Urteilsverkündung im Verfahren ''Kampfhunde''

An die Experten

Gestern in der Tagesschau wurde gesagt, dass in Karlsruhe in den nächsten Tagen noch diverse Änderungen beschlossen würden, die dann mitgeteilt werden...?
Liebe Rechtsexperten, was kommt da auf uns zu? Glaubt ihr, dass z.B. die Möglichkeit eines Wesenstests entfällt? Oder alle Bundesländer ihre Listen an die vier Rassen anpassen?

Ich habe mir wirklich nichts von dem gestrigen Urteil erwartet, aber dennoch bin ich desillusioniert, traurig, wütend und völlig am Ende!

Ein Fernsehbericht ist mir auch noch in Erinnerung geblieben, da sagte der Journalist, dass die Bevölkerung die Augen aufhalten soll und jeden Vorfall mit Hunden an die Ämter weiterleiten soll, damit man die Listen anpassen kann.
Das ist für mich ein Aufruf zum fröhlichen Denunzieren!

"Rentner mit Langweile schnappt euch Stift und Zettel und eure Tage werden angefüllt mit Kurzweil!"

Selbst in dem Stinkekaff Möhringen sind die Blicke, die in Richtung Mömchen geworfen werden, wieder eisig und böse.

Nur mal so am Rande: gestern Abend hat vor meiner Haustüre ein kleines Kind Momo gestreichelt und die Mutter des Kindes hat freundlich gegrüsst - wurde jedoch von ihrer Freundin (ebenfalls mit Kind, doch dieses wurde mit festem Griff vorbeigezerrt) angsprochen: "Mensch pass blos auf, dass ist so ein Kampfhund!". Darauf die vorher noch nette Mutter: "Ach Herrje, Lisa (oder Frauke oder wie all die modernen Kinder heute heissen) komm schnell weg!"
Mir blieb der Mund offen stehen, vor so viel Blödheit!

Ich wappne mich jetzt - das wird nicht der einzige Vorfall bleiben.

Tanja, gerade ein wenig polemisch
 
  • 28. März 2024
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Hi Momo-Tanja ... hast du hier schon mal geguckt?
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Marion schrieb:
Mich interessiert, wie jetzt die Länder reagieren werden, die bereits vorher "aus eigener Überzeugung" die Rasselisten gekippt bzw. gar nicht eingeführt haben, wie z.B. Niedersachsen.

Ob die jetzt doch ein Zuchtverbot einführen?
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Ja - sie haben es angekündigt.

Hier einige Reaktionen von gestern Nachmittag:
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Länderregelungen kommen auf den Prüfstand

Allerdings wurden bis heute auch zehn Verfassungsbeschwerden gegen die Länderregelungen eingereicht. Die stehen nach dem heutigen Urteil zur Verhandlung an. Das Urteil enthalte "wichtige Weichenstellungen und Aussagen, die auch für die Beurteilung der landesrechtlichen Regelung maßgeblich sind", so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
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Bundesverbraucherministerin Renate Künast begrüßte die Entscheidung. Bund und Länder müssten jetzt prüfen, wie Regelungslücken zu schließen seien, erklärte Künast mit Blick auf die gekippte Bundesregelung zum Zuchtverbot.
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NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen reagierte gelassen: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil unser NRW-Gesetz sogar noch bestärkt, da es ausdrücklich die Zuständigkeit der Länder sowie die Zulässigkeit von so genannten Rasselisten bestätigt hat. Ich will mich nun mit den anderen Ländern sehr schnell verständigen, wie wir die Frage des generelle Zuchtverbotes bestimmter Rassen auf Länderebene regeln."
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Derzeit gibt es sowohl in Thüringen als auch auf Bundesebene Überlegungen zu schärferen Bestimmungen. So will das Bundeskabinett im Juli noch den Entwurf für ein Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen vorlegen. Das Thüringer Innenminisiterium prüft, ob die bayerische Regelung übernommen werden soll.
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Es werden also alle Länder das Zuchtverbot in ihre Gesetze aufnehmen.

Das bedeuted das Aussterben der vier Rassen in D.

Edeltraud und BULLIES
 
Laut BVG entschieden die Richter gesten auch, das Dobermann und Schäferhund nicht als gefährlich Rassen zählen.
 
:sauer: Diese vier Rassen werden in Deutschland aussterben. So sehe ich das auch. Es macht mich sehr traurig. Ich habe viele Staffs kennengelernt. So richtig kann ich mir das gar nicht ohne diese Rassen vorstellen.Wer von den "Hundehassern" so ein Tier nie richtig kennengelernt hat, darf sich auch keine Beurteilung erlauben.Dies alles macht mich sehr traurig und auch wütend.Man kann nur hoffen, das alles nicht noch schlimmer wird!
Die "Blöd" Zeitung hatte den Artikel von der Urteilsverkündung nicht auf der Titelseite. Der Bericht war in der Mitte zu finden unter dem Titel : Wie gefährlich ist das Kampfhunde Urteil ?
Viele Grüße. Sundance
 
Mich beschleicht das böse Gefühl,dass sich demnächst alle Bundesländer an Bayern anpassen werden.Und weils so schön ist setzen sie dann bestimmt noch einen oben drauf.Mittlerweile habe ich gar keinen Nerv mehr darüber nachzudenken.... :( Am besten auswandern.....
 
zB. dass sie den Wesenstest streichen...
 
Der Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes zum Urteil vom 16.03.2004 ist einfach Klasse!
Er haut einen geradezu aus den Socken!!
Nachzulesen unter

10.03.04 - Bundesverfassungsgericht kippt Kampfhundegesetz

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt Entscheidung, die Gefährlichkeit eines Hundes auf den Einzelfall zu beziehen

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen ist unzulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Damit ist das Zuchtverbot, das für bestimmte Hunderassen galt, rechtswidrig. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unterstreicht einmal mehr die Position des Deutschen Tierschutzbundes, dass die Rassezugehörigkeit eines Hundes nicht als Indikator für dessen eventuelle Gefährlichkeit stehen darf“, kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil. „Die charakterlichen Eigenschaften eines jeden Hundes liegen in der Verantwortung von Züchter und Halter. Ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz, das Zucht, Haltung, Handel sowie Im- und Export von Tieren regelt, ist daher mehr als überfällig!“ weiter ...
 
