Hilfe - Ordnungsamt will uns unsren Amstaff wegnehmen

  • 29. April 2024
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Hi Kleinewilde ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also wenn dem züchter dementsprechende unterlagen gezeigt worden sind und er bescheid wusste von den auflagen in bawü.
wieso haben dann jetzt die halter probleme, weil sie garnichts von einer haltergenehmigung gewusst haben wollen?

dann können die doch entweder garnichts vorgelegt haben, oder haben irgendwelche falschen papiere vorgelegt.
dann haben sie den züchter nach strich und faden belogen.
wenn das so ist nehme ich meine vorwürfe in sachen unseriösität sofort zurück!
meine meinung über die kupierten hunde bleibt allerdings.

@Marion
ich weiß das es nicht erlaubt ist kupierte hunde auszustellen. mich wunderts nur warum da ziemlich junge hund kupierte ohren haben, die nach `98 geboren worden sind. das meinte ich mit meinem verdacht der unseriösität.
aus dem ausland kann er sie ja wohl kaum haben das ist doch nicht erlaubt.
und meine meinung kann ich ja wohl noch aussprechen.
ich habe ihn nicht irgendwelcher illegalen dinge verdächtigt sondern nur meine meinung und verwunderung über diese tatsachen ausgesprochen!




wenn es jetzt wirklich so ist das er als züchter von den welpenkäufern geblendet worden ist, dann ist das jetzt ganz doof für ihn gelaufen, wofür er natürlich nichts kann.

ich hoffe nur das er das nächste mal genauer hinschaut und alles zum wohle des tieres gut ausgeht!

ich war gestern abend nur mal wieder total entsetzt , wie leicht es sein kann das total unfähige leute sich einfach total problemlos einen staff welpen vom züchter holen können.
sich nicht richtig informiert haben und jetzt aufeinmal angeblich aus allen wolken fallen und behaupten sie hätten von den ganzen verordnungen nichts gewusst.
da sind vielleicht die emotionen mit mir durchgegangen!
ich nehme also meine behauptung oder meinung der unseriösität seitens des züchters zurück. und hoffe man kann mir verzeihen.

ich drücke jetzt ganz einfach die daumen das die kleine nicht ins th muss!
so etwas kann jedem passieren.
 
Hallo Schnuddelwuddel,

für Welpen bis zu 6 Monaten ,braucht man in B-W keiner Haltererlaubnis.Man muss ihn aber Ordnungsgemäss beim Ordnungsamt schon Anmelden .

Siehe hier!!!
Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden.

Nachzulesen hier


Also ganz einfach ,warum Welpe nach B-W gezogen ist.

Lg Iris
 
Mit den ersten Rechtsbereinigungsgesetzt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz ist § 143 StGB zum 25.04.2006 gänzlich aufgehoben worden.


Das unerlaubte Halten von gefährlichen Hunden mit Strafandrohung von bis zu 2 Jahren Haftstrafe ist dadurch weggefallen.

Ersatzlos gestrichen Bundesweit ... vielleicht hilft dies weiter...viel Glück
 
Ich weiß, ist OT, sorry:
In BW kann man also ganz nach gusto Soka-Welpen von Züchtern aus anderen Bundesländern einführen, nur damit diese dann mit 6 Monaten wegen nicht Nachweisenkönnens eines berechtigten Interesses dann im Tierschutz landen?

Finde ich von Züchtern unter diesen Voraussetzungen auch nicht okay, Welpen nach Ba-Wü abzugeben...
 
ja sicher das kenne ich.
ich weiß das ein staff unter 6 mon nicht erlaubnisspflichtig ist.
und das thema hatten wir schonmal in einem anderen thread.
und da war der fall ähnlich.
nur das da der hund nocht nicht bei dem neuen halter war.
und da habe ich auch gemeint das es erst erlaubnisspflichtig wird wenn der hund älter wie sechs mon ist.
ich meinte dann auch, es reicht wenn man das dann beabtragt wenn man den hund schon hat.
doch viele meinten das sei nicht gut wobei ich ihnen recht geben muss, nachdem ich darüber nachgedacht habe.
was ist wenn man sie dann doch nicht bekommt?
mancher mensch hat vielleicht doch irgendwas im führungszeugniss drin stehen was nicht passt und dann gibts die haltergenehmigung doch nicht. ( ich will damit niemandem etwas unterstellen, ist rein theoretisch gemeint)
und was dann?
der hund ist dann schon da und muss denn doch wieder abgeben werden.

