Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''

Für Mai ist bereits ein neuer Gesetzentwurf für SH gespannt... Und wenn ich wieder klagen muss, so einfach geb ich nicht auf!
 
  • 16. April 2024
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Hi Meike ... hast du hier schon mal geguckt?
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Schragi schrieb:
Ich schließe aus dem Urteil, daß nun eine Zwangskastration wie sie in einigen Bundesländern gefordert ist, anfechtbar geworden ist.
Gehen wir nun mal davon aus, daß die wenigen Züchter hier in Deutschland die Rassen auf Gutmütigkeit und nicht auf Aggressivität züchten, dann ist doch auf lange Sicht schon mal ein guter Anfang gemacht. Aggresssive Züchtungen aus anderen Ländern dürfen nicht eingeführt werden, ist doch auch nicht negativ.
Hilfsorgas aus z.B. Spanien etc. finden sicher auch einen Weg ihre Kampfis als z.B. Boxer/Labbi-Mix einzuführen.
Wer sich einen solchen Welpen anschafft ist sich doch der Gesetze bewußt, warum sollten diese Hunde dann irgendwann im TH landen?

Schade nur, daß die Medien nun wieder einen Reißer gefunden haben und das Thema Kampfhunde wieder in aller Munde ist, leider negativ Befleckt... :(
Ich widerspreche Dir hier mal, es ist kein Anfang gemacht sondern der Anfang vom Ende.

1. Nicht alle aus dem Ausland kommenden Staffs usw. sind auf Agression gezüchtet, d. h. auch die Hunde, die aus guten Zuchten kommen, stehen dem Genpool der deutschen Züchter nicht zur Verfügung.

2. Aufgrund des weiterhin bestehenden Importverbotes ist es auf lange Sicht unverantwortlich, mit den hier vorhandenen Hunden zu züchten, da sich der Genpool immer weiter verkleinert, was zur Folge hätte, daß es zu Inzestzüchtungen kommt, welche ja bekanntlich gesundheitliche und charakterliche Schwächen nach sich ziehen würden. Dies bedeutet auf die nächsten 5 bis 8 Jahre gesehen die Ausrottung der Rassen.
 
Das Urteil von gestern hat wieder einmal gezeigt, dass Richter eben auch beeinflusst sind und keineswegs "neutral und gerecht". Letztlich zeigt das Urteil wieder einmal auf, dass Tiere in unserer Gesellschaft eben als Ware betrachtet werden und nicht als Lebewesen mit Rechten.
Ich habe mich übrigens schon oft gefragt, warum man eigentlich zum Kinderkriegen keinen "Sachkundenachweis" braucht oder eine Art "Wesenstest"...

Nun frage ich mich natürlich auch, wie sich dieses Urteil auf die Landeshundegesetze auswirken wird und auf die in einzelnen Bundesländern noch hängigen Verfahren.
Gibt es dazu Einschätzungen oder plant jemand in diesem Forum diesbezüglich noch etwas?
 
@ sundance :

ich glaube es ging wohl in erster Linie um das Zuchtverbot und den damit verbundenen Eingriff in die freie Berufswahl. Was für mich jedoch als Quintesenz übrigbleibt, da ich ja kein Züchter bin, ist :

1. die Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit der Rasselisten wurde im Prinzip bestätigt, damit die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von verantwortungsvollen SOKA-Haltern und ihrer Hunde
2. Grundlage waren Beißstatistiken, deren wissenschaftlicher Gehalt und Fundament stark gegen Null tendiert, jedoch dem höchsten deutschen Gericht als glaubwürdiger Nachweis gedient hat
3. wurde mit diesem"Nichturteil" der erneuten Hetze und Polemik erneut Tür und Tor geöffnet
4. Wurde den Ländern der schwarze Peter zugeschoben, die nun mit 1.u.2. die Handhabe bekommen haben, nach Gutdünken zu Schalten und Walten und Soka-Halter nach belieben auszuquetschen und zu schikanieren. Lange werden neue und schärfere Gesetze nicht auf sich warten lassen.
5. Es wurde eben kein substanzieller Beitrag dafür geleistet, Menschen vor gefährlichen Hunden und Hunde vor gefählichen Menschen zu schützen. Sondern der Zeigefinger deutet willkürlich auf vier Rassen, womit alle anderen Halter und Hunde freie Fahrt und immer eine Ausrede haben. Statt Hundeführerschein für alle, mehr Bildung und Ausbildung, wird sich nun vermehrt sowas in der Halbwelt des Hundhandels finden lassen :

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6. Aber der Gesetzgeber ist ja nun frei, je nach Bedarf, zusätzlich jede andere Rasse auf den Index zu setzen.