Villiers schrieb:
Der Kommentar des Deutschen Tierschutzbundes zum Urteil vom 16.03.2004 ist einfach Klasse!
Er haut einen geradezu aus den Socken!!
Nachzulesen unter

10.03.04 - Bundesverfassungsgericht kippt Kampfhundegesetz

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt Entscheidung, die Gefährlichkeit eines Hundes auf den Einzelfall zu beziehen

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunderassen ist unzulässig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Damit ist das Zuchtverbot, das für bestimmte Hunderassen galt, rechtswidrig. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unterstreicht einmal mehr die Position des Deutschen Tierschutzbundes, dass die Rassezugehörigkeit eines Hundes nicht als Indikator für dessen eventuelle Gefährlichkeit stehen darf“, kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil. „Die charakterlichen Eigenschaften eines jeden Hundes liegen in der Verantwortung von Züchter und Halter. Ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz, das Zucht, Haltung, Handel sowie Im- und Export von Tieren regelt, ist daher mehr als überfällig!“ weiter ...

öhm... bin nun ich irgendwie zu blöd, um das gestrige Urteil richtig zu interpretieren oder versteht da der Deutsche Tierschutzbund etwas nicht so ganz richtig?
 
...würde mal jemand dem lieben Apel erklären was das Urteil wirklich bedeutet?

Alexis *tsetsetse*
 
Alle reden vom bösen Tier von Welpe an aber niemand erwähnt die Asozialen Halter ist schon total Pervers :(
 
@Momo-Tanja: Ich habe mich auch schon gefragt, wie jetzt bezüglich der Wesenstest entschieden werden wird.

Da diese Überprüfngen ja nichts über das Verhalten des Hundes in speziellen Situationen aussagen...sondern nur eine Momentaufnahme sind...

Was soll denn werden mit all den "befreiten" Hunden, deren Halter Mühen und Kosten nicht gescheut haben um Befreiungen zu bekommen. Werden die jetzt hinfällig - die Befreiungen meine ich? Ich versuche gerade selbst mich auf die Sachkunde und Amy auf den WT vorzubereiten (auf freiwilliger Basis) - kann ich mir das jetzt eh sparen?
 
auch wenn mich jetzt einige von euch steinigen werden.
Was hat denn die Klage jetzt effektiv gebracht - nichts! Im Gegenteil, alles kocht wieder hoch, alles könnte noch viel schlimmer werden!!
Was war denn so schlimm an den Verordungen? Führungszeugnis, Sachkundenachweis, etc. Jeder, der wirklich hinter seinem Hund steht, ist doch wohl bereit, die entsprechenden Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, des Hundes wegen, oder sehe ich das falsch??
Was ich nicht in Ordnung finde sind die erhöhten Hundesteuern, die geschaffen wurden um die Haltung dieser sogenannten K****hunderassen zu erschweren. Die Haltung wurde jedoch schon durch die entsprechendenden HVO's, LHV's LHG's erschwert.
Das Engagement der Kläger in allen Ehren, was hat sich denn jetzt zum besseren gewendet?

Nachdenkliche Grüße
Nasenbär
 
Tja, für Bayern hat sich nach dem Urteil gar nichts geändert. Alles beim alten.
 
dixies schrieb:
Marion schrieb:
Derzeit gibt es sowohl in Thüringen als auch auf Bundesebene Überlegungen zu schärferen Bestimmungen. So will das Bundeskabinett im Juli noch den Entwurf für ein Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen vorlegen. Das Thüringer Innenminisiterium prüft, ob die bayerische Regelung übernommen werden soll.
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Es werden also alle Länder das Zuchtverbot in ihre Gesetze aufnehmen.

Das bedeuted das Aussterben der vier Rassen in D.

Edeltraud und BULLIES


Hallo Edeltraut & Bullies!

Eine gute Nachricht für Dich und alle anderen: Du hast Unrecht in Bezug auf Thüringen!

Dein Zitat stammt von MDR.DE und wurde "zuletzt" am 20. Januar 2004 "aktualisiert"; der Artikel dürfte damit (wesentlich!) älter sein als das.

Hier die Quelle:

Fakt ist folgendes:

Thüringen ist und bleibt rassefrei, die höchsten Regierungs- oder Behördenvertreter haben sich nun endgültig festgelegt, nachdem in Thüringen wichtige Urteile ergangen sind!

Bitte schau(t) hier:




Der Unterzeichner ist der Präsident des Landesverwaltungsamtes, das direkt dem Thüringer Innenministerium beigeordnet ist.

Zudem möchte ich auf diese Seiten verweisen:



Der Unterzeichner Michael Geiken ist im Thüringer Innenministerium der Chef der Abteilung, die für die Thüringer Hundeverordnung zuständig ist. Er ist auch derjenige, der sich in den vergangenen Jahren in den Medien immer wieder zum Thema für die Regierung geäußert hat.

Auch hier hat man sich vor Zeugen positioniert:



In der Thüringer Presse war gestern zu lesen:

"Jedoch erklärten die Richter das im April 2001 verhängte bundesweite Zuchtverbot für diese Rassen für nichtig. Dafür, so ihre Argumentation, fehle dem Bund die Gesetzgebungskompetenz, dies müssten die Länder regeln.

Thüringen hat das auch getan, schon vor Jahren. Jedoch ohne dabei Rassen zu nennen. In der Thüringer Gefahrenhundeverordnung heißt es lediglich, dass die "Zucht gefährlicher Hunde" verboten ist. Dies kann also auch Schäferhunde, Rottweiler, auch Dackel betreffen. Genauso ist es erlaubt, freundliche Pitbulls zu züchten. In Thüringen sieht man somit keinen Bedarf, an der Verordnung etwas zu ändern, weder im Innenministerium, das für Ordnung und Sicherheit zuständig ist, noch im Sozialministerium, das für den Tierschutz verantwortlich zeichnet. Die Regelung habe sich ausgezeichnet bewährt, heißt es von beiden."



