Listenhund in NRW anmelden

Das ist bereits passiert. Vor 15 Jahren, als die Gesetze rauskamen. In Hessen/Hamburg war es besonders extrem. Listenhundhalter von heut auf morgen vogelfrei. Ich sag nur Harburger Hallen ... was meinst du denn, wieviele der Hunde in dieser Halle euthanasiert wurden? :(
Das ist mir schon klar, ich lebe ja nicht auf nem anderen Stern.
Aber inzwischen sind wir halt auch über 25 Jahre weiter.
 
  • 28. März 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aber inzwischen sind wir halt auch über 25 Jahre weiter.
Naja, in Kanada verkündete der Bürgermeister von Quebec 2016
"In den kommenden sechs Monaten werden Pitbull-Besitzer ihre Situation lösen müssen, sprich, sie müssen ihre Pitbulls loswerden." ;) Also Holzfäller hin oder her, auch bei denen ist 2016/17.
 
Naja, in Kanada verkündete der Bürgermeister von Quebec 2016
"In den kommenden sechs Monaten werden Pitbull-Besitzer ihre Situation lösen müssen, sprich, sie müssen ihre Pitbulls loswerden." ;) Also Holzfäller hin oder her, auch bei denen ist 2016/17.
Ja, hab ich mitbekommen - aber ist canada und nicht Deutschland ;)
Hab meinen Beitrag ja auch begonnen mit: nenn mich naiv :D
 
Bevor ich damals Hamburg wegen meiner Hunde verlassen habe und nach Nds. gezogen bin, habe ich sowohl mit einem Anwalt, als auch mit einem Pro-Listi-Tierarzt sehr genau geprüft, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, in Hamburg zu bleiben und den betreffenden Hund zu behalten. Es gab definitiv keine und die gibt es bis heute nicht! Da kann ich mir kaum vorstellen, dass es in NRW da plötzlich legale Möglichkeiten geben soll, einen Listi von privat anzuschaffen und legal zu halten.
@ Crabat: "Meld"! Ich bin eine Person, die wegen ihrer Hunde vor vielen Jahren zügig umgezogen ist.
 
Ich denke es ist wirklich naiv. ;) Da wir in Deutschland diese Situation schon hatten und sie rechtlich nicht haltbar war (supi wenn Dein Hund dann schon tot ist), denke ich es wird so schnell nicht wiederkommen. Aber ich schließe es nicht aus, je nach Hysterie- Auslösern die da noch kommen mögen.
 
Für mich ist es ein Unterschied, ob ich den Hund bereits besitze und plötzlich, z.B. durch Gesetzesänderung, vor der Situation stehe, illegal zu sein oder ob ich die Situation wissentlich und somit vorsätzlich herbei führe (also die Gesetze bereits bestehen).
Im Fall des TE hätte es Sinn gemacht, erst nach Nds. umzuziehen und sich danach einen Listi anzuschaffen. Jetzt allerdings zu spät, ich rate ebenfalls zu schnellem Umzug!
Ich habe damals übrigens insgesamt 4 Monate gebraucht, bis ich weg war - den Hund aber SOFORT nach Nds. zu Freunden gebracht und entsprechend jedes Wochenende besucht. War auch Mist, aber immer noch sicherer, als dass er in den Harburger Hallen gelandet wäre. Trotzdem habe ich bis zu ihrem Tod das Gefühl gehabt, dass uns durch die Trennung ein Stück Bindung verloren gegangen ist.:heul:
Allerdings stand ich damals sozusagen aus heiterem Himmel vor der Situation und habe eben nicht entgegen lange bestehender Gesetze den Hund angeschafft...
 
@Egbert

Für NRW gilt leider:

Diese Gesetzeslücken und Spielräume für die Sachbearbeiter gab es - dem wirde aber per Erlass vor ich meine knapp zwei Jahren ein Riegel vorgeschoben, weil zu viele sie genutzt haben.

