Ach, sind wir jetzt MAL WIEDER bei der schwachsinnigen Thematik angekommen?
Ist ja bekanntermaßen ein Lieblingsthema von dir.
Dann verklag doch jeden Tierarzt, der kastriert....
Hör auf hier so einen Käse zu erzählen von wegen "Verstoß gegen das TschG", nur weil DU persönlich ein Problem mit Kastrationen hast.
Hör auf hier so einen Käse zu erzählen von wegen "Verstoß gegen das TschG", nur weil DU persönlich ein Problem mit Kastrationen hast.
Muss ich nicht verklagen, muss ich nur anzeigenAch, sind wir jetzt MAL WIEDER bei der schwachsinnigen Thematik angekommen?
Ist ja bekanntermaßen ein Lieblingsthema von dir.
Dann verklag doch jeden Tierarzt, der kastriert....
Hör auf hier so einen Käse zu erzählen von wegen "Verstoß gegen das TschG", nur weil DU persönlich ein Problem mit Kastrationen hast.
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
So, und wenn Du mir nun sagst, wo dort die Rechtfertigung für pauschale Kastration durch den TS zu finden ist, können wir weiterreden. Ansonsten lügst Du vorsätzlich oder bist geistig nicht in der Lage, den Gesetzestext zu verstehen bzw. falsch/schlecht informiert. Aber an Deiner Informationslage versuche ich ja regelmäßig etwas zu verbessern, weil ich Dich so mag
Um nochmal darauf zurückzukommen:Ohne Gewähr, weil ich mir nicht sicher bin: ich glaube, in NRW ist die Übernahme "von privat" möglich, wenn dadurch nachweislich verhindert wird, dass der Hund ins TH geht. Muss dann wohl mit dem OA abgestimmt werden. Denn so richtig sehe ich nicht ein, warum ein TH als Zwischenstation fürs LHG die Aufnahme- und Abgabegebühr bekommen sollte.
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Und um auch das noch zu Ende zu bringen (dann ist aber SchlussAber an Deiner Informationslage versuche ich ja regelmäßig etwas zu verbessern, weil ich Dich so mag
Ebenfalls zulässig ist die Kastration von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Eine generelle Kastration von Hunden ist damit jedoch – im Gegensatz zu Katzen – nicht erlaubt.
Die im § 6 als Ausnahmemöglichkeit genannte Kontrolle der Fortpflanzung bezieht sich hier nicht auf den Haushund. Dazu gibt es eine Aussage aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, wonach man bei in geordneten Verhältnissen lebenden Familienhunden davon ausgehen kann, dass auch mit weniger tief greifenden Eingriffen eine Fortpflanzungskontrolle zuverlässig möglich wäre. Infolge dessen sind auch Tierschutz/Übernahmeverträge, die die Kastration eines Hundes fordern, als nicht existent zu betrachten. Verträge, die Gesetzesverstöße zum Inhalt haben, sind sittenwidrig und daher ungültig.
Eine Verpflichtung zu einem positiven Tun - vorliegend die Kastration der Katze - kann nach überwiegender Ansicht aus § 1 S. 2 TierSchG nämlich nicht abgelei-tet werden. Denn diese Vorschrift wird als reine Unterlassungsnorm verstanden, die verbindliche Unterlassungspflichten gleichermaßen für den Staat und für die
Bürger enthält. § 1 S. 2 TierSchG begründet demnach keine Rechtspflicht, bei drohenden Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Vorschrift verpflichtet den Einzelnen vielmehr lediglich dazu, dem Tier durch eigenes positives Tun keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.
Auch wenn § 1 S. 2 TierSchG teilweise nicht nur als reine Unterlassungsnorm verstanden, sondern der Vorschrift dann eine Rechtspflicht zu positivem Tun ent-nommen wird, wenn durch pflichtwidriges Vorverhalten Schmerzen, Schäden oder Leiden für das Tier herbeigeführt wurden (Garantenpflicht aus Ingerenz)16, liegt kein Verstoß gegen § 1 S. 2 TierSchG vor. Denn ein pflichtwidriges und ge-fährdendes Vorverhalten des Katzenhalters, das dessen Garantenpflicht begrün-den könnte, ist nicht ersichtlich. So ist insbesondere das schlichte Halten der Kat-ze ein rechtmäßiges und verkehrsgerechtes Verhalten.
Etwas kurios erscheint, dass sehr viele der konsequenten Befürworter der Kastration in Kreisen anzutreffen sind, in denen die Amputation der Geschlechtsorgane schon seit Jahr und Tag routinemäßig praktiziert wird, dass Kupieren von Hunderuten und –ohren hingegen (völlig zutreffend) als Verstümmelung des Hundes betrachtet und ein striktes Verbot unterstützt wird. Vielleicht ein Zeichen dafür, dass die Macht der Gewohnheit die gedankliche Auseinandersetzung überflüssig erscheinen lässt und man überhaupt nicht mehr bewusst wahrnimmt, was die Kastration tatsächlich bedeutet.
Einfügungen von mir in rot.Für mich ist genau der Absatz eine Legitimation für die Kastration.