Sollte man jetzt doch aufgrund des BVerfG-Urteils von gestern einen anderen Weg in Thüringen gehen wollen, dann hat man sich damit öffentlich als Lügner und Opportunist geoutet und es wird wieder ein ganz großes Theater geben, wie das zwischen Dezember 2003 und Januar 2004 geschah. (Einzelheiten zu diesem Theater kann man den hier adressierten Webseiten entnehmen.)

Wir können uns in Thüringen nun sehr sicher fühlen: Ein solches erneutes Theater, wo so richtig der gegenwärtigen Regierung (und auch der zukünftigen!) übel mitgespielt werden wird, fürchtet man wie der Teufel das Weihwasser!

Nein, in Thüringen ist man sicher, Thüringen (neben Niedersachsen seit kurzem) ist und bleibt die Oase.

Aber wir wollen keine Oasen in Deutschland, sondern die Freiheit für alle Hunde und ihre Halter in allen Ländern der Bananenbundesrepublik. Deshalb geht auch für die Thüringer der Kampf weiter, jedenfalls für die, die den anderen helfen wollen.

Das Thüringer Vorbild hat bereits Früchte gezeigt: Niedersachsen. Jetzt und in den nächsten Monaten, vielleicht Jahren wird man die Thüringer Einstellung zu "gefährlichen Hunden" weiter exportieren, in die anderen Bundesländer hinein, in die Köpfe der Verantwortlichen. Man ist gut beraten, das Thüringer Modell verstärkt den anderen schmackhaft zu machen. Was in der "Lunge" & "Herzen Deutschlands" geht, geht woanders auch. Nur ein wenig kämpfen muß man. Man muß es durchsetzen!

Gebt bloß nicht wegen diesem BVerfG-Urteils auf, außerdem: so übel ist es nun wirklich wieder nicht! Es gibt noch viele Spielarten, um zu gewinnen. Eine davon: Man kehrt der Bananenrepublik den Rücken und kämpft ggf. von außen weiter, wenn man wirklich weiß wohin und wo es (für die Hunde) besser ist. Aber das kann nur am Ende des Maßnahmenkatalogs stehen, soweit ist es nicht.

Gruß


Mühli
 
Alexis schrieb:
...würde mal jemand dem lieben Apel erklären was das Urteil wirklich bedeutet?

Alexis *tsetsetse*
Den kenn ich persönlich, da helfen keine Erklärungsversuche, der ist halt etwas unterbelichtet. :D
 
Kampfhunde
Keine Einheits-Regeln für Zucht von gefährlichen Rassen

17. März 2004 Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) bezweifelt, daß es in absehbarer Zeit zu einer länderübergreifenden einheitlichen Regelung für Zucht und Haltung von Kampfhunden kommen werde. Die verschiedenen Verordnungen seien zwar unbefriedigend, sagte Bouffiers Sprecher Michael Bußer auf Anfrage. Bei mehreren Konferenzen der Innenminister habe sich jedoch gezeigt, daß es in den Ländern, insbesondere durch sich teilweise widersprechende Gerichtsurteile, unterschiedliche Voraussetzungen gebe. Hessen selbst braucht dem Minister zufolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag kein neues Gesetz. Die Kampfhundeverordnung des Landes sei in Karlsruhe bestätigt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein vom Bund erlassenes Zuchtverbot für bestimmte Hunderassen für verfassungswidrig erklärt. Solche Verordnungen sind nach Auffassung der Karlsruher Richter Ländersache. Daraus folgt, daß für die Zucht, die Haltung und den Handel mit Hunden in Rheinland-Pfalz nun andere Regeln gelten als in Hessen. In Hessen darf nach dem Karlsruher Urteil wieder mit der bisher bundesrechtlich verbotenen Züchtung von Bullterrier-Varianten begonnen werden, weil es dort kein landesrechtliches Zuchtverbot gibt.

Bestätigt wurde von den Richtern eine Bundesvorschrift, die den Import der vier Kampfhunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier aus dem Ausland generell und ohne Einzelfallprüfung untersagt. "Rasselisten", auf denen einzelne Hunderassen als besonders gefährlich eingestuft werden, sind damit grundsätzlich für rechtmäßig erklärt worden.

Auch in der hessischen Kampfhundeverordnung sind Rassen aufgelistet, die Tiere werden aber nicht als unwiderlegbar gefährlich eingestuft. Gefährlichkeit vermuten die hessischen Behörden bei elf Rassen und ihren Kreuzungen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff und Mastino Napoletano.

Diese Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn sie einen "Wesenstest" bestehen. Der Test soll Aufschluß darüber geben, ob ein Hund außergewöhnlich aggressiv ist. Außerdem werden solche Hunde als gefährlich eingestuft, die schon einmal einen Menschen oder ein Tier angegriffen haben. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte diese Regelung im Januar bestätigt. Nach Angaben des Innenministeriums sind in Hessen seit August 2000 rund 9000 Tiere zum "Wesenstest" vorgeführt worden. Davon hätten etwa 360 (vier Prozent) die Prüfung nicht bestanden. Fast 500 Tiere wurden in diesem Zeitraum eingeschläfert, weil sie sich als bissig erwiesen hatten, oder von Polizisten im Einsatz erschossen. (ler.)

 
@villiers:
was für einen einfluss hat dieses besch...urteil auf die klagen in rlp?

ich bin mehr als enttäuscht...... :(
 
Eine erste nüchterne Einschätzung am Tage nach der "Katastrophe", die gar keine ist

Teil 1


Leute, es ist nicht halb so schlimm, wie es den Anschein hat und die meisten meinen, es wäre so schlimm!

