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Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Nochmal: doch, kann er. Verstehst Du die Posts dazu?
Deine Gemeinde kann den Hund auch als Kampfhund höher besteuern als andere. Egal ob er in SH auf der Liste steht, oder nicht.
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zu der Sache mit der Absprache. Wenn der Vermieter anderen Mietern die Haltung von kleinen als auch großen Hunden erlaubt, kann er doch nicht einfach sagen "Der Pitbull" aber nicht.
Doch..das war auch mein erster Post dazu. Er hat -völlig unabhängig von der Gesetzeslage- das Recht dazu..ohne Wenn und Aber
 
Doch, siehe den Link zu dem Urteil oben.

Du kannst es mit einer eigenen Klage versuchen, aber ob dir das hilft?

Es wird ja mit der Gefährlichkeit des Hundes argumentiert.

Nach §3 des Hundegestztes des Landes Schleswig-Holstein ist ein Hund nur als gefährlich einzustufen wenn er durch Beißattacken auffällig geworden ist.
 
Nach §3 des Hundegestztes des Landes Schleswig-Holstein ist ein Hund nur als gefährlich einzustufen wenn er durch Beißattacken auffällig geworden ist.
Du verstehst das mit dem Bundesrecht nicht, oder?
Letzter Versuch: Bundesrecht bricht Landesrecht. Und im Bundesrecht gilt der PitBull als gefährlich.
 
Es wird ja mit der Gefährlichkeit des Hundes argumentiert.

Nach §3 des Hundegestztes des Landes Schleswig-Holstein ist ein Hund nur als gefährlich einzustufen wenn er durch Beißattacken auffällig geworden ist.
Dein Mieter darf sich auf das Bundesgesetz beziehen. Bundesgesetz steht über Landesrecht.

Er dürfte dir die Haltung des Hundes übrigens auch dann verbieten, wenn er "nur" befürchtet, andere Mieter würden vor diesem speziellen Hund Angst haben.
 
Du verstehst das mit dem Bundesrecht nicht, oder?
Letzter Versuch: Bundesrecht bricht Landesrecht. Und im Bundesrecht gilt der PitBull als gefährlich.

Ich hab leider kein Bundesgesetz zu Listenhunde gefunden. Meiner Information nach ist das Ländersache. Bitte mit Paragraphen belegen.
 
Das ist ja auch alles klar. Darum geht es hier nicht.
Natürlich geht es darum. Ohne die Genehmigung zur Haltung deines Vermieters wird dir das TH den Hund nicht geben.

Ich schrieb bereits, du kannst gegen deinen Vermieter klagen. Ausgang sehr zweifelhaft.
 
Nochmal: doch, kann er. Verstehst Du die Posts dazu?
Deine Gemeinde kann den Hund auch als Kampfhund höher besteuern als andere. Egal ob er in SH auf der Liste steht, oder nicht.

In meiner Gemeinde wird der Hund nur höher besteuert wenn er nach §3 des Hundegeseztes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft wurde. Und das wird er nur noch Beißvorfällen.
 

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