Hundehaltung in Niedersachsen/ Alfeld

Ich weiß nicht genau. Es gab halt entsprechende Gerichtsurteile von Haltern die geklagt hatten und da sind Richter mehrfach diesem Leitsatz gefolgt. Generell darf die Steuer keine "erdrosselnde Wirkung" haben, sie darf also nicht so unverhältnismäßig hoch sein, dass sie einem Verbot für Ottonormal gleichkommt.

Das ist sie hier mit "nur" 600 Euro vermutlich leider nicht :( Ich weiß von jemandem in der Nähe meines Heimatortes, der wegen 800 Euro geklagt hatte und verlor. Da ist die normale Steuer allerdings auch schon recht hoch (86€ glaube ich). Hier zahlt man für "normale" Hunde ja nur 24€.
Ich hatte kurz gehofft, dass es vielleicht eine neue Richtlinie gibt, nach der Gemeinden an ein "maximal 10 x so hoch" gebunden sind.
 
  • 20. April 2024
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Hi Meizu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das ist zwar ein Urteil aus Rheinland-Pfalz, aber von der Begründung für einen 16,7-fachen Satz ganz interessant:


Hohe Hundesteuer für "gefährliche" Hunde ist rechtens
(PM) – Eine Hundesteuer für einen gefährlichen Hund in Höhe von 1.000 Euro im Jahr ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 17.01.2017.
Der Kläger ist Halter eines Hundes der Rasse Staffordshire Bullterrier, die vom rheinland-pfälzischen Gesetzgeber als gefährlich eingestuft wird. Nach der Hundesteuersatzung der beklagten Ortsgemeinde beträgt der Steuersatz für einen Hund 60 Euro und für einen gefährlichen Hund 1.000 Euro im Jahr.

Der Kläger machte geltend, dieser Steuersatz sei überhöht, habe erdrosselnde Wirkung und führe letztlich zu einem Verbot der Haltung gefährlicher Hunde. Dies ergebe sich sowohl aus dem Verhältnis zu dem Steuersatz für „normale“ Hunde als auch aus einem Vergleich zu den Haltungskosten eines gefährlichen Hundes, die sich auf rund 750 Euro im Jahr beliefen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Klägers zurück.

Der von der Beklagten festgesetzte Steuersatz für gefährliche Hunde in Höhe von 1.000 Euro jährlich entfalte keine erdrosselnde Wirkung. Das Halten von gefährlichen Hunden im Gemeindegebiet der Beklagten werde hierdurch nicht unmöglich gemacht. Von einer erdrosselnden Wirkung könne dann ausgegangen werden, wenn die Jahressteuer außer Verhältnis zu dem besteuerten Aufwand stehe, was jedenfalls anzunehmen sei, wenn die Steuer den Aufwand deutlich übersteige. Dies sei entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Fall. Der durchschnittliche jährliche Aufwand für das Halten eines gefährlichen Hundes belaufe sich – ohne Sonderaufwand für die Einhaltung der Vorgaben des Landesgesetzes über gefährliche Hunde – mindestens auf rund 750 Euro. Dieser Betrag errechne sich aus den geschätzten Kosten der Tierhaltung gemäß einer wissenschaftlichen Studie aus dem Jahre 2014 und aus den Kosten der erforderlichen Haftpflichtversicherung. Hinzu kämen zusätzliche Kosten, die im Wesentlichen auf den gesetzlichen Anforderungen für das Halten eines gefährlichen Hundes beruhten, wie etwa erhöhte Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Haltung des Hundes „in sicherem Gewahrsam“ durch Erwerb eines Hundezwingers und Anbringung eines ausbruchsicheren erhöhten Zaunes. Selbst bei äußerst zurückhaltender Schätzung dürften sich jährliche Zusatzkosten für das Halten eines gefährlichen Hundes von mindestens 100 Euro ergeben. Nach alledem errechne sich ein durchschnittlicher Mindestaufwand für das Halten eines gefährlichen Hundes in Höhe von über 800 Euro jährlich. Berücksichtige man zudem, dass diese Schätzung bei wesentlichen Kosten von der geringsten Höhe ausgehe und die Kosten wahrscheinlich tatsächlich weitaus höher seien, so sei eine erdrosselnde Wirkung nicht festzustellen.

