Hilfe - Ordnungsamt will uns unsren Amstaff wegnehmen

Es gibt keine LHV mehr in Niedersachsen sondern ein Hundegesetz ohne Rasselisten und demnach auch ist auch keine Haltegenehmigung für einen Staff o.ä. nötig.

Nochmal:
Wenn Ihr hier unter Rechtliches schon Tips gebt und Informationen verbreitet, dann bitte nur zu Themen wo Ihr Euch 120% sicher seid, daß Eure Informationen korrekt sind!!!
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Baccardi,

kann Eure trauer verstehen, aber mir stellen sich bei solchen Beiträgen die Nackenhaare hoch. Es gibt immer noch genügend Leute die sich einfach nicht genügend erkundigen.

Ich bin total wütend hoffe natürlich das alles gut geht und der Hund nicht im Tierheim landet.

Gruß und Pfotendrücker von

Jessica + Gismo
 
@schmuddelwuddel wenn ich deine Äusserungen wie solche lese

aber die aufnahme eines soka welpens von privat ist in bawü dennoch nicht erlaubt.



dann fällt mir nur der Satz ein, wenn man keine Ahnung dann einfach mal die Fresse halten.

Sehr wohl ist die Aufnahme eines Welpen von privat erlaubt, woher hast du diesen Schwachsinn ?


In BaWü darf gezüchtet und verkauft werden, wenn die Eltertiere den Verhaltenstest haben.


Ich möchte dich bitten in Zukunft einfach mal nichts zu sagen , oder die bitte mal die Verordnungen genau zu lesen. Deine Äusserungen verwirren doch nur die fragenden.
 
@all

Leute, wenn ihr keine Ahnung von den Verordnungen hier in BaWü habt, dann seid doch einfach still, was hier wieder für ein Unsinn gepostet wird, z. B. aus Krefeld da kann es einem Übel werden.

Wenn ihr unbedingt schreiben wollte dann macht doch das bitte in dem 1 Million-Fred.

Es macht doch überhaupt keinen Sinn so éine ernste Anfrage mit Unsinn zuzumüllen.

Sorry für meine Worte, aber es macht doch langsam keinen Spass mehr wenn ich solchen Schrott lese.
 
Sorry, wenn ich noch mal blöd nachfrage: Dann war die private Übernahme und Vermittlung des Welpen legal - der Nachweis eines berechtigten Interesses ist in so einem Fall dann nicht nötig?
 
Dann war die private Übernahme und Vermittlung des Welpen legal - der Nachweis eines berechtigten Interesses ist in so einem Fall dann nicht nötig?

Möchte ich auch mal gerne wissen, denn dann wäre der ganze Thread hier ja hinfällig. Verstehe dann allerdings nicht, warum bacadi dann jetzt Probleme mit dem Ordnungsamt hat und ihr der Entzug des Hundes droht, wenn doch alles in Ordnung ist!? :kp:
 
Dann war die private Übernahme und Vermittlung des Welpen legal - der Nachweis eines berechtigten Interesses ist in so einem Fall dann nicht nötig?
Möchte ich auch mal gerne wissen, denn dann wäre der ganze Thread hier ja hinfällig. Verstehe dann allerdings nicht, warum bacadi dann jetzt Probleme mit dem Ordnungsamt hat und ihr der Entzug des Hundes droht, wenn doch alles in Ordnung ist!? :kp:

Das versteh ich jetzt allerdings auch nicht?!?:verwirrt::nee:
 
Leute , also nochmal von vorne, ich schreibe das bestimmt zum x. mal.

In BaWü darfst du dir ohne Genehmigung einen Welpen kaufen oder vom Tierheim holen, natürlich nicht vonm Ausland.

Wenn der Hund älter als 6 Monate ist mus er denn Verhaltenstest machen, ansonsten zählt er als Kampfhund. Und damit ist er Gehmigungspflichtig, man muss also ein berechtigtes Intersse nachweisen, d. h. ich muss bewesissen das ich aus privaten Gründen die Kampfhundeeigenschaften brauche und kein anderer Hund diese Eigenschaften erfüllen kann.

So, durch den bestandenen Verhaltenstest wird er zum normalen Hund, ohne Auflagen bis auf die Leinenpflicht.
Nochmal für alle:

Durch den bestandenen Verhaltenstest ist er im Sinne der Verorodnung kein Kampfhund mehr, also keine Genehmigung, kein Sachkundenachweis etc.

Das OA hat in diesem Fall richtig gehandelt als es einen Soka antraff ohne Verhaltenstest udn älter als 6 Monate, die Herkunft spielt in diesem Fall keine Rolle.

Also Verhaltenstest machen und gut ist.
 
Okay, danke legolas.

Dann verstehe ich auch, wie ein Hund privat vom Züchter nach Ba-Wü verkauft werden konnte.
 
Genau, den das ist vollkommen legal, innerhalb von Deutschland, ab 6 Monaten den Verhaltenstest, der dann zwischen 15 und 18 Monaten wiederholt werden muss.
 
Ich zitire hier mal noch so ein Schwachsinn von Schnuddelwuddel

theoretisch müsste es so möglich sein. wenn aber die frage kommt woher man den hund hat, beim anmelden zum wesentest, dann kommt die ganze sache raus und man darf den hund weder zum wesentest schicken noch darf man ihn behalten oder bekommt eine halteerlaubniss!

denn wenn man seinen hund zum test anmeldet uss man soviel ich weiß auch angeben woher man das tier hat.


