Nachbarshund macht uns fertig

Hab das Thema mal schnell überflogen und gegen Ende den Faden verloren.
Geht es immernoch um den bellenden Zwingerhund oder was?

Mein Vorschlag wäre nicht unbedingt ein Belltagebuch und der weg über eine Anzeige wegen Ruhestörung. Da kann keiner sagen welche Mittel der Halter ergreift um das Bellen abzustellen. Schock-/Sprüh-/Antibell- Halsband.
Das ist wohl eher nicht in eurem Interresse.
Primäres Ziel sollte es doch sein den Zustand für den Hund positiv zu ändern. Daher wäre mein Vorschlag Eine anzeige wegen Verstoß gegen die TierSchHuV (Tierschutz Hundeverordnung) §2 Abs.1 und 3.
Resultat: Er beschäftigt sich mehr mit seinem Hund oder der Hund kommt zu jemandem der das kann.Also egal wie, eine Verbesserung für den Hund.


§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.

(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit
Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
 
  • 20. Mai 2024
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Hi Leinenknoter ... hast du hier schon mal geguckt?
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OK... hab grad gesehen das der Hund jetzt in einer Halle ohne bzw. mit kleinen Fenstern untergebracht ist.
Das Bestätigt was ich schon gesagt hab. Es wird versucht den Grund der Beschwerde zu beheben, die Lärmbelästigung.

Aber weiter ... Der Verstoß gegen TierSchHuV §2 Abs.1 und 3 ist immernoch gegeben. Jetzt kommt aber noch §5 Abs.1 und jenachdem wie es in der Halle aussieht auch Abs.3 . Ich gehe mal davon aus das die Halle mehr als 10qm hat sonst wäre auch noch Abs.2 einschlägig.

§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen


(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der
Bodenfläche betragen.
Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei
geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.


(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.

(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
 
hallo leinenknoter!

ach, wenn das alles so einfach wäre...........:unsicher:

wer legt sich denn 24h/tag auf die lauer und beobachtet, wann und wie lange der hundehalter mit dem hund raus geht und ihn beschäftigt???
soll das der TE machen?

ich hab tagtäglich mit solchen fällen zu tun und das dt. tierschutzgesetz kannst du besser als klopapier benutzen als das du damit was bewirken kannst in fällen wie diesen.
traurig, aber wahr. :(
 
es ist kei Stalking wenn ich das von meiner Wohnung oder meinem Grundstück/Garten aus beobachten kann. Zum anderen muss die zuständige Behörde nach dieser Anzeige ermitteln.
Zugegeben das es schwierig ist einen Verstoß nach §2 zu beweisen aber eine nach §5 kann die Behörde durch eine Ortsbegehung feststellen.
Die Behörde wäre verpflichtet zu ermitteln und ein Ortstermin ist bei §5 unumgänglich.
Natürlich sollte man bei einer Anzeige immer darauf achten das sie glaubwürdig ist und nicht als "Nachbarschaftsstreit" abgetan wird. Wenn die den Eindruck haben das sich da zwei gegenseitig anpieseln dann ist klar das sich da nichts bewegt.

Natütlich gibt es mehr und weniger motivierte Behördenmitarbeiter. Ich durfte schon mit übermotivierten vertretern dieser Gattung bekantschaft machen.
Ich wurde "anonym" angezeigt weil ich -- große, gefährlich, agresive Hunde auf dem Grundstück halte. Polizei war da,... VetAmt war da,.... Ordnungsamt war da,.... nacheinander, und wollten alles sehen. Alle sind lachend wider gegangen. Ich habe Zwergpinscher. Und trotzdem musste ich zum Beweis beim melden für die Hundesteuer noch die Stammbäume vorlegen.
 