Die Jahressteuer der Beklagten von 1.000 Euro überschreite den Jahresaufwand jedenfalls nicht deutlich. Dies werde auch durch eine Betrachtung des Steigerungssatzes und der absoluten Höhe der Steuer bestätigt. Weder der Steigerungssatz der Steuer für gefährliche Hunde gegenüber derjenigen für "normale" Hunde (hier: das 16,7-fache) noch die absolute Höhe von 1.000 Euro jährlich fielen im bundesweiten Vergleich völlig aus dem Rahmen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 A 10616/16.OVG
 
Mhm, 1000 EUR im Jahr ist aber für einen Normalverdiener doch eine erdrosselnde Wirkung. Ich als Mittelständler mit Stadtwohnung und pflege-/ kostenaufwendigem Hund könnte mir das nicht leisten ...
Oder wird die erdrosselnde Wirkung am Gehalt der Einzelperson festgemacht und der HH verdient deutlich mehr?
 
In einem Rechtsstaat wie Deutschland, in dem das Grundgesetz als übergeordnete Maxime die freitheitlichen Rechte der Bürger hat und demzufolge der Staat darauf achten muss, dass er nur so viel wie nötig bzw. so wenig wie möglich die freiheitlichen Rechte der Bürger beschneidet, ist es schon ein Witz, wenn Richter erklären, dass eine erhöte Steuer keine erdrosselnde Wirkung hat, wenn gleichzeitig akzeptiert wird und anerkannt wird, dass der Staat die Population dieser Hunde durch die Maßnahme einer erhöten Steuer gering halten darf.
 
In einem Rechtsstaat wie Deutschland, in dem das Grundgesetz als übergeordnete Maxime die freitheitlichen Rechte der Bürger hat und demzufolge der Staat darauf achten muss, dass er nur so viel wie nötig bzw. so wenig wie möglich die freiheitlichen Rechte der Bürger beschneidet, ist es schon ein Witz, wenn Richter erklären, dass eine erhöte Steuer keine erdrosselnde Wirkung hat, wenn gleichzeitig akzeptiert wird und anerkannt wird, dass der Staat die Population dieser Hunde durch die Maßnahme einer erhöten Steuer gering halten darf.

Das versteh ich gerade nicht....
 
Es ist doch ein Widerspruch in sich, wenn erklärt wird, eine Gemeinde dürfte mit einer erhöten Steuer die Anzahl der Sokas steuern, aber dann erklärt, dass eine erhöte Steuer generell nicht erdrosselnd wirkt.

Wozu macht man es dann, wenn eben nicht genau aus dem Grund, weil auch eine gemäßigter ausfallende Soka-Steuer für Menschen mit einem geringeren Einkommen eben doch eine erdrosselnde Wirkung hat und sie davon abhält, einen Soka zu halten?

Den gut verdienten Bürger schrecken salopp gesagt 10000 Euro nicht ab, weil er sich den Luxus leisten kann und will und den schlechter verdienenden Bürger macht bereits eine Steuer in Höhe von 500 Euro die Haltung unmöglich.

Vor allen Dingen in einem Bundesland, in dem keine Rasseliste besteht und Hunde bestimmter Rassen keine potentielle Gefahr unterstellt wird, ist die Erhebung einer erhöten Steuer doch völlig unverhältnismäßig.

Mit welchem Recht soll eine Gemeinde in einem Bundesland, in dem die Regierung nicht die Notwendigkeit sieht, Hunde bestimmter Rassen anders zu behandeln, die Population durch eine erhöte Steuer lenken dürfen?

Das ist doch tatsächlich nur deshalb möglich, weil Halter solcher Hunde keine Lobby haben.

Und wie geschrieben, ist es doch eine unverschämte Anmaßung zu erklären, Steuern in Höhe von 1000 Euro würden für jeden Halter keinem Verbot gleich kommen. Das kann auch nur jemand behaupten, der selber so viel verdient, dass ihm jeder Bezug zur Realität fehlt.
 
