Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''

  • 26. April 2024
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Hi Jackie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mareike, du hast das einzige richtige getan. Das Bundesverfassungsgericht hätte die Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes widerherstellen müssen. Jetzt kann man sich auf so ein Gericht nicht mehr verlassen, also bye-bye Deutschland. Ich hab die Schnauze voll. Ich lebe zwar gerne hier aber ein leben ohne meine Staffis, nein das will und mag ich mir nicht vorstellen. Das jetzt die "Volkan-bilder" wieder aus den Motten-Kiste geholt werden, wird die ganze Situation auch nicht verbessern. Für mich bleibt es dabei: Man kann die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festmachen. Dann müßte ich auch hergehen und alle BMW Fahrer ( weil Sie eine tödliche Waffe haben) auf 30 kmh drosseln. Meine Wohnung muß doch unverletzbar sein, selbst für einen Mörder muß der Richter einen Durchsuchungsbefehl unterschreiben. Warum bei den Hunden nicht. In den Tierheimen sitzen Staffis ohne Ende die nach und nach werden selbst die lieben abgespritzt werden, obwohl das Tierschutzgesetz das sinnlose töten von Wirbeltieren verbietet. Trauriges Deutschland,ich gehe
traurige liebe grüße
uvely
 
meine email an: [email protected]

Bezug :

"Einfuhrverbot für Kampfhunde bleibt in Kraft..."

Ein sehr schönes Bild haben Sie da aus gewählt. Sehr gelungen, vielen Dank. Wie wäre es denn das "nächste Mal" mit einem etwas anderen Bild? Siehe anbei zwei Vertreter dieser "besonders gefährlichen Kampfhunde"-Rassen, sogar zusammen mit drei "fremden" Hunden. Wie kann das sein? So sind nämlich die meisten sogenannten und vor allem, dank der Presse, deutschlandweit geächteten Kampfhunde, wirklich ! Aber das passt Ihnen ja leider nicht ins BILD oder?

Verärgerte Grüsse
...


Schickt Ihr alle doch auch an die Redaktionen Eure Erfahrungen mit Euren Kampfies und schöne Bilder, damit die Knallköppe auch mal was anderes sehen...
 
Hast recht Mareike, tut mir leid. Du hättest sicherlich nichts an der Begründung der Anwälte ändern können - sie haben schließlich agiert, nicht ihr. Trotzdem war das der erste Gedanke der sich bei mir breit gemacht hat (eben weil ich auch die Info hatte das nur Züchter zugelassen wurden). Ein paar Klägern wird es aber trotzdem was gebracht haben, schade das das eigentliche Ziel aus dem Auge verloren wurde.

Also nochmal, tut mir leid, wollte dich nicht angreifen.

Meike
 
Jackie, die sind keiner Mühe wert. Ich habe da keine Kraft und Zeit mehr zu. Wer auf so ein Niveau gesunken ist der ist für mich gestorben.
 
bones schrieb:
Es waren auch normale Hundehalter an der Klage beteiligt, ich z.B.
Als die Klage vorbereitet wurde war dies das einzige Projekt, das sich ernsthaft mit der Problematik auseinandergesetzt hat, daher habe ich mich gerne angeschlossen.
Jetzt auf den Klägern rumzuhacken ist jawohl das Allerletzte. Was habt Ihr denn getan und erreicht?
Bin unendlich traurig wegen des Urteils, ich kann nicht fassen, dass es wirklich Menschen gibt, die so beschränkt denken und so hartnäckig die Ohren gegen wissenschaftliche Fakten verschließen. Das war's dann wohl. Letzte Hoffnung hinüber. Wenn die Leute doch nur eine Ahnung hätten, wie viel sie verlieren, indem sie Staffies aus dieser Welt verbannen. Aber so werden sie's wohl nie erfahren. Ich bin sehr dankbar, dass ich einen Teil meines Lebens mit Staffies teilen durfte.

traurige Grüße
Mareike

Mensch Bones, Dich hab' ich doch gar nicht persönlich angegriffen! Es hieß seinerzeit "nur Züchter", als ich nachgesehen hatte und das tat ich aus gutem Grund: ich wollte mich ebenfalls beteiligen. Nach der Information hab' ich den Gedanken allerdings sofort wieder verworfen, denn DAS wäre für mich persönlich NIE Anlaß gewesen, mich da einzubringen.

Der einzige Grund, weshalb ich mir in dem Sinne etwas vom Urteil versprochen hatte, war der Umstand, vielleicht damit an ein Instrument zur Klageerhebung gegen die hiesige Stadt zu gelangen und somit gegen den 10-fachen Steuersatz anzugehen - nachdem alle anderen Versuche gescheitert sind.

