Ich habe mich darüber nie einen kopp gemacht, das ist sache vom notar oder?
nicht direkt - der Notar legt zum einen Zahlungsvoraussetzungen fest und dann weiter Voraussetzungen, nach denen er die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst.
Hier geht's aber um die Schlüsselübergabe. Damit hat der Notar nix zu tun. Natürlich rückt der Verkäufer den Schlüssel nicht raus, bevor er das Geld auf dem Konto hat und da Flash Montag morgens Übergabe machen will, muss da natürlich auch das Geld beim Verkäufer sein.
@Flash selbst wenn das Geld erst Montag morgens beim Verkäufer sein sollte - ich habe noch niemals nicht erlebt, dass w/ einem Tag Verzugszinsen berechnet wurden. Da wäre ja die Brüh dicker als die Brocken.
Nee , der Verkäufer muss dem Notar das schriftlich mitteilen sobald das Geld auf seinem Konto verbucht ist.
LG Barbara
Das ist so nicht ganz richtig. Im Kaufvertrag wird vereinbart, unter welchen Voraussetzungen der Notar die Eigentumsumschreibung veranlasst. Das kann natürlich sein, dass der Verkäufer den Erhalt des Geldes bestätigt.
Oftmals wird es aber so gehandhabt, dass die Bank des Käufers dem Notar bestätigt, wenn der Kaufpreis bezahlt ist. Ist besser, da der Käufer dann nicht davon abhängig ist, dass der Verkäufer die Bestätigung auch macht.
@Flash
Kann man nicht auch eine Überweisung so machen, dass sie an einem bestimmten Termin auf dem Konto spätestens eintrifft?
Ihr habt doch noch Zeit - wieso können die das Geld nicht schon am 06. anweisen?
Es ist üblich, dass quasi auf den Termin bezahlt wird (wird ein Kaufpreis beispielsweise finanziert, müsste man sonst ja schon ein paar Tage früher Zinsen fürs Darlehen zahlen).
Wir haben die Überweisungen immer telegrafisch gemacht, dann ist das Geld definitiv taggleich beim Verkäufer.