Kann mir jemand darüber aufklären, wie es in Niedersachsen bzw. Alfeld mit der Hundehaltung ausschaut, da ich bei intensivsten Recherchen im Internet und hier in der Suchfunktion nicht wirklich schlau geworden bin. Eventuell lebt ja jemand von Euch in der Region.
So wie ich das bisher verstanden habe, gibt es in Niedersachsen keine Rasselisten, sondern den Hundeführerschein, den man machen muss, um seine Sachkunde nachzuweisen, wenn man nicht nachweisen kann, Hunde in den letzten 10 Jahren über einen Zeitraum von 2 Jahren gehalten zu haben. Kann man dies zum Beispiel durch einen Steuerbescheid nachweisen, muss man keinen Hundeführerschein machen, aber unabhängig davon eine Haftpflichtversicherung abschließen, den Hund mit Chip versehen und ihn in einem Register eintragen.
Hunde können in Niedersachsen anhand ihres Verhaltens als gefährlich beurteilt werden, wenn sie Tiere oder Menschen gebissen haben oder über das normale Maß hinaus aggressiv erscheinen (was auch immer damit gemeint ist).
Unabhängig vom nicht Vorhandensein einer Rasseliste können Gemeinden höhere Steuer für bestimmte Rassen erheben.
So weit habe ich das alles verstanden, wenn ich es bisher richtig zusammen gefasst habe.
Trotzdem haben mir einige im Netz gefundene Verwaltungsvorschriften einiger Gemeinden etwas verwirrt, weil dort teilweise auch andere Regeln für "Kampfhunde" oder "gefährliche Hunde" erwähnt werden oder sogar in einigen Gemeinden die Rede davon ist, dass "Kampfhunde" im Gegensatz zu großen Hunden nie unangeleint geführt werden dürfen oder mit Maulkorb zu führen sind.
Leider war es mir nicht möglich heraus zu finden, ob diese Regelungen veraltet sind oder etwas anderes damit gemeint ist, als Hunde bestimmter Rassen.
In Alfeld habe ich eine alte Verordnung gefunden, in der zum Beispiel solche Sonderregeln für "Kampfhunde" erwähnt werden. Auf der Homepage der Gemeine Alfeld wird zum Beispiel in Bezug auf die Steuer von gefährlichen Hunderassen wie dem Bullterrier gesprochen, aber keine gesonderte Steuer für "Kampfhunde" verlangt.
In dem Archiv habe ich auch andere alte und widersprüchliche Vorschriften gefunden, die sich mit dem Hundegesetz in Niedersachsen beißen.
Ist jemand in der Lage das alles zu ordnen und mich aufzuklären? Mich würde interessieren, ob Gemeinden das Recht haben, die Haltung bestimmter Rassen anders zu reglementieren, obwohl es in Niedersachsen keine Rasselisten gibt. Dass sie anscheinend das Recht haben, eine erhöhte Steuer zu verlangen, ist mir bekannt, aber auch egal bzw. darum geht es mir primär nicht.
Natürlich werde ich noch bei der Stadt bzw. Gemeinde selber nachfragen, aber aus Erfahrung mit Behörden hier in NRW weiß ich, dass man oft bewusst oder unbewusst nicht immer die schlauesten Antworten dort erhält und oft danach noch verwirrter ist.
Ein Erfahungsaustausch mit Haltern aus Niedersachsen oder sogar Bewohner der Stadt Alfeld wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank im Voraus
So wie ich das bisher verstanden habe, gibt es in Niedersachsen keine Rasselisten, sondern den Hundeführerschein, den man machen muss, um seine Sachkunde nachzuweisen, wenn man nicht nachweisen kann, Hunde in den letzten 10 Jahren über einen Zeitraum von 2 Jahren gehalten zu haben. Kann man dies zum Beispiel durch einen Steuerbescheid nachweisen, muss man keinen Hundeführerschein machen, aber unabhängig davon eine Haftpflichtversicherung abschließen, den Hund mit Chip versehen und ihn in einem Register eintragen.
Hunde können in Niedersachsen anhand ihres Verhaltens als gefährlich beurteilt werden, wenn sie Tiere oder Menschen gebissen haben oder über das normale Maß hinaus aggressiv erscheinen (was auch immer damit gemeint ist).
Unabhängig vom nicht Vorhandensein einer Rasseliste können Gemeinden höhere Steuer für bestimmte Rassen erheben.
So weit habe ich das alles verstanden, wenn ich es bisher richtig zusammen gefasst habe.
Trotzdem haben mir einige im Netz gefundene Verwaltungsvorschriften einiger Gemeinden etwas verwirrt, weil dort teilweise auch andere Regeln für "Kampfhunde" oder "gefährliche Hunde" erwähnt werden oder sogar in einigen Gemeinden die Rede davon ist, dass "Kampfhunde" im Gegensatz zu großen Hunden nie unangeleint geführt werden dürfen oder mit Maulkorb zu führen sind.
Leider war es mir nicht möglich heraus zu finden, ob diese Regelungen veraltet sind oder etwas anderes damit gemeint ist, als Hunde bestimmter Rassen.
In Alfeld habe ich eine alte Verordnung gefunden, in der zum Beispiel solche Sonderregeln für "Kampfhunde" erwähnt werden. Auf der Homepage der Gemeine Alfeld wird zum Beispiel in Bezug auf die Steuer von gefährlichen Hunderassen wie dem Bullterrier gesprochen, aber keine gesonderte Steuer für "Kampfhunde" verlangt.
In dem Archiv habe ich auch andere alte und widersprüchliche Vorschriften gefunden, die sich mit dem Hundegesetz in Niedersachsen beißen.
Ist jemand in der Lage das alles zu ordnen und mich aufzuklären? Mich würde interessieren, ob Gemeinden das Recht haben, die Haltung bestimmter Rassen anders zu reglementieren, obwohl es in Niedersachsen keine Rasselisten gibt. Dass sie anscheinend das Recht haben, eine erhöhte Steuer zu verlangen, ist mir bekannt, aber auch egal bzw. darum geht es mir primär nicht.
Natürlich werde ich noch bei der Stadt bzw. Gemeinde selber nachfragen, aber aus Erfahrung mit Behörden hier in NRW weiß ich, dass man oft bewusst oder unbewusst nicht immer die schlauesten Antworten dort erhält und oft danach noch verwirrter ist.
Ein Erfahungsaustausch mit Haltern aus Niedersachsen oder sogar Bewohner der Stadt Alfeld wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank im Voraus