Also bitte nicht böse sein :) ;)

Sab.
 
Jackie schrieb:
hih hih, naja, "rudelfremd" hätten die ja eh net kapiert... :hallo:

na ich bin mir sicher das die lieben leutchen aus "rudelfremd" noch ein Neues wort haetten machen koennen so wie es seit heute den "putbull" gibt :lol:
 
Ich schließe aus dem Urteil, daß nun eine Zwangskastration wie sie in einigen Bundesländern gefordert ist, anfechtbar geworden ist.
Gehen wir nun mal davon aus, daß die wenigen Züchter hier in Deutschland die Rassen auf Gutmütigkeit und nicht auf Aggressivität züchten, dann ist doch auf lange Sicht schon mal ein guter Anfang gemacht. Aggresssive Züchtungen aus anderen Ländern dürfen nicht eingeführt werden, ist doch auch nicht negativ.
Hilfsorgas aus z.B. Spanien etc. finden sicher auch einen Weg ihre Kampfis als z.B. Boxer/Labbi-Mix einzuführen.
Wer sich einen solchen Welpen anschafft ist sich doch der Gesetze bewußt, warum sollten diese Hunde dann irgendwann im TH landen?

Schade nur, daß die Medien nun wieder einen Reißer gefunden haben und das Thema Kampfhunde wieder in aller Munde ist, leider negativ Befleckt... :(
 
Bones, meine Kritik bezog sich nicht auf die Kläger, sondern auf den Klägervertreter!
 
Kampfhundeurteil ist Ohrfeige für Bundesregierung
16.03.2004

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem das Bundesgesetz gegen die Zucht und Einfuhr von bestimmten Hunderassen als teilweise verfassungswidrig eingestuft wurde, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine schallende Ohrfeige für Rot-Grün. Aus reinem Aktionismus heraus hatte die Bundesregierung seinerzeit ein Gesetz durchgepeitscht, für das sie nicht nur keinerlei wissenschaftlichen Rat in Anspruch genommen hatte, sondern für das ihr auch die Zuständigkeit fehlte.
Dies hat das Gericht heute eindeutig festgestellt. Die Bundesregelungen zum Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen mittels so genannter Rasselisten sind somit nichtig, was von der FDP ausdrücklich begrüßt wird. Die FDP hatte von Anfang an die Überzeugung vertreten, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht nach der Rassezugehörigkeit zu bestimmen ist. Das Problem liegt meist am anderen Ende der Leine, beim aggressionsbereiten Menschen. Deshalb sind Rasselisten als Instrument ungeeignet und überflüssig. Entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich derartiger Regelungen auf Länderebene stehen noch aus, aber die heutige Entscheidung kann als Etappensieg gewertet werden.

Die Sicherheit von Menschen steht für uns im Vordergurnd, das Aggressionsverhalten von Hunden ist aber in der Regel nicht genetisch bedingt, es ist antrainiert. Das Problem ist also nicht der Hund, sondern es liegt beim Züchter und Halter. Dem muss der Gesetzgeber in Bund und Ländern endlich Rechnung tragen und für Regelungen sorgen, die Hunde und ihre Halter individuell beurteilen. Hierzu ist ein Fach- und Sachkundenachweis der Halter nötig sowie eine Wesensprüfung für Hunde. Nur so kann ein gutes Miteinander von Mensch und Tier gewährleistet werden.



Anmerkung: Leider eine krasse Fehlinterpretation des Urteils :( .
 
Hessens Innenminister Volker Bouffier zur Kampfhunde-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


Wiesbaden, 16.3.04

Hessens Innenminister Volker Bouffier sieht sich auch durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. "Nach dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat nun auch das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass für die besondere Gefährlichkeit an bestimmte Rassen angeknüpft werden kann", sagte Innenminister Bouffier.
Nach einer ersten Einschätzung des Verfassungsgerichtsurteils besteht für Hessen kein gesetzlicher Handlungsbedarf, da auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Rechtsvorschriften für gültig erklärt hat

 
Jaja...Ministerchen "Puffier" muß natürlich gleich seinen Senf dazugeben.
In der Hess. VO steht aber nix von einem Zuchtverbot ;)
 
Also... ich bin auch sehr enttäuscht und verstehe das nicht wirklich.

- Der Prof., der die Klage vertreten hat, war nicht schlecht ausgewählt.

- Die Auswahl der Kläger ist nur ein klitzekleiner Nebenschauplatz.

