Fragen zur Verfassungsklage

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Habe gestern folgende Info erhalten:

Es gibt mehrere Verfassungsklagen gegen das Bundesgesetz die von verschiedenen Klägergruppen geführt werden, eine dieser Klagen wird vom VDH finanziell unterstützt.

Nun habe das Verfassungsgericht die Klage der vom VDH unterstützten Gruppe vorgezogen, diese soll also zuerst verhandelt werden.

Nun stünde jedoch gerade diese Klage auf schwachen Füßen da in der Klageschrift nur unzureichend auf das Qualzuchtgutachten eingegangen würde und ein Teil der Kläger nicht direkt betroffen also auch gar nicht klageberechtigt sei.

Das könnte natürlich zum Bumerang werden wenn die zuerst zur Verhandlung kommende Klage wg. schlechter Vorbereitung scheitern sollte.

Kann mir jemand nähere Infos dazu geben ? Was ihr nicht in´s Forum stellen wollt bitte per Mail.

Danke.
 
  • 19. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich fix mal ein paar Tage - falls jemand nicht antwortet sondern mailt, rutscht das Thema sonst vielleicht ab.
 
Danke für die Mails,
Danke fürs fixieren She,

Zusammen mit der Info die ich bereits hatte ergibt sich für mich nun folgendes Bild:

Es gibt mehrere Kläger bzw. Klägergruppen die unabhängig voneinander das Verfassungsgericht angerufen haben.

Dabei sind einerseits der „Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter“ sowie andererseits eine Gruppe von Züchtervereinen, deren Klage wird vom VDH finanziell unterstützt und von Prof Ziekow vor dem Verfassungsgericht vertreten.

Prof. Ziekow ist ein Verwaltungsrechtler der aber leider von der Materie Hund keinen blassen Schimmer hat und sich auf das verlässt was ihm vom VDH vorgebetet wird. Leider geht er in der Klageschrift nicht auf das Qualzuchtgutachten ein. Dieses wurde auch von Bartels hier in Niedersachsen benutzt um vor Gericht und jetzt auch gegenüber dem Landesparlament die inkriminierten Rassen als gefährlich darzustellen. Dazu muss man einem Laien ( Abgeordnete und Richter sind dies nun mal ) erst mal erklären worum es in diesem Gutachten überhaupt geht, nämlich um Beißspiele von Welpen die bei allen Welpen, in manchen Zuchtlinien in einer bestimmten Lebensphase jedoch verstärkt, auftreten dann aber wieder verschwinden.

Wenn man dieses Gutachten jedoch geschickt aus dem Zusammenhang gerissen zitiert, und darauf stützt auch Bartels seine Forderung nach einer Rasseliste, liest sich das plötzlich so als wären bestimmte Rassen von Natur aus besonders aggressiv. Wenn dies in der Klageschrift nicht berücksichtigt wird bleibt bei den Richtern ein falscher Eindruck bestehen, das könnte sich im Verfahren als schwerer Fehler erweisen !

Weitere Schwachpunkte dieser Verfassungsklage sind die Kläger selbst: nicht direkt betroffene Vereine sind nämlich überhaupt nicht klageberechtigt. Auch sind die von Ziekow benannten Züchter lediglich Hobby- oder bestenfalls Nebenerwerbszüchter. Das Argument diese würden an ihrer Berufsausübung gehindert und in ihrer Existenz bedroht geht da voll in die Hose, schon der Antrag auf einen Eilbeschluss wurde aus diesem Grund ja zurückgewiesen

Warum wurde ausgerechnet diese Klage vom Verfassungsgericht vorgezogen und wird nun zuerst verhandelt ?

Warum unterstützt der VDH ausgerechnet diese Klägergruppe ? Man könnte argwöhnen das der VDH mit den 3 von ihm betreuten Rassen ein Bauernopfer bringen will.

Wir werden sehen, ich hab bei der ganzen Sache jedenfalls kein gutes Gefühl.
 
Dass der Eilantrag abgelehnt würde, war von vorne herein klar, er wurde "pro forma" gestellt.
Ich bin kein Experte, aber für mich ließt sich die Klageschrift ganz schlüssig...
Und als damals Kläger gesucht wurden, gab es keine anderen "großen" mir bekannten Initiativen.
Gruß
bones
 
Original erstellt von Wolf II:
Weitere Schwachpunkte dieser Verfassungsklage sind die Kläger selbst: nicht direkt betroffene Vereine sind nämlich überhaupt nicht klageberechtigt. Auch sind die von Ziekow benannten Züchter lediglich Hobby- oder bestenfalls Nebenerwerbszüchter. Das Argument diese würden an ihrer Berufsausübung gehindert und in ihrer Existenz bedroht geht da voll in die Hose, schon der Antrag auf einen Eilbeschluss wurde aus diesem Grund ja zurückgewiesen

Hi wolf,

so sieht es aus. Ich sehe für diese Klage schwarz. Derartige Argumentationen sind nicht hilfreich - sie schaden einfach nur.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man die Argumentation doch besser anderen überlassen und nicht Vorreiter für ein negatives Urteil in unserem Sinne werden.

Gruß
Meike
 
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