Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Nochmal: doch, kann er. Verstehst Du die Posts dazu?
Deine Gemeinde kann den Hund auch als Kampfhund höher besteuern als andere. Egal ob er in SH auf der Liste steht, oder nicht.
Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Du kannst verstehend lesen? Das Gesetz ist hier völlig unerheblich..es besteht kein Gesetz das er die Haltung eines oder eines bestimmten Hundes zustimmen muß. Was verstehst du daran nicht?
Dein Mieter darf sich auf das Bundesgesetz beziehen. Bundesgesetz steht über Landesrecht.
Er dürfte dir die Haltung des Hundes übrigens auch dann verbieten, wenn er "nur" befürchtet, andere Mieter würden vor diesem speziellen Hund Angst haben.
Du kannst verstehend lesen? Das Gesetz ist hier völlig unerheblich..es besteht kein Gesetz das er die Haltung eines oder eines bestimmten Hundes zustimmen muß. Was verstehst du daran nicht?
Und das beszieht sich eben nicht nur auf die Verbringung, sondern auf die Einstufung und Begründung des Bundes: die Rassen gelten als gefährlich. Daher hat diese Einstufung auch im Land bei zB der Hundesteuererhebung bestand.
Nochmal: doch, kann er. Verstehst Du die Posts dazu?
Deine Gemeinde kann den Hund auch als Kampfhund höher besteuern als andere. Egal ob er in SH auf der Liste steht, oder nicht.
In meiner Gemeinde wird der Hund nur höher besteuert wenn er nach §3 des Hundegeseztes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft wurde. Und das wird er nur noch Beißvorfällen.
In meiner Gemeinde wird der Hund nur höher besteuert wenn er nach §3 des Hundegeseztes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft wurde. Und das wird er nur noch Beißvorfällen.
Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Unzuverlässiger Kampfhundehalter
Auch mehrere Jahre zurückliegende Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit der Haltung eines Kampfhundes stehen, können Bedenken gegen die Zuverlässigkeit eines...
Ach Gott :herzen:
Ich hatte es da gar nicht dazu geschrieben, ich war gar nicht da als die runter gefallen sind. Und trotzdem - ich hätte es ihm gegönnt sie alle auf zu essen :D :love: