Tierarzt rechnung - muss ich wieder zahlen ?

Thema: Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung

Hält eine Person einen Hund als ?Luxustier, so haftet Sie automatisch aus der Gefährdung heraus. Diese sogenannte Gefährdungshaftung bezieht sich auf außervertragliche Beziehungen. Der Hundehalter ist auch ohne ein schuldhaftes Handeln für einen Schaden verantwortlich und haftbar zu machen. Grund: Der Hundebesitzer schafft allein durch das Halten eines Hundes eine besondere Gefahrenquelle für seine Umwelt.


auch im BGB , § 833 nachzulesen.

Zahl den Schaden (unter Vorlage einer Rechnung) und leg ihr einen Wisch hin, wo sie versichert dass keine Folgekosten auf dich zu kommen werden und die Sache somit für sie erledigt ist.
 
  • 28. April 2024
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Hi Darla ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jep, ist halt dumm gelaufen..
Wie in den meisetn Antowrten schon geschrieben hast du mehrere Möglichkeiten:

1. du zahlst ohne Murren, gehst mit nem Blumenstrauß vorbei (um nach dem Hund zu sehen und dein Bedauern auszudrücken) und keinen Ärger zu bekommen, bzw einer Anzeige vorzubeugen (wisch mit Nachfolgekosten find ich ne gute Idee )

2. du meldest den Fall ordnungsgemäß deiner Versicherung (evtl. steigende Beiträge?), die entscheiden dann nach Schuld. Möglich sind hier aber eben auch Folgekosten bzw. Streiterein, aber eher unwahrscheinlich)

3. du verweigerst jegliche Zahlung und die Dame zeigt dich (sicherlich)an, mit nem Listi und wie du selbst sagst als Ausländer hast du eher schlechte Chancen (sry nicht meine Meinung; ist aber so), dann "kann" es auf Wesenstest und MK-Pflicht rauslaufen, kommt auch auf den Bearbeiter an...

Je nachdem wie duch dich entscheidest, musst du mit den Konsequenzen leben.. ich persönlich würde mir auf die Zunge beißen, hingehen, ein bissl schleimen und das Beste hoffen ;) um mit einem blauen Auge davon zu kommen. Denn eines ist sicher, dein Hund hat gebissen und den anderen Wuff verletzt!
 
Naja, thx an alle beiträge und eure mühe mir zu helfen. Ich werde morgen die Versicherung anrufen und denen das Geschehen mitteilen und am donnerstag werd ich ein besuch bei der Frau vereinbaren und mit ihr dann mal reden.

hoffen wir das beste.
 
hy--ich würde auch bezahlen--und viell. auch gleich morgen mit der betroffenen frau sprechen-nicht erst donnerstag. bei deiner frage schreibst du: muss ich WIEDER zahlen--waren denn schon "beissvorälle mit deinem hund?
 
es gab einmal einen sehr dummen vorfall....sehr lange geschichte. Nachbar hund, meine hündin.....Verfolgungsjagd, leichte verletzung bei meiner und den anderen Hund wollte die Besitzerin beim Polizeibericht nicht vorzeigen. Am ende hatten wir dick streit und haben die Versicherung zahlen lassen.
 
Du hast den einen Hund AN DER LEINE nicht unter Kontrolle und möchtest einen 2ten unverträglichen und anscheinend ohne Maulkorb nicht kontrollierbaren Hund dazu?

Komm erstmal mit dem einen klar!:unsicher:
 
Wieso nicht unter Kontrolle ?
So schnell wie der Hund da an mir vorbei geschossen ist, und meine Hündin reaktionszeitig schneller ist als ich, war das einzigste was ich in der Millisekunde machen konnte.

falls du es nicht wusstest, ich bin nicht der einzigste mit der erlaubnis zum führen von listenhunden im hause.

Thema ist für mich geschlossen. werd das wie von einigen usern gesagt machen.

thx nochma an alle
 
Nur mal so:
Man sieht nicht sofort alle Löcher oder Verwundungen.

Mein Ambull wurde mehrfach von einer Hündin gebissen, ich zählte nach der Beisserei, 4 Löcher, bin danach zum TA und dieser hat noch 8 andere Löcher gefunden.
 
Jaja :rolleyes: Ich habe auch einen Hund, der wie aus dem nichts losschießt und auch zupackt. Trotzdem ist es noch nie passiert.

Ich mein, du musst deinen Hund doch kennen, also musst du ihn dementsprechend führen. Du sahst den dicken Wuschel zumindest so genau, um zu wissen das er dick war. Also Hund kurz nehmen und auf die andere Seite.

