Dies ist eine optimierte Seitenansicht. Möchtest du alle Bilder sehen? Klicke hier.

DANKE!
 
  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Paulemaus ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Aber wenns gesetzlich angeordnet wird wie zB Thüringen bzgl Kastration, dann ist man natürlich empört und das die damit ja nicht durchkommen etc.... schon klar
 
Muss ich nicht verklagen, muss ich nur anzeigen
Da aber i.d.R. die Kastration in Auftrag gegeben wurde und der TA kein Interesse hat, seine Zulassung zu verlieren, stecken in den allermeisten Fällen beide Übeltäter unter einer Decke und der Nachweis wird schwierig.

Die Gründe, die eine Kastration erlauben, stehen im TSchG:

So, und wenn Du mir nun sagst, wo dort die Rechtfertigung für pauschale Kastration durch den TS zu finden ist, können wir weiterreden. Ansonsten lügst Du vorsätzlich oder bist geistig nicht in der Lage, den Gesetzestext zu verstehen bzw. falsch/schlecht informiert. Aber an Deiner Informationslage versuche ich ja regelmäßig etwas zu verbessern, weil ich Dich so mag
 

Die Frage ist doch, ob es bei den ganzen Halbgescheiten und überfüllten Tierheimen nicht vielleicht sinvvoler ist, dass Thema nicht zu vertiefen und Leute auf den Plan zu rufen.

Nur als Überlegung. Ich bin da selber hin und her gerissen...
 
Um nochmal darauf zurückzukommen:
Direkt vorgesehen ist es im LHG und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften nicht, dort steht nur die Übernahme aus einem TH.
Die Rechtsprechung ist sich in dem Punkt nicht einig, das VG Gelsenkirchen war der Meinung, dass das Verhindern eines TH-Aufenthalts auch ein öffentliches Interesse ist (zur Wahrung der Werte in Art. 20a GG), das VG Düsseldorf ist der Meinung, dass es dem Gesetzgeber beim Erlassen des Gesetzes bewusst war, dass Hunde ohne Halteerlaubnis im TH landen und deswegen das öffentliche Interesse nicht darauf begründet werden kann.

Beide Urteile sind von 2010, in beiden ist der Sachverhalt aber ein anderer als in Deinem Fall. Von daher kann man nix Belastbares sagen/empfehlen.
 
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Für mich ist genau der Absatz eine Legitimation für die Kastration.
Das TH hat ein klares Interesse, die unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern, ob das Tier sich nun noch in seiner Obhut befindet oder aber vermittelt wird.

Paule bekam seinen Kastra-Chip dieses Jahr übrigens nicht wegen der Gefahr der unkontrollierten Vermehrung, sondern weil er massiv unter Stress stand und er und seine Umgebung dadurch gelitten hat.
Auch dieses ist meiner Meinung nach durch durch den Paragraphen voll gedeckt.

Im Übrigen bedauere ich sehr, dass wir den Kastrachip nicht viel früher haben setzen lassen. Für Paule ist sein Leben viel entspannter.
Wenn der Chip ausläuft, wird er auf jeden Fall operativ kastriert.
Er hat sich durch die chemische Kastration wesensmässig nicht verändert, hat nicht zugenommen, ist nicht träger geworden, ist immer noch genauso verträglich wie früher und kein Mobbingopfer von anderen.
Er hat "nur" keinen Stress mehr mit ständiger Rammelei, ob Mensch, Katze oder andere Hunde.
 
Aber an Deiner Informationslage versuche ich ja regelmäßig etwas zu verbessern, weil ich Dich so mag
Und um auch das noch zu Ende zu bringen (dann ist aber Schluss

Das sagt der Deutsche Tierschutzbund dazu:


Das halten Gansloßer/Strodtbeck (bzw. die Bundesregierung als zitierte Quelle) davon:


Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat einen sehr interessanten Bericht geschrieben (dreht sich um Katzen und ist auch gar nicht gegen Kastration gerichtet) - für die Verfechter der Theorie, dass intakte Hunde so leiden:


Und ein ganz netter Absatz von Hund und Halter
 
Einfügungen von mir in rot.
 
Sorry, aber ich sehe in den von Dir genannten Quellen kein Hinweis, dass das Kastrieren von TS-Tieren nicht legitim wäre.
Lediglich die Kastrationsverpflichtung für übernehmende Halter sehe ich da als ungültig.

Insofern kann der Ts entscheiden, seine Tiere nur noch kastriert herauszugeben, dann ist er auf der sicheren Seite.
 

Ist Lesen echt so schwierig?
 
Da wir diese müsige und dämliche Diskussion schon mehr als einmal hier hatten und du dich anscheinend für den Nabel der Welt und dich für oberschlau HÄLST, erübrigt sich jegliche Diskussion diesbezüglich mit dir.

Perlen vor die Säue
China und Sack Reis
Wasser in den Rhein
usw.

Ich bin der deutschen Sprache mächtig und auch ich kann lesen

Verklag, oder zeig alle TSV's dieser Welt an die kastrieren.
Mal sehen wie weit du kommen wirst.

Amen und Ende!
 
