Schlechte Hundehaltung nachweisen - aber wie?

Tierschutz-Hundeverordnung

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

Genauer in den Kommentaren beschrieben:" zu Auslauf: Der Verordnungsgeber rechnet das Bedürfnis nach Bewegung und das Gemeinschaftsbedürfnis zu den wesentlichen Grundbedürfnissen, deren Befriedigung jedem Hund in jeder Haltungsform ermöglicht werden muss. ... Demgemäß fordert die amt. Begr. zu Recht, den Auslauf mindestens zweimal täglich im Freien (d.h. nicht in Räumen ...) zu gewähren und dabei als Untergrenze eine Zeitdauer von einer Stunde täglich einzuhalten. ... Für einen ausgewachsenen Hund werden etwa drei Stunden Bewegung am Tag empfohlen. Beim Auslauf muss der Hund im Freien frei laufen können; Auslauf ist damit mehr als bloßes Spazierenführen; Das Hinauslassen auf den Balkon oder einen Hinterhof genügt auf keinen Fall."
 
  • 25. April 2024
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Hi Matthias W. ... hast du hier schon mal geguckt?
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und vielleicht dem Finanzamt? bescheid geben, dass keine Steuer gezahlt wird.
Das Finanzamt hat nichts damit zu tun. Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde.
Für die Lebensqualität des Hundes macht es allerdings keinen Unterschied, ob Steuer für ihn bezahlt wird.
 
Danke für die ausführlichen und sachlichen Antworten!
Ich denke wegen des verstorbenen Hundes ist an dieser Stelle nichts mehr zu wollen. Aber ich will versuchen, diese Dame dazu zu bewegen, den Hundeführerschein zu machen, damit der neue Hund ein besseres Leben haben kann. Ich glaube schon, dass sie es gut mit ihren Hunden meint, aber es fehlt eben das entsprechende Wissen.
 

Hier stehen die relevanten Dinge drin aber solange sie nicht gegen eins massiv verstößt ohne stichfesten Beweise sieht es schlecht aus irgendetwas zu unternehmen.
Wenn man viel Zeit hat kann man per Foto und Bericht die Gassi-Zeiten dokumentieren. Also wenn ist der HH mit dem Hund aus der Haustüre gegangen (Datum, Uhrzeit,Foto) und wann ist er wieder Heim gekommen (Datum, Uhrzeit, Foto).
Aber solange der Hund munter und gesund aussieht (und auch gesund ist), die Unterkunft aufgeräumt ist und die Versorgung mit Futter und Wasser gegeben ist, wird das Vet nicht viel machen können.
Und wenn du beschließt zum Finanzamt zu gehen oder zur Stadt wegen der Hundesteuer, musst du bestimmt auch Beweisen wann sie welchen Hund hatte. Sie könnte ja behaupten das sie nur x Hunde hatte und nicht x+1.

Alternativ könntest du dich anbieten mit den kleinen raus zu gehen für ein bestimmte Zeit oder als "Sitter" fungieren, je nachdem wie viel Zeit du hast und wie die anderen Besitzer mitmachen
 
Das Finanzamt hat nichts damit zu tun. Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde.
Für die Lebensqualität des Hundes macht es allerdings keinen Unterschied, ob Steuer für ihn bezahlt wird.

Meinte ich ja :p

Stimmt, die Sorgen sich nicht darum, ob es dem Hund gut geht. Aber vielleicht wird es der Dame dann zu teuer und sie gibt ihn ab. Oder es rüttelt sie wach und sie kümmert sich besser, weil sie merkt jemand hat ein Auge drauf.

Ich würde es zumindest irgendwie versuchen.
 