Viele Stimmen waren seit gestern mittag auf diesem Board (und auch zahlreichen anderen "Anschlagbrettern" in der virtuellen deutschen Welt) unterwegs, nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Politiker" gesprochen wart. Die allermeisten zeigten sich tief enttäuscht. Wut, Trauer, Empörung u. dergleichen, das bestimmte die Reaktionen vieler Leser auf Kampfschmuser-Gemeinde. Wohl kein anderer Anlaß hat innerhalb kürzester Zeit so viele Beiträge im Forum entstehen lassen wie die gestrige "Jurakatastrophe auf höchster Ebene".

Nun, ich dachte mir, daß hier ein wenig Aufklärung Not tut, denn für mich und einige wenige mehr, auch hier im Forum, erscheint die eingangs geschilderte Reaktion zwar ausgesprochen verständlich, aber sie ist dennoch nicht wirklich angebracht. Genau das meine ich!

Ich sage das nicht, um jemanden in seiner Trauer oder seinem Frust zu stoppen: was raus muß, muß raus. Nein, mir geht es darum, die Daten korrekt herauszustellen, die offenbar übersehen oder nicht so für wichtig gehalten werden/wurden, und die meiner Meinung nach unzulässigen Wichtigkeiten, die offenbar überbetont werden, zu relativieren.

Man kann sich das anschauen und daraus für sich machen, was man möchte. Ich bitte darum. Ich gebe auch zu bedenken, daß ich kein Jurist bin, aber auch so kann man recht gut verstehen, was ein Urteilsspruch aussagt. Und wenn man das versteht, kann man auch eine gute Einschätzung liefern, vorausgesetzt natürlich, daß man sich überhaupt in der betreffenden Rechtsmaterie, also hier zum Thema "Gefährliche Hunde" auskennt, sprich: auch andere, wichtige Urteile zum Thema gelesen hat oder wenigstens die wichtigsten Daten daraus kennt ... und natürlich zu den diversen Gesetzen oder Verordnungen Bescheid weiß.

Ich schaue nun auf einige Fakten, die unmittelbar mit dem Urteil von gestern zu tun haben. Um es für jeden einigermaßen verständlich zu machen, um was es geht, werde ich einige gut gezielte Fragen stellen und die Antworten dazu liefern. Fangen wir an.

Um was ging es wirklich in dem Verfahren, welches (vor)gestern vom Bundesverfassungsgericht in Sachen "Pitbull, Staffi & Konsorten" entschieden wurde?

Es ging um das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", ein Gesetz, das bundesweit Geltung besitzt.

Gut, bis hierher nichts Neues, gell?!

Ging es auch um andere Gesetze oder auch Verordnungen, erlassen in einzelnen Ländern oder auf Bundesebene?

Nein!

Ich zitiere gleich den ersten Satz der Urteilsbegründung:

"Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde."

Nun muß man weiterfragen: Was regelt dieses Gesetz, zu dem einzig verhandelt wurde, und was regelt es nicht?

Dazu das BVerfG im Urteil:


"Es enthält in Art. 1 das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG). Nach § 1 HundVerbrEinfG sind gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde; unter Verbringen in das Inland ist jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, unter Einfuhr das Verbringen aus einem Drittland in das Inland zu verstehen. § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG begründet ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde und hat folgenden Wortlaut:

Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.​

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 HundVerbrEinfG ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln. Nach § 2 Abs. 4 der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbr-EinfVO) vom 3. April 2002 (BGBl I S. 124:cool: dürfen gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 HundVerbrEinfG zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
..."

Es geht also im Artikel 1 des Gesetzes nur um die Einfuhr bzw. das Verbringen der oben näher definierten Hunde nach Deutschland.


Im Artikel 2 des Gesetzes, welches alleinig Gegenstand der BVerfG-Entscheidung vom 16. 3. 2004 war, geht es um dies (ich zitiere wieder aus dem Urteil:(


"Art. 2 BgefHundG hat das Tierschutzgesetz (im Folgenden: TierSchG) geändert. Durch die Nummer 2 sind § 11 b Abs. 2 Buchstabe a TierSchG und im Zusammenhang damit auch die Rechtsverordnungsermächtigung in § 11 b Abs. 5 TierSchG neu gefasst worden. Die Regelung über das Züchtungsverbot in § 11 b Abs. 2 Buchstabe a TierSchG lautet danach wie folgt:

Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten ..., wenn damit gerechnet werden muß, dass bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten.​
Neu darin ist die Bestimmung zur Verhinderung von Nachkommen mit erblich bedingten Aggressionssteigerungen, die nicht mehr - wie bis zum In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung - mit Leiden verbunden sein müssen. Für den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 11 b Abs. 5 TierSchG ist auch nicht mehr Voraussetzung, dass die Verordnungsregelungen zum Schutz der Tiere erforderlich sind. Unter anderem auf der Grundlage dieser Ermächtigung ist in § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl I S. 838; im Folgenden: TierSchHundVO) bestimmt:

Aggressionssteigerung nach § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes

Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen."​

Im Artikel 2 des verhandelten Bundesgesetzes geht es um eine Änderung im Tierschutzgesetz und darauf aufbauende Bestimmungen.


Und im letzten Artikel des vor dem BVerfG angegriffenen Gesetzes geht es hierum, ich zitiere aus der Entscheidung:


"Durch Art. 3 Nr. 2 BgefHundG ist schließlich der folgende § 143 in das Strafgesetzbuch eingefügt worden:

Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden..."​

Im Artikel 3 des Gesetzes geht es somit "nur" um die Einführung eines bestimmten Paragraphen ins Strafgesetzbuch.


So, über "mehr" wurde nicht verhandelt, Leute!

1) Einfuhr-/Verbringungsverbot
2) Tierschutzgesetz und eine kleine diesbezügliche Änderung, die die Zucht verbietet
3) Einfügung eines § 143 in das StGB.

