Listenhund in NRW anmelden

Der Tier Schutz hatte sie für 30 sek.
Eine Unterschrift für die Übereignung an den TV und im gleichen Atemzug meine Unterschrift auf dem Tierschutzvertrag. Schutzgebühr war somit wie eine Spende für den TSV.
 
  • 28. März 2024
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Hi Doggie123 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Doggie123

Ja, bei einem §3-Hund, aber nicht, wenn er eh als Kategorie 10 eingestuft war. Da wäre die Anschaffung von privat kein Problem gewesen.

Insofern konntet ihr die Einstufung ja zum Glück recht gelassen sehen - von der Steuerfrage mal abgesehen. :)

Bei jemandem, der etwa einen "Bulldog-Mix" mit Gutachten als §10-Hund von privat aufnimmt (theoretisch legal), und bei der Anmeldung gesagt kriegt, Gutachten neu, wir erkennen hier gar nichts an, und auf einmal wird der Hund als § 3 eingestuft (was ja in eurem Fall mindestens einmal schon passiert war, also nicht außerhalb des Möglichen liegt), wäre das deutlich anders.

Da wäre dann auf einmal der Hund weg. So jemand hätte durch ein neues Gutachten (mit welcher Begründung überhaupt angefordert? - Weil es zwei sich widersprechende Gutachten gab?) also durchaus etwas zu verlieren.
 
Wenn man das so liest ist Rechtssicherheit was anderes. :gruebel:

Worauf soll man sich denn verlassen, wenn die OAs anscheinend alle ihr eigenes Süppchen kochen?
 
Da wäre dann auf einmal der Hund weg. So jemand hätte durch ein neues Gutachten (mit welcher Begründung überhaupt angefordert? - Weil es zwei sich widersprechende Gutachten gab?) also durchaus etwas zu verlieren.

Genau das ist der Punkt.
Ein Gutachten von einem zugelassenem Gutachter und das war es.
Das Gutachten ist vom Amt anzuerkennen.
Das Eingehen auf diese Forderung birgt hohe Risiken und deshalb sollte man es nicht tun.
Gff. bereits in diesem Stadium Hilfe holen.
 
Die einzige Sicherheit die ich hatte war der Tierschutzvertrag und.somit hätte.mir nichts passieren können, wegen dem öffentlichen Interesse. Der Tierschutzvertrag war meine Übernahme Bedingung. Das Phenotypische Gutachten wurde nicht auf erlegt, es war einfach nur ein Tip der Sachbearbeiterin. Hätte ich keinen Tierschutzvertrag gehabt, hätte ich auf keinen Fall ein neues Gutachten erstellen lassen, denn das wäre Russisches Roulette gewesen. Das OA hätte auch kein neues Gutachten fordern können da das Paragraph 10 Gutachten anerkannt wurde. Das war mein erster Anruf bei dem OA, ob das bayerische Gutachten von der Stadt akzeptiert wird und dem war so. Ohne den Tierschutzvertrag ist sowas nicht machbar,das ist klar.
 
Aber bei dem Thema Rechtssicherheit bleibt sicher nach Landeshundegesetz nur eines bei Paragraph 10 Hunden entweder VDH Papiere oder Tierschutzvertrag. Bei einem Mischling ohne Tierschutzvertrag bleibt es Russisches Roulette. Hier in Geilenkirchen wurde ein Amstaff Welpe als OEB angemeldet aus einer illegalen Zucht. Früher oder später wird er eingezogen weil manche möchte gern schlaue meinen sie können die Gesetzte um gehen. Sowas ist einfach nur Verantwortungslos dem Tier gegenüber weil er früher oder später im TH landet. Mir wurden die Welpen für schmales Geld angeboten, aber sowas war von Anfang an ein NO GO für mich.
 
Aber bei dem Thema Rechtssicherheit bleibt sicher nach Landeshundegesetznur eines bei Paragraph 10 Hunden entweder VDH Papiere oder Tierschutzvertrag.

Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Nicht unbedingt "nach Landeshundgesetz", aber danach wie das Landeshundgesetzt hier vielerorts zunehmens ausgelegt wird.

Und warum ist das so? - Nach der entsprechenden Verwaltungsansweisung, die hier im Forum auch irgendwo verlinkt ist, ausdrücklich deswegen, weil "zu viele" Leute versucht haben, auf diese Weise das LHG generell zu umgehen und sich eben doch einen "Ich wusste ja üüüberhaupt nicht, was es wird :pfeifen: "-Mix-Welpen von privat anzuschaffen...

Ätzend für alle, denen das tatsächlich passiert.

Und auch - auch wenn das hier im Forum umstritten ist - für die, die auf die scheinheiligen Versicherungen skrupelloser "Züchter" hereinfallen, die hoch und heilig versichern, ihre "neue Rasse" in der Modefarbe "blau" würde auf gaaar keinen Fall unter das Landeshundegesetz fallen - und die mit der Formulierung "phänotypische Begutachtung" aus dem LHG nichts anfangen können, die eigentlich nichts weiter besagt als: Ein Hund, der aussieht wie ein §-3-Hund, ist auch einer, es sei denn, es gibt gültige Papiere, die das Gegenteil beweisen"

(Wobei selbstgedruckte Ahnentafeln des selbstgegründeten Zuchtvereins eben nicht als solche zählen!)

Aber mach was... :kp:
 
Huhu Leute
Ich glaube die kleine sitzt jetzt im Tierheim Heinsberg!
Die Ähnlichkeit ist echt verblüffend zu dem Profilbild
 

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Wenn er es ist denke ich er kommt aus der illegalen Zucht hier aus Geilenkirchen. Alters technisch passt es.
 
Ok
Ich dachte Blue Millan wollte nach Niedersachsen ziehen?
Die kleine tut mir so leid.
 
Eher nicht. Hunde aus Beschlagnahmungen werden nie sofort zur Vermittlung freigegeben. Da gibt es in der Regel erst einmal ein Verfahren und solange ist der Hund "ein Verfahrensgegenstand" und darf nicht vermittelt werden.
 
Davon abgesehen hat die Motte aus dem TSEZ-Video keine weißen Beine. Der Hund vom TE schon.
 
Der TE hätte erst einmal bei seinem zuständigen OA und Veterinäramt anonym anrufen können, um zu erfragen, ob man ihm eine Lösung anbietet.

Leider (in Einzelfällen glücklicher Weise) handeln nicht alle Ämter gleich und hat jedes Amt auch einen großen Spielraum und es gibt tatsächlich Gemeinden in NRW, die auf Schadensbegrenzung aus sind und es vorziehen, eine Halteerlaubnis zu erteilen, statt den Hund ins TH zu stecken.

Das soll hier kein Aufruf dazu sein, auf ein verständiges Amt zu vertrauen, sondern das man alle Optionen auszuloten sollte, die ein legaler Weg sein könnten, ohne den Hund zu gefährden.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kommt der TE aus dem Raum Bochum und die sollen, von dem was man so erfährt, einen fairen und konstruktiven Umgang mit Listis und deren Haltern pflegen.

An Stelle des TE würde ich dort mal anfragen lassen, wenn es Bochum ist.
 
Bochum gehört, wie Düsseldorf und Köln, zu den Städten, die nachträglich keine Genehmigungen mehr erteilen.
 
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