WHeimann
10.05.2001
Aus dem Gerichtssaal
Schläge ein Erziehungsmittel für Hunde?
Tierschützerin wegen eines "Ausrasters" vor Gericht · Schimpfworte für Zeugen · 1550 Mark Geldstrafe
Kreis Waldshut (mae) Sind Schläge ein probates Erziehungsmittel für einen Hund? Um diese Frage drehte sich letztendlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht. Wegen Tierquälerei und Beleidigung musste sich eine Hundehalterin und organisierte Tierschützerin verantworten. Sie soll einen ihrer Schäferhunde getreten und mit einem Gegenstand geschlagen haben · so zwei Zeugen vor Gericht. Außerdem soll sie die zwei Männer mit Schimpfworten beleidigt haben, als diese gegen die Behandlung des Hundes protestierten. Die Frau wurde zu insgesamt 1550 Mark Geldstrafe wegen Tierquälerei und Beleidigung verurteilt.
Laut Anklage war die Frau Anfang Juli letzten Jahres mit vier nicht angeleinten Schäferhunden mit dem Fahrrad in einer östlichen Kreisgemeinde unterwegs gewesen. Einer ihrer Hunde hatte mit dem Rottweiler eines Kaufmanns ein kurzes Gerangel · daraufhin soll die 36-Jährige ihren Hund etliche Male getreten und später mit einem Gegenstand geschlagen haben. Den Zeugen und einen weiteren Mann, der später dazu kam, soll die Frau mit heftigen Schimpfworten bedacht haben.
"Mein Schäferhund hat mich in den Arm gebissen", so Angeklagte vor Gericht. Aber sie habe ihren Hund nicht misshandelt · "eventuell eine Ohrfeige gegeben". Der Hund sei früher ein Kettenhund und auffällig im Verhalten gewesen, erklärte die 36-Jährige. Sie habe ihn zu sich genommen, da er eigentlich eingeschläfert werden sollte.
Der Kaufmann berichtete als Zeuge vor Gericht, dass die Frau zuerst angefangen habe, auf ihren Hund einzuschreien, ihn dann mit der flachen Hand geschlagen habe. "Sie hat den Hund mehrfach seitlich in die Rippen getreten", so der Zeuge. Als er ihr gesagt habe, sie solle aufhören, habe sie zu ihm gesagt: "Halt die Fresse, sonst bist du der Nächste". Er habe dann einen Bekannten geholt und beide hätten sie gesehen, wie die Frau ihren Hund mit einem Gegenstand geschlagen habe: "Es gab dumpfe Schläge." "Die Frau war extrem aggressiv", berichtete der zweite Zeuge.
Ein Polizeibeamter und Hundeführer, der die Frau kennt und den Vorfall dienstlich behandelt hatte, führte aus, dass die Frau mit Hunden sonst gut umgegangen sei. "Sie kann aber ausrasten. Das ist ihr Problem", so der Beamte. Die Schäferhunde müssten allgemein in ihrer Ausbildung als Schutzhunde Schläge aushalten, erläuterte der Beamte.
Diese Ausage führte zu längeren Diskussionen, wie weit denn Erziehungsmaßnahmen bei Hunden gehen dürften und ob Schläge richtig seien. Der Verteidiger meinte, dass das zulässige Maß von einem Sachverständigen beurteilt werden müsse · seine Mandantin kümmere sich um Problemhunde, die anders zu bewerten seien. Er plädierte auf Freispruch vom Vorwurf der Tierquälerei und maximal 400 Mark Geldstrafe für die Beleidigung.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte 2800 Mark Geldstrafe. Die Frau sei vielleicht sonst eine gute Tierhalterin. Hin und wieder komme es aber zu Ausrastern.
Richter Marc Gerster verurteilte die Frau zu 500 Mark Ordnungsstrafe wegen Tierquälerei und zu 1050 Mark wegen Beleidigung. Er habe keine Zweifel an den Zeugenaussagen, so der Richter. Die Frau sei in dieser Situation mit ihren Hunden nicht klar gekommen.
