Ich weiß nicht genau. Es gab halt entsprechende Gerichtsurteile von Haltern die geklagt hatten und da sind Richter mehrfach diesem Leitsatz gefolgt. Generell darf die Steuer keine "erdrosselnde Wirkung" haben, sie darf also nicht so unverhältnismäßig hoch sein, dass sie einem Verbot für Ottonormal gleichkommt.
Das ist sie hier mit "nur" 600 Euro vermutlich leider nicht Ich weiß von jemandem in der Nähe meines Heimatortes, der wegen 800 Euro geklagt hatte und verlor. Da ist die normale Steuer allerdings auch schon recht hoch (86€ glaube ich). Hier zahlt man für "normale" Hunde ja nur 24€.
Ich hatte kurz gehofft, dass es vielleicht eine neue Richtlinie gibt, nach der Gemeinden an ein "maximal 10 x so hoch" gebunden sind.