Man sagt, jedes Land hat die Politiker(Justiz) die es verdient, sind wir wirklich so extrem ******** ?

Gruß - das Einhorn
 
Ich finde das Urteil derartig sch******, mir fehlen die Worte.

Umgekehrt müßte es sein, dass sinnlose Züchten sollte aufhören und die anderen Repressalien für SoKas sollten wegfallen. Ih frage mich wenn nun schnell wieder gezüchtet wird, wo landen die Tiere dann? :(

Die Medien betreiben ja auch wieder mächtig Stimmungsmache. Aber einen halbwegs gescheiten Kommentar habe ich in der NRZ gefunden. Von Michael Minholz. Dieser hat zwar generell nichts gegen den Menschutz der aus diesem Urteil hervorgeht einzuwenden, aber er schreibt auch dass die schwarze Liste jeglicher Logik entbehrt und das die Länder bei ihren Entscheidungen gut beraten wären, wenn sie die Hundelobby nicht an den Katzentisch drängen, denn im Zweifel könnte zusätzlicher Sachverstand nicht schaden.

Finde ich für einen Journalisten einen recht vernünftigen Ansatz.

Nicnac
 
Sorry,

bitt entschuldigt meine Fehler im obigen Beitrag. Bin etwas hektisch. Soll natürlich u. a. Menschenschutz heißen.
 
Dies bedeutet auf die nächsten 5 bis 8 Jahre gesehen die Ausrottung der Rassen.

Wenn ich mir unsere Sheila angucke, die bevor sie zu uns kam offensichtlich geschlagen und mit 14 Jahren ins Tierheim abgeschoben wurde und trotzdem so gutmütig und anhänglich ist, dann treibt mir so ein Satz die Tränen in die Augen.
Sicher, ich bin ganz klar dafür, dass nicht einfach so gezüchtet werden darf, solange die Tierheime voll mit Hunden sind - und das betrifft alle Rassen/Mixe - aber auch der Gedanke, dass so geduldige und gutmütige Hunde wie z.B. Staffs aussterben werden, macht mich traurig.
 
c-a-n schrieb:
.
Ich habe mich übrigens schon oft gefragt, warum man eigentlich zum Kinderkriegen keinen "Sachkundenachweis" braucht oder eine Art "Wesenstest"...
:zufrieden: Na da muss ich dir rechtgeben .
Will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber recht hast du allemale denn wie oft passiert es in deutschland das kinder misshandelt und verpruegelt werden und aufgrund einer solchen kindheit auf abwege geraten .
 
VERFASSUNGSGERICHT / Der Schutz möglicher Opfer hat eindeutig Vorrang
Der Hundelobby die Zähne gezogen

Der Schutz vor Beißattacken hat Vorrang. Daran lassen die Karlsruher Verfassungsrichter keinen Zweifel. Mit ihrem Urteil beenden sie zwar nicht den Streit um "Kampfhunde"-Richtlinien. Doch sie geben die Leitlinie vor, an der sich jeder Rechtsstreit künftig orientieren wird.

WOLFGANG JANISCH, DPA

Gilt weiter generell als Kampfhund: Ein Pitbull-Terrier. FOTO: AP

Gleich nach der Verkündung des Kampfhunde-Urteils richteten sich die Mikrofone auf die eigens nach Karlsruhe gereisten Hundehalter. Die wussten aber, erschlagen von knapp einer Stunde Juristenprosa, nicht so recht, ob sie gewonnen oder verloren hatten. Ein Mann mit Hundekrawatte sprach tapfer von einem "Teilerfolg". Sein Anwalt dürfte ihm hinterher erklärt haben, dass der erfolgreiche Teil minimal war. Ihr Gang nach Karlsruhe hat den Hundebesitzern wohl eher geschadet als genützt.

Besonders aggressiv

Denn das Bundesverfassungsgericht hat ausgerechnet das bestätigt, was die Gegner der Kampfhundeverbote so erbittert bekämpft haben: die Zulässigkeit einer "Rasseliste". Nicht nur die Hundelobby und ihre Experten, sondern auch mehrere Verwaltungsgerichte hatten in Abrede gestellt, dass man allein aus der Rassezugehörigkeit auf die Gefährlichkeit eines Tieres schließen könne. Karlsruhe sieht das anders: Trotz des wissenschaftlichen Streits sei eine genetisch bedingte erhöhte Aggressivität jedenfalls nicht auszuschließen. Der Gesetzgeber darf deshalb den Import besonders aggressiver Rassen generell und ohne Prüfung des Einzelfalls untersagen.