Das TH hat ein klares Interesse, die unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern, ob das Tier sich nun noch in seiner Obhut befindet oder aber vermittelt wird.
Da irrt die Paulemaus. Ein TH hat andere Möglichkeiten, die Fortpflanzung zu kontrollieren. Denn "unkontrolliert" ist hier das Schlagwort. Und ein Tier zu kastrieren, ohne die neuen Besitzer zu kennen - mit der Pauschalunterstellung, dass die die Fortpflanzung nicht kontrollieren können - ist ganz sicher nicht mit dem TSchG vereinbar.
Paule bekam seinen Kastra-Chip dieses Jahr übrigens nicht wegen der Gefahr der unkontrollierten Vermehrung, sondern weil er massiv unter Stress stand und er und seine Umgebung dadurch gelitten hat.
Auch dieses ist meiner Meinung nach durch durch den Paragraphen voll gedeckt.
Verhinderung des "Leidens" ist nicht durch den §6 gedeckt. Das TSchG verbietet lediglich das aktive Zufügen von Leid, Schmerzen, etc. In dem Fall müsste der TA die medizinische Indikation des Eingriffs feststellen (z.B. Futterverweigerung in bedrohlichem Ausmaß usw.). Das Leiden der Umgebung ist ganz sicher kein Grund für Ausnahmen nach §6.
Im Übrigen bedauere ich sehr, dass wir den Kastrachip nicht viel früher haben setzen lassen. Für Paule ist sein Leben viel entspannter.
Wenn der Chip ausläuft, wird er auf jeden Fall operativ kastriert.
Er hat sich durch die chemische Kastration wesensmässig nicht verändert, hat nicht zugenommen, ist nicht träger geworden, ist immer noch genauso verträglich wie früher und kein Mobbingopfer von anderen.
Er hat "nur" keinen Stress mehr mit ständiger Rammelei, ob Mensch, Katze oder andere Hunde.
Das sagt der Deutsche Tierschutzbund dazu:
Ebenfalls zulässig ist die Kastration von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Eine generelle Kastration von Hunden ist damit jedoch – im Gegensatz zu Katzen – nicht erlaubt.
Ist Lesen echt so schwierig?Sorry, aber ich sehe in den von Dir genannten Quellen kein Hinweis, dass das Kastrieren von TS-Tieren nicht legitim wäre.
Lediglich die Kastrationsverpflichtung für übernehmende Halter sehe ich da als ungültig.
Insofern kann der Ts entscheiden, seine Tiere nur noch kastriert herauszugeben, dann ist er auf der sicheren Seite.
Du widersprichst Dir doch selbst, oder willst Du damit sagen, dass Du etwas gut findest, obwohl es gegen das TSchG verstößt?ich verstehe diese ewige diskussion nicht. lt. TschG ist die kastra eine amputation und ohne med. indikation nicht erlaubt.
im TS fall finde ich die kastra sinnvoll und gut ( trau - schau - wem )...
meine hunde sind ALLE kastriert, murphy allerdings erst mit 4,5 jahren und nachdem ich es mit dem chip probiert habe.. sunny ist ein frühkastrat, was ich heute nicht mehr machen würde ( sie ist inkontinent )
Fakt ist, dass Du null komma nix zu bieten hast ausser "Ist so, war schon immer so"
Du widersprichst Dir doch selbst, oder willst Du damit sagen, dass Du etwas gut findest, obwohl es gegen das TSchG verstößt?ich verstehe diese ewige diskussion nicht. lt. TschG ist die kastra eine amputation und ohne med. indikation nicht erlaubt.
im TS fall finde ich die kastra sinnvoll und gut ( trau - schau - wem )...
meine hunde sind ALLE kastriert, murphy allerdings erst mit 4,5 jahren und nachdem ich es mit dem chip probiert habe.. sunny ist ein frühkastrat, was ich heute nicht mehr machen würde ( sie ist inkontinent )
Fakt ist, dass Du null komma nix zu bieten hast ausser "Ist so, war schon immer so"
Worauf Hund-und-Halter deswegen schon eingeht...
(Wobei...die vermitteln ja auch kastrierte Hunde...entweder man ist sich dort uneinig, oder hat lange nicht mehr die eigene HP gelesen. Der Absatz spiegelt ja eigentlich eine eindeutige Haltung zu dem Thema wider.)
@ Murphy: Ich als "Übernehmer" von TS-Hunden HABE Kontakt zu diesen TS-Problemen...nur sehen wir hier wahrscheinlich verschiedene Probleme.
Das sagt der Deutsche Tierschutzbund dazu:
Ebenfalls zulässig ist die Kastration von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Eine generelle Kastration von Hunden ist damit jedoch – im Gegensatz zu Katzen – nicht erlaubt.
Ist Lesen echt so schwierig?Sorry, aber ich sehe in den von Dir genannten Quellen kein Hinweis, dass das Kastrieren von TS-Tieren nicht legitim wäre.
Lediglich die Kastrationsverpflichtung für übernehmende Halter sehe ich da als ungültig.
Insofern kann der Ts entscheiden, seine Tiere nur noch kastriert herauszugeben, dann ist er auf der sicheren Seite.