles verstehen.

Aber ich lese.:)
Es ging doch da schon los das die Zucht doch verbotn sei und ob der Züchter sich nicht strafbar gemcht habe.
Der TE wohnt in BW ( dort ist die Zucht wohl erlaubt wenn Wesenstest. Soweit sogut.
Spielt abr für den TE selbst keinerlei Rolle und auch für den Züchter nicht da lediglich der TE in BW sitzt, der Züchter abr in Thüringen.

Schon da wurde der TE wieder mit falschen Infos versorgt.;) Ob jemand in BW nun einen Hund aus Thüringen übernehmen darf weiß ich nicht, aber dazu hab ich mich auch nicht geäussert. :)

Die Blueline sitzen in Brandenburg. Da sieht das ganze schon wieder anderes aus.

Und es gibt einige Dinge wo man nur nach dem geht was man selbst für sinnvoll erachtet oder was man propagiert.
 
Aber ich lese.:)
Es ging doch da schon los das die Zucht doch verbotn sei und ob der Züchter sich nicht strafbar gemcht habe.
Der TE wohnt in BW ( dort ist die Zucht wohl erlaubt wenn Wesenstest. Soweit sogut.
Spielt abr für den TE selbst keinerlei Rolle und auch für den Züchter nicht da lediglich der TE in BW sitzt, der Züchter abr in Thüringen.

Schon da wurde der TE wieder mit falschen Infos versorgt.;) Ob jemand in BW nun einen Hund aus Thüringen übernehmen darf weiß ich nicht, aber dazu hab ich mich auch nicht geäussert. :)

Und das waren wie du schreibst keine falschen Infos für den TE sondern lediglich Fragen von mir, da ich micht mit den gesetzen nicht auskenne.
 
@ Herr_Chillie

OK - Infos ist wohl auch das falsche Wort. Diskussionsgrundlage trifft es vielleicht besser.:)
Du hattest das Gesetz aus BW herausgesucht, weil der TE in BW wohnt.:)
Wenn ich aber von Zuchtverbot rede, spielt ja der Wohnort des TE keeine Rollle sondern das Bundesland des "Züchters" :)
Und das war eben nicht BW sondern Hardisleben in Thüringen.;)
Ob nun ein in BW wohnender sich einen Hund von einem "Züchter" in Thüringen holn darf und sich da strafbar macht weiß ich auch nicht.

Mir ist das auch lediglich schon ein paar mal aufgefallen das im Eifer des Gefechtes... sprich: Hund aus dem Netz - vermehrer ect. dann erstmal alles hochkocht und nicht mehr drauf geachtet wird wer wo wohnt und wie die Gesetzeslage jeweils ist.

Inzwischen verstehe ich nach Erklärung durch den TE auch seine Intension Fragen zu stellen. Und finde seine Gedanken dazu alles andere als dumm oder blöd :)
Wie heisst es immer ? Viele Wege führen nach Rom.:)
 
Havelchen, bei dir hab ich das Gefühl das du dich hier als Retterin derjenigen aufspielst die hier in deinen Augen so zu unrecht verurteilt werden. Irgendwie scheinen entweder die letzten 10 Jahre an dir vorbei gegangen zu sein, oder du bist generell erstmal gegen die vorherschende Grundmeinung hier,egal ob gerechtfertigt oder nicht.

Was wäre eigentlich gewesen wenn die Hündin aufgenommen hätte? Hättest du dann die schon weit entwickelten Welpen ausräumen lassen? Oder wäre es dann auch zu einem "Unfallwurf" gekommen?
 
Havelchen, bei dir hab ich das Gefühl das du dich hier als Retterin derjenigen aufspielst die hier in deinen Augen so zu unrecht verurteilt werden.ja, den Hunden. :) Wobei ich mich aber nicht als grosser retterin sehe. Das sollen andere tun, das passt nicht zu mir ;) Irgendwie scheinen entweder die letzten 10 Jahre an dir vorbei gegangen zu sein, oder du bist generell erstmal gegen die vorherschende Grundmeinung hier,egal ob gerechtfertigt oder nicht.Kommt darauf an was Thema ist. Ich kann gut damit leben auch mal gegen den Strom zu schwimmen und bin auch kein Schulterklopfer.

Was wäre eigentlich gewesen wenn die Hündin aufgenommen hätte? Hättest du dann die schon weit entwickelten Welpen ausräumen lassen? Oder wäre es dann auch zu einem "Unfallwurf" gekommen?Das hätte ich dann entschieden wenn es so gewesen wäre undzwar zusammen mit der behandelnden Ärztin.Lässt sich somit hier jetzt nicht sagen :)
 
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