Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Habe gestern folgende Info erhalten:
Es gibt mehrere Verfassungsklagen gegen das Bundesgesetz die von verschiedenen Klägergruppen geführt werden, eine dieser Klagen wird vom VDH finanziell unterstützt.
Nun habe das Verfassungsgericht die Klage der vom VDH unterstützten Gruppe vorgezogen, diese soll also zuerst verhandelt werden.
Nun stünde jedoch gerade diese Klage auf schwachen Füßen da in der Klageschrift nur unzureichend auf das Qualzuchtgutachten eingegangen würde und ein Teil der Kläger nicht direkt betroffen also auch gar nicht klageberechtigt sei.
Das könnte natürlich zum Bumerang werden wenn die zuerst zur Verhandlung kommende Klage wg. schlechter Vorbereitung scheitern sollte.
Kann mir jemand nähere Infos dazu geben ? Was ihr nicht in´s Forum stellen wollt bitte per Mail.
Danke.
Es gibt mehrere Verfassungsklagen gegen das Bundesgesetz die von verschiedenen Klägergruppen geführt werden, eine dieser Klagen wird vom VDH finanziell unterstützt.
Nun habe das Verfassungsgericht die Klage der vom VDH unterstützten Gruppe vorgezogen, diese soll also zuerst verhandelt werden.
Nun stünde jedoch gerade diese Klage auf schwachen Füßen da in der Klageschrift nur unzureichend auf das Qualzuchtgutachten eingegangen würde und ein Teil der Kläger nicht direkt betroffen also auch gar nicht klageberechtigt sei.
Das könnte natürlich zum Bumerang werden wenn die zuerst zur Verhandlung kommende Klage wg. schlechter Vorbereitung scheitern sollte.
Kann mir jemand nähere Infos dazu geben ? Was ihr nicht in´s Forum stellen wollt bitte per Mail.
Danke.