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
Jetzt mit AWARD-Vergabe
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Schläge ein Erziehungsmittel für Hunde?
Tierschützerin wegen eines "Ausrasters" vor Gericht · Schimpfworte für Zeugen · 1550 Mark Geldstrafe
Kreis Waldshut (mae) Sind Schläge ein probates Erziehungsmittel für einen Hund? Um diese Frage drehte sich letztendlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht. Wegen Tierquälerei und Beleidigung musste sich eine Hundehalterin und organisierte Tierschützerin verantworten. Sie soll einen ihrer Schäferhunde getreten und mit einem Gegenstand geschlagen haben · so zwei Zeugen vor Gericht. Außerdem soll sie die zwei Männer mit Schimpfworten beleidigt haben, als diese gegen die Behandlung des Hundes protestierten. Die Frau wurde zu insgesamt 1550 Mark Geldstrafe wegen Tierquälerei und Beleidigung verurteilt.
Laut Anklage war die Frau Anfang Juli letzten Jahres mit vier nicht angeleinten Schäferhunden mit dem Fahrrad in einer östlichen Kreisgemeinde unterwegs gewesen. Einer ihrer Hunde hatte mit dem Rottweiler eines Kaufmanns ein kurzes Gerangel · daraufhin soll die 36-Jährige ihren Hund etliche Male getreten und später mit einem Gegenstand geschlagen haben. Den Zeugen und einen weiteren Mann, der später dazu kam, soll die Frau mit heftigen Schimpfworten bedacht haben.
"Mein Schäferhund hat mich in den Arm gebissen", so Angeklagte vor Gericht. Aber sie habe ihren Hund nicht misshandelt · "eventuell eine Ohrfeige gegeben". Der Hund sei früher ein Kettenhund und auffällig im Verhalten gewesen, erklärte die 36-Jährige. Sie habe ihn zu sich genommen, da er eigentlich eingeschläfert werden sollte.
Der Kaufmann berichtete als Zeuge vor Gericht, dass die Frau zuerst angefangen habe, auf ihren Hund einzuschreien, ihn dann mit der flachen Hand geschlagen habe. "Sie hat den Hund mehrfach seitlich in die Rippen getreten", so der Zeuge. Als er ihr gesagt habe, sie solle aufhören, habe sie zu ihm gesagt: "Halt die Fresse, sonst bist du der Nächste". Er habe dann einen Bekannten geholt und beide hätten sie gesehen, wie die Frau ihren Hund mit einem Gegenstand geschlagen habe: "Es gab dumpfe Schläge." "Die Frau war extrem aggressiv", berichtete der zweite Zeuge.
Ein Polizeibeamter und Hundeführer, der die Frau kennt und den Vorfall dienstlich behandelt hatte, führte aus, dass die Frau mit Hunden sonst gut umgegangen sei. "Sie kann aber ausrasten. Das ist ihr Problem", so der Beamte. Die Schäferhunde müssten allgemein in ihrer Ausbildung als Schutzhunde Schläge aushalten, erläuterte der Beamte.
Diese Ausage führte zu längeren Diskussionen, wie weit denn Erziehungsmaßnahmen bei Hunden gehen dürften und ob Schläge richtig seien. Der Verteidiger meinte, dass das zulässige Maß von einem Sachverständigen beurteilt werden müsse · seine Mandantin kümmere sich um Problemhunde, die anders zu bewerten seien. Er plädierte auf Freispruch vom Vorwurf der Tierquälerei und maximal 400 Mark Geldstrafe für die Beleidigung.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte 2800 Mark Geldstrafe. Die Frau sei vielleicht sonst eine gute Tierhalterin. Hin und wieder komme es aber zu Ausrastern.
Richter Marc Gerster verurteilte die Frau zu 500 Mark Ordnungsstrafe wegen Tierquälerei und zu 1050 Mark wegen Beleidigung. Er habe keine Zweifel an den Zeugenaussagen, so der Richter. Die Frau sei in dieser Situation mit ihren Hunden nicht klar gekommen.
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