Hundehaltung in Niedersachsen/ Alfeld

procten

10 Jahre Mitglied
Kann mir jemand darüber aufklären, wie es in Niedersachsen bzw. Alfeld mit der Hundehaltung ausschaut, da ich bei intensivsten Recherchen im Internet und hier in der Suchfunktion nicht wirklich schlau geworden bin. Eventuell lebt ja jemand von Euch in der Region.

So wie ich das bisher verstanden habe, gibt es in Niedersachsen keine Rasselisten, sondern den Hundeführerschein, den man machen muss, um seine Sachkunde nachzuweisen, wenn man nicht nachweisen kann, Hunde in den letzten 10 Jahren über einen Zeitraum von 2 Jahren gehalten zu haben. Kann man dies zum Beispiel durch einen Steuerbescheid nachweisen, muss man keinen Hundeführerschein machen, aber unabhängig davon eine Haftpflichtversicherung abschließen, den Hund mit Chip versehen und ihn in einem Register eintragen.

Hunde können in Niedersachsen anhand ihres Verhaltens als gefährlich beurteilt werden, wenn sie Tiere oder Menschen gebissen haben oder über das normale Maß hinaus aggressiv erscheinen (was auch immer damit gemeint ist).

Unabhängig vom nicht Vorhandensein einer Rasseliste können Gemeinden höhere Steuer für bestimmte Rassen erheben.

So weit habe ich das alles verstanden, wenn ich es bisher richtig zusammen gefasst habe.

Trotzdem haben mir einige im Netz gefundene Verwaltungsvorschriften einiger Gemeinden etwas verwirrt, weil dort teilweise auch andere Regeln für "Kampfhunde" oder "gefährliche Hunde" erwähnt werden oder sogar in einigen Gemeinden die Rede davon ist, dass "Kampfhunde" im Gegensatz zu großen Hunden nie unangeleint geführt werden dürfen oder mit Maulkorb zu führen sind.

Leider war es mir nicht möglich heraus zu finden, ob diese Regelungen veraltet sind oder etwas anderes damit gemeint ist, als Hunde bestimmter Rassen.

In Alfeld habe ich eine alte Verordnung gefunden, in der zum Beispiel solche Sonderregeln für "Kampfhunde" erwähnt werden. Auf der Homepage der Gemeine Alfeld wird zum Beispiel in Bezug auf die Steuer von gefährlichen Hunderassen wie dem Bullterrier gesprochen, aber keine gesonderte Steuer für "Kampfhunde" verlangt.

In dem Archiv habe ich auch andere alte und widersprüchliche Vorschriften gefunden, die sich mit dem Hundegesetz in Niedersachsen beißen.

Ist jemand in der Lage das alles zu ordnen und mich aufzuklären? Mich würde interessieren, ob Gemeinden das Recht haben, die Haltung bestimmter Rassen anders zu reglementieren, obwohl es in Niedersachsen keine Rasselisten gibt. Dass sie anscheinend das Recht haben, eine erhöhte Steuer zu verlangen, ist mir bekannt, aber auch egal bzw. darum geht es mir primär nicht.

Natürlich werde ich noch bei der Stadt bzw. Gemeinde selber nachfragen, aber aus Erfahrung mit Behörden hier in NRW weiß ich, dass man oft bewusst oder unbewusst nicht immer die schlauesten Antworten dort erhält und oft danach noch verwirrter ist.

Ein Erfahungsaustausch mit Haltern aus Niedersachsen oder sogar Bewohner der Stadt Alfeld wäre sehr hilfreich.

Vielen Dank im Voraus
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ich wohne ja in Niedersachsen, allerdings anderer Landkreis.

So, wie ich informiert bin, gilt in ganz Nds.:

Versicherungspflicht (Hundehalterhaftpflicht)
Pflicht, den Hund ins Niedersächsische Hunderegister einzutragen
Nachweis der Sachkunde (durch Nachweis mind. 2 Jahre HH in den letzten 10 Jahren o. entsprechender Prüfung). Da reicht Steuer- oder Versicherungsnachweis auf Deinen Namen.