Nach dem Urteil gilt das zunächst einmal für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier - Kampfhunderassen, die beispielsweise auch in den Verbotslisten Nordrhein-Westfalens und Brandenburgs auftauchen. Sie sind, angeführt vom Pitbull-Terrier, nach den Erkenntnissen von Bund und Ländern als besonders aggressiv aufgefallen - Schäferhund und Rottweiler, Dogge und Dobermann gelten demnach als deutlich weniger gefährlich. Und es waren ein Pitbull und ein Staffordshire-Terrier, die am 26. Juni 2000 in Hamburg den kleinen Volkan zerfleischt hatten. Sein Tod hatte eine Lawine von Kampfhundeverboten ausgelöst.

Das Prinzip der Rasseliste lässt sich ohne weiteres auf die Landesverordnungen übertragen, auch wenn sie nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Damit ist der Weg für die Bundesländer frei, bestehende Lücken zu schließen. Das gilt vor allem für das von Karlsruhe gekippte Zuchtverbot - Schleswig-Holstein hat bereits eine Initiative dazu angekündigt. Denn die Bundesregelung wurde nicht inhaltlich, sondern nur wegen mangelnder Zuständigkeit beanstandet: Der Bund sei zwar für Tierschutz zuständig, doch bei den Kampfhunden gehe es um den Schutz von Menschen, erläuterte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Nebenbei warnt das Gericht vor einer Überschätzung des so genannten Wesenstests, mit dem Hundehalter in einigen Ländern die Ungefährlichkeit ihres Tieres nachweisen können. Eine tierärztliche Begutachtung sei nur eine "Momentaufnahme" und damit nicht vollkommen verlässlich - zumal Hunde für die Prüfung durch Medikamente ruhig gestellt werden könnten.

Mit dem Urteil ist der Streit um die Kampfhundeverbote noch nicht beendet. Karlsruhe hat etwa zehn weitere Verfahren in der Pipeline, in denen es unter anderem um Maulkorb- und Leinenzwang sowie Vorschriften zu Kennzeichnung und Unfruchtbarmachung nach Landesrecht geht. Doch die Grundentscheidung ist klar: Wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit potenzieller Opfer geht, müssen die Rechte der Hundehalter im Zweifel zurückstehen.

Bloß keine Hektik

Um Attacken von Hunden zu vermeiden, rät Lothar Grübl, langjähriger Hundeführer beim Bundesgrenzschutz, ängstlichen Zeitgenossen, wie sie sich gegenüber Verbeinern verhalten sollten. Hunde - egal welcher Rasse - seien Hetzjäger und reagierten auf hektische Bewegungen. "Wenn man davonläuft, wird der Jagdinstinkt geweckt." Sobald man ruhig stehen bleibe, vielleicht noch die Augen senke als Zeichen des Friedens, sei der Reiz für den Hund verloren - auch für den Kampfhund.

 
Mich interessiert, wie jetzt die Länder reagieren werden, die bereits vorher "aus eigener Überzeugung" die Rasselisten gekippt bzw. gar nicht eingeführt haben, wie z.B. Niedersachsen.

Ob die jetzt doch ein Zuchtverbot einführen?

:(
 
Einhorn schrieb:
Man sagt, jedes Land hat die Politiker(Justiz) die es verdient, sind wir wirklich so extrem ******** ?

Gruß - das Einhorn


Das frag ich mich wirklich auch.... :(
 
Marion, lt. Aussage eines Politikers in NDS (im Radio gestern Abend) wollen die das nicht machen, sehen keinen Handlungsbedarf, bzw. wollen mit den Züchtern zusammenarbeiten.
 
LEITARTIKEL: Böse Beißer

Von Markus Schlesag


Wer braucht eigentlich Kampfhunde? Außer Züchtern, die damit ihr Geschäft machen, schätzt niemand Tiere, die überdurchschnittlich häufig um sich beißen oder gar töten. Viele Opfer leiden lebenslang an den Folgen, wenn sie – anders als der sechsjährige Hamburger Junge Volkan – die Beißattacke überhaupt überleben.