Hab das mit dem zitieren noch nicht raus deshalb so:
------------------------------------------
Meine Mutter und ich hatten uns schon mit dem Ordnungsamt in verbindung gesetzt, mit bekannten Polizisten gesprochen (er hat selbst 2 Schäferhunde) und nichts passiert. Der Polizist erklärte mir, dass mit der Größe des Zwingers, einer Hundehütte und einer Schale mit frischem Wasser leider die sogenannten Tierschutzgesetze erfüllt sind und rein rechlich da kein Ansatz ist.
------------------------------------------

Das pasiert leider oft und ist ein gutes Beispiel für suggestive Fragestellung.
In dem Moment wo ihr gesagt habt das der Hund in einem Zwinger sitzt wird das als das Hauptproblem erfasst. Auserdem fängt man sofort an an alle Richtlinien zu denken die einem zum Thema Zwinger einfallen. Dann habt ihr natürlich auch von dem Bellen erzählt und als Polizist denkt man dann sofort, "Ruhestörung". Man denkt immer zuerst an das was man kennt.

Die vom Amt genauso. Die kennen nicht alle Paragrafen auswendig, sie wissen nur wo sie nachschauen können. Und Fälle mit zu kleinem Zwinger kommen halt so oft vor das die nur daran denken wenn sie Zwinger hören.

Deshalb sollte mann sich die mühe machen und versuchen selber einen Paragrafen zu finden, damit man ganz genau sagen kann was da nich stimmt, oder zumindest die ganze Geschichte in einzelne Punkte glidern. Das macht schon einen großen Unterschied ob ich sag :" Hund der bellt, aleine im Zwinger" oder
1. Hund im Zwinger
2. Hund bellt
3. Hund ist alleine

Sonst könnte man auch einfach mit dem Finger auf den Nachbarn zeigen und sagen, der verstösst gegen das Tierschutzgesetz, los tut was. Das wäre genauso hilfreich.

Im Leben wie im Straßenverkehr, rechne immer mit der Dummheit Anderer!!!!
 
Morgen,

hört auf euch zu kabbeln, ist Ende Februar, da sind wir alle bischen am Ende, locker bleiben denn der Frühling kommt bestimmt.

@Leinenknoter
Ich hatte wirklich großes Glück und durfte die letzten Jahre studieren, Soziale Arbeit und da gibt es verdammt viel "Recht". Hat mir persönlich sehr viel Spaß gemacht, habe mich da voll reingearbeitet (ich meine ins Tierschutzgesetz) und habe versucht damit zu arbeiten. Jedoch ist das wie es in Gesetzestexten zwar oftmals recht einfach zu verstehen und aus meiner Sicht ebenso eindeutig wie was zu verstehen und dementsprechend umzusetzen ist aber Theorie und Praxis stimmen leider selten überein. Da ich alleine auf Basis "gesunder Menschenverstand" nicht weiterkomme, habe ich mich für eine rechtliche Unterstützung entschieden. Am Ende wird es auf eine Gerichtsverhandlung rauslaufen, bei der dann der zuständige Richter sich hoffentlich für das Richtige entscheidet. Zwar ist ein gerichtlicher Nachbarschaftsstreit das allerletzte was ich jemals in meinem Leben wollte aber eine andere Lösung gibt es wohl nicht.

Zum Thema Polizei einschalten eine kleine Geschichte. Vor monaten rief meine Mutter in der Nacht (ca. 23 Uhr) wegen immernoch ständigem Bellen bei der Polizei an und schilderte die Situation. Vorsicht, jetzt erst hinsetzen und weiterlesen! Der Polizist sagte dann meiner Mutter, wenn er jetzt rausfahren würde, müsste er den Hund erschießen. Geschockt sagte meine Mutter, DAS wolle sie ja auf keinen Fall und das Gespräch wurde beendet. Dummerweise hatte ich bisher keine Möglichkeit den Polizisten ausfindig zu machen und dem einen Einlauf zu verpassen aber auch hier bleibe ich dran. So gehts ja mal garnicht!