Die Verordnung von BaWü schreibt für die Anmeldung des Verhaltenstest folgendes vor:

Vor Beginn der Verhaltensprüfung sind
- Name und Anschrift des Hundehalters,
- Name des Hundes,
- Geburtsdatum oder Alter, Geschlecht und Rasse oder Beschreibung des
Mischlingstyps sowie
- unveränderliche Einzeltierkennzeichnung und gegebenenfalls sonstige
Kennzeichnung bzw. Abzeichen
zu erheben, die Ausrüstungsgegenstände (Leine, Halsband, Maulkorb) zu
begutachten und der Erhebungsbogen zur Verhaltensprüfung durch die Prüfer
zu bewerten.


Wo der Hund herkommt wird nicht geprüft.
 
lol, na sie schreibt doch " uss man soviel ich weiß..."

Warten wir ab was der Treatersteller schreibt, ob er sich an Hund und Halter oder einen anderen RA gewandt hat...
 
Dann war die private Übernahme und Vermittlung des Welpen legal - der Nachweis eines berechtigten Interesses ist in so einem Fall dann nicht nötig?

Möchte ich auch mal gerne wissen, denn dann wäre der ganze Thread hier ja hinfällig. Verstehe dann allerdings nicht, warum bacadi dann jetzt Probleme mit dem Ordnungsamt hat und ihr der Entzug des Hundes droht, wenn doch alles in Ordnung ist!? :kp:

Vorsicht ist reine Spekulation von mir - der Wesenstest wird fehlen...
 
Dann war die private Übernahme und Vermittlung des Welpen legal - der Nachweis eines berechtigten Interesses ist in so einem Fall dann nicht nötig?

Möchte ich auch mal gerne wissen, denn dann wäre der ganze Thread hier ja hinfällig. Verstehe dann allerdings nicht, warum bacadi dann jetzt Probleme mit dem Ordnungsamt hat und ihr der Entzug des Hundes droht, wenn doch alles in Ordnung ist!? :kp:

Das Prob ist,wie ich geschrieben habe, der fehlende Verhaltenstest, in BaWü ist es ganz einfach ,

Listi älter als 6 Monate ohne Verhaltenstest -> Kampfhund

Listi,jünger als 6 Monate oder älter mit Verhaltenstest -> kein Kampfhund.


Und einen "Kampfhund" wohlgemerkt nach der Verordnung kriegst du nicht genehmigt.

Das OA hat folgerichtig gehandelt, denn ein Listi der älter als 6 Monate und keinen Test hat ist im Sinne dieser Verordnung ein Kampfhund und muss genehmigt werden. Mit bestandenem Test ist das Problem weg.
 
Meine dahingehenden Äußerungen, es sei eine Sauerei den Welpen gegenüber, sie privat nach Ba-Wü zu vermitteln, ist folglich absoluter Bullshit - sorry!

Werde mir Marions und legolassens Worte (einfach mal Klappe halten usw.) zu Herzen nehmen.
 
Dazu noch der Text aus der Verordnung:


Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden.
 
nun ja legolas.
wenn du meinst du hast recht.
bitte.
bin da allerdings anders informiert worden.
ich kann es mir nicht vorstellen das es so ist.
dann wäre es ja für jeden idioten möglich wieder einen kampfhund zu halten.
ich kann es mir einfach nicht vorstellen, das es so geht.
das wäre ja viel zu einfach!

und so wortwörtlich wie du es hier schreibst steht es auch nicht in der verordnung drin!
 
Legolas hat vollkommen Recht.
In BW kann jeder einen "Kampfhund" kaufen solange er jünger als 6 Monate ist erst danach wird er zum "Kampfhund"
Schwachsinnig aber ist so.
 
nun ja legolas.
wenn du meinst du hast recht.
bitte.
bin da allerdings anders informiert worden.
ich kann es mir nicht vorstellen das es so ist.
dann wäre es ja für jeden idioten möglich wieder einen kampfhund zu halten.
ich kann es mir einfach nicht vorstellen, das es so geht.
das wäre ja viel zu einfach!

und so wortwörtlich wie du es hier schreibst steht es auch nicht in der verordnung drin!

Jetzt hör doch endlich auf so einen Schwachsinn zu verbreiten, das was ich oben kopierte steht hier




auf der offiziellen Seite des Innenministeriums, lies mal die Seite durch.


Hier ist der Komplette Text:


Kampfhunde-Verordnung
Die Polizeiverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden (siehe nebenstehend) ist am 16. August 2000 in Kraft getreten. Eine Verwaltungsvorschrift (siehe nebenstehend) soll die Umsetzung in der Praxis erleichtern. Wesentlicher Inhalt:

Drei Hunderassen - American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier - gelten nach der Polizeiverordnung grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als "Kampfhunde". Die Halter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen, die vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abzulegen ist. Zudem bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde, dass die Kampfhundeeigenschaft widerlegt ist.

Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu), wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren nach entsprechender Prüfung bestätigt haben und die Kampfhundeeigenschaft daraufhin von der Ortspolizeibehörde amtlich festgestellt wird.

Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden.

Gefährlich im Sinn der Verordnung sind auch Hunde, die - unabhängig von ihrer Rasse - bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen und Reißen von anderen Tieren neigen.

Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit.

Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Eine solche kann nur unter engen Voraussetzungen erteilt werden: Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde dürfen keine Bedenken bestehen und von dem Hund dürfen keine Gefahren für Dritte ausgehen. So müssen auch Vorkehrungen gegen ein Entlaufen des Hundes getroffen sein. Außerdem darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Kampfhund gekennzeichnet ist, beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Kampfhunde-Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen.

Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden.

Nicht betroffen von der Verordnung sind Jagdhunde, Blindenhunde, Rettungshunde und Tiere, die als Schutz- oder Wachhunde fachgerecht ausgebildet und gehorsam sind.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung drohen Bußgelder bis zu 25.565 Euro (entspricht 50.000 Deutsche Mark).
 
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