Tierschutz-Hundeverordnung

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

Genauer in den Kommentaren beschrieben:" zu Auslauf: Der Verordnungsgeber rechnet das Bedürfnis nach Bewegung und das Gemeinschaftsbedürfnis zu den wesentlichen Grundbedürfnissen, deren Befriedigung jedem Hund in jeder Haltungsform ermöglicht werden muss. ... Demgemäß fordert die amt. Begr. zu Recht, den Auslauf mindestens zweimal täglich im Freien (d.h. nicht in Räumen ...) zu gewähren und dabei als Untergrenze eine Zeitdauer von einer Stunde täglich einzuhalten. ... Für einen ausgewachsenen Hund werden etwa drei Stunden Bewegung am Tag empfohlen. Beim Auslauf muss der Hund im Freien frei laufen können; Auslauf ist damit mehr als bloßes Spazierenführen; Das Hinauslassen auf den Balkon oder einen Hinterhof genügt auf keinen Fall."

Hm, so wie ich das lese, müsste ich mit meinen Hunden ja gar nicht Gassi gehen. "Beim Auslauf muss der Hund im Freien frei laufen können. Auslauf ist mehr als bloßes Spazierenführen" - öhm, ich habe Jagdspezialisten, die außerhalb des eigenen Grundstücks nicht ableinbar sind. Wenn ich jetzt keinen Garten hätte, würde ich dann gegen die Tierschutz-Hundeverordnung verstoßen, wenn ich "nur" mit meinen Hunden angeleint Gassi gehen würde?
Und wenn ich nun gar nicht Gassi gehen würde, würde ich nicht dagegen verstoßen, denn meine Hunde können zu jeder Tages- und Nachtzeit frei im Freien ohne Leine mein Grundstück nutzen, und das ist ja nunmal kein Hinterhof sondern hat 15.000 qm... also "Auslauf" lang und satt und reichlich... und für Sozialkontakte bräuchten meine Hunde auch keine Gassigänge - die haben sie unter sich, ich hab ja 8 Hunde...

... nu ja, egal wie die Gesetzeslage ist, ich gehe trotzdem Gassi mit meinen angeleinten Hunden. Ist eh jetzt vom 1.4. bis 15.7. permanente Leinenpflicht wegen Brut- und Setzzeit... Moment, dann kann man ja in dieser Zeit seinem Hund außerhalb des eigenen Grundstücks gar keinen "freien Auslauf" nach TierSchHuV gewähren? Kurios...

Nein, BTT, ich finde es einerseits gut, wenn man nicht wegschaut. Andererseits, wie schon geschrieben, gibts auch sicherlich reichlich Anschuldigungen in dieser Art, die einfach zu Unrecht erfolgen. Ich bin da immer im Zwiespalt...

Gruß
tessa
 
hmm, ich kann deinem Gedanken nicht folgen. Das Tierschutzgesetz bzw. die Hundeverordnung ist ja dafür gemacht, dass wenn es an einer Haltung offensichtlich Dinge zu bemängeln gibt, die sich dann am Verhalten des Hundes zeigen, ist dadurch eine Gefahr für den Hund und sein Umfeld gegeben und das soll durch diese Gesetze verhindert werden. Wenn offensichtlich dein Hund, du und das Umfeld keine Probleme haben, gibts keinen Ansatz für irgendein Gesetz.

Diese Kommentare sind durch Gerichtsverhandlungen entstanden. Ein Gesetz selbst wird soweit offen wie möglich festgeschrieben um im Einzelfall Interpretationsmöglichkeit für den speziellen Fall zu haben. Diese näheren Beschreibungen geben im Grunde das wieder, was sich in den Jahren aus Sicht der Richter als gängiges, angewandtes Recht rausgestellt hat.
 
Matthias, Du hast ja recht.
Der Kommentar las sich halt nur so, als dass ein "Auslauf" sprich Gassigehen ohne die Möglichkeit des ausgiebigen Freilaufs, nicht als "Auslauf" gewertet werden könne. Das war nun sicherlich eine fallbezogene Geschichte, aber ich finde so eine Aussage generell ziemlich kurios. ;) Denn wenn nun jemand einen Hund hat, der aus welchen Gründen auch immer nicht abgeleint werden kann, und dieser Jemand keinen Garten hätte... könnte man den ja anhand einer solchen Aussage wie im Kommentar steht, "anschwärzen" wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung...
... würde wohl keiner machen, außer wenn einem der Nachbar nun so gar nicht grün ist... aber trotzdem...