Und komm blos net mit "Das hat die vorher noch nie gemacht"....

Wenn die anderen auch so eine "schnelle Reaktion" haben, na dann Prost Mahlzeit und bis zum nächsten mal...
 
Ich würde auch zahlen der andere Hund ist nur vorbei gerannt ohne auf Kontakt zum anderen Hund auf zu nehmen.

Fragen wie hoch der Schaden ist , wenn es sich nur um ein paar Mark handelt kann man das aus eigener Tasche zahlen ohne die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
 
dass berechtigt doch den Hund von DLD nicht den anderen zu beissen oder sehe ich das falsch?
Nach welchem Recht denn? StVO oder Haager Landkriegsordnung?

Man der Hund hat halt gebissen, das passiert. Löse das ganze so menschlich wie möglich.
Anzeige wird die wohl nicht machen. Ich würd sie mal fragen von wegen was dazu tun falls das mit der Versicherung nix wird oder Du nicht willst, wegen Beiträgen.

Hab das ähnlich letzten Monat umgekehrt gehabt. 200€ unterm Strich TA.
Hat für mich ab dem 25ten Fingernägel essen bedeutet.
Man selbst wenn ich mich 100% im Recht gefühlt hätte wäre ich nicht auf die Idee gekommen ne Anzeige zu machen. Solange mir jemannd nicht mutwillig schadet.
 
Außerdem ist es in der Tat so, wie Petra (Darla) schreibt:

Der, dessen Hund den Schaden verursacht, muss ihn zahlen, egal ob der Hund angeleint war oder nicht. Und egal, ob vielleicht der andere Hund mit Pöbeln angefangen hat, oder doof vorbeigelaufen ist, oder sogar selbst versucht hat zu beißen, aber nicht dazu gekommen ist.

Manchmal wird beim Halter des nicht angeleinten Hundes eine Mitschuld angenommen, sodass die Versicherung nur einen Teil der Kosten erstattet, aber das hängt vom Einzelfall ab.

Also würde ich auch: Hingehen, mir die Rechnung zeigen lassen, dann überlegen, ob ich es selbst bezahle oder der Versicherung melde und die entscheiden lasse, wieviel der Kosten sie erstatten.
 
Außerdem ist es in der Tat so, wie Petra (Darla) schreibt:

Der, dessen Hund den Schaden verursacht, muss ihn zahlen, egal ob der Hund angeleint war oder nicht. Und egal, ob vielleicht der andere Hund mit Pöbeln angefangen hat, oder doof vorbeigelaufen ist, oder sogar selbst versucht hat zu beißen, aber nicht dazu gekommen ist.

Nö, unter gewissen Bedingungen würde ich mich da auch weigern! Aber diese sind hier in meinen Augen nicht erfüllt...
 
das problem bleibt doch leider: SOKA+AUSLÄNDER=ARS..KARTE!
lieber entschuldigen und nen bissel"schleimen" als ärger mit dem amt!
dem hund zuliebe!
sonst währ son wegducken auch nich meine erste wahl!
 
das problem bleibt doch leider: SOKA+AUSLÄNDER=ARS..KARTE!
lieber entschuldigen und nen bissel"schleimen" als ärger mit dem amt!
dem hund zuliebe!
sonst währ son wegducken auch nich meine erste wahl!
ne, das Problem ist das BGB, und das sieht für so einen Fall eine ganz einfache Maßnahme vor: meine "Sache" (Hund) verletzte einen andere "Sache" (anderen Hund) also muss ich zahlen, feddisch.

Ich finde da muss man auch nicht lange drüber diskutieren: ich habe meinen Hund so zu führen dass er nichts und niemand Anderen gefährden kann.
 
Außerdem ist es in der Tat so, wie Petra (Darla) schreibt:

Der, dessen Hund den Schaden verursacht, muss ihn zahlen, egal ob der Hund angeleint war oder nicht. Und egal, ob vielleicht der andere Hund mit Pöbeln angefangen hat, oder doof vorbeigelaufen ist, oder sogar selbst versucht hat zu beißen, aber nicht dazu gekommen ist.

Nö,

Doch. Es geht mir nicht darum, wie du das siehst und findest, oder wie ich es sehe und finde, sondern wie die rechtliche Ausgangslage ist.

Und da ist es bei der Gefährdungshaftung numal grundsätzlich so wie beschrieben.

Und alles, was darüber (also über den Grundsatz hinaus) geht, sind, wie ich danach geschrieben habe, Einzelfallentscheidungen.