Denn Kampfmaschinen zwicken nicht in den Po. Sie greifen ihr Opfer so an, dass es kaum Gegenwehr leisten kann: Sie schlagen ihr kräftiges Gebiss in Hals oder Kopf und lassen nicht mehr locker. Wer das überlebt, ist gezeichnet fürs Leben – körperlich und seelisch. Deshalb geht es beim Zuchtverbot auch nicht um Tierschutz, sondern um Menschenschutz, wie das Bundesverfassungsgericht feststellt.

Das aber hat Konsequenzen für die Länder: Sie sind für Sicherheit und Ordnung zuständig und nicht der Bund. Deshalb sollten sie zügig Zuchtverbote erlassen. Dabei dürfen sie durchaus von bestimmten gefährlichen Rassen ausgehen, wie sie die Rasseliste aufzählt. Diese hat auch das Verfassungsgericht anerkannt. Unmissverständlich stellten die Richter klar: Pitbull-Terrier und andere Bullterrier beißen deutlich häufiger als andere Hunderassen.

Riskant ist deshalb die Regelung in Niedersachsen. Hier gelten seit 2003 nicht mehr alle Kampfhunde automatisch als gefährlich. Erst wenn ein Hund auffällt, muss er zum Wesenstest, sein Halter eventuell zum Haltertest. Für das Opfer kann es dann schon zu spät sein.

Dennoch ist das Kampfhund-Problem auch mit Zucht- und Importverboten nicht gelöst.

Die illegale Einfuhr von Killerhunden kann nur durch Fahndung und drakonische Strafen unterbunden werden.

Im Inland werden es findige Züchter verstehen, auf Wunsch ihrer Kunden auch andere Rassen zu bösen Beißern zu kreuzen. Eine Ergänzung der Rasseliste ist deshalb unverzichtbar.

Zwar stimmt es, was die Hunde-Lobby stets vorbringt: Das grundsätzliche Risiko lauert am oberen Ende der Leine. Doch mit generellen Verboten, Kontrolle und Strafen kann sich der Staat einen Vorsprung sichern – zum Nachteil von Züchtern und ihren Kunden, aber zur Schutz unschuldiger Bürger.

Mittwoch, 17.03.2004

 
Ach, alles Sch....!!

hätte ich mir doch denken können nach der Hessischen Urteilsverkündung.
In Hessen kürzt bzw. streicht der koch doch alles muß doch irgendwie ja auch noch geld einnehmen können.

Meiner Meinung nach wollen die Länder doch nur Geld machen, brauchen ne neue Einnahmequelle. Gewerbeeinnahmen sind ja nicht mehr sooooo und der Rest ist auch Sch...! :unsicher:

Wie sagt meine Mutter so schön " In Deutschland kann ein Hund nicht mal mehr Hund sein"
 
17.03.2004
An der kurzen Leine

Sie werden Kampfmaschinen genannt – die Hunde, die zu den „besonders gefährlichen“ Rassen gehören. Trotzdem haben sie Liebhaber. Und die sind vor Gericht gezogen. Einen Teilerfolg haben sie erreicht. Aber der Ruf dieser Tiere bleibt unverändert.

Von Jost Müller-Neuhof

Der Hund schießt herüber, die Augen zu Schlitzen verengt, das Maul aufgerissen, die Lefzen schaumig. Und springt hoch. Ein ohrenbetäubendes Gebell, unterbrochen von gehetztem Hecheln. „Gaaaaanz ruhig, das ist ein Braver“ – bekommt man dann zu hören. Doch für viele Menschen ist das nicht sehr beruhigend, für Kinder schon gar nicht. Vor allem dann nicht, wenn man die Fälle kennt, in denen Hunde Menschen eben doch gefährlich geworden sind. Wie etwa die beiden, die am 26. Juni 2000 in Hamburg ein Kind töteten. Das Herrchen führte seine Kampfhunde im Hamburger Arbeiterstadtteil Wilhelmsburg aus, ohne Maulkorb und Leine. Plötzlich liefen die Hunde los, übersprangen eine Schulhofmauer, stürzten sich auf einen Sechsjährigen, verbissen sich in Hals und Gesicht. Er verblutete.

Seitdem hat sich die Welt der Kampfhundehalter verändert. Und auch nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird sie nicht wieder so sein wie früher. Zwar kippte das Gericht das vom Bundestag beschlossene Zuchtverbot, überlässt es aber ausdrücklich den Ländern, dies zu regeln – sofern sie es noch nicht getan haben.

