Das ist eine freie Entscheidung deiner Gemeinde. Die sie übrigens jederzeit ändern können (und ändern dürfen).In meiner Gemeinde wird der Hund nur höher besteuert wenn er nach §3 des Hundegeseztes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft wurde. Und das wird er nur noch Beißvorfällen.
Wenn du uns nicht glaubst, erkundige dich bei einem Anwalt.