Gruß
tessa
 
Denn wenn nun jemand einen Hund hat, der aus welchen Gründen auch immer nicht abgeleint werden kann, und dieser Jemand keinen Garten hätte... könnte man den ja anhand einer solchen Aussage wie im Kommentar steht, "anschwärzen" wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung...
... würde wohl keiner machen, außer wenn einem der Nachbar nun so gar nicht grün ist... aber trotzdem...
Nun...eines der Argumente gegen gesetzlichen lebenslangen Leinenzwang, zB aufgrund von Rasselisten. ;)
 
Na ja trotzdem scheint ja gesetzlich vorgeschrieben zu sein, wie viel Auslauf ein Hund im Minimalfall kriegen muss. Ist die Frage, ob es reicht, die Geschehnisse eine Weile zu protokollieren im Falle des Welpis.

Haben übrigens gerade bei der Nachbarin meines Partners einen ähnlichen Fall.
 
Hallo,
wenn man im Gesetz weiterliest, sind in § 4, 5 und 6 die Mindestanforderungen beschrieben. Solange diese eingehalten sind, ist das Veterinäramt machtlos. Wenn ich meinen Hund den ganzen Tag in der Wohnung allein lasse, nur zweimal am Tag komme und Futter und Wasser hinstelle dann ist die Haltung gesetzlich in Ordnung. Ausreichender Umgang mit Personen bzw. Artgenossen und ausreichender Auslauf ist dermaßen schwammig formuliert, dass man da niemand einen Strick draus drehen kann. Das Veterinäramt kann nur dann eingreifen, wenn Misshandlungen oder Verwahrlosung offensichtlich sind, z.B. ein Tierarzt sie feststellen kann. Wenn ich meinen Hund mehrmals täglich mit der Zeitung eins überziehe, dann ist das keine offensichtliche Misshandlung.
Die Hundehaltung Deiner Bekannten ist sicher nicht schön für den Hund, aber vom Gesetz her mehr als ausreichend.Ich fürchte da kannst Du auf diesem Wege nix erreichen. Zielführender ist es das Gespräch zu suchen und Dich ggf. als Gassigänger anzubieten.
Du kannst natürlich wegen der Steuer aktiv werden, aber außer Nachzahlung und ein Busgeld wird da nichts bei rumkommen.
 
Die letzte 2Tage bin ich ein schlechter Hundehalter, habe tierische Kreuzschmerzen und da mein Sohn im Moment nicht da ist(kommt Morgen wieder) muss sich Luna mit 3-mal 20 Minuten zu frieden geben. Da ich kaum laufen kann gibt es auch kein Hundekontakt.
 
Die letzte 2Tage bin ich ein schlechter Hundehalter, habe tierische Kreuzschmerzen und da mein Sohn im Moment nicht da ist(kommt Morgen wieder) muss sich Luna mit 3-mal 20 Minuten zu frieden geben. Da ich kaum laufen kann gibt es auch kein Hundekontakt.
Unter solchen Gegebenheiten waren wir wohl alle schon mal schlechte HH. :lol:

Ich wünsch dir schnellstens gute Besserung.
Kreuz ist sowas fieses.
 
Danke. Luna scheint es noch nicht zu stören, da sie mehr Schmuseeinheiten bekommt. Ich kann es mir auch einbilden, aber ich glaube sie merkt es, das mir nicht so gut geht.
 
Danke. Luna scheint es noch nicht zu stören, da sie mehr Schmuseeinheiten bekommt. Ich kann es mir auch einbilden, aber ich glaube sie merkt es, das mir nicht so gut geht.
Beibdem Mistwetter ist allen meinen Hunden das Sofa lieber als Gassi.
Davon ab, denke ich tatsächlich sie merkt, dass du gerade einfach nicht fit bist.
 
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