Der tote Junge aus Hamburg hatte den Blick auf ein Problem gelenkt, das von der breiten Öffentlichkeit bis dahin allenfalls als lästig empfunden wurde. Kampfhunde galten zwar als zweifelhafte Statussymbole – dem Halbwelt-Luden waren sie Insignien von Macht und Männlichkeit, Zukurzgekommene kaschierten damit ihr schmales Ego – doch Hund und Herrchen wurden eher belächelt als gefürchtet. Nach dem Vorfall dann verschärften viele Bundesländer ihre Bestimmungen oder schufen welche, um wenn schon nicht die Hunde, so doch wenigstens deren Besitzer zu zähmen. Im Mittelpunkt standen so genannte Rasselisten, die angeblich besonders gefährliche Hundearten benannten. Doch die Rechtsverordnungen hatten juristisch keinen Bestand. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mehrfach, dass stattdessen richtige Gesetze erlassen werden müssten. Der Bund blieb ebenfalls nicht untätig, er änderte das Tierschutzgesetz, verbot den Import einiger Rassen sowie deren Züchtung und flankierte dies mit einer Strafvorschrift.

Damit ging er zu weit. Das Zuchtverbot ist verfassungswidrig – allerdings nicht, weil die Freiheitsrechte der Züchter Vorrang hätten, sondern allein deshalb, weil der Bund als Gesetzgeber nicht zuständig war. Zwar ist der Tierschutz Bundessache, aber vordringlich gehe es um den Schutz von Menschen, urteilten die Richter. Für die öffentliche Sicherheit seien die Länder zuständig.

Einige Länder haben bereits Gesetze erlassen, andere planen es. Auch diese Vorhaben sind nicht unumstritten. Über verschiedene will das Bundesverfassungsgericht noch in den nächsten Wochen entscheiden. Dass jedoch erneut Zuchtverbote gekippt werden, ist nicht zu erwarten. Zwar sehen die Verfassungshüter die Berufsfreiheit tangiert. Beim Importverbot erachten sie das jedoch als hinnehmbar. Schließlich, heißt es, müssten Hundezüchter ja nicht zwingend Kampfhunde züchten, um ihren Beruf auszuüben.

Indem es das Importverbot bestätigte, zog das Gericht auch einen Schlussstrich unter den Streit um die Rasselisten. Die klagenden Züchter hatten argumentiert, die Gefährlichkeit eines Tieres sei gar nicht genetisch disponiert. Deshalb müsse es für jeden Hund einen „Wesenstest“ geben, mit dem ein Risiko in jedem Fall einzeln nachzuweisen sei.

Dem erteilten die Richter jetzt eine Abfuhr. Das Parlament habe die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire- Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier zu Recht auf den Index gesetzt, sie bildeten zumindest ein „Potenzial zur Erzeugung gefährlicher Hunde“, auch wenn Erziehung, Haltung und Ausbildung eine wesentliche Rolle spielten.

Wissenschaftler sind sich uneinig

Die Wissenschaft, dass musste man in Karlsruhe eingestehen, ist sich nicht einig. In den Gutachten der Forscher für das Gericht war von einer Wechselwirkung zwischen Erbanlagen und Umweltreizen die Rede, eine Expertise des damaligen Landwirtschaftsministeriums stellte einen erheblichen Anteil der Gene an Art und Ausmaß der Aggression fest.

Das genügte den Richtern. Sie konnten sich aber auch auf Statistiken stützen. Der Städtetag hatte ermittelt, dass Pitbull-Terrier und andere Bullterrierarten mehr zubissen, als es ihrem Vorkommen entspricht – auch wenn etwa der Deutsche Schäferhund absolut gesehen mehr Menschen verletzt.

Die Pitbullseele wird auch zukünftig keiner Massenanalyse unterzogen werden. Der „Wesenstest“ biete keine ganz verlässliche Grundlage für sichere Prognosen, hieß es. In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe hatte der Vorsitzende der Tierschutzkommission auch vor Betrügern gewarnt: Ein paar Tranquilizer, und aus der Kampfmaschine wird ein Lämmchen.

 
17.03.2004
Kein Hindernis mehr für das Hundegesetz

Berlin und Brandenburg halten an Rasse-Listen und Zuchtverbot fest und kündigen weitere Auflagen für Halter an

Von Katja Füchsel und

Werner van Bebber

In Berlin und Brandenburg sollen in Kürze neue Gesetze über gefährliche Hunde beschlossen werden. Im Einklang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dienstag enthalten die Entwürfe beider Bundesländer auch Rasselisten. Auch sollen Hunde generell im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden. Ferner sehen beide Gesetzentwürfe vor, dass Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt die Möglichkeit des Landesgesetzgebers, Zuchtverbote und Auflagen für einzelne Hunderassen zu erlassen. Der jetzt vorliegende Entwurf des Berliner Hundegesetzes hat einen langen Weg hinter sich: Die erste Version der Gesundheitssenatorin war nicht nur dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit zu hundefreundlich. Vor einem halben Jahr verlangte er, in dem Gesetz „den weitestgehenden Schutz der Bürger vor Kampfhunden“ zu gewährleisten.

Die rot-rote Einigung sieht so aus: Künftig sollen zehn statt zwölf Rassen als gefährlich gelten (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, siehe Bilder rechts). Diese Rassen müssen dann grundsätzlich einen Maulkorb tragen. Ihre Halter müssen sich einem Sachkundetest unterziehen. Für vier der Rassen (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu) besteht laut Entwurf außerdem ein Zuchtverbot. Befreiungen vom Maulkorbzwang sind im Einzelfall möglich.

„Wir sind mit unserem Entwurf auch nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung auf dem richtigen Weg“, sagt Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner. Seit Inkrafttreten der Hundeverordnung sind in Berlin rund 6000 Kampfhunde angemeldet worden. Die Gesundheitsverwaltung geht davon aus, dass die Dunkelziffer illegal gehaltener Kampfhunde nicht mehr sehr groß ist. Knake-Werner will seit Juli 2000 außerdem einen „anderen, verantwortungsvollen Umgang“ der Halter beobachtet haben. Die Beißattacken aller Rassen seien „um 30 Prozent“ zurückgegangen. 1999 wurden noch 1816 Vorfälle registriert, in denen Menschen verletzt oder angesprungen worden waren.

2001 wurden 1300 Fälle gemeldet. Die Statistik wird von den Hundemischlingen angeführt, von denen es in der Stadt aber auch die meisten Hunde gibt. In 162 Fällen waren Pitbulls 1999 auffällig geworden, 2001 gab es 42 Vorkommnisse. Beim American Staffordshire Terrier sank die Zahl von 96 auf 32. Derzeit gibt es 110000 offiziell gemeldete Hunde in Berlin.

 
17.03.2004
Auf den Charakter kommt es an

Warum nur einzelne Hunde gefährlich sind – und weshalb das hauptsächlich an dem jeweiligen Herrchen liegt

Von Dorit Feddersen-Petersen

Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, warum Hunde gefährlich werden. Bei der Herausbildung des Verhaltens gibt es Phasen ausgeprägter Sensibilität allen Umwelteinflüssen gegenüber. In denen wird gerade auch der Umgang mit Sozialpartnern in Konfliktsituationen oder bei Rivalitäten entscheidend geprägt. Auch das Umfeld des Tieres mit allen Besonderheiten seiner Einbindung ist entscheidend. Und letztendlich muss das Geschehen analysiert werden, dass zur schweren Körperverletzung oder gar Tötung eines Menschen geführt hat. Eine Auseinandersetzung mit dem Sozialpartner, mit dem eine Begegnung eskalierte ist einfach obligatorisch.

Vorliegende Definition „gefährlicher Hunde“, – wie in den Hundeverordnungen einiger Bundesländer praktiziert – sind vielfach zu unpräzise und allgemein gehalten, als dass sie im Rahmen zu treffender Maßnahmen nach einem Vorfall von gefährlichen oder extrem belästigenden Zwischenfällen mit Hunden ursächlich „greifen“ könnten.

Es gibt Mensch-Hund-Beziehungen, die Indikatoren einer potenziellen Gefährdung aufweisen, die über das „Restrisiko“ der Haltung eines großen, sozial expansiven Hundes hinausgehen. Denn Größe, Kraft, wie auch bestimmte Verhaltensmerkmale eines Hundes sind für das Zusammenleben mit bestimmten Menschen offenbar latent gefährlich. Große Hunde oder Hunde bestimmter Rassezugehörigkeit deshalb zunehmenden Haltungsrestriktionen zu unterwerfen oder sie gar zu verbieten, „aussterben“ lassen zu wollen, ist keine Lösung.

Es geht in aller Regel um bestimmte Mensch-Hund-Beziehungen. Problematische Entwicklungen derselben Hunde verschwinden bei anderen Hundehaltern sofort, wie in etlichen Fällen zu belegen war. Es ist bekannt, dass es gerade Hunde sind, die bereits ein- oder zweimal auffällig wurden, denen zum Beispiel ein Leinenzwang verordnet wurde, die schwere Verletungen verursachten.

Die Beziehungsschiene Mensch-Hund ist von ganz entscheidender Bedeutung. Denn Hunde kooperieren und konkurrieren mit ganz bestimmten Menschen in ganz besonderer Weise. Das ist für sie arttypisch. Ein Ausgleich zu dieser häufig ambivalenten Situation wird von bestimmten Menschen nicht verstanden oder so manipuliert, dass sich inadäquates Aggressionsverhalten ihres Hundes entwickeln muss. Ausserdem ist die Stimmungsübertragung Mensch-Hund nicht zu vernachlässigen. Der Ansatz bei bestimmten Haltern, das Erkennen von Gefahrenmomenten am Beziehungsgeflecht zwischen Mensch und Hund wird oft unterschätzt oder es unterbleibt ganz. Es sind, wie auch wissenschaftliche Untersuchungen belegen, individuelle Mensch-Hund-Beziehungen, die den ersteren zur Gefährdung seiner Umwelt werden lassen.

Gefährliche Hunde sind stets individuell zu benennen, eine häufige Genese ist die der soziale Deprivation. Soziale Unsicherheit und Angst begleiten das gesamte Hundeleben, wenn die Jugendentwicklung in „Hundefabriken“ ohne ausreichende Sozialisation an Artgenossen und Menschen erfolgte. Restriktiv in Zwingern aufgewachsene Hunde werden stets „Schwierige“, oft bissige Hunde. Es besteht – zumal in der frühen Entwicklung eines Hundes – eine innige Wechselwirkung von Umwelt und Erbgut, die den späteren Hund formt. So wird die Art und Weise, Konflikte zu lösen in dieser Zeit geübt, im spielerischen Kontext. Isoliert oder reizarm aufgezogene Hunde zeigen häufig situativ unangemessenes, übersteigertes Angriffs- wie Abwehrverhalten, wodurch erhebliche Gefahrenmomente geschaffen werden. Dieses geschieht am häufigsten aus sozialer Unsicherheit und Angst.

Vergleichende Untersuchungen an mehr als 20 Hunderassen haben nicht beweisen können, das eine bestimmten Rasse besonders bissig wäre. Es gibt keine „gefährlichen Hunderassen“, es gibt nur gefährliche Hundeindividuen. Der Begriff „gefährlicher Hund“ ist unabhängig von der Rassezugehörigkeit zu benennen.

Dorit Feddersen-Petersen ist lehrt Tierpsychologie an der Universität Kiel.

 
"....Sie greifen ihr Opfer so an, dass es kaum Gegenwehr leisten kann: Sie schlagen ihr kräftiges Gebiss in Hals oder Kopf und lassen nicht mehr locker. Wer das überlebt, ist gezeichnet fürs Leben – körperlich und seelisch. ..."

Wenn ich mir das größtenteils durchlese ....... es scheint wieder die endlos lange Sternstunde der Schmierfinken anzubrechen.

Man sollte sich mal ein passendes Pamphlet über den Berufsstand "Journalist" ausdenken und das veröffentlichen, wo es nur geht .....
 
Hunde, schaut auf diese Stadt

In Berlin genießen Vierbeiner erstaunliche Freiheiten

Von Werner van Bebber

Ein Hund hat vor ein paar Tagen in einem Berliner Hof einen sieben Jahre alten Jungen angefallen und ihm das Gesicht zerfleischt – kein Pitbull, sondern ein Schäferhund. Drei Stunden lang musste das Kind operiert werden. Schäferhunde und Mischlinge liegen vorn in den Biss-Statistiken. Das hat damit zu tun, dass es viel mehr Schäferhunde gibt als Pitbulls, Bullterrier und wie die Kampfhunde noch alle heißen. Es hat aber auch mit dem langsamen Verschwinden des Kampfhundes aus dem öffentlichen Raum zu tun. 6000 Kampfhunde soll es in Berlin noch immer geben. Doch hat man den Eindruck, es sind erheblich weniger als vor drei oder vier Jahren.