genau an diese dinge muss man vorher denken.

sicher der züchter hat in dem sinne ja nx falsch gemacht, weil er sich ja dachte ein welpe ist nicht genehmigungsplichtig.
aber die aufnahme eines soka welpens von privat ist in bawü dennoch nicht erlaubt.
da hilft auch diese klausel in der hundeverordung nichts.
die bringt einem nur etwas wenn der welpe aus dem ts stammen würde.
anders sähe die sache aus wenn der hund schon älter wäre und schon den wesentest hätte und somit nicht als gefährlicher hund gilt dann ist die aufnahme von privat erlaubt!

das hilft jetzt aber alles nichts mehr, das kind ist in den brunnen gefallen, und da muss es jetzt wieder raus.
kann man nur hoffen das die leute vom ordnungsamt gnade vor recht walten lassen und ihnen ohne probleme die haltergenehmigung erteilen und sie den sachkundenachweis machen lassen, ohne das der hunde den umweg übers th gehen muss!
 
Hallo Helki,

da werde ich ja auch nicht schlau drüber.Denke mal ,sobald wie man Welpe anmeldet kommt da die Böse Überraschung.Komische gesetze dort.

Lg Iris
 
Sorry, selbst ich als Nicht-Soka-Halterin weiß, dass bei Züchterwelpen große Probleme mit dem Nachweis eines berechtigten Interesses auftreten. Und ein Züchter dieser Rasse will das nicht wissen? Mir erscheint das sehr suspekt...
 
Ich weiß, ist OT, sorry:
In BW kann man also ganz nach gusto Soka-Welpen von Züchtern aus anderen Bundesländern einführen, nur damit diese dann mit 6 Monaten wegen nicht Nachweisenkönnens eines berechtigten Interesses dann im Tierschutz landen?

Eine "Erlaubnis" zur Haltung eines "Kampfhundes" bekommt man in Ba-Wü so gut wie nie.
Wenn der Hund allerdings einen Wesenstest besteht, gilt er nicht mehr als Kampfhund im Sinne der Verordnung, das "berechtígtes Interesse" muss nicht mehr nachgewiesen werden.
 
Wie gesagt einen Soka ohne wesentest oder einen soka welpen der bis zum 6. monat nicht erlaubnisspflichtig ist dürfen nicht von privat übernommen werden.
dafür werden keine halteerlaubnisse erteilt.
weil da das berechtigte interesse für das halten eines gefährlichen hundes fehlt.

anders sieht die sache aus wenn der soka den wesentest schon hat und somit nicht mehr als gefährlicher hund gilt, dann darf er auch von privat übernommen werden, da man dann auch keine haltergenehmigung für einen hund mit test benötigt, da ja nicht mehr als gefährlich geltend!

bei einem soka-welpen aus dem ts bekommt man eine haltererlaubniss sofern man nichts relevantes im führungszeugniss drinstehen hat, wenn der hund den 6. lebensmonat überschritten hat.denn hier wäre ja das berechtigte interesse vorhanden.
allerdings sollte man die schon bevor man den hund holt beantragen und auch den sachkundenachweis machen, denn wenn der hund nach dem 6. monat dann erlaubnisspflichtig wird brauch man das alles.


also wie gesagt auch wenn ein soka welpe erst ab dem 6. monat erlaubnisspflichtig wird ist eine übernahme von privat nicht erlaubt weil das berechtigte interesse zum halten eines kampfhundes fehlt.
ist der hund älter und mit wesentest, braucht man kein berechtigtes interesse vorweisen denn der hund gilt somit nícht mehr als kampfhund oder als gefährlich.
heißt er ist nicht mehr erlaubnisspflichtig!

ich schon etwas verworren diese regelung aber es ist nunmal fakt und der welpe hätte laut hundeverordnung garnicht zu den neuen haltern gehen dürfen.
man muss die hundeverordnung in bawü schon wirklich sehr genau lesen, bis man sie richtig verstanden hat.ging mir genauso!
 
