Buffy171001 schrieb:.. dann haben wir evtl doch noch mehr Chancen!!!
Chancen?? Worauf denn? Auf gesellschaftliche Akzeptanz? Oder was??
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Buffy171001 schrieb:.. dann haben wir evtl doch noch mehr Chancen!!!
Jackie schrieb:sogar zusammen mit drei "fremden" Hunden.
Christy schrieb:
bones schrieb:Es waren auch normale Hundehalter an der Klage beteiligt, ich z.B.
Als die Klage vorbereitet wurde war dies das einzige Projekt, das sich ernsthaft mit der Problematik auseinandergesetzt hat, daher habe ich mich gerne angeschlossen.
Jetzt auf den Klägern rumzuhacken ist jawohl das Allerletzte. Was habt Ihr denn getan und erreicht?
Bin unendlich traurig wegen des Urteils, ich kann nicht fassen, dass es wirklich Menschen gibt, die so beschränkt denken und so hartnäckig die Ohren gegen wissenschaftliche Fakten verschließen. Das war's dann wohl. Letzte Hoffnung hinüber. Wenn die Leute doch nur eine Ahnung hätten, wie viel sie verlieren, indem sie Staffies aus dieser Welt verbannen. Aber so werden sie's wohl nie erfahren. Ich bin sehr dankbar, dass ich einen Teil meines Lebens mit Staffies teilen durfte.
traurige Grüße
Mareike
Jackie schrieb:hih hih, naja, "rudelfremd" hätten die ja eh net kapiert...
Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl.BVerfGE 25, 1 <12 f.>; 49, 89 <130>; 95, 267 14> ). Das gilt unter anderem dann, wenn komplexe Gefährdungslagen zu beurteilen sind, über die verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorliegen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1638 <1639>).