- Den Einwand, dass keine Mischlinge in der Klage vorkamen, verstehe ich nicht. Es ging doch um das Prinzip der Rassen-Vorverurteilung - ob nun Mixe auch betroffen sind oder nicht - es wurde berechtigterweise dieses Prinzip angegriffen, leider erfolglos.

Es bleibt diese Hoffnung:
Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl.BVerfGE 25, 1 <12 f.>; 49, 89 <130>; 95, 267 :love:14> ). Das gilt unter anderem dann, wenn komplexe Gefährdungslagen zu beurteilen sind, über die verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorliegen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1638 <1639>).

Es stehen weitere Doktorarbeiten an, die beispielsweise die angebliche Aggression von Bullterriern - mal wieder - wiederlegen werden.

Ebenso wie beim BverfG-Urteil zur Strafsteuer wird das Urteil nicht auf alle Ewigkeit festgeschrieben, sondern es bleibt die Möglichkeit, noch später aktuellere Erkenntnisse zu benutzen, um eine andere Entscheidung einzuklagen.

So begründet das BVerfG die angebliche Beißhäufigkeit hiermit:
"Zahlen, die die Bundesregierung im Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgelegt hat. Sie beruhen für die Jahre 1991 bis 1995 ... auf einer Umfrage des Deutschen Städtetags"

Zum einen sind die Zahlen zwischen 9 und 13 Jahren alt. Die derzeitige Population der entsprechenden Hunde dieser Rassen dürfte nur noch eine geringe Schnittmenge mit den damals lebenden Hunde-Individuen haben.

Zum anderen entstanden die Zahlen aufgrund der Entscheidung der Ordnungsämter der beteiligten Städte, Maßnahmen gegen Hunde zu ergreifen. Als Grundmenge werden VDH-Zuchtzahlen des Landes Schleswig-Holstein dagegengestellt.

Dieser Ansatz ist äußerst problematisch.
Die Hunde-Rasseverteilung in einer Stadt ist anders als im gesamten Bundesland.
Der Anteil gefährlicher Gewaltverbrecher (mit gefährlichen Hunden) ist in Städten größer als im gesamten Land.

Die Bereitschaft der Ordnungsämter, diejenige Hunde als gefährlich zu erklären, welche von den Boulevardmedien als "Bestien" vorverurteilt werden ist viel größer als die Bereitschaft, z.B. gegen bissige Dackel und Schäferhunde vorzugehen.

Die einzige halbwegs brauchbare Statistik ist die Todesfallstatistik, denn die unzutreffenden Medienberichten der letzten Wochen zeigen besonders deutlich, dass mal wieder Kratzer und Schürfwunden durch einen Rottweiler zu "schwer verletzt durch Kampfhund" aufgebauscht wurden. Hingegen wurden in der selben Woche die Angriffe des Labradorhundes auf mehrere Kinder und mehrere Erwachsene nur in einer einzigen lokalen Zeitung berichtet. Dieser Fall des Labradors wird in keiner Städtetag-Statistik je erscheinen.

Alles in allem bleibt große Enttäuschung und der Wunsch mit diesem Staat, der solche Urteile macht, nichts mehr zu tun haben zu wollen.

In Belgien gibt es den Dutroux-Skandal, bei dem die Wahrheit und das Vertrauen in den Staat auf der Strecke blieb.
In Spanien wurde ganz aktuell die Regierung abgewählt, was mit dem Verschleiern der Wahrheit über die Attentatsermittlungen zu tun haben dürfte.
Und wir hier in Deutschland haben aufgrund der BverfG-Entscheidungsfindung Anlaß zum Zweifel am Staat.
 
Gesetze gegen Kampfhunde teilweise verfassungswidrig

Gesetze gegen Kampfhunde teilweise verfassungswidrig

Kampfhunde hatten im Juni 2000 auf einer Schulwiese in Hamburg einen Jungen totgebissen.



Ihre Meinung: Verbot für Kampfhunde?

Karlsruhe - Das seit rund drei Jahren geltende Kampfhunde-Gesetz des Bundes ist teilweise verfassungswidrig. Für den Erlass eines Zuchtverbots für die vier Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier habe dem Bund die Gesetzgebungskompetenz gefehlt, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die entsprechende Bestimmung wurde für nichtig erklärt.

Import bleibt verboten

Dagegen bestätigten die Richter das Einfuhrverbot für Hunde dieser vier Rassen, weil es das Leben und die Gesundheit der Menschen schütze und damit "wichtigen Gemeinwohlbelangen" diene. Die Annahme des Gesetzgebers, dass Hunde dieser vier Rassen besonders gefährlich sind, sei "vertretbar". Sie seien im Verhältnis zu ihrem Bestand "überproportional häufig an Beißvorfällen beteiligt" gewesen.

