Jetzt hat's auch uns erwischt...

MisSsyL

WP_20170709_19_24_13_Pro.jpg oje.....
nach einem "schnapp-Vorfall" nach heftigem wildem Gekreische - gott sei dank nur 2 "tacker-Löcher" in der jeans -, kam post vom OA.
(die "zeugen" des Vorfalls wollten sich dort erkundigen, ob mir der gefährliche hund denn nun entzogen wurde)... hier nun die fakten:
mein freund und ich zogen mit unserem 9jährigen am.staff-mix vor ca. 5 Jahren hierher, innerhalb NRW. Ummeldung samt mk-Befreiung problemlos, auch die aufsichts-,bzw. führungserlaubnis erteilte man mir, sachkunde+Führungszeugnis vorhd.
halteerlaubnis: UNBEFRISTET
nun, nach fast 5 Jahren in dieser Stadt, der ALLERSERTE Vorfall überhaupt das schreiben, in dem meinem Freund angedroht wird, ihm die halteerlaubnis für diesen und alle evtl. folgenden dieser Kategorie zu entziehen, da er unverantwortlich sei. Begründung wie folgt:
* halteerlaubnis befristet bis Dezember '18, keine neue beantragt - widerlegbar
* er hat mir den hund ohne mk überlassen, Obwohl ich keine halterprüfung abgelegt habe - widerlegbar, da ich lt. hundegesetzt nur alt genug, fit genug, sachkundig genug und eine "weiße weste" haben muss
* jährlicher versicherungsnachweis seit 2015 nicht erbracht - nicht widerlegbar, lückenlos versichert, aber halt nicht jährich zugeschickt.
alles in allem hält er den hund seit Dezember illegal, somit verfällt auch die mk-befreiung.
deswegen bekommt er noch ein ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld + der Entzug der halteerlaubnis, die ja eigtl.-nach deren aussage - sowieso abgelaufen ist.....
stellungnahme geschrieben, inkl. Bescheinigung der Versicherung und sämtliche Kopien,Welche die and. Aussagen widerlegen + momentan "freiwilliges" tragen eines mk, bis zur entgültigen Entscheidung.....
bin fix und fertig, dass mein armer süßer das durchmachen muss - Durch unser verschulden!
können wir da noch irgendwas tun, Sollte die Anordnung zum Entzug der haltererlaubnis kommen?
erst mal warten und dann gegebenenfalls reagieren? hab angst, dass jedes verhalten von uns falsch sein könnte......
 

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  • 19. April 2024
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Hi MisSsyL ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nehmt euch einen Rechtsanwalt und regelt nichts selbst

Lars Weidemann wird hier oft empfohlen
 
Ich würde mir sofort einen Anwalt nehmen und alles weitere über ihn laufen lassen.
Es gibt einen Anwalt, der sich auf Listenhunde spezialisiert hat und hier immer empfohlen wird. Google mal nach Lars Weidemann.
 
:danke2:
hab mir einen "gegoggelt", morgen früh nach der Schicht direkt mal ans tel. hängen.....
Melde mich wieder.....guuut nächtle ihr "schmuser-fans".....
 
hab mir einen "gegoggelt"
Nicht irgendeinen! Nur Weidemann bitte, der hat hier schon so einigen aus der Patsche geholfen

Der macht das alles auch telefonisch und per Mail, ihr müßt nicht zwangsläufig persönlich dorthin.
 
Anhang anzeigen 226528
* er hat mir den hund ohne mk überlassen, Obwohl ich keine halterprüfung abgelegt habe - widerlegbar, da ich lt. hundegesetzt nur alt genug, fit genug, sachkundig genug und eine "weiße weste" haben muss

Das ist so nicht richtig. In NRW muss JEDER mit dem Hund den Wesenstest machen, der mit dem Hund Gassi geht, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Das ist personenbezogen, nicht hundbezogen. Wenn du also mit dem Hund keinen Wesenstest gemacht hast, darfst du ihn auch nicht ohne Maulkorb ausführen. Egal wie fit, alt genug und lupenrein du bist.
 
Das ist so nicht richtig. In NRW muss JEDER mit dem Hund den Wesenstest machen, der mit dem Hund Gassi geht, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Das ist personenbezogen, nicht hundbezogen. Wenn du also mit dem Hund keinen Wesenstest gemacht hast, darfst du ihn auch nicht ohne Maulkorb ausführen. Egal wie fit, alt genug und lupenrein du bist.