Gerne nochmal: im Grunde ist das Endziel aus meiner Sicht für den Hund das es ihm besser geht. Besser im Sinne von einen artgerechten Alltag verbringen zu können. Im Ergebnis würde er dadurch dann nicht mehr stundenlang bellen und alle wären glücklich und zufrieden. So würde ich mich freuen, wenn die Nachbarn für den Rest meines/unseren Lebens Hunde halten, wir den Zaun zwischen unseren Grundstücken mit einem Tor versehen und die Hunde jeden Tag gemeinsam spielen können. Aber das geht anscheinend nicht, weil dem Halter/Besitzer jegliches Verständnis FÜR einen artgerechten Alltag fehlt! Kennt ihr vielleicht diese Milan-Sendungen wo der Milan den Ami's beibringt das Hunde beispielsweise täglich das eigene Grundstück verlassen und Sozialkontakte, andere Gerüche, Bewegung usw. haben müssen? Genau wie die vielen Ami's ist unser Nachbar, er weiss es einfach nicht besser nur leider mit dem Unterschied, dass dieser/diese eben keine Erklärungen/Ratschläge annimmt, umsetzt und so eine Veränderung erzielt.

Natürlich habt ihr im Nachhinein Recht: im Grunde ist es jetzt keine Verbesserung für den Hund. Da habe ich mich bestimmt unterbewusst auch selbt bischen beschissen bzw. mir selbst bischen den Bauch gepinselt. Mal ehrlich, für mich, der selbst Hunde hält und die Tiere einfach liebt, stehe ich bei jeder Aktion die ich mache immer wieder in der Verantwortung was denn am Ende durch meine Aktion für den Hund rauskommt! Denn für ihn kann natürlich auch jede Aktion von mir negativ enden. Andererseits, tue ich nichts, ist das dann besser oder schlechter für ihn? Egal was ich mache oder auch nicht, jedes mal bin ich (zumindest für mich gefühlt) derjenige, der zwar eine Veränderung anstößt aber nicht weiss obs ne Verbesserung oder eine Verschlechterung (für den Hund) ergibt. Nicht einfach, das kann ich euch sagen, ich fühle mich die letzten Wochen echt verdammt schlecht in meiner Haut. Alleine wenn ich mir schon ausmale, der Hund würde halt wegen der nervigen Nachbarn zur Verwandschaft X nach Norditalien gebracht. Natürlich wäre hier dann Ruhe aber geht es dem Hund dann irgendwo in einem Schuppen besser? Hätte ich dann nicht besser meinen Mund halten sollen weil es ihm hier, trotz Alleinhaltung im Zwinger/Halle besser ging? Ich hoffe du/ihr versteht was ich meine, ist leider immer eine Entscheidung von MIR auf dem Rücken von IHM, es macht halt kein anderer Nachbar etwas. Der eine Nachbar sagt beispielsweise sowas wie "ich bin hier neu ergezogen, ich kann und will doch nicht gleich Nachbarschaftsstreit haben und das vielleicht für die nächsten Jahrzehnte", der andere sagt, er würde nichts hören und der nächste sagt, ihn würde das nicht stören, er könne das Gebelle problemlos verdrängen und so überhören. 3 Nachbarn haben mir das Belltagebuch mit Unterschrift bestätigt und sie würden auch vor Gericht als Zeuge auftreten. Wie geschrieben ist ein Nichtstun für mich aber auch keine Lösung und ich werde das durchziehen bis zum Ende. Natürlich ist es ******* wenns für den am Ende Hund schlecht ausgeht aber ich kann einfach nicht solch eine miese Hundehaltung akzeptieren und wegsehen, das geht so nicht.

Natürlich habe ich das VET-Amt informiert, habe mir beim spazierengehen von außen die Halle nochmal angesehen und festgestellt das da doch eine große Fensterfront (Rückseite) ist. Quasi ein "Lichtband" fast über die komplette Hallenseite, zwar Milchglas aber zumindest ist es nicht fast stock dunkel in der Halle, wie vorher von mir angenommen. Das konnte ich aber so nicht erkennen, erst als ich mir die Halle genauer ansah. Nichtsdestotrotz ist auch die Alleinhaltung in einer Halle mit Tageslicht keine adäquate Lösung für eine entsprechende Hundehaltung, Punkt. Unabhängig aus welcher Richtung man sich die Gesamtsituation anschaut.