Deine Argumentation spiegelt Deine Dummheit wider. Es steht ganz klar da, warum Pauschalkastration unzulässig ist und warum Anzeigen quasi unmöglich sind.
Aber Frau Midivi ignoriert einfach alles und macht, was sie will, weil allein dadurch wird es nämlich richtig. Und mir "oberschlau" vorwerfen Was ne Wurst

Fakt ist, dass Du null komma nix zu bieten hast ausser "Ist so, war schon immer so"
 
ich verstehe diese ewige diskussion nicht. lt. TschG ist die kastra eine amputation und ohne med. indikation nicht erlaubt.

im TS fall finde ich die kastra sinnvoll und gut ( trau - schau - wem )...

allerdings bin ICH gegen eine früh kastra und gegen eine kastra, weil man gewisse probleme mit dem hund hat ( eine kastra ersetzt keine erziehung oder ausbildung ).

meine hunde sind ALLE kastriert, murphy allerdings erst mit 4,5 jahren und nachdem ich es mit dem chip probiert habe.. sunny ist ein frühkastrat, was ich heute nicht mehr machen würde ( sie ist inkontinent )

in RLP ist die kastra bei listis pflicht, in Bawü ist die zucht erlaubt, in NRW ist KEINE kastra pflicht ( mag nicht alle BuLa aufzählen )

jedem seine meinung und erfahrung.. wenn ich jedem übernehmer trauen würde, der einen hund aus dem TS nimmt, dann wäre es mir schnuppe... kann man aber nicht, die ergebnisse von nichtkastraten dürfen wir alle naselang unterbringen..

wenn ich keinen kontakt mit diesen TS problemen habe, dann kann ich wohl gegen eine kastra sein, ansonten sollte man die seite der kastra beführworter auch nachvollziehen können..
 
Du widersprichst Dir doch selbst, oder willst Du damit sagen, dass Du etwas gut findest, obwohl es gegen das TSchG verstößt?
 
Fakt ist, dass Du null komma nix zu bieten hast ausser "Ist so, war schon immer so"

Worauf Hund-und-Halter deswegen schon eingeht...
(Wobei...die vermitteln ja auch kastrierte Hunde...entweder man ist sich dort uneinig, oder hat lange nicht mehr die eigene HP gelesen. Der Absatz spiegelt ja eigentlich eine eindeutige Haltung zu dem Thema wider.)

@ Murphy: Ich als "Übernehmer" von TS-Hunden HABE Kontakt zu diesen TS-Problemen...nur sehen wir hier wahrscheinlich verschiedene Probleme.
 

lt. gesetz widerspricht es sich, aber es gibt eben auch situationen , wo es unumgänglich ist.. lilly hatte eine pyometra, mit einem intakten rüden kann ich nicht in den einsatz gehen, wenn läufige hündinnen dabei sind, die in den stehtagen sind ( wiederholt vorgekommen ) und sunny habe ich kastrieren lassen, weil es oftmals probleme gibt, wenn du intakte und kastrierte hündinnen hast.. ( ist einfach so )

und wie gesagt, von der TS seite habe ich kein problem mit der kastra, weil ( ich wiederhole es nochmal ) WIR ständig die welpen unterbringen dürfen... wenn du kein problem damit hast, dass ständig welpen produziert werden, dann nehme ich dich ab sofort gerne als pflegestelle.. und beteilige dich an den kosten ( selbstredend )

abgesehen davon habe ich lang und breit mit ganßloser über dieses thema diskutiert.. er sieht z.b. nicht nur schwarz / weiß .. und da reicht es nicht, nur diesen absatz einzustellen..
 

richtig, huha vermittelt kastrierte hunde, es steht aber nicht expliziet bei uns im vertrag drin... ( weil es rechtlich nicht durchsetzbar ist )... und auch hier haben wir die beiden seiten.. die rechtliche und die TS seite.. ( die HP wird gerade überarbeitet - von daher kenne ich sie ziemlich gut )
 

Nö, eigentlich war ich immer recht gut im Textverständnis.
Und ich finde nichts, was den TSV das Kastrieren untersagt.
Das "generell" bezieht sich ja nun nicht auf TSVs, sondern gilt allgemein.
Und bei TSVs kann ich die Notwendigkeit durchaus nachvollziehen.

Andere offensichtlich- inklusive Gesetzgeber- bzw. Judikative auch, denn sonst wäre die Praxis vieler TSV, Hunde nur kastriert herauszugeben, doch längst untersagt.
Das scheint aber völlig legal zu sein -zumindest habe ich noch nicht gehört, dass jemand gegen einen TSV deswegen geklagt und gewonnen hätte.
Wohlgemerkt, ich spreche von Tieren in der Obhut von TSVs
 

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

K
Mit einem Bullterrier aus russischer Zucht würde sich der Kreis wieder schließen, also nur zu.
Antworten
171
Aufrufe
8K
Z
Mal die ehrliche Frage - warum der ganze Stress und Aufwand für einen Listenhund, wenn du kein ausgesprochener Liebhaber dieser Rasse bist? Du hast ein nettes Exemplar getroffen, das ist toll, aber wenn man nicht entweder für eine Rasse brennt oder sich in einen Listenhund im Tierheim verguckt...
Antworten
19
Aufrufe
1K
Merryweather
M
G
Danke für die lieben Antworten , ich werd mir das noch mal ganz gut durch den Kopf gehen lassen :)
Antworten
3
Aufrufe
2K
Gelöschtes Mitglied 35966
G
R
Hallo Ronja. Erstmal schön, dass Ihr einem Tierheimlisti eine Chance geben wollt. :) Der Hund muss ordnungsbehördlich und steuerrechtlich dort gemeldet werden, wo sein "Lebensmittelpunkt" ist, also dort, wo er sich zeitlich gesehen am meisten aufhält. Wenn er z.b. 4 Tage die Woche in Hessen...
Antworten
3
Aufrufe
2K
B
Alles gut ^^ du warst nicht gemeint ^^
Antworten
216
Aufrufe
18K
BlackCloud
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…