Hinsichtlich Punkt 3 - § 143 StGB - muß nun eine wesentliche Einschränkung gemacht werden, die eigentlich jedem zu denken geben sollte, sobald er das realisiert hat:

Es wurde nur über Absatz 1 des § 143 geurteilt, nicht aber über die anderen beiden Absätze des § 143 StGB (die sind weiter oben zitiert)!

Ich zitiere erneut aus dem Urteil des BVerfG:

"Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer unmittelbar gegen das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG sowie darauf bezogene Überwachungs- und Sanktionsregelungen in den §§ 3, 5 bis 7 HundVerbrEinfG, gegen das Züchtungsverbot nach § 11 b Abs. 2 Buchstabe a Alternative 2 TierSchG in Verbindung mit § 11 Satz 3 TierSchHundVO und gegen die Strafvorschrift des § 143 Abs. 1 StGB."

Seht Ihr das?

Es wurde nur dazu verhandelt, weil nämlich der Kläger bzw. die Klagegemeinschaft auch nur gegen diese Punkte geklagt hatte, offensichtlich:

1) Einfuhr-/Verbringungverbot (Artikel 1 des Gesetzes) ... von "Zuchten" natürlich: häufig Welpen vom ausländischen Züchter für interessierte Halter, die sich diesen Aufwand leisten können, am ehesten aber Deckrüden und Zuchthündinnen für interessierte Züchter im Inland! Die allerwenigsten Hunde werden aus anderen Gründen nach Deutschland verbracht/eingeführt, so z. B. Hunde in Not, die von Tierschützern gerettet werden, oder solche, die nicht mehr im Welpen- oder Junghundalter sind, sondern eher erwachsene Exemplare sind.

2) Tierschutzgesetz und eine kleine diesbezügliche Änderung, um die Zucht zu verbieten (Artikel 2)

3) Einfügung eines § 143 in das StGB; konkreter Angriff auf § 143 Abs. 1 StGB, der die Zucht und den Handel mit dem "Zuchtprodukt" unter Strafe stellt. Wer außer einem Züchter handelt schon mit Hunden?! (Artikel 3)​

Zu anderen Punkten wurde also nicht verhandelt, weil dazu auch keine Klagen erhoben wurden, nicht in diesem Verfahren mit diesen Klägern!

Folglich: Es wurde nicht zur Haltung von Hunden oder auch zu etwas anderem, was auch immer das sein könnte, verhandelt. Solches war nicht Gegenstand der Klage. Siehe die Ausführung des Gerichts im Urteil, ich habs gerade zitiert.

Warum wurde nicht über die Haltung der betroffenen Hunde - Eure Hunde - in dem gestern "verhängten" Urteil gesprochen bzw. gegen deren Erschwerung oder gar Verunmöglichung geklagt?

Warum wurde nur über Absatz 1 des neu dem StGB hinzugedichteten § 143 geurteilt, nicht aber gegen die anderen beiden Absätze, auch nicht gegen den wichtigen Absatz 2, der sich auf die Straftat wegen der (unerlaubten) Hundehaltung gefährlicher Hunde bezieht, da dazu auch kein Antrag bzw. eine Klage vor dem BVerfG vorgelegen hat, offensichtlich nicht? Anders gefragt: Warum wurde zu diesen beiden Absätzen im § 143 keine Klage erhoben?

Gab es keine Kläger gegen diese Bestimmungen? Ist dem riesengroßen VDH mit seinen ungeahnten (oder auch sehr wohl geahnten) Verbindungen in die deutsche Welt der Hundehaltung und dem Anwalt der Klägergemeinschaft, Professor Dr. Ziekow, niemand in ganz Deutschland bekannt geworden, gegen den eine Strafanzeige nach § 143 Absatz 2 vorliegt bzw. der nach dieser Bestimmung bereits verurteilt wurde (ggf. in Verbindung mit § 143 Abs. 3 -> Wegnahme des Hundes)?

Wohl kaum! Das ist jedenfalls für mich unvorstellbar angesichts dieses aggressiven deutschen Staates, hier in Sachen so genannte "Krampfhunde*", wo doch dieser Staat beim kleinsten Furz die Truppe losschickt, um den Halter zu schikanieren und zu bestrafen und dem Hund den Maulkorb zu verpassen und ebenfalls zu bestrafen? (*Die Hunde bestimmter Rasse haben Krämpfe, wenn sie von dummen Zweibeinern "Kampfhunde" genannt werden, obwohl jeder intelligente Mensch weiß, daß es nur im Einzelfall gefährliche Hunde unabhängig von der Rasse gibt und diese dann ggf. das "Kämpfen" durch Menschenbefehl und Menschenhand erlernt haben, um so zu werden.)

Nun, die Sache ist doch glasklar:

Die Klage wurde (im Auftrag des VDHs) im Wesentlichen von Züchtern angestrengt, was nicht zuletzt das starke Engagement des VDHs in dem Gerichtsfall zeigt, wobei es sich der Hauptgeschäftsführer des VDH, Bernhard Meyer, nicht nahm, höchstpersönlich bei der mündlichen Verhandlung am 5. November 2003 zu erscheinen und die Stellungnahme des VDHs vor dem BVerfG zu verkünden!

Züchter und Züchterdachverband VDH wurden "lediglich" unterstützt von einigen (relativ) wenigen Hundehaltern, die wahrscheinlich nichts mit Zucht am Hut haben, außer natürlich einem vermutlichen, ja: wahrscheinlichen Interesse daran, bei Gelegenheit wieder mal einen Staff oder Pitbull vom Züchter, egal ob vom Hobbyzüchter oder aber professionellen Züchter, zu holen, denn wo soll ein solcher Hund denn auch sonst herkommen?! Vom Klapperstorch für Hundebabies?