Nächste Woche werde ich nachfragen was passiert ist, ob sie dort waren oder nicht usw. ....

Gestern habe ich übrigends eine, wie ich finde, tolle Nachricht erhalten. Direkt neben uns ist ein Neubaugebiet erschlossen worden. Mittlerweile sind fast alle Grundstücke verkauft und es stehen schon einige neue Häuser, 2-3 Grundstücke sind noch zu haben, unter anderem eines welches direkt neben uns liegt. Dieses hat jetzt ein Polizistenehepaar gekauft :D, sehr nette Leute, zumindest nach dem ersten Eindruck und den ersten paar Worten die über den Zaun gewechselt wurden.

Gruß
Matthias

edit: wie stell ich denn ein das ich eine Mail bekomme wenn hier jemad was geschrieben hat?
 
Stalking wäre es trotzdem nicht.

§ 238
Nachstellung (Stalking)

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmtund dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ......


Man könnte mir ja nicht vorwerfen das ich seine räumliche Nähe aufsuche, schlieslich wohne ich da und wenn ich den ganzen Tag mit meinem Hund Im Garten bin ist das doch meine Sache :D
Bei uns sitzen die Omis auch den ganzen tag am Fenster und schauen den Autos beim parken zu :lol: sind das jetzt alles Stalker?
 
Das Endziel in diesem Fall kann nur sein, dass die Nachbarn den Hund abgeben. Sie so zu nerven, dass es ihnen irgendwann zuviel wird.

Glaubt hier wirklich irgend jemand, die werden ihre Hundehaltung so ändern, dass es dem Hund dabei besser geht? Und die Tierschutz-HundeVO mit ihren Minimalanforderugen kann man grad in die Tonne kloppen. Der Hund hat in dieser Halle vermutlich Tageslicht (ich hab weiter vorne schon mal danach gefragt) und genug Platz, wenn er jetzt noch Futter und Wasser kriegt und sie ihm seine Hütte dazustellen sind die überprüfbaren Anforderungen schon erfüllt.
 
Stalking wäre es trotzdem nicht.

§ 238
Nachstellung (Stalking)

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmtund dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ......
Permanentes Beobachten kann durchaus als ein schwerwiegender Eingriff in die Lebensgestaltung angesehen werden. :hallo:
 
Ich bin ja auch gespannt auf das Urteil und die Urteilsbegründung.

Man kann eben niemanden dazu zwingen das er sich mit seinem Hund beschäftigt wenn er das nicht will. Das kann nur darin enden das der Hund wegkommt.

Warscheinlich bekommt der Halter nur die Auflage etwas gegen die Ruhestörung zu unternemen.
 
Ich bin ja auch gespannt auf das Urteil und die Urteilsbegründung.

Man kann eben niemanden dazu zwingen das er sich mit seinem Hund beschäftigt wenn er das nicht will. Das kann nur darin enden das der Hund wegkommt.

Warscheinlich bekommt der Halter nur die Auflage etwas gegen die Ruhestörung zu unternemen.

ich finde es unangebracht immer wieder auf dem thema "ruhestörung" rumzuhacken, wenn man gelsen hat was der TE schon alles unternommen hat und weiter unternehmen will. :unsicher:
 
ich zitier mich mal selber:
ich hab tagtäglich mit solchen fällen zu tun und das dt. tierschutzgesetz kannst du besser als klopapier benutzen als das du damit was bewirken kannst in fällen wie diesen.

Und die Tierschutz-HundeVO mit ihren Minimalanforderugen kann man grad in die Tonne kloppen. Der Hund hat in dieser Halle vermutlich Tageslicht (ich hab weiter vorne schon mal danach gefragt) und genug Platz, wenn er jetzt noch Futter und Wasser kriegt und sie ihm seine Hütte dazustellen sind die überprüfbaren Anforderungen schon erfüllt.

ganz genau! traurig, aber wahr! :(

Das Endziel in diesem Fall kann nur sein, dass die Nachbarn den Hund abgeben. Sie so zu nerven, dass es ihnen irgendwann zuviel wird.

ja, nur kann man dann wirklich hoffen, dass er in eine gute endstelle oder ins tierheim kommt, wo man ihn gut weitervermittelt.
 
