Hund-Rückkauf-schlechte Haltung-Rechtslage

polarstern

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich möchte mich vorab schon mal informieren wie die Rechtslage ausschaut.
Ein Rassehund wurde verkauft nach Deutschland, die Zucht wurde aber aufgelöst und der Hund lebt laut Aussagen von einem potentiellen Käufer in desolaten Zuständen.

Ursprüngliche Züchterin (Ausland ) möchte den Hund zurückkaufen was aber abgelehnt wurde, was kann man da noch tun? Ich denke mal es gibt keine Klausel im Vertrag das der Züchter ein Rückkaufrecht hat, ich möchte auch keine Info`s mehr preisgeben bis sich jemand findet der wirklich helfen kann.

Bitte meldet euch es wäre wirklich wichtig, VDH wurde informiert da der deutsche Zwinger nun andere Hunderassen Züchtet doch da fühlt sich niemand zuständig.
Die Zustände dort sind wohl bekannt doch der VDH drückt beide Augen zu.


LG
Polarstern
 
  • 27. April 2024
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Hi polarstern ... hast du hier schon mal geguckt?
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Außer einer Anzeige wg Tierquälerei und darauf hoffen das man den Hund beschlagnahmt, kann man nichts machen.
Wenn ein Rückverkauf verweigert wird ist das rechtens.
Übrigens auch das Vorkaufsrecht in manchen Verträge greift nicht auf das Tier direkt. Dh auch mit entsprechender Klausel kann der Rückkauf verweigert werden- gibt es eine derartige Klausel im Vertrag, ist es aber möglich vor dem Gericht eine Entschädigung in Höhe des Sachwerts (Tierwerts ;) ) zu erwirken. Die Herausgabe des Tieres ansich, an den Züchter/ Vorbesitzer, kann man nicht einklagen.

Wenn das Vetamt informiert ist und den Hund beschlagnahmt, ist man bestimmt froh ihn nach der evtl Freigabe zurück zum Züchter zugeben.
Also, Vetamt informieren und eine Übernahme des Hundes nach Freigabe anbieten.

VdH kann als Konsequenz dem Halter/Züchter die Zuchterlaubnis des VdH entziehen, aber gegen Haltung, Vertragsbrüche etc kann der VdH nichts ausrichten.
 
Uff das klingt aber nicht sehr vielversprechend?
Wie soll die Züchterin aus dem Ausland das Vetamt bloss einschalten?
Oh man Du machst mir grade überhaupt keine Hoffnung...

Der Hund legte verhaltensweisen an den Tag die nicht sehr positiv sind (Biss den Käufer ins Gesicht und Pöbelte ständig) ich befürchte wenn das Vetamt eingeschaltet wird passiert was ganz anderes mit dem Hund:heul:
 
Naja, sie kann auch aus dem Ausland beim Vetamt anrufen, oder sie übergibt es jemandem hier im Land, der das für sie macht.

Ich habe eher die Befürchtung, dass die Verhältnisse dort vielleicht nicht gut sind, aber nicht schlecht genug, dass das Vetamt was macht. Wenn selbst der VdH dort noch Wurfabnahmen macht und "beide Augen zudrückt", ist es eher unwarscheinlich das dort nach dt Recht unzumutbare Zustände herrschen (auch wenn sie vielleicht unserem persönlichen Standard nicht entsprechen).

Bei einer Beschlagnahme wäre es erstmal nicht weiter tragisch, wenn dort ein aggressiver Hund dabei ist, kommt halt auch auf die Rasse an. :unsicher: Aber es ist nicht ungewöhnlich das aus katastrophalen Vermehrerhöhlen auch mal aggressive/verstörte Hunde geholt werden. Dass das Verhalten aus der Haltung resultiert ist ja nicht verwunderlich, auch für einen Vetmed nicht.
 
Kannst Du mir vielleicht auch sagen wo Sie am besten anruft, wer ist da die Anlaufstelle? Sie war ja persönlich nicht vor Ort, sondern jemand der den Hund kaufen wollte und der Berichtete wie es dort aussah, sind noch viele andere Hunde vor Ort.

Ich sag es mal so, aggressiv ist der Hund nicht wirklich, er hat nur nie Erziehung genossen und macht einfach was er will, das wurde immer entschuldigt mit Die Rasse ist halt so. Ich wäre Dir dankbar über konkrete Tipps die ich dann weiter geben kann.




LG
Polarstern
 
Auf der HP der Stadt oder des Landkreises wo der derzeitige Halter lebt, müssten irgendwo auch die Kontanktdaten des zuständigen Vetamts stehen. Zur Not die Auskunft anrufen und das Vetamt verlangen was für Ort XY zuständig ist.
Dort dann die Zustände beschreiben. Die werden dann schon sagen ob sie da vielleicht schon mal waren, usw.

Hilfreich könnte auch eine Anzeige des Käufers sein, der vor Ort war.
 
Hallo...

das wichtigste bei so einer Aktion sind glaubwürdige Zeugen, die auch wirklich bereit sind zu einer Aussage.
Auch Scheinkäufer die möglichst Bilder für die Lieben Zuhause machen und für die kranke Oma, die doch auch schauen möchte usw.
Zuständiger Zuchtwart der Rasse beim VDH mehrfach anmailen.Beim Tierschutz der Umgebung nachfragen ob es da schon Meldungen gab.
Nach Käufern fanden die bei dieser Zucht schon gekauft haben...und hoffentlich Aussagen machen können.

Vetämter brauchen sehr lange um überhaupt tätig zu werden denn sie sind maßlos überlastet,meiner Erfahrung nach.
 
Zeugen sind wichtig, auch Bilder wenn möglich so wie Rommy schon schrieb...

VDH kann man sich schenken, die deckeln in der Regel die Züchter - leider.
 
Zeugen sind ja vorhanden, nur leider keine Bilder da der Käufer so geschockt war...
Ja VDH ist leider keine Hilfe das ist ja nichts neues:(
 
Jede Geschichte hat zwei Seiten. Wer mag, kann das Ganze hier mal genauer durchlesen und sich sein eigenes Bild machen:
 
Ok...hab mir das jetzt mühsam mehr oder weniger durchgelesen.
Sehe ich das richtig, dass die Züchterin von "Muffin" sie wieder zurückkaufen möchte?
Ich muß sagen, ich bezweifle die Zustände nach diesem Bericht schon etwas.
Von daher bleibt trotzdem nur der oben genannte Weg.
Es waren ja soagr zwei Zeugen dabei, wenn es dort tatsächlich so schlimm zugeht, sollte eine Anzeige und der Amtsvet ohne weiteres einschreiten können.
Was natürlich nicht bedeutet, dass die Tiere sofort eingezogen werden.
Sollten die beschriebenen Zustände stimmen, wird der Dame eine Frist gesetzt werden sie zu verbessern und erst nachdem dies nicht erfolgt, kann eine Beschlagnahmung folgen.

Aber wenn nach derart haarsträubenden Beschreibungen, keine Anzeige erfolgt...hat das meistens einen Grund. ;) :unsicher:
 
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