Meine Listis sind in Nds. normale Hunde, solange es keinen Vorfall gibt, der ihre Gefährlichkeit belegt.
Somit gelten dieselben Regeln (z.B. wo / wann anleinen) wie für Nicht-Listis.
Maulkorb-Pflicht nach Rassezugehörigkeit gibt es nicht, auch hier braucht es einen Vorfall mit entsprechenden Auflagen.

Die Festsetzung der Hundesteuer obliegt allerdings den einzelnen Gemeinden - als ich hier her zog, habe ich noch 700,- für meine Listis bezahlt. Seit einiger Zeit nun sieht die Gemeinde davon ab und ich zahle für 2 Listis und einen Mali nicht mehr, als der Nachbar mit seinen 3 Fußhupen.
Genau genommen müssten die Fußhupen teurer sein, die sind 0 erzogen und kläffen 22 Stunden in Wechselschicht...:mies:
Wäre die hohe Steuer nicht gekippt worden, hätte ich diese mit einem bestandenen Wesenstest übrigens ebenfalls kippen können - das hatte ich bei der Gemeinde direkt erfragt und die auch sonst regelmäßig mit dem Thema genervt, bis der sehr nette Sachbearbeiter mir dann mitteilte, ich solle bloß das Geld für den Test sparen, im nächsten Jahr sei die hohe Steuer abgeschafft...
 
@Miramar

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eigentlich sehr sinnvolle Regelungen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern und besonders zu NRW.

Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken meinen Wohnsitz zu wechseln und Düsseldorf nur noch als Zweitwohnsitz zu nutzen, wenn ich hier bei meiner Firma ab und zu nach dem Rechten schauen muss.
 
Alfeld ist mein Heimatort - allerdings wohne ich schon lange nicht mehr dort.

Ich habe jetzt auch mal geschaut: witzig! Die Hundesteuersatzung ist von 1989 und gilt ab 2001 *grööhl*

Es scheint noch ein Merkblatt für Hundebesitzer zu geben, was man aber offensichtlich nicht mehr downloaden kann.

In der Gefahrenabwehrverordnung



wird in §10 auf das Landeshundegesetz bzw. dessen Einhaltung hingewiesen - etwas anderes scheint für Alfeld nicht wichtig zu sein.

(Und falls du wirklich Alfelder Neubürger werden möchtest, kannst du dir gleich merken: Es heißt Alfeld (kurz ausgesprochen) - nicht Aaalfeld:D)
 
Wenn die Satzung bereits schon so alt ist, dann frag mal bei deiner Gemeinde nach ob die dir die Hundesteursatzung schicken können. Ich hatte fast den gleich Fall und sollte für einen Amstaff 500,- zahlen, da unserer Gemeinde diesen und andere Rassen als gefährliche Hunde einstuft. Also wollte ich wissen wie ich Beweisen kann das dieser Hund nicht gefährlich ist. Wusste er leider nicht und ich hab mich beim Veterinäramt und Ordnungsamt erkundigt...leider konnte mir irgendwie keiner so richtig Weiterhelfen. Also habe ich per facebook nach Gleichgesinnten in unserem Ort gesucht die auch solche Hunde halten und wurde fündig und konnte erfahren, dass viele keine 500,- zahlen. Ende vom Lied war, dass der Mann von der Gemeinde mich anrief und mir mitteilte, dass die Steuersatzung die ihm vorlag veraltet wäre und er noch mal Rücksprache mit dem Landkreis gehalten hat und ich für diesen Hund oder einer der anderen Rassen den normalen Satz von 40,- zahlen müsste. Da es Grundsätzlich kein gefährlicher Hund ist, solange er noch nicht "Aktenkundig" ist.
 
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen, die mich jetzt besser durchblicken lassen.

@Die Hexe

Dass es Alfeld und nicht Aalfeld heißt, darauf wurde ich schon hingewiesen :lol:

Ich kenne einige Leute, die schon viele Jahre in Alfeld leben und selber Hunde halten, aber mir trotzdem nicht wirklich im Detail Auskunft geben konnten :verwirrt: Das scheint dort nicht so wirklich ein bedeutendes Thema zu sein.

Ich habe mich auch schon intensiver nach Immobilien umgesehen und bin auch etwas über die Preise erstaunt.
 
