Mit Listenhund zwischen zwei Bundesländern (NRW-HS)- Einhaltung der Auflagen

ronjaos

Schönen guten Tag,

da ich neu hier bin, würde ich mich gerne kurz vorstellen und mein Problem/Thema etwas ausführlicher schildern. Ich hoffe zudem, dass das neue Thema niemanden nervt, ich habe versucht nach Antworten in verwandten Themen zu suchen, aber bisher hat mir nichts 100 % weiter geholfen.

Ich heiße Ronja, bin 23 und lebe mit meinem Freund in NRW. Seit über einem Jahr sehnen wir uns nach einem Hund, jedoch wollten wir die Sache ruhig angehen lassen und warten bis immerhin ich meinen Bachelor abgeschlossen habe. Wir wollten uns eigentlich nicht auf eine bestimmte Rasse einschießen, aber letztendlich bleiben wir egal auf welcher Tierheimseite immer bei den Staff-oder Pitti-Mixen hängen und haben uns einfach in die Rasse(n) verliebt, ein Listi wird es definitv werden.

Im März werde ich für mein Masterstudium nach Hessen (grenznah zu NRW) ziehen und mir dort eine Wohnung suchen ( natürlich eine wo ich einen Listenhund halten darf), mein Freund wird weiterhin seine Wohnung nahe Bielefeld behalten (elterliches Eigentum, großer Garten..), da er dort seine Ausbildung macht. Unter der Woche wird der Hund dann meistens bei mir leben, jedoch würden wir über verlängerte Wochenenden und in den Ferien weiterhin größtenteils in Bielefeld sein.

Nun die Frage; wir würden mit dem Hund somit etwa die Hälfte der Zeit in Hessen und die andere Hälfte in NRW leben. Wenn wir den Hund in Bielefeld anmelden, beide hier die Sachkunde absolvieren und den Wesenstest ablegen, gilt in Hessen trotzdem Maulkorb - und Leinenzwang (andersherum die selbe Frage) oder kann/muss man die Tests in beiden Ländern absolvieren. Möchte mich einfach rechtlich 100 % absichern, bevor wir uns auf die Suche nach einem Hund machen.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen oder Tips geben, was man in dieser Situation am besten machen könnte.

Viele Grüße,

Ronja
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi ronjaos ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ohne jetzt beide Gesetze genau gelesen zu haben würde ich sagen, der Hund unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen seines Hauptwohnsitzes und in Hessen gibt es keine gesonderte Besuchshundregelung, dass heißt alle gesetzlichen Bestimmungen müssen erfüllt sein.

In NRW gilt die 40/20 Regel, oder?

Ob der Wesenstest und die Sachkunde in einem anderen Bundesland anerkannt werde, würde ich eventuell beim Ordnungsamt nachfragen und mri schriftlich bestätigen lassen. Reicht ja wenn ein Bundesland NRW oder Hessen es anerkennen würde :)

Wenn es wirklich dumm läuft, musst du in beiden Bundesländern Wesenstest und Sachkunde machen (was ich persönlich jetzt echt bescheiden finden würde), aber ich habe dazu auf die schnelle leider nichts gefunden.
 
Hallo Ronja.

Erstmal schön, dass Ihr einem Tierheimlisti eine Chance geben wollt. :)
Der Hund muss ordnungsbehördlich und steuerrechtlich dort gemeldet werden, wo sein "Lebensmittelpunkt" ist, also dort, wo er sich zeitlich gesehen am meisten aufhält. Wenn er z.b. 4 Tage die Woche in Hessen und 3 Tage die Woche in NRW ist, dann ist Hessen der "Lebensmittelpunkt" und in NRW ist er dann "zu Besuch".

Ruf einfach mal in Bielefeld am Ordnungsamt an und frag da nach, die können Dich bestimmt beraten.

Wenn NRW der Lebensmittelpunkt des Hundes wäre, müsstet Ihr beide (also Dein Freund und Du) den großen Sachkundenachweis machen (beim Veterinäramt) sowie beide mit dem Hund - wenn Ihr ihn ohne Leine und Maulkorb laufen lassen wollt - den Verhaltenstest. Zudem muss jeder, der mit dem Hund mal kurz Gassi geht, wenn Ihr z.B. verhindert seid, den großen Sachkundenachweis haben und der muss den Hund dann angeleint und mit Maulkorb führen.

Die Maulkorbbefreiung in NRW gilt nicht für den Hund allein sondern nur für das jeweilige Hund-Halter-Gespann.
Wenn nun der Lebensmittelpunkt Hessen wäre, würde ein Wesenstest für den Hund ausreichen, inwiefern er dann als Besuchshund hier in NRW ohne Maulkorb und Leine und von wem geführt werden dürfte, können sie Dir bestimmt beim OA sagen.

Gruß
tessa
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Mit Listenhund zwischen zwei Bundesländern (NRW-HS)- Einhaltung der Auflagen“ in der Kategorie „Wesenstest / Sachkundenachweis“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

B
Erstmal vorweg, in Bawü gibt es keinen Sachkundenachweis. Ein Kategorie 1 Hund muss einen bzw. 2 Wesensteste ablegen dann gilt er nicht als gefährlich in Bawü. Führen darf man in Bawü einen Listenhund ab dem 18. Lebensjahr, egal ob der Hund den WT schon hat oder nicht. Ohne Wesenstest muss der...
Antworten
1
Aufrufe
2K
hellraiser
H
bxjunkie
Die Anleinregelung in Wohngebieten und dem Innenstadtbereich ist Gemeindesache und zwar in GANZ Deutschland. :) Für alles weitere gibt es in Bayern keine Handhabe. In Bremen oder Hamburg ist das anders, da es Bundesländer sind, keine Städte.
Antworten
8
Aufrufe
830
Crabat
J
Hi, ich wohne in Wien mit einem Listenhund. Die Auflagen: zwei Prüfungen (Hundeführschein) erste 3 Monate nach Einzug des Hundes beim Halter. Zweite Prüfung 21-24 Monate danach. - Erhöhte Hundesteuer - Maulkorbpflicht außer in eingezäunten Hundezonen - nur wer den Hundeführschein mit dem Hund...
Antworten
2
Aufrufe
727
Sickgirl
Sickgirl
T
Ich auch. Ich brauchte Rassegutachten für mehrere meiner Hunde, die jeweils aus dem Tierheim aufnahm. Deswegen auch die Empfehlung, dass man mit einem Rassegutachten eines vom Land vereidigten Gutachters auf der sicheren Seite ist, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für den Kauf des Hundes...
Antworten
9
Aufrufe
2K
matty
K
Mit einem Bullterrier aus russischer Zucht würde sich der Kreis wieder schließen, also nur zu.
Antworten
171
Aufrufe
8K
Lucie
Zurück
Oben Unten