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Boggy schrieb:Hallo Leute, bin neu hier, wir haben selber ein Pitbull aus dem Tierheim,ein super Hund. Ich habe heute die Urteilsverkündung gehört. Ich war so zuversichtlich und wollte nächstes Jahr mir einen Hund aus den USA holen. Nun ist das nicht möglich. Kann mir bitte jemand sagen, was von dem Urteil zu halten ist und was auf uns zukommt. Ich komme aus Baden Württemberg. Danke.
Pete schrieb:@Andreas
Klammere mich auch an diesen (einzigen?) Hoffnungsschimmer.
Neben "deinem" Zitat aus den Leitsätzen zum Urteil (Absatz 67)
gibt es diese "Aktualisierungsaufforderung" der Richter noch mind. zweimal...
(Mittmann, Hannover, Tag der mündlichen Prüfung: 20.11.2002)Im Vergleich der einzelnen Rassen sowie der Hunde vom Pitbull-Typus ergab diese Untersuchung keinen signifikanten Unterschied hinsichtlich des gezeigten aggressiven Verhaltens der Skalierungen 3, 4, 5 und 6. Die Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus folgende unterschiedliche Behandlung ist infolgedessen nicht gerechtfertigt. ... Aufgrund dieser Ergebnisse ist der Wesenstest nach der GefTVO als Pflicht für alle Hunde der fünf getesteten Rassen und der Hunde vom Pitbull-Typus nicht zu rechtfertigen
Sandra Bruns, Hannover 2003, Tag der mündlichen Prüfung: 27.05.2003Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund in einer Konfliktsituation aggressiv reagiert, wird grundlegend durch den Halter beeinflusst. Die Sachkunde des Besitzers ist der beeinflussende Faktor dafür, ob ein Hund in Konfliktsituationen aggressiv oder nichtaggressiv reagiert. Aus diesem Grund sind Ausbildungsmöglichkeiten für Hund und Halter vermehrt zu etablieren und zu optimieren
...
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Sachkunde der Halter entscheidend dazu beiträgt, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund mit Beißen reagiert, zu minimieren. Dies wird insbesondere durch das Etablieren einer entspannten Hund-Halter-Beziehung sowie durch fundierte Kenntnisse des Hundeverhaltens und tiergerechte Trainingsmethoden erreicht.
Nur 3,75% aller getesteten Hunde zeigten ein der Situation unangemessenes und damit unter Umständen gefährliches aggressives Verhalten anderen Hunden gegenüber. Diese Individuen können mit dem Wesenstest als Methode von der Zucht ausgeschlossen werden. Eine unterschiedliche Gefährlichkeit der fünf Rassen und des Typus bestand nicht, es waren Hunde aller Rassen/ des Typus vertreten. Die Annahme einer besonderen Gefährlichkeit laut Kategorien der GefTVO, aber auch nach dem (Bundes-)Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (BMVEL 2001) und dem NHundG, welche die Rassen Rottweiler und Dobermann nicht mehr beinhalten, ist nach den Ergebnissen dieser Studie nicht gerechtfertigt.
Auch gestört aggressives Verhalten wurde ohne Unterschiede von den Rassen/ dem Typus und nach NHundG aufgeteilten Hunden gezeigt.
...
Es wurde ferner der höchstsignifikante Zusammenhang zwischen aversiven Erziehungsmaßnahmen, insbesondere dem Einsatz des Leinenruckes, und dem Auftreten von Drohverhalten bzw. Beißen im Test gezeigt.
Fehlende Freilaufmöglichkeit und der Einsatz aversiver Erziehungsmittel stehen in direktem Zusammenhang mit dem Vorkommen von Beißen im Hund-Hund-Kontakt des Wesenstestes. Damit sind Freilauf bei gleichzeitiger Möglichkeit der Kommunikation mit Artgenossen und der Verzicht auf aversive Erziehungsmittel, insbesondere den Leinenruck, die wichtigsten untersuchten Möglichkeiten des Halters, einem Beißen anderer Hunde in Wesenstestsituationen und - übertragen - Alltagssituationen an der Leine entgegenzuwirken.
Boggy schrieb:...wiso darf man sie nicht aus dem Ausland einführen.
Boggy schrieb:Zieh es bitte nicht ins Lächerliche. Wenn das alles durchgeht, dann kann man ja alles mit uns machen. Ich denke jemand hier der kompetent ist sollte das ganze ein bisschen organisieren, damit wir etwas dagegen machen können. Ist das nicht auch in eurem Interesse?
Boggy schrieb:Zieh es bitte nicht ins Lächerliche.
Sammie schrieb:lest mal hier:
sinngemäß sind durch die Bank die ReaKtionen der Schmierfinken, egal ob FAZ oder BLÖD, sie nehmen sich echt nichts!
Ich könnt nur noch kot***
"Auch wenn die Fachwissenschaft offenbar darin übereinstimmt, dass das aggressive Verhalten eines Hundes und seine darauf beruhende Gefährlichkeit nicht allein genetisch bedingt sind, schließt sie doch auch nicht generell aus, dass die
Gefährlichkeit genetische Ursachen haben kann."
"Frau Dr. Eichelberg in der mündlichen Verhandlung handelt es sich bei der Gefährlichkeit eines Hundes zwar nicht um ein Rassemerkmal. Doch ist es
andererseits nach der Einschätzung dieser Wissenschaftlerin unbestritten, dass Hundegruppen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier im Hinblick auf angeborene Verhaltensbereitschaften ein Potential zur Erzeugung gefährlicher Hunde darstellen.
...
Feddersen-Petersen spricht davon, das Verhalten, auch das Aggressionsverhalten, eines Hundes sei stets das Ergebnis einer
differenzierten Wechselwirkung zwischen Erbanlagen und Umweltreizen, und rechnet
die so genannten Kampfhunderassen - auch vor dem Hintergrund der Geschichte
ihrer Zucht - zu den Hunderassen, deren Aggressionsverhalten "nicht ohne
Problematik" sei.
Schließlich berichtet Unshelm davon, dass insbesondere Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier, aber wohl auch der Rasse Bullterrier, sogar unabhängig vom Verhalten und von der Einstellung ihrer Halter relativ häufig wegen ihrer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit für
Menschen und Tiere aufgefallen seien."
"Auch wenn berücksichtigt wird, dass in Bund und Ländern für Hunde verlässliche Beißstatistiken offenbar nicht geführt werden und insbesondere, von den allerdings nur geschätzten Angaben in der erwähnten Äußerung der schleswigholsteinischen Landesregierung abgesehen, genaue Zahlen zur Gesamtzahl der Exemplare einzelner Hunderassen fehlen, sind die Daten, die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG zugrunde liegen, nicht unergiebig und in der Folge die darauf gestützten Erwägungen des Gesetzgebers nicht offensichtlich fehlerhaft.Sie tragen vielmehr das angegriffene Einfuhr- und Verbringungsverbot. "