Länder müssen entscheiden

Der Erlass eines Zuchtverbots liege deshalb nicht in der Zuständigkeit des Bundes, weil es - anders als vom Gesetzgeber angeführt - nicht dem Tierschutz, sondern dem Schutz des Menschen vor Hunden dieser vier Rassen diene. Ein solches Zuchtverbot falle in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig seien. Die Verfassungsbeschwerde von 52 Züchtern und Hundehaltern war damit teilweise erfolgreich.

Zehn weitere Beschwerden

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung enthalte "wichtige Weichenstellungen und Aussagen, die auch für die Beurteilung der landesrechtlichen Regelung maßgeblich sind". Nach Angaben des Verfassungsgerichts gibt es etwa zehn weitere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen landesrechtliche Regelungen zur Haltung von Kampfhunden richten. Über sie soll "in Kürze" entschieden werden. (fw/ddp)




Kampfhunde hatten im Juni 2000 auf einer Schulwiese in Hamburg einen Jungen totgebissen.



Ihre Meinung: Verbot für Kampfhunde?

Karlsruhe - Das seit rund drei Jahren geltende Kampfhunde-Gesetz des Bundes ist teilweise verfassungswidrig. Für den Erlass eines Zuchtverbots für die vier Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier habe dem Bund die Gesetzgebungskompetenz gefehlt, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die entsprechende Bestimmung wurde für nichtig erklärt.

Import bleibt verboten

Dagegen bestätigten die Richter das Einfuhrverbot für Hunde dieser vier Rassen, weil es das Leben und die Gesundheit der Menschen schütze und damit "wichtigen Gemeinwohlbelangen" diene. Die Annahme des Gesetzgebers, dass Hunde dieser vier Rassen besonders gefährlich sind, sei "vertretbar". Sie seien im Verhältnis zu ihrem Bestand "überproportional häufig an Beißvorfällen beteiligt" gewesen.

Länder müssen entscheiden

Der Erlass eines Zuchtverbots liege deshalb nicht in der Zuständigkeit des Bundes, weil es - anders als vom Gesetzgeber angeführt - nicht dem Tierschutz, sondern dem Schutz des Menschen vor Hunden dieser vier Rassen diene. Ein solches Zuchtverbot falle in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig seien. Die Verfassungsbeschwerde von 52 Züchtern und Hundehaltern war damit teilweise erfolgreich.

Zehn weitere Beschwerden

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Entscheidung enthalte "wichtige Weichenstellungen und Aussagen, die auch für die Beurteilung der landesrechtlichen Regelung maßgeblich sind". Nach Angaben des Verfassungsgerichts gibt es etwa zehn weitere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen landesrechtliche Regelungen zur Haltung von Kampfhunden richten. Über sie soll "in Kürze" entschieden werden. (fw/ddp)

Quelle:Gefunden heute auf der AOL Starseite.
 
Schragi, nur wenn die Haltung dieser Hunde weiterhin verboten bzw. nur mit "Sondererlaubnis" behaftet bleibt, nutzt die Erlaubnis zur Zucht doch nichts?

Was soll aus den Welpen werden, wenn sie kaum jemand legal halten darf?

watson
 
@Andreas
Klammere mich auch an diesen (einzigen?) Hoffnungsschimmer.
Neben "deinem" Zitat aus den Leitsätzen zum Urteil (Absatz 67)
gibt es diese "Aktualisierungsaufforderung" der Richter noch mind. zweimal:

Quelle:

Absatz 88:

(d) Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von
Hunden der verschiedenen Rassen und über das Zusammenwirken unterschiedlicher
Ursachen sowie die tatsächlichen Annahmen des Gesetzgebers belassen noch
erhebliche Unsicherheit. Es ist deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die
durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im
Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1
HundVerbrEinfG erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu
bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser
Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er
seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen
.

Absatz 97:

c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen
Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten
. Dabei geht es
hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren
Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen
dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei
der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass
Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu
ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde,
auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die
angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger
aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht
erfasste Rassen zu erstrecken.

Pete
 
Hallo Leute, bin neu hier, wir haben selber ein Pitbull aus dem Tierheim,ein super Hund. Ich habe heute die Urteilsverkündung gehört. Ich war so zuversichtlich und wollte nächstes Jahr mir einen Hund aus den USA holen. Nun ist das nicht möglich. Kann mir bitte jemand sagen, was von dem Urteil zu halten ist und was auf uns zukommt. Ich komme aus Baden Württemberg. Danke.
 
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