Danke Lana, das macht's klarer... Also kann man in Ba-Wü bei korrekter Anmeldung mehr oder minder problemlos Soka-Welpen vom Züchter erwerben und dann auch behalten?

Edit:
Oh, dann ist's ja doch nicht so einfach, wie ich jetzt dachte. Hatte mich auch schon gewundert... Wollte grad schon Abbite beim Züchter leisten - aber auf den Punkt mit der Privatabgabe muss ein Züchter schon achten, finde ich
 
nein helki das darf man nicht.
das berechtigte interesse musst du vorweisen können wenn der hund keinen wesentest hat.
und das kann man nicht bei einem welpen vom züchter.
sollte der welpe aus dem th sein,besteht in sofern ein berechtigtes interesse weil man das tier aus dem th holt. das reicht dann aus.
allerdings kann ja ein welpe noch keinen wesentest haben, das heißt man muss trotzdem eine haltergenehmigung beantragen und einen sachkundenachweis machen, da man dies ja dann brauch wenn der hund dann älter wie 6. mon wird.
dies muss man tun da ja der hund erst ab dem 15. lebensmonats einen wesentest machen darf.
und für die zwischenzeit benötigt man ganz einfach diese haltererlaubniss zum halten eines gefährlichen hundes.
man könnte den test auch schon früher machen, aber dann muss der hund in spätestens in einem jahr wiederholen, weil er bei einem so jungen hund noch nicht aussagekräftig ist und das tier sich ja noch verändern kann in seiner entwicklung.
deshalb der test eigentlich erst ab dem 15. monat!

du kannst bei einem welpen vom züchter kein berechtigtes interesse vorweisen und bekommst deshalb unter normalen umständen niemals eine haltererlaubniss.
 
Hätte mich jetzt auch sehr gewundert, wenn es so einfach gewesen wäre. Danke für eure Ausführungen.

Folglich bleibe ich persönlich dabei, dass ich dem Züchter die private Abgabe des Welpens nach BW ankreide... und hoffe, dass noch etwas getan werden kann, um dem Hund das TH zu ersparen.
 
Ich mag mich gerne eines Besseren belehren lassen, aber es müsste doch möglich sein, einen Welpen vom Züchter zu übernehmen?
- ich kaufe einen Welpen beim Züchter, melde ihn der Ortspolizeibehörde, bis der Hund 6 Monate alt ist brauche ich keine Erlaubnis
- mit 6 Monaten mache ich einen vorläufigen Wesenstest
- mit 15 - 18 Monaten wiederhole ich den Wesenstest

Dies müsste doch eigentlich gehen?
 
Jetzt nochmal gaanz langsam zum Mitschreiben:

@helki und die anderen "Wissenden":rolleyes:

Der Hund von bacardi26 wird ganz sicher nicht ins Tierheim kommen. Der Züchter nimmt Sie zurück, wenn sie den Hund nicht behalten dürfen.
Habe ich schon mehrfach gepostet.

Wenn man über etwas nichts weiss, sollte man besser auch nix dazu schreiben...


Reden ist Silber, Schweigen ist Gold;)
 
@kleinidefix: Lässt die Hundeverordnung in BW das denn überhaupt zu, dass der Züchter den Hund zurücknimmt? Würde mich ja freuen, wenn das im Zweifelsfall klappt.