Auch eine zweite Beobachtung ist tröstlich: Viele Halter haben die waffenartigen Schnauzen dieser Tiere mit Maulkörben gesichert. Allerdings wird jeder, der mit Kindern in einem Weddinger oder Neuköllner Park oder auf einem Spielplatz unterwegs ist, ungute Gefühle haben. Die Zahl der Kampfhunde mag gesunken sein, doch gerade in Berlin gibt es noch immer viele Hundefreunde, denen nur die Freiheit ihres Tieres etwas gilt, nicht die der Mitbürger.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kampfhundeurteil vom Dienstag nicht unbedingt diejenigen bestätigt, die Pitbulls und andere bissige Ersatzwaffen am liebsten ganz aus der Öffentlichkeit verbannt sähen. Es ist aber der Argumentation der Kampfhundgegner gefolgt, dass es gefährliche Hunderassen gibt, die der besonderen Aufmerksamkeit des Gesetzgebers bedürfen. Das ist ein großer Erkenntnisgewinn für eine Stadt wie Berlin, in der jede Hundegesetzgebung ein Politikum ersten Ranges ist, weshalb Berufspolitiker möglichst die Finger davon lassen. Im Jahr 2000 hat der schwarz-rote Senat eine halbwegs restriktive Hundeverordnung erst auf starken öffentlichen Druck hin erlassen. Und die rot-rote Koalition hat noch immer kein Gesetz verabschiedet, das die nicht besonders gerichtsfeste Verordnung ersetzt.

Es gehört zu den Prinzipien der Berliner Politik, dass man sich mit Hundefreunden nicht anlegt. Keiner weiß, warum das so ist. Aber alle wissen, dass man sich mit einer Theorie zu dieser Frage sicher unbeliebt machen würde. Fest steht: Hunde in der Stadt verfügen über einen nicht ganz kleinen Grundrechtekatalog. Jedenfalls in der Rechtspraxis. Das beginnt mit der öffentlichen – pardon – Darmentleerung, geht weiter mit der Freiheit, sich in Garten- und Grünanlagen stürmisch zu bewegen, sofern nicht ausgesprochen beherzte Personen den Hundehaltern diese Freiheit streitig machen. Und hört beim Steuerprivileg noch lange nicht auf: Wer mit seinem Hund nicht gerade die Polizei provoziert, kann gut ohne Hundemarke auskommen. Daraus macht nicht mal die Verwaltung einen Hehl.

An der Hunde-Unordnung in Berlin wird sich nicht viel ändern. Sie bleibt ein Ärgernis für alle, die sich an die Regeln halten, die den Menschen den Umgang miteinander erleichtern sollen. Gewiss gibt es Wichtigeres als die Hundesteuer-Eintreibungsquote. Zum Beispiel, dass Senat und Behörden das Minimum an Restriktionen durchsetzen, das sie den Haltern gefährlicher Hunde aufzuerlegen gewagt haben. Im demnächst zu beschließenden Gesetz über gefährliche Hunde sollen zehn Rassen genannt sein, die nur unter besonderen Auflagen gehalten werden dürfen. Erfahrungsgemäß schwindet mit der steigenden Zahl der Vorschriften die Lust am Halten von Bullterriern oder Mastiffs.

Wer sich seit fünf, sechs Jahren fragt, wozu die damals ständig steigende Pitbull-Population gut sein soll, darf sich durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt fühlten. Und doch bleibt eine bittere Frage. In der so genannten Mediendemokratie können einem die Politiker mitunter fast Leid tun, wenn die sie zu immer neuen Gesetzen hetzt. Bei den Kampfhunden war es anders. Da wurde lange über die Gefahr hinweggesehen. Die Beschlüsse des Jahres 2000 kamen unter Schock zustande: In Hamburg war ein sechs Jahre alter Junge namens Volkan totgebissen worden. Die öffentliche Empörung erzwang einschlägige Gesetze.

 
Ich warte nur darauf, dass die Länder nachziehen und ihre Listen an die vier genannten Rassen anpassen (siehe BaWü, dort ist momentan der Staffbull Kat. 2 - noch....

Und da laut Karlsruhe ja der Wesenstest nichts bringt, würde es mich nicht wundern, wenn in den nächsten paar Monaten auch dieser kleine Hoffnungsschimmer für unsere Hunde auch noch verschwindet!
Kein Wesenstest mehr für SoKas - lebenslanges Maulkorbgebot und Leinenzwang.

Und in 10 Jahren sind sie verschwunden - die Hunde die ich über alles liebe! Aber ich auch!

Tanja
 
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