Genau so ist es. Du darfst mit dem großen Sachkundenachweis den Hund zwar spazieren führen, aber eben mit Maulkorb und Leine. Egal ob der Hund mit seinem Halter maulkorbbefreit ist. Das gilt nämlich nur für genau den Hund mit genau der Person, die den Wesenstest (Verhaltensprüfung) zusammen abgelegt haben. Hast Du mit dem Hund die Verhaltensprüfung nicht abgelegt, muss der Hund, solange der mit Dir unterwegs ist, generell einen Maulkorb tragen. Das steht so im Gesetz (Durchführungsbestimmungen) und ist Tatsache.
Dem Halter wird jetzt natürlich unterstellt, dass er das zu wissen hat und er somit eine Mitschuld daran trägt, dass der Hund bei Dir ohne Maulkorb unterwegs war.

Ich würde mich auch an Rechtsanwalt Weidemann wenden.

Gruß
tessa
 
Genau so ist es. Du darfst mit dem großen Sachkundenachweis den Hund zwar spazieren führen, aber eben mit Maulkorb und Leine. Egal ob der Hund mit seinem Halter maulkorbbefreit ist. Das gilt nämlich nur für genau den Hund mit genau der Person, die den Wesenstest (Verhaltensprüfung) zusammen abgelegt haben. Hast Du mit dem Hund die Verhaltensprüfung nicht abgelegt, muss der Hund, solange der mit Dir unterwegs ist, generell einen Maulkorb tragen. Das steht so im Gesetz (Durchführungsbestimmungen) und ist Tatsache.
Dem Halter wird jetzt natürlich unterstellt, dass er das zu wissen hat und er somit eine Mitschuld daran trägt, dass der Hund bei Dir ohne Maulkorb unterwegs war.

Ich würde mich auch an Rechtsanwalt Weidemann wenden.

Gruß
tessa

Kann man das irgendwo nachlesen?
 
"Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz
(VV LHundG NRW)


5.3.1
§ 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Für Hunde der in § 10 Abs. 1 bestimmten Rassen und deren Kreuzungen kann ebenfalls eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden (vgl. § 10 Abs. 1). Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 besteht diese Befreiungsmöglichkeit nicht."

Wobei sich das für mich jetzt so liest, als ob man "angeleint oder mit Maulkorb" führen darf, was ja was anderes ist als "angeleint und mit Maulkorb" - mir wurde seinerzeit im Ordnungsamt erklärt, dass auch mit dem Halter Maulkorbbefreite Hunde von Gassigängern, die den großen Sachkundenachweis haben aber keinen Verhaltenstest mit dem Hund gemacht haben, mit Maulkorb und Leine zu führen sind.

Gruß
tessa
 
@tessa nicht unbedingt. Im tatsächlichen Wortsinn sagt der Satz, dass wenn auch nur eines von beidem weggelassen werden soll, der Test erforderlich ist. Bedeutet im Umkehrschluss: ohne Test sind Leine und MK Pflicht.
 
Das oder bezieht sich ja glaube ich auch auf den Wesenstest selbst. Es gibt ja nen Test nur für die Maulkorbbefreiung und es gibt einen Test, wo auch der Teil ohne Leine mitgeprüft wird.
 
Das ist so nicht richtig. In NRW muss JEDER mit dem Hund den Wesenstest machen, der mit dem Hund Gassi geht, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Das ist personenbezogen, nicht hundbezogen. Wenn du also mit dem Hund keinen Wesenstest gemacht hast, darfst du ihn auch nicht ohne Maulkorb ausführen. Egal wie fit, alt genug und lupenrein du bist.

Das ist so nicht richtig. In NRW muss JEDER mit dem Hund den Wesenstest machen, der mit dem Hund Gassi geht, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Das ist personenbezogen, nicht hundbezogen. Wenn du also mit dem Hund keinen Wesenstest gemacht hast, darfst du ihn auch nicht ohne Maulkorb ausführen. Egal wie fit, alt genug und lupenrein du bist.
 
Das ist so nicht richtig. In NRW muss JEDER mit dem Hund den Wesenstest machen, der mit dem Hund Gassi geht, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Das ist personenbezogen, nicht hundbezogen. Wenn du also mit dem Hund keinen Wesenstest gemacht hast, darfst du ihn auch nicht ohne Maulkorb ausführen. Egal wie fit, alt genug und lupenrein du bist.
 
Das ist so nicht richtig. In NRW muss JEDER mit dem Hund den Wesenstest machen, der mit dem Hund Gassi geht, wenn er ohne Maulkorb laufen soll. Das ist personenbezogen, nicht hundbezogen. Wenn du also mit dem Hund keinen Wesenstest gemacht hast, darfst du ihn auch nicht ohne Maulkorb ausführen. Egal wie fit, alt genug und lupenrein du bist.
 
