Erklärt sich doch von selbst:
Selbst wenn als Zahlungsziel der 10. angegeben wird und dieser zufällig auf einen Sonntag fällt, muss das Geld am Sonntag da sein. Da aber die Bankgeschäfte nicht am Wochenende laufen und das Geld nur an einem Werktag auf dem Konto landen kann, muss das Geld spätestens am Freitag auf dem Konto sein, um das Zahlungsziel zu erreichen.
Damit kann der Verkäufer davon ausgehen, dass ihm das Geld schon am Freitag zur Verfügung steht und er mit dem Geld entsprechend disponieren kann.
Dass die Bank offensichtlich versäumt hat, zu erkennen, dass es sich bei dem Zahlungsziel um einen Sonntag handelt, ist eine andere Sache. Die Bank hätte erkennen müssen, dass das Geld spätestens am Freitag auf dem Konto des Verkäufers sein muss, um das Zahlungsziel einzuhalten.
Beim Zahlungsziel handelt es sich um den spätestmöglichen Termin, an dem das Geld auflaufen sollte. Es heisst nicht, dass es nicht schon vorher überwiesen werden kann.