Anders ist nämlich auch die Teilnahme von einigen Hundehaltern an der Klägergemeinschaft nicht zu verstehen, denn es ging NICHT um das Thema Hundehaltung, sondern darum (ich wiederhole das offensichtliche Interesse der Klagegemeinschaft, die von Prof. Ziekow vor dem BVerfG vertreten wurde:(

"Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer unmittelbar gegen das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG sowie darauf bezogene Überwachungs- und Sanktionsregelungen in den §§ 3, 5 bis 7 HundVerbrEinfG, gegen das Züchtungsverbot nach § 11 b Abs. 2 Buchstabe a Alternative 2 TierSchG in Verbindung mit § 11 Satz 3 TierSchHundVO und gegen die Strafvorschrift des § 143 Abs. 1StGB."

Etwas anderes, gegen das sich die Beschwerdeführer gewendet haben könnten, ist in diesem Gerichtsverfahren nicht existent!

Ist das deswegen jetzt schlecht, wie hier im Forum auch etliche mutmaßen oder auch (durch die Blume) behaupten, es wäre schlecht, indem sie bspw. die Züchter, die die Klage vor dem BVerfG angestrengt haben, jetzt für das gestrige Urteil, was gar nicht so schlecht ist, verantwortlich machen, so nach dem Motto bzw. mit solchen oder ähnlichen Worten: "Warum seid Ihr überhaupt erst vor Gericht gegangen? Wärt doch besser zu Hause geblieben! Ihr seit an diesem Debakel mitschuldig! Ihr habt alles versaut! ... blabla-blaffblaff-wuffwuff!"??

Schaut ins Forum und Euch fliegen solcherart Äußerung nur so um die Ohren. Es ist schlimm! DAS ist schlimm, nicht das gestrige Urteil!

Ist bzw. war diese besondere Zusammensetzung der Klägergemeinschaft und ihr oben genanntes, klar umrissenes Ziel, bei dem es allein um die Zerstörung aller bundesdeutschen Hürden in Bezug auf alle irgendwie die ZUCHT von AmStaffs, StaffBulls etc. betreffenden Regelungen ging, schlecht oder ungeeignet oder dumm oder ... (what ever) ..., zum Nachteil auch der hier im Forum vertretenen Hundehalter und Hundehalterinnen der gelisteten Rassehunde oder deren Mischlinge?

Nein, überhaupt nicht! Wieso sollte das schlecht (gewesen) sein?! Es ist weder schlecht, noch dumm, ungeeignet ... (what ever) ...!

Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, um zu behaupten es wäre schlecht oder unvorteilhaft oder ... (what ever) ... gewesen.

Wer etwas anderes sagt, schaut wahrscheinlich durch die getönte Brille und hat noch nicht wirklich verstanden, um was es geht und was der Plan oder die Absicht hinter der gestern abgeschlossenen Sache ist. Es steht zu befürchten, daß hier nur ein weit verbreitetes Vorurteil gegen Züchter und den VDH, den deutschlandweit (mit Abstand) größten Zuchtverband oder Dachverband deutscher Hundezüchter, am Wirken ist, was die getönte Brille auf die Nasen setzen läßt. Sehr schade eigentlich, denn anstatt den Klägern für ihren großen, aufopferungsvollen, wenn auch nicht völlig siegreichen Beitrag von gestern dankbar zu sein, werden sie hier von einigen mit "Dank" der besonderen Art belohnt.

Darauf können wir alle - Hundehalter wie Züchter (im oder außerhalb des VDH) verzichten! Es ist der Sache überhaupt nicht dienlich.

Es ist wie im Fußball: Gewinnt Deutschland, sind alle happy und loben die Manschaft und den Trainer über alles. Verliert Deutschland, haben sie alle versagt, stümperhaft gespielt und der Trainer gehört sofort gefeuert. Sie sind schuldig, schuldig, schuldig für die Niederlage.

Es ist echt zum K....!

Schaut und ich will es mal so verständlich machen, mit einem Vergleich:

Wenn Du oder auch Du da hinten in der Ecke z. B. ein Problem mit dem Vermieter hast, weil der Deinen Vogel in der Wohnung nicht haben möchte, dann klagst Du dagegen, nämlich gegen sein Verbot, den Vogel in der Wohnung zu haben.

Du klagst aber sicherlich NICHT gegen das Verbot von Schlangen, also ein Problem, daß ein anderer Mieter mit dem gleichen oder auch einem x-beliebig anderen Vermieter hat. Wenn der Schlangenbesitzer nicht selbst klagt, dann klagt niemand und die Schlange muß wahrscheinlich verschwinden.

Ja, kann denn der Schlagenbesitzer jetzt hergehen und den Vogelfreund beschuldigen: "Warum hast Du geklagt? Jetzt ist alles aus, ich darf meine Schlange nicht mehr haben. Du bist so ein A...!"

Was is dös denn ?! Darf der Vogelbesitzer jetzt nicht wegen seinem Problem was unternehmen, nur weil der Schlagenfreund eine Niete ist und selbst nicht (erfolgreich) wegen seinem Problem - Verbot der Schlange - klagt?

Was soll das alles????

Verstanden?

Wenn der VDH und seine ihm angeschlossenen Züchter vor Gericht gehen, um all das und nur das anzugreifen, was ihrer Meinung nach zu Unrecht die Arbeit der Züchter und auch ihres Dachverbandes behindert oder sogar verunmöglicht, dann haben die nicht nur das gute Recht dazu, sondern auch die Pflicht, jedenfalls in den Augen derjenigen, die in Deutschland wollen, daß es auch morgen noch AmStaffs, Bullies & Kollegen gibt.

Sie haben deswegen aber nicht die Pflicht und auch nicht unbedingt die zusätzliche Verantwortung, z. B. jede einzelne Landeshundeverordnung anzugreifen, wo es nämlich in erster Linie um die Haltung der Tiere geht. Das zu tun ist nämlich Aufgabe der betroffenen Hundehalter in den einzelnen Ländern, die vom Hunderassismus betroffen sind!