Ja, vermutlich kannst du dort ´ne ordentliche Hütte für den Preis von 1-2 Tiefgaragenplätzen der Düsseldorfer Innenstadt kaufen ;)
Das südliche Niedersachsen ist ja nicht gerade für wirtschaftlichen Aufschwung bekannt - aber das ist ja für dich nicht wichtig, wenn du dein Unternehmen in Düsseldorf behalten willst.
Da du schon ein paar Leute dort kennst, hast du ja zum Thema Wohnen auch schon ein paar Ansprechpartner (Teile des Stadtkerns haben dann und wann ein Überschwemmungsproblem).
--
Ja,. scheint dort in Sachen Hundehaltung unaufgeregt zu sein.
Du kannst ja mal in der Facebook-Gruppe "Du kommst aus Alfeld, wenn..." nachfragen (vielleicht gibt es ja auch noch andere, ich kenne aber nur diese).

Allerdings stellt sich mir die gleiche Frage wie dir, inwiefern die Gemeinden/Kommunen eigene Regeln aufstellen dürfen, die nicht dem Wortlaut dem Landeshundegesetz entsprechen (auch ich meine jetzt nicht die Hundesteuer, da haben sie freie Hand, so weit ich weiß)?
Von der "Listenhundthematik" war ich aber noch nie betroffen, deshalb habe ich das nie recherchiert.
 
Allerdings stellt sich mir die gleiche Frage wie dir, inwiefern die Gemeinden/Kommunen eigene Regeln aufstellen dürfen, die nicht dem Wortlaut dem Landeshundegesetz entsprechen (auch ich meine jetzt nicht die Hundesteuer, da haben sie freie Hand, so weit ich weiß)?
Bei der Hundesteuer haben sie nicht komplett freie Hand, aber sie dürfen die Rassen die vom Importverbot betroffen sind, höher besteuern. Nicht unendlich hoch, aber als Richtwert gilt dass eine bis zu 10 x so hohe Steuer wie für andere Hunde, zulässig ist/sein kann.
Ansonsten können die Kommunen innerorts Leinenzwang für große Hunde (ab 50 cm SH) und gefährliche Hunde verhängen. Sonst nichts.
 
In meinem Ort z.B. gilt Leinenzwang "auf allen öffentlichen Straßen + Anlagen" - unabhängig von der Größe des Hundes.
Der Ort Alfeld - um den es hier geht - gibt auch ein paar Leinenzwänge für bestimmte Bereiche vor, ebenfalls ohne Größenbeschränkung.
--
Also dürften die nds. Kommunen nicht sagen: " Für "gefährliche Hunde" (also Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nachgewiesen wurde) sowie Hunde der Rassen x,y,z (ohne Nachweis) gelten folgende Sonderregelungen: (...)"?
 
gibt auch ein paar Leinenzwänge für bestimmte Bereiche vor, ebenfalls ohne Größenbeschränkung.
Für bestimmte Bereiche geht das, da gehen ja auch komplette Hundeverbote. Aber eine generelle Leinenpflicht innerorts kann nicht wahllos verhängt werden. Für große Hunde ja, für gefährliche Hunde auch.
 
@Crabat: die Hauptfrage war ja, ob die Kommunen ihre Bestimmungen für "gefährliche Hunde" erweitern dürfen mit "StaffCo"?
 
@Crabat: die Hauptfrage war ja, ob die Kommunen ihre Bestimmungen für "gefährliche Hunde" erweitern dürfen mit "StaffCo"?

Habe mir noch einmal alle Vorschriften durchgelesen und mit dem Gesetz verglichen.

Ich verstehe das so, dass die Gemeinde in ihrer Verordnung weitreichendere Maßnahmen ergreifen kann, um die Haltung von gefährlichen Hunden zu regelementieren. Was aber gefährliche Hunde sind, bestimmt das Hundegesetz und das klammert die Kategorisierung an Hand der Rassezugehörigkeit ausdrücklich aus und lässt den Gemeinden diesbezüglich auch keinen Spielraum.

Anders sieht es aber dahingehend aus, wie Gemeinden im Umgang mit gefährlichen Hunden umgehen darf. Das Gesetz schreibt nicht vor, welche Maßnahmen im Umgang mit gefährlichen Hunden getroffen werden können.

