Ein 7 Jahre alter Schäferhund einer 64 jährigen Rentnerin wurde von der Polizei konfisziert und soll nun eingeschläfert werden.
Die 64 jährige Rentnerin war, die wie viele Male zuvor mit ihrem 7 Jahre alten Schäferhund Spaziergang gemacht hat. . Plötzlich sprang ein kleinerer Hund hinter einem Container hervor. Beide, die Rentnerin und der Hund erschreckten sich.
Ein ganz natürlicher Vorgang. Der Schäferhund, ein ausgebildeter „Assistenzhund“ hat aus dem Schreck heraus, einmal nach dem kleineren Hund geschnappt.
Beide Parteien, der Besitzer des kleinen Hundes und die Rentnerin tauschten die Versicherungsdaten aus und waren sich einig, dass damit die Angelegenheit aus der Welt geschafft sei!
Erst am Tag danach suchte der Besitzer des kleineren Hundes den Tierarzt auf, da sich der Kratzer entzündet hatte. Dies wäre vermutlich nicht der Fall gewesen, wenn der Besitzer des kleinen Hundes, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen wäre und sofort den Tierarzt aufgesucht hätte, um die Wunde versorgen zu lassen.
Die Kosten hierfür wären durch die Tierhalterhaftpflicht der Rentnerin abgedeckt gewesen. Der Hund wurde tierärztlich versorgt, erst danach meldete sich dessen Besitzer aus unverständlichen Gründen bei der Polizei.
Die Besitzerin des Schäferhundes erhielt einen Bußgeldbescheid, bezahlte diesen umgehend, damit war der Fall abgeschlossen.
JETZT, - 3 MONATE später erschienen zwei Polizeibeamte bei der Besitzerin und konfiszierten den Hund.
Der Schäferhund ist alles was die 64 Jährige noch an ihren verstorbenen Mann erinnert, denn es war sein Hund. Der Schäferhund zeigte niemals aggressives Verhalten und war wie oben beschrieben, ein vollständig ausgebildeter „Asisstenzhund“.
Der Vorfall kann nur so gewertet werden, als das die Schrecksituation der Rentnerin sich emotional auf den Hund übertragen hat. Dies ist eine natürlich Reaktion eines Hundes auf seinen Besitzer, jedoch soll diese Reaktion nun dem Hund das Leben kosten.
Von polizeilicher Seite:
- wurde der Besitzer des kleinen Hundes nicht gefragt, warum er nicht sofort zum Tierarzt gefahren ist.
- wurde nicht beachtet, dass es sich zwar um einen unglückliche aber dennoch natürliche Reaktion eines jeden Hundes handelt.
- wurde ignoriert das mit der Bezahlung des Bußgeldbescheides, rein juristisch, der Fall abgeschlossen war.
HEUTE - sitzt die 64 jährige Rentnerin zu Hause, unglücklich und bangt um das Leben ihres vierbeinigen Freundes.
Nach dem Tod ihres Mannes war er ihr Trost, ihre Hilfe im alltäglichen Leben und auch ein Besuchshund für viele ältere Menschen in der Wohngegend.
Der Fall liegt nun bei der zuständigen Polizeidienstelle, doch leider ahnen wir aus unserer Erfahrung heraus, dass die Chancen für den Schäferhund wieder zu seiner Besitzerin zu kommen, verschwindend gering sind.
Wir hoffen auch in dieser Angelegenheit auf die Internationale Unterstützung für die 64 jährige Rentnerin und ihren Treuen Begleiter!
Herausgegeben: Charlotte Fabis
Übersetzt: Sabine Gradischnig