Nur weil der Züchter einen Hund an einen Interessierten abgibt, kann der spätere Hundehalter nicht auch noch den Züchter dafür verantwortlich machen und von ihm eine Klage geradezu verlagen, weil ein Gesetz- oder Verordnungsgeber die Hundehaltung erschwert oder verunmöglicht. Das geht einfach nicht, zumal der Züchter ja selbst mehr als genug Probleme von eben diesem Gesetzgeber bekommen hat, nur eben auf dem Gebiet der Zucht, wogegen er dann klagt, denn er ist Betroffener in Sachen Zucht und daher klagt er auch in Sachen Zucht!

Der Hundehalter ist dagegen Betroffener in Sachen Hundehaltung, weshalb er auch in Sachen Hundehaltung klagt.

Es ist doch so einfach: Wenn der betroffene Züchter auch noch in Sachen Hundehaltung klagt, wo er aber doch gar nicht davon betroffen wurde, ... ja, was passiert dann, hm??!

Nun, die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen!

Nun, das wäre zwar in diesem Fall nicht weiter schlimm, aber warum der Aufwand eines Nichtbetroffenen? Wozu?

Seht selbst ins Urteil, da steht auch dies:

"Die Verfassungsbeschwerde ist nicht in vollem Umfang zulässig.

I.

Unzulässig ist sie, soweit sie gegen § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 2, § 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 in Verbindung mit § 5 und § 2 Abs. 1 Satz 2 sowie in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HundVerbrEinfG gerichtet ist. Den Beschwerdeführern fehlt insoweit die Beschwerdebefugnis.

1. Diese setzt, wenn Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erhoben wird, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Rechtsbehelf (vgl. BVerfGE 106, 210 <214>; stRspr) selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist. Selbstbetroffenheit ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Beschwerdeführer Adressat der Regelung ist. Gegenwärtig ist die Betroffenheit, wenn klar abzusehen ist, dass und wie der Beschwerdeführer von der angegriffenen Vorschrift betroffen sein wird. Unmittelbare Betroffenheit liegt schließlich vor, wenn diese Bestimmung, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (vgl. BVerfGE 1, 97 <101 ff.>; 102, 197 <206 f.>).

..."

Braucht es noch weiterer Erklärungen? Wohl nicht, denn besser oder klarer als das BVerfG im Urteil könnte es gar nicht ausgedrückt werden.

.....

Seht, ich kann doch auch nicht den Automobilhersteller oder den Autohändler in die Pflicht und Verantwortung nehmen, weil die deutsche Bananenpolitik die maximale Geschwindigkeit auf den Straßen auf 50 Km/h begrenzt hat, um nicht das ach so geschundene Fußvolk zu gefährden, weil doch in diesem Lande die "Sicherheit" der Bevölkerung so überaus hoch im Kurs steht und dabei vergessen wird, daß wir Bürger hier zum Leben auf Planet Erde da sind und nicht, um uns "in Ketten" legen zu lassen, denn darauf läuft das ganze weit übertriebene Sicherheitsgefassel und -getue unserer Politidioten zwangsläufig hinaus, wenn es weiterhin so betont und betrieben wird, wie das in diesem gegenwärtigen Deutschland sehr wohl der Fall ist.

Nur weil der Autohändler oder -Hersteller Euch ein Auto verkauft hat, ist er jetzt nicht dafür verantwortlich zu machen, daß das Auto nicht mehr gefahren werden darf, wie es sollte. Und man kann ihm deshalb auch nicht sagen oder von ihm verlangen, noch nicht einmal zu Recht erwarten: "Nun, Du klagst jetzt bitte für mich Autofahrer, damit wir wieder auf der Straße schneller vorwärts kommen können! Wenn Du hier nichts unternimmst, kaufen wir a) keine Autos mehr von Dir und b) sind Dir böse, denn Du bist doch so ein unverantwortlicher Autohändler/-hersteller, weil Du nichts unternimmst!"

Wer hier nichts oder kaum was unternimmt, ist wohl eher der Autofahrer, wenn er sich so aufführt! Deswegen wälzt er ja auch die Verantwortung auf andere ab, obwohl die überhaupt nicht in dieser Sache zuständig sind und auch nichts "verbrochen" haben, um plötzlich zuständig sein zu müssen.

Und so ist das mit den Hundezüchtern und ggf. "Händlern" von Hunden ... und dem VDH. Sie, die Züchter (der VDH ist in erster - und wichtigster Linie - ein Zuchtdachverband), sind in der Angelegenheit "Hundehaltung" weder zuständig, betroffen noch dafür verantwortlich zu machen, wenn nämlich in diesem Gebiet was passiert!

Sie können freiwillig mithelfen und unterstützend wirken, um in diesem Bereich eine Verbesserung anzustreben, aber das kann von ihnen unmöglich eingefordert werden. Dennoch: VDH und Züchter haben ein Interesse daran, daß die Hundehaltung nicht über Gebühr behindert oder gar verhindert wird. Also werden sie "zwangsläufig" auch alles oder vieles in ihrer Macht liegende veranlassen, damit die Haltung besser dasteht, als zu der Zeit, wo ein repressives Gesetz dagegen hält. Genauso unternimmt die Autoindustrie und die ganzen Autoverbände (ADAC etc.) sehr viel, um es weiterhin und so lange wie möglich auf der Straße rollen zu lassen, weil "kein oder kaum Rollen" nun mal ein Zurück in die "Steinzeit" und damit eingeschränkte Lebensqualität für beinahe jeden Menschen auf der heutigen Erde bedeutet.

Was ist schlecht daran, vernünftig betrachtet? Was ist schlecht daran, wenn ein Züchter einen Hund verkaufen will, wie ein Autohändler vergleichbar ein Auto verkaufen will? Was soll daran gerade für diejenigen schlecht sein, die solche "Dinge" haben wollen? Woher bekommen sie die wohl?

Ich glaube, solche und ähnliche Fragen sollten sich hier so einige im Forum mal stellen, die da was zum (vor)gestrige Urteil einer züchtenden Klägergemeinschaft zu sagen haben und dabei sagen: "Züchter, Du bist schuld!"