@ HSH Freund
Bei angrenzenden Grundstücken wird es seeehhhr schwierig so zu argumentieren.

Meine Nachbarn (die nich anonym angezeigt haben) Provozieren auch ständig. Egal bei welchem Wetter, sobald ich einen Hund in den Garten lasse dauert es keine 2 min und mindestens einer von denen taucht im Garten auf und fängt an zu husten oder zu pfeifen. Einmal ist die sogar mit 2 Pfandflaschen durch den garten gelaufen und hat die aneinander geschlagen :unsicher:. Die haben sich sogar ne Katze angeschaft mit der sie, an der Leine, am Zaun auf und ab laufen wenn ich mit meinen Hunden im Garten bin. Die machen sowas aber nur sobald ein Hund im Garten ist.
Und wehe einer meiner Hunde belt dann, dann schreien die sofort sie holen die Polizei, das ist Ruhestörung, drecks Tölen .......

und gegen die kann ich auch nicht viel machen obwohl die mehr tun als "nur" zu kucken.
 
Ich bin ja auch gespannt auf das Urteil und die Urteilsbegründung.

Man kann eben niemanden dazu zwingen das er sich mit seinem Hund beschäftigt wenn er das nicht will. Das kann nur darin enden das der Hund wegkommt.

Warscheinlich bekommt der Halter nur die Auflage etwas gegen die Ruhestörung zu unternemen.

ich finde es unangebracht immer wieder auf dem thema "ruhestörung" rumzuhacken, wenn man gelsen hat was der TE schon alles unternommen hat und weiter unternehmen will. :unsicher:



Das war ne Einschätzung,.... Belltagebuch wurde ja auch angelegt. Und bei einer Richterlichen Entscheidung wäre, auser Klageabweisung, das eben die unterste Stufe was kommen kann.
Rumhacken sieht anders aus.
 
Ich bin ja auch gespannt auf das Urteil und die Urteilsbegründung.

Man kann eben niemanden dazu zwingen das er sich mit seinem Hund beschäftigt wenn er das nicht will. Das kann nur darin enden das der Hund wegkommt.

Warscheinlich bekommt der Halter nur die Auflage etwas gegen die Ruhestörung zu unternemen.

ich finde es unangebracht immer wieder auf dem thema "ruhestörung" rumzuhacken, wenn man gelsen hat was der TE schon alles unternommen hat und weiter unternehmen will. :unsicher:



Das war ne Einschätzung,.... Belltagebuch wurde ja auch angelegt. Und bei einer Richterlichen Entscheidung wäre, auser Klageabweisung, das eben die unterste Stufe was kommen kann.
Rumhacken sieht anders aus.

naja, du bist seit 3 tagen hier im forum registriertund hast seit gestern 3x in diesem thread drauf hingewiesen, dass sich der TE anders vorgehen soll, als gegen ruhestörung. :hallo:

aber wenn du den thread komplett gelesen hättest und nicht nur kurz überflogen:
Hab das Thema mal schnell überflogen und gegen Ende den Faden verloren.
Geht es immernoch um den bellenden Zwingerhund oder was?
, dann hättest du alle bemühungen des TE gelesen.
deswegen mein kommentar dazu. ;)
 
:lol: nicht ganz richtig. Ja ich hab 3mal das wort Ruhestörung verwendet.
1 mal das ich es für den falschen Ansatz halte, das sollte ok sein, man darf ja seine Meinung sagen.
1mal in bezug auf die Empfehlung des Polizisten, das war ohne Wertung ob man das tuen soll oder nicht,
und 1 mal am Schluß als Prognose für ein Ürteil, was auch nicht als Empfehlung für die Vorgehensweise zu sehen ist.

Ja ich habs am anfang nur überfloge weil irgendwann alles voller Zitete war deshalb hab ich auch mit der Frage angefangen ob es noch um den Hund geht.:hallo:
 
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