Wenn ich das Gesetz richtig deute, hat die Gemeinde sogar im Rahmen des festgelegten Grundsatzes, dass die Gefährlichkeit eines Hundes an seinem Verhalten und nicht an seiner Rasse festzumachen ist, einen gewissen Spielraum, wann das Verhalten des Hundes als gefährlich einzustufen ist und ob die Gefährlichkeit durch den Halter widerlegt und und eine Auflage wieder zurück genommen werden kann.

Dass in Gemeinden besondere Regeln für bestimmte Rassen festgelegt werden, schließt das Gesetz meinem Verständnis nach aus. Das Gesetz erlaubt aber einen Spielraum im Umgang mit gefährlichen bzw. bissigen Hunden.
 
Ah - verstehe! Dankeschön!

Und? Wann ziehst du um? :D

Ich muss mich noch entscheiden, ob es in Richtung Süden (Rheinland-Pfalz) oder in Richtung Norden (Alfeld) geht.

Da gibt es diverse Dinge zu berücksichtigen und noch Überlegungen anzustellen und Entscheidungen zu treffen.

Je nachdem wo in Rheinland-Pfalz und was ich dort kriegen kann, würde ich da komplett hinziehen und hier meine Wohnung aufgeben und jeden Tag 100 Kilometer zur Arbeit fahren. Wenn es Alfeld wird, geht das natürlich nicht und müsste ich eine Zweitwohnung hier behalten und über Home Office arbeiten und ab und zu hier her kommen.
 
Dieser "Sachkundenachweis" oder auch Hundeführerschein, ist der größte Witz und in meinen Augen nur Geldmacherei.

Was da verlangt wird, ist lächerlich, man muss ja nicht mal seinen eigenen Hund nehmen oder man nimmt einfach ne schöne Fleischwurst mit, dann macht fast jeder Hund mit...

Darüber brauchst du dir also schonmal keinen Kop machen. ;)
 
Da ich bereits Hunde halte und das auch nachweisen kann, werde ich auch den Führerschein nicht machen müssen.

Aber abgesehen davon, finde ich den Führerschein für neue Halter sinnvoll.

Man beweist ja damit nicht, dass man nie Probleme mit der Hundehaltung haben wird, aber das man zumindest irgendwann mit den Basics konfrontiert wurde und zumindest nicht unbedacht an die Sache herangehe.

In NRW wären solche Gesetze sicher auch schlauer.
 
Die Sachkundeprüfung haben wir bei uns hier ja auch....
 
Aber abgesehen davon, finde ich den Führerschein für neue Halter sinnvoll.

Ich fände sowas auch gut, aber so wie es in NDS gemacht wird, kann man es finde ich auch lassen.

Vorallem beim Praxisteil, da nehme ich den lieben,guterzogenen Labbi von Nachbarn und danach hole ich mir nen 40Kg Rotweiler bei den Kleinanzeigen.
Komme mit dem Hund dann gar nicht klar und werde so zur Gefahr für meine Umwelt... :-/
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hundehaltung in Niedersachsen/ Alfeld“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Podencofreund
Ach Gott :herzen: Ich hatte es da gar nicht dazu geschrieben, ich war gar nicht da als die runter gefallen sind. Und trotzdem - ich hätte es ihm gegönnt sie alle auf zu essen :D :love:
Antworten
71
Aufrufe
4K
Y
Caro-BX
Die Geräusche der Kampfjets stören Lisa nicht. Es ist mehr das Knallen von Schüssen.
Antworten
22
Aufrufe
2K
Caro-BX
Caro-BX
G
Ich finde man muss Hunde gerecht werden, ich hätte gerne mehrere Hunde, aber meine Möglichkeit ist begrenzt, so habe ich nur eine. Beides ist schön. Bei mehrere Hunde muss man genügend Platz haben. Da ich schon älter bin und ich nicht mehr in der Lage wäre Hund zu versorgen, muss mein Sohn Hund...
Antworten
151
Aufrufe
10K
M
procten
Tut mir leid, dass ich dieses Thema überhaupt eröffnet habe, da es eigentlich eine Schnapsidee ist, weil Unkel mir dann doch einwenig zu ruhig ist und ich da zudem auch niemanden habe. Das Thema kann daher gerne gelöscht werden. Sorry, hätte ich mir auch früher überlegen können.
Antworten
1
Aufrufe
760
procten
procten
F
Antworten
35
Aufrufe
4K
embrujo
embrujo
Zurück
Oben Unten