Insfern sind diese Berichte aus NRW existent, aber irreführend.

Mehr später.
 
@Egbert

Für NRW gilt leider:

Diese Gesetzeslücken und Spielräume für die Sachbearbeiter gab es - dem wirde aber per Erlass vor ich meine knapp zwei Jahren ein Riegel vorgeschoben, weil zu viele sie genutzt haben.

Insfern sind diese Berichte aus NRW existent, aber irreführend.

Mehr später.

Es ging nicht um die Sachbearbeiter. Es war ein vom Gericht verfügtes Urteil.
Sollte ich es nochmal irgendwie finden werde ich es verlinken.
 
@Egbert

Dir ist schon bewusst, dass in Deutschland es kaum ein Richterrecht, bzw.case law gibt? Das die Entscheidung eines Gerichtes nicht unbedingt bindend ist?
 
@Egbert

Es gibt mit Sicherheit auch gegenteilige Urteile.

In NRW hat sich die Gesetzesauslegung in den letzten 2 Jahren massiv verschärft, und es haben auch, zumindest bei uns in der Ecke, vermehrt Kommunen eine Kampfhundesteuer eingeführt oder massiv erhöht, die vorher keine oder nur eine moderate hatten. Auch Mehrhundehalter geraten vielerorts sehr unter Druck.

Tückisch ist das für Leute, die schon Listenhunde oder "Zweifelsfälle" hatten, weil sie glauben, zu wissen, wie die Auslegung der Rechtslage aktuell ist. Was aber nicht stimmt.

Das betrifft zB massiv die ganzen neuen Bulldogzüchtungen wie OEB oder diverse Mixe mit diesen Rassen - der AmBull ist ja sozusagen Kategorie 2 (bzw. bei uns § 10). Früher wurden OEBs häufig eher so gehandelt wie Englische Bulldoggen, also ohne Auflagen gehalten, oder im Zweifelsfall als AmBull-Mixe gewertet, sprich, sie hatten die üblichen Auflagen, durften aber von privat angeschafft werden . Da aber irgendwo in Informationen zur Rasse drinsteht, dass auch AmStaffs eingekreuzt wurden, müssen OEB-Welpen mittlerweike idR mit einem Jahr einem Gutachter vorgestellt werden, und wenn der sagt, dass der Hund nicht in erster Linie im Bulldogtyp steht, wird er wegen illegaler Anschaffung als AmStaffmix eingezogen. (Eine mir bekannte OEB-Halterin hat sich deswegen einen Continental Bulldog angeschafft - der hat VDH-Papieren, und egal wie staffig der am Ende auskommt, es ist wegen der Papiere egal.)

"Jeder" Bulldog- oder Boxermix wird heute vom Amt aber auch vom TH, falls dort vermittelt, vielerorts sicherheitshalber als "StaffMix" tituliert. - Und ist im Zweifel dann wegen illegaler Anschaffung weg.

Einen kurzhaarigen Welpen unbekannter Herkunft kannst du eigentlich gar nicht mehr von privat übernehmen, wenn wenn sich bei der Begutachtung nach einem Jahr herausstellt, dass der Hund aussieht wie ein Staff (phänotypisch) - ist der Hund wegen illegaler Anschaffung weg, die Ermessenslücke zur Genehmigung über "Ich wusste nicht, was dabei rauskommt, das weiß man bei Welpen ja nicht", wird in weiten Teilen (und die großen Städte im Ruhrpott trifft das so gut wie alle - der TE wohnt in Bochum) nicht mehr akzeptiert.

Ist traurig, aber ist so.
 