Jetzt bin ich verwirrt, da ich dass mit der mk-Befreiung gar nicht wußte,
bzw. Weder in aachen, noch in Rheinbach war dies ein Thema. und auch nicht 2014, als wir hier alles beantragten.....
zumal das unser 2. am-staff ist und bei dem anderen wars auch nie so.....hmmm
 
Also das stimmt so definitiv nicht.
Wir haben das ja zweimal durch - mit Shiwa und Lilou.
Wir haben den Test in Herne und Iserlohn gemacht und einen weiteren Hund in Essen durch den WT gebracht.
In allen 3 Fällen wurde uns gesagt - und eben auch genau so in die Haltererlaubnis eingetragen - dass die Maulkorbbefreiung HUNDBEZOGEN ist und NUR die Leinenbefreiung personenbezogen.

Der Test lief in allen 3 Städten völlig verschieden ab - aber die Grundlage war immer, dass der (viel längere!) Maulkorbbefreiungsteil die generelle Gefährlichkeit bzw. Reizbarkeit des Hundes testete. Diesen ersten Teil hat immer nur EINER mit dem Hund gemacht. In Shiwas Fall ich, in Lilous Fall Basti. Dennoch durften wir danach beide ohne MK mit dem Hund gehen - und auch meine Mutter und mein Bruder, die beim Test gar nicht anwesend waren. Auf der HAltererlaubnis war auch ausdrücklich auf der Vorderseits erwähnt, dass der Hund "generell" keinen MK benötigt.
Auf der Rückseite war dann vermerkt, wer den Hund ohne Leine führen darf. Und DAFÜR musste man tatsächlich den zweiten Teil der Prüfung mit ihm absolvieren, in dem es um Gehorsam ging. Abrufbarkeit, im Wort halten etc. Diesen Teil mussten wir jeweils BEIDE mit beiden Hunden machen, damit wir beide dort eingetragen wurden. Und da meine Mum und mein Bruder nicht anwesend waren, duften sie natürlich nicht leinenlos führen. Wohl aber ohne MK!
 
Also das stimmt so definitiv nicht.
Wir haben das ja zweimal durch - mit Shiwa und Lilou.
Wir haben den Test in Herne und Iserlohn gemacht und einen weiteren Hund in Essen durch den WT gebracht.
In allen 3 Fällen wurde uns gesagt - und eben auch genau so in die Haltererlaubnis eingetragen - dass die Maulkorbbefreiung HUNDBEZOGEN ist und NUR die Leinenbefreiung personenbezogen.

Der Test lief in allen 3 Städten völlig verschieden ab - aber die Grundlage war immer, dass der (viel längere!) Maulkorbbefreiungsteil die generelle Gefährlichkeit bzw. Reizbarkeit des Hundes testete. Diesen ersten Teil hat immer nur EINER mit dem Hund gemacht. In Shiwas Fall ich, in Lilous Fall Basti. Dennoch durften wir danach beide ohne MK mit dem Hund gehen - und auch meine Mutter und mein Bruder, die beim Test gar nicht anwesend waren. Auf der HAltererlaubnis war auch ausdrücklich auf der Vorderseits erwähnt, dass der Hund "generell" keinen MK benötigt.
Auf der Rückseite war dann vermerkt, wer den Hund ohne Leine führen darf. Und DAFÜR musste man tatsächlich den zweiten Teil der Prüfung mit ihm absolvieren, in dem es um Gehorsam ging. Abrufbarkeit, im Wort halten etc. Diesen Teil mussten wir jeweils BEIDE mit beiden Hunden machen, damit wir beide dort eingetragen wurden. Und da meine Mum und mein Bruder nicht anwesend waren, duften sie natürlich nicht leinenlos führen. Wohl aber ohne MK!

Vielen dank! die anderen antworten haben mich etwas beängstigt. ich denke, dass das eigtl. problem ist, dass das Oa willkürlich entscheiden kann, dass wir unseren Armani nicht behalten dürfen......
 
@Natalie - DAS kenne ich so eben nicht. Hier in Köln mussten immer alle den Test machen, die den Hund ausführen wollen - auch den Maulkorbteil! Es kann daher tatsächlich sein, dass das die Stadt individuell entscheidet. Aber mir wurde sowohl vom Ordnungsamt der Stadt Köln, als auch meiner Gemeinde Lohmar ausdrücklich mitgeteilt, dass jeder den Wesenstest mit dem Hund machen muss, der diesen ohne Maulkorb führen will.

Davon ab, steht im Landeshundegesetz ja deutlich drin, wie es gehandhabt wird:

"Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden."

Da steht Leine ODER Maulkorb.
 
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