Die Hundehaltung ist nun mal die Angelegenheit des Hundehalters und nicht die des Züchters. Wenn das dem Hundehalter nicht klar ist, dann muß eigentlich bezweifelt werden, ob der Halter seinen Verantwortungsbereich überhaupt kennt und ihm voll und ganz gerecht wird. Zu diesem Verantwortungsbereich gehört es auch, eine Klage anzustrengen, wenn jemand daherkommt und auf seinen Hund "schießt", also die Haltung des Hundes be- oder gar verhindert.

Ansonsten soll er die Klappe halten, wenn andere zu etwas ziemlich anderem klagen und vielleicht auch damit verlieren! Sie haben das Recht, ihre eigene Klage zu erheben, zu führen und so haben sie auch das "Recht", ggf. zu verlieren bzw. nur zu "teilsiegen". Niemand hat das Recht, sie dafür zu verurteilen, wie das hier aber nicht wenige gemacht haben, anstatt den Züchtern und dem VDH zu danken, trotz dem nicht überragenden Ausgang der Klage vor dem BVerfG!

Wißt Ihr, sogar hier im Forum gibt es erschreckend viele "Deutsche"! Was heißt das? "Deutsche = Meckern, aber nichts dahinter!"

Wenn der Halter irgendwie in Sachen Hundehaltung versagt oder aber ein Dritter ihm die Haltung versagt bzw. behindert, dann kann ich als Hundehalter doch nicht hergehen und so tun als ob: Der Züchter, von dem ich den Hund habe, muß mir hier helfen, das in Ordnung zu bringen. Tut er das nicht, dann ist er ein A...!

Fazit:

Was ist in der Situation, daß die Hundehaltung und die Zucht/Handel/Einfuhr behindert oder versagt wird, von beiden, Züchter und Halter, nun zu tun?

Ganz einfach: Der Züchter geht vor Gericht wegen der Verunmöglichung der Zucht, sein Metier, der Hundehalter greift den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in punkto Verunmöglichung oder Erschwerung der Hundehaltung im betreffenden Bundesland oder auch der ganzen Republik an, denn hier geht es um das "Metier" des Hundehalters ... und nicht des Züchters, umgekehrt: Der Züchter könnte (und wird) zwar dem Hundehalter bei seiner Klage ein wenig unter die Arme greifen, wenn er ein überaus netter Mensch ist, aber das darf zu Recht nicht von ihm erwartet werden. Nicht wirklich!

Warum auch? Ein echter Hundehalter klagt selbst statt die Verantwortung abzuwälzen und nur über andere zu motzen, womit er damit jedem lebenserfahrenen Menschen nur signalisiert:

Aufgepaßt, ich bin die Null!

............

So, ich komme nun zum eigentlichen Thema dieses Beitrages zurück. Tut mir leid, aber ich mußte hier einfach mal eine Lanze für die Züchter und den immer wieder schlecht gemachten VDH brechen. Ob Ihrs glaubt oder nicht: Ich bin kein "VDH-Anhänger" bzw. Mitglied in diesem Verein!

Wie wurde zu 1. bis 3. geurteilt?

Was war das gleich noch mal? Hier:

1) Einfuhr-/Verbringungverbot (Artikel 1 des Gesetzes) ... von "Zuchten" natürlich: häufig Welpen vom ausländischen Züchter für interessierte Halter, die sich diesen Aufwand leisten können, am ehesten aber Deckrüden und Zuchthündinnen für interessierte Züchter im Inland! Die allerwenigsten Hunde werden aus anderen Gründen nach Deutschland verbracht/eingeführt, so z. B. Hunde in Not, die von Tierschützern gerettet werden, oder solche, die nicht mehr im Welpen- oder Junghundalter sind, sondern eher erwachsene Exemplare sind.

2) Tierschutzgesetz und eine kleine diesbezügliche Änderung, um die Zucht zu verbieten (Artikel 2)

3) Einfügung eines § 143 in das StGB; konkreter Angriff auf § 143 Abs. 1 StGB, der die Zucht und den Handel mit dem "Zuchtprodukt" unter Strafe stellt. Wer außer einem Züchter handelt schon mit Hunden?! (Artikel 3)​

Also, wie wurde geurteilt?

Zu 1.) Wurde für zulässig erachtet. Die Einfuhr nach Deutschland der oben definierten Hunde bleibt bis auf Ausnahmen verboten.

Zu 2.) Wurde als rechtswidrig und daher nichtig verworfen. Müssen ggf. die Länder regeln, die es regeln wollen, weil sie nicht ganz helle im Schädel ... na, Ihr wißt schon.

Zu 3.) Wurde als rechtswidrig und daher nichtig verworfen.


Ende des ersten Teils! Der zweite Teil folgt in Kürze.

Gruß


Mühli
 
Midivi schrieb:
@villiers:
was für einen einfluss hat dieses besch...urteil auf die klagen in rlp?

ich bin mehr als enttäuscht...... :(

Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme des Bevollmächtigten der Beschwerdeführer, Herr Prof. Dr. Jan Ziekow.
Die beiden beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahren laufen weiter. Entscheidend wird sein, was das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Kürze zu der vorliegenden Beschwerde gegen die Hundeverordnung von RLP sagen wird (Az 1 BvR 1682/01).
Die bisherigen Aussagen des BVerfG in Bezug auf die 4 Rassen bezogen sich allesamt ausschließlich auf das Importverbot. Die Leser des Urteils sollten den systematischen Aufbau der Urteilsbegründung beachten und nicht in Panik geraten! Noch nicht einmal beim gekippten Zuchtverbot (ab Randziffer 101) hat es die geringste Aussage zum Stellenwert der Rasseliste gegeben. Der Bereich der Haltung der Hunde ist gar komplett außen vor geblieben. Einen Hinweis gibt es lediglich im letzten Satz der Pressemitteilung. Dort wird von der Haltung "so genannter" gefährlicher Hunde gesprochen.
 
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