Reden ist Silber, Schweigen ist Gold;)

In Sachen Aufklärung zukünftiger Hundehalter bin ich da nun mal anderer Meinung
 
Ich mag mich gerne eines Besseren belehren lassen, aber es müsste doch möglich sein, einen Welpen vom Züchter zu übernehmen?
- ich kaufe einen Welpen beim Züchter, melde ihn der Ortspolizeibehörde, bis der Hund 6 Monate alt ist brauche ich keine Erlaubnis
- mit 6 Monaten mache ich einen vorläufigen Wesenstest
- mit 15 - 18 Monaten wiederhole ich den Wesenstest

Dies müsste doch eigentlich gehen?

Ja so kenne ich die Handhabung...
 
theoretisch müsste es so möglich sein. wenn aber die frage kommt woher man den hund hat, beim anmelden zum wesentest, dann kommt die ganze sache raus und man darf den hund weder zum wesentest schicken noch darf man ihn behalten oder bekommt eine halteerlaubniss!

denn wenn man seinen hund zum test anmeldet uss man soviel ich weiß auch angeben woher man das tier hat.
und selbst wenn der hund noch keine 6 mon alt ist, so muss er trotzdem schon dem ordnungsamt gemeldet sein. und wenn die erfahren dass das tier von privat ist, dann hat man in dem falle auch schon verloren.

es gibt in dem falle überhaupt keine möglichkeit die hundeverordnung zu umgehen oder auszutricksen.
es sei denn man meldet den hund erst garnicht dem ordnungsamt, sondern erst wenn das tier den test machen soll.
dort muss alter und herkunft angegeben werden. tja und da haben wir es dann auch schon wieder.
das geht nicht!
theorethisch ja. praktisch nein.
sobald man angaben zum hund machen muss, kommt das ordnungsamt auf den trichter woher das tier stammt.
also austricksen is hier nich...
es sei denn man meldet den hund nicht beim amt, nicht bei der steuer, und auch nie zum wesentest und wartet bis mein eines schönen tages beim gassigehen von dem netten beamten des ordnungsamtes kontrolliert wird.und dann ist die kacke am dampfen!
und sowas passiert einem nicht nur in der stadt!
eine bekannte von mir wurde in ihrem kuhdorf vom ordnungsamt erwischt wie sie ihrem soka ohne leine laufen ließ....
also der feind ist überall! darauf sollte man immer gefasst sein und niemals leichtsinnig und naiv sein und denken "ach das sieht und merkt doch hier keiner"
Puste Kuchen. meine bekannte hats am eigenen leib erfahren und hat 500 euro strafe zahlen müssen!
 
Ich mag mich gerne eines Besseren belehren lassen, aber es müsste doch möglich sein, einen Welpen vom Züchter zu übernehmen?
- ich kaufe einen Welpen beim Züchter, melde ihn der Ortspolizeibehörde, bis der Hund 6 Monate alt ist brauche ich keine Erlaubnis
- mit 6 Monaten mache ich einen vorläufigen Wesenstest
- mit 15 - 18 Monaten wiederhole ich den Wesenstest

Dies müsste doch eigentlich gehen?


nein denn den wie gesagt die übernahme von privat ist nicht erlaubt.
auch so kann man dieses verbot nicht umgehen.
 
ich habe mir mal die lhv niedersachsen angesehen.
dort steht nichts von einem verbot der übernahme von privat.
da er ja schon sokas besitzt, denke ich mal hat er ja schon die haltererlaubniss und die sachkunde.
allerhöchstens muss er sich ne neue haltererlaubniss holen für das tier.
er kann den hund auch schon holen noch bevor er die haltereraubniss hat.
innerhalb von 3 mon. muss er sie allerdings beantragt haben und hat eine vorläufige halteerlaubniss bis der antrag für die haltererlaubniss genehmigt ist.
also alles etwas lockerer als in bawü.
also wenn also hart auf hart kommt muss der welpe wohl auf keinen fall ins th, sondern kann postwendend zum züchter zurück.
was wohl das beste für das tier ist.
und wenns im kaufvertrag so geregelt ist, dann hat er das recht darauf zu bestehen!
und das mit allen mitteln die ihm zur verfügung stehen!
 
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