Sorry Leute konnte paar Tage nicht online und jetzt sind es schon so viele antworten das ich kaum auf jede reagieren kann.
Aber das Wesentliche ist ja schon durch ...
Schönen Tag noch :)
 
Hmm. Habe jetzt nicht den gesamten Tread gelesen aber mein Bollerköpfchen habe ich jetzt knapp 4 Wochen bei mir. Wegen eines Notfalls in München kam sie zu mir. Offiziell war sie ein Paragraph 10 Hund. OEB American Bulldog Mix. Sie hatte 2 Phenotypische Gutachten, das erst war die besagte Mischung, das zweite glatt ein Paragraph 3 Hund sprich Amstaff. Die Vorbesitzer hatten einen enormen Stress mit der kleinen. Aber im Endeffekt wurde der OEB/American Bulldog akzeptiert in München. Ich hatte mich Monatelang vorbereitet was das Thema Listenhund angeht, mit nur einem Fehler. Den Sachkundigen machte ich bei einem Sachverständigen und somit nur für Paragraph 10 Hunde gültig, aber als klar war das es ein Paragraph 10 Hund wird war es mir dann auch egal. Wie gesagt auf alles vorbereitet und mit dem OA alles geklärt bevor ich den Hund abholte. Auch kam der Spruch das der Hund erst da sein muss zum Anmelden. Der Tag der Anmeldung kam und die Sachbearbeiterin mit der ich vorher telefonierte war krank. Ihr Vorgesetzter fing an mich zu bombardieren.... die Stadt braucht den Wesenstest und wird ein neues Phenotypisches anfordern und bis das Pol. Führungszeugnis nicht da ist geht sowieso nix, obwohl mir gesagt wurde das ich das am selben Tag beantragen kann. Aber egal, die Anträge wurden beiseite gelegt da die Hundeschule noch Urlaub hatte wegen dem Wesens Test. Als meine Sachbearbeiterin wieder da war rief ich sie gleich an um zu fragen für was ich denn alles mit ihr geklärt hatte wenn ich doch dumm von der Seite an gemacht wurde.von ihrem Vorgesetzten. Sie meinte machen sie doch einfach beim amtl. Veterinär ein neues Gutachten, sie haben doch nichts zu verlieren. Paragraph 10 Sachkundenachweis haben sie und im dümmsten Fall machen sie den 3 er beim Veterinär. Im Besten Fall bekommen sie einen Paragraph 11 Hund und ihr Hund ist Vogelfrei. Gesagt getan noch am selben Tag einen Termin beim Amts veterinär bekommen, sprich 30 min. später. Muss dazu sagen Nita war sowas von brav als wüsste sie warum sie bei dem war. Der Veterinär war von ihrer braven Art regelrecht fasziniert und die Leute kamen aus ihren Büros um den lieben braven Hund zu sehen. Nita ihr Übergewicht, satte 8 Kilo denke ich mal spielte bei dem ganzen eine positive Rolle. Der Veterinär schrieb, machte Fotos, nahm Maß und fing wieder an zu schreiben. Als er fertig war legte er mir einen Probeausdruck vor damit ich die Daten überprüfen konnte. Ich glaube hätte ich keine Ohren gehabt hätte ich im Kreis gegrinst. Nita war nun offiziell ein Paragraph 11 Hund. Der Veterinär sagte nur .... wer hat den lieben braven Hund als Kampfhund eingestuft. Somit hat sie nun 3 Gutachten das erste kat. 2 Hund, das zweite Kat. 1 Hund und unser Amts Veterinär sagt es ist ein ganz normaler großer Hund. Natürlich habe ich das Gutachten sofort an das OA per Fax gesendet und bekam ein paar Tage später eine Rechnung über 25 Euro für die Anmeldung eines großen Hundes, die ich umgehend überwies. So verhielt es sich bei meiner Anmeldung in NRW. Blut und Wasser geschwitzt und dann gefreut wie ein kleiner Welpe....
 
@Doggie123

Schön, zu hören, dass es auch mal so laufen kann.

Aber dein Mädel kam schon aus dem Tierschutz zu dir, oder? Nicht von privat?
 
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