In einem Rechtsstaat wie Deutschland, in dem das Grundgesetz als übergeordnete Maxime die freitheitlichen Rechte der Bürger hat und demzufolge der Staat darauf achten muss, dass er nur so viel wie nötig bzw. so wenig wie möglich die freiheitlichen Rechte der Bürger beschneidet, ist es schon ein Witz, wenn Richter erklären, dass eine erhöte Steuer keine erdrosselnde Wirkung hat, wenn gleichzeitig akzeptiert wird und anerkannt wird, dass der Staat die Population dieser Hunde durch die Maßnahme einer erhöten Steuer gering halten darf.
"so viel wie nötig" - das ist der Punkt. Es gibt halt Politiker/Parteien, die den Bürger als generell so hilflos/unmündig respektive so bösartig/unverantwortlich ansehen, dass sie ihm gern vorschreiben möchten, was "gut und richtig" ist. Und dann sind da noch die (gefühlten oder berechtigten) Sicherheitsbedürfnisse anderer Bürger...

Das meine ich jetzt nicht nur auf die Hundesteuer bezogen, sondern auf alle Lebensbereiche.

Was die "Gratwanderung" bei den Kampfhundesteuern zwischen "gering halten" und "verunmöglichen" anbelangt, stimme ich dir zu 100% zu. Rechtlich werden da Purzelbäume geschlagen.
 
In einer gut funktionierenden Demokratie, wie wir sie eigentlich aufgrund unseres vorbildlichen Grundgesetzes haben und zwar dadurch, dass die freiheitlichen Rechte der Bürger durch das Grundgesetz vor dem Staat geschützt werden, müssten die Gerichte sich eigentlich nicht nur fragen, ob Rechte von Nichtsokahaltern geschützt werden, sondern auch die Rechte der Sokahalter geschützt werden, auch wenn sie eine Minderheit ohne Lobby darstellen.

Gerade das macht einen gut funktionierenden demokratischen Rechtsstaat aus und zwar, dass die Rechte von Minderheiten vor dem Staat und den Interessen der Mehrheit geschützt werden.

Unser Grundgesetz regelt eigentlich, dass der Staat davon abgehalten wird, unangemessen und ohne Notwendigkeit in unsere Rechte einzugreifen. Salopp gesagt sind wir laut Grundgesetz frei darin zu tun und zu lassen, was wir wollen und das Recht kann nur dadurch eingeschränkt werden, wenn die Ordnung gefährdet wird, oder Rechte anderer Bürger beeinflusst werden.

In dem Zusammenhang ist es unglaublich, dass Gerichte entscheiden, durch erhöte Steuern dürfte der Staat ihre Bürger dahingehend erziehen, sich keine Sokas anzuschaffen, obwohl in einem Bundesland meine Listen bestehen.

Eine Gemeinde sollte mal auf die Idee kommen, Halter eines Sportwagens mit dem 10 fachen Steuersatz zu versehen, weil man die Zahl der Rasser klein halten will.
 
"so viel wie nötig" - das ist der Punkt. Es gibt halt Politiker/Parteien, die den Bürger als generell so hilflos/unmündig respektive so bösartig/unverantwortlich ansehen, dass sie ihm gern vorschreiben möchten, was "gut und richtig" ist. Und dann sind da noch die (gefühlten oder berechtigten) Sicherheitsbedürfnisse anderer Bürger...

Das meine ich jetzt nicht nur auf die Hundesteuer bezogen, sondern auf alle Lebensbereiche.

Was die "Gratwanderung" bei den Kampfhundesteuern zwischen "gering halten" und "verunmöglichen" anbelangt, stimme ich dir zu 100% zu. Rechtlich werden da Purzelbäume geschlagen.

Wenn man sich auch mal überlegt, wie hoch die Messlatte in anderen Bereichen angesetzt wird, wenn zum Beispiel zu Recht darüber diskutiert wird, wie weit der Staat die Rechte auch von potenziell als gefährlich eingestuften Menschen beschränken darf, ist es doch ein Witz, wenn bei Hundehaltern, deren Hunde vom Landesgesetz nicht als potentiell gefährlich gelten oder die durch einen Test die Gefährlichkeit widerlegt haben und/ oder die durch Vorsorgemaßnahmen die potenzielle Gefahr begrenzen, ohne Probleme zu einer 10 fachen Steuer verpflichtet werden.
 
Ich muss zugeben, dass ich es nicht als Einschränkung meiner Grundrechte empfinde, wenn ich keinen Soka halten könnte, sofern mir die Hundesteuern zu hoch wären...
 
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