Ich hätte ja nicht gedacht, dass ich mal dazu komme, überhaupt so eine Frage zu stellen, aber man lernt ja nie aus.
Ich habe folgendes Problem:
Unsere Nachbarn haben seit einigen Monaten einen Hund (grosses Kaliber). Übernommen haben sie ihn von einem Züchter, da war er 9 Monate alt und kannte wohl bis dato nichts, hatte vor allem Angst. Wir waren ja nun selbst viele Jahre Hundehalter und Hundesportler, sind also nicht ganz unwissend, was das Verhalten von Hunden betrifft. Dieser Hund ist in unseren Augen nicht nur ängstlich und unsicher, sondern auch unberechenbar.
Der Hund bellt alles an, legt aber auf freiem Gelände direkt den Rückwärtsgang ein.
Auf dem eigenen Grundstück sieht die Sache aber anders aus. Jedes mal, wenn wir nur unseren Garten betreten, geht die Bellerei und das Geknurre los. Wir sind nicht sonderlich empfindlich, was den Lärm angeht, auch wenn wir das so bei unseren Hunden nie toleriert hätten. Was mir Sorgen macht ist, dass das Nachbarsgrundstück nicht komplett eingezäunt ist. An unsere Häuserreihe grenzt ein Naturschutzgebiet, zu dem hin es keinen Zaun gibt. Zu sämtlichen Grundstücken, die sich dort entlangziehen, gehört ein Biotop, was zum jeweiligen Grund und Boden gehört. Als unser Hund noch lebte, hatten wir unseren Garten komplett eingezäunt, den Zaun aber nach dem Tod unseres Hundes entfernt.
Der Nachbarshund war jetzt schon mehrmals auf unserem Grundstück und lief auch trotz Rufens der Besitzer nicht zurück. Selbst damit hätte ich kein Problem, wenn es hier nur Erwachsene geben würde. Aber... wir selbst haben ein Kind und auch oft andere Kinder zu Besuch. Inzwischen lasse ich keine Kinder mehr ohne Aufsicht in unseren Garten, auch meinen Sohn nicht. Wir haben Ferien und dem entsprechend mehr Bewegung im Garten, der Hund bellt und bellt, das geht schon los, wenn wir nur die Terrassentür öffnen. Die Besitzer greifen in keiner Weiser erzieherisch ein und meine Angst steigt, dass der Hund auf eines der Kinder losgehen könnte. Zur anderen Seite der Nachbarn sieht es nicht anders aus, auch dort gibt es Kinder und die Zaunsituation ist auch die gleiche. Dazu kommt noch, dass sie nun noch einen Welpen haben, der sich inzwischen auch an dem anderen orientiert und bereits fleissig mitmacht.
Leider finde ich auch über Google keinen rechtlichen Hinweis, ob hier (wir wohnen in Niedersachsen) laut Gesetz die Auflage gegeben ist, sein Grundstück bei Hundehaltung durch einen entsprechenden Zaun zu sichern, damit der Hund nicht ausbrechen kann.
Was für uns immer eine Selbstverständlichkeit war, nämlich andere Menschen und auch Hunde, selbst vor einem Schreck zu schützen, scheint bei unseren Nachbarn abzuprallen.
Weiss hier einer von Euch, ob sie dazu verpflichtet sind, ihr Grundstück entsprechend abzusichern? Ich weiss nur, dass es in NRW, wo wir mal gewohnt haben, auch genaue Masse zur Höhe des Zaunes gab. Da war doch auch noch was mit der 20/40 Regel, glaube ich, darunter würde die Hunde auch beide fallen.
Und nein, ich bin nicht die böse, Hundefeindliche Nachbarin und möchte auch keinen Nachbarschaftsstreit, ich möchte nur die entsprechende Sicherheit für meinen Sohn und die anderen Kinder auf unserem eigenen Grundstück. Es wäre schön, wenn hier jemand was genaueres dazu weiss.
Ich habe folgendes Problem:
Unsere Nachbarn haben seit einigen Monaten einen Hund (grosses Kaliber). Übernommen haben sie ihn von einem Züchter, da war er 9 Monate alt und kannte wohl bis dato nichts, hatte vor allem Angst. Wir waren ja nun selbst viele Jahre Hundehalter und Hundesportler, sind also nicht ganz unwissend, was das Verhalten von Hunden betrifft. Dieser Hund ist in unseren Augen nicht nur ängstlich und unsicher, sondern auch unberechenbar.
Der Hund bellt alles an, legt aber auf freiem Gelände direkt den Rückwärtsgang ein.
Auf dem eigenen Grundstück sieht die Sache aber anders aus. Jedes mal, wenn wir nur unseren Garten betreten, geht die Bellerei und das Geknurre los. Wir sind nicht sonderlich empfindlich, was den Lärm angeht, auch wenn wir das so bei unseren Hunden nie toleriert hätten. Was mir Sorgen macht ist, dass das Nachbarsgrundstück nicht komplett eingezäunt ist. An unsere Häuserreihe grenzt ein Naturschutzgebiet, zu dem hin es keinen Zaun gibt. Zu sämtlichen Grundstücken, die sich dort entlangziehen, gehört ein Biotop, was zum jeweiligen Grund und Boden gehört. Als unser Hund noch lebte, hatten wir unseren Garten komplett eingezäunt, den Zaun aber nach dem Tod unseres Hundes entfernt.
Der Nachbarshund war jetzt schon mehrmals auf unserem Grundstück und lief auch trotz Rufens der Besitzer nicht zurück. Selbst damit hätte ich kein Problem, wenn es hier nur Erwachsene geben würde. Aber... wir selbst haben ein Kind und auch oft andere Kinder zu Besuch. Inzwischen lasse ich keine Kinder mehr ohne Aufsicht in unseren Garten, auch meinen Sohn nicht. Wir haben Ferien und dem entsprechend mehr Bewegung im Garten, der Hund bellt und bellt, das geht schon los, wenn wir nur die Terrassentür öffnen. Die Besitzer greifen in keiner Weiser erzieherisch ein und meine Angst steigt, dass der Hund auf eines der Kinder losgehen könnte. Zur anderen Seite der Nachbarn sieht es nicht anders aus, auch dort gibt es Kinder und die Zaunsituation ist auch die gleiche. Dazu kommt noch, dass sie nun noch einen Welpen haben, der sich inzwischen auch an dem anderen orientiert und bereits fleissig mitmacht.
Leider finde ich auch über Google keinen rechtlichen Hinweis, ob hier (wir wohnen in Niedersachsen) laut Gesetz die Auflage gegeben ist, sein Grundstück bei Hundehaltung durch einen entsprechenden Zaun zu sichern, damit der Hund nicht ausbrechen kann.
Was für uns immer eine Selbstverständlichkeit war, nämlich andere Menschen und auch Hunde, selbst vor einem Schreck zu schützen, scheint bei unseren Nachbarn abzuprallen.
Weiss hier einer von Euch, ob sie dazu verpflichtet sind, ihr Grundstück entsprechend abzusichern? Ich weiss nur, dass es in NRW, wo wir mal gewohnt haben, auch genaue Masse zur Höhe des Zaunes gab. Da war doch auch noch was mit der 20/40 Regel, glaube ich, darunter würde die Hunde auch beide fallen.
Und nein, ich bin nicht die böse, Hundefeindliche Nachbarin und möchte auch keinen Nachbarschaftsstreit, ich möchte nur die entsprechende Sicherheit für meinen Sohn und die anderen Kinder auf unserem eigenen Grundstück. Es wäre schön, wenn hier jemand was genaueres dazu weiss.