Es kann also in der Tat sein, dass unter ganz bestimmten Umständen man nichts zahlen braucht, auch wenn der eigene Hund gebissen hat und der andere nicht -man sollte aber wissen, dass man es grundsätzlich aufgrund der Rechtslage erstmal müsste, und der andere Fall die Ausnahme, nicht die Regel ist.
Kurz, man sollte wissen, auf welcher Grundlage zB Gerichte ihr Urteil fällen. Das könnte hilfreich sein.
 
Aber Gerichtsurteile haben schon gesehen, dass es etwas aus macht, wenn der Hund nicht angeleint ist.

Bei dem Fall den ich gefunden habe geht um jemanden der bei der Beißerei eingegriffen hat und verletzt wurde. Hier wird die Schuld des Angeklagten (Halter das anderen Hundes) gemildert, weil die Hunde des Klägers nicht angeleint waren:

Allerdings muss sich der Kläger grundsätzlich auch die von seinem Hund ausgehende Tiergefahr anspruchsmindernd entgegenhalten lassen. Haben mehrere Tiere zum Schadenseintritt beigetragen, bestimmt sich der Umfang des Ersatzanspruchs nach dem Ausmaß, in dem die jeweilige Tiergefahr für den Schadenseintritt wirksam geworden ist (OLG Stuttgart, NJW RR 2003, 242). Dabei sind nur unstreitige und bewiesene Umstände in eine solche Abwägung einzustellen. Danach ist hier zu berücksichtigen, dass auf Seiten der Beklagten 2 Hunde beteiligt waren. Dies begründet eine höhere Tiergefahr als die vom klägerischen Hund ausgehende. Die beiden Hunde der Beklagten waren des Weiteren nicht angeleint. Dies war zwar zunächst auch beim klägerischen Hund der Fall. Indessen ist streitig geblieben, ob dies zum Vorfallszeitpunkt immer noch der Fall war. Der Kläger hat insoweit - bestritten - vorgetragen, er habe beim Bemerken der herannahenden Hunde der Beklagten seinen Hund am Halsband genommen. Hinzu tritt, dass die Einlassung der Beklagten zum Grund für das Ableinen der Hunde in 6 Metern Entfernung von der Gartentür ihres Hauses wenig nachvollziehbar ist. Wenn die Beklagten hier vortragen, es sei ihnen zu gefährlich, mit den angeleinten Hunden den abschüssigen Naturweg zu begehen, rechtfertigt dies durchaus den Schluss, den Hunden mangele es an der nötigen Erziehung, um diese manierlich und gefahrlos an der Leine zu führen. Eine andere Erklärung hierfür haben die Beklagten auch im Kammertermin nicht abzugeben vermocht. Dieses Verhalten ist für den Haftungsanteil beider Beklagten vor dem Hintergrund der früheren Verhaltensauffälligkeiten des Hundes L. von ausschlaggebender Bedeutung. Die Beklagten haben zwar bestritten, dass der Hund L. aggressiv sei. Den dezidierten Schilderungen des Klägers zu früheren Auffälligkeiten des Hundes im Schriftsatz vom 23.08.2006 sind sie aber nicht entgegengetreten. Danach ist der Hund L. auf die Zeugin W. mehrfach zähnefletschend zugelaufen, ohne auf Rufen der Beklagten zu reagieren. Ähnliches ist einer Frau G. mit ihrer kleinen Tochter passiert. Gleiches gilt für eine Frau A., die nunmehr mit ihren Pensionshunden nur noch dann am Haus der Beklagten vorbeigeht, wenn sie sicher sein kann, dass der Hund L. auch eingesperrt ist.

Quelle:
beck-online.de
 
Ich verstehe, um ehrlich zu sein, gar nicht, wie hier einige auf die Idee kommen, er solle nicht zahlen. Auch die Argumentation, es sei zu zahlen, da wegen Hunderasse und Staatsangehörigkeit eine Akarte vorläge, erschließt sich mir nicht ganz.

Der Hund hat einen anderen verletzt, der nichts weiter getan hat, als an ihm vorbeizulaufen. Für mich wäre es in so einem Fall selbstverständlich, die Rechnung zu zahlen, dem verletzten Hund ein Leckerchen zukommen zu lassen und mich zu entschuldigen. Ich verstehe die ganze Diskussion überhaupt nicht.
 
kitty-kyf schrieb:
Aber Gerichtsurteile haben schon gesehen, dass es etwas aus macht, wenn der Hund nicht angeleint ist.

Ja. Aber wie gesagt, das sind einzelne Urteile, nichts grundsätzliches. In so einem Fall wird halt je nach den Umständen so oder so entschieden, da kann man aus einem Urteil nicht ableiten, dass es grundsätzlich so gehandhabt wird.

Nix anderes wollte ich sagen.
 
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