Moin moin,
ich habe mal ein paar Fragen zur Rechtslage in Niedersachsen...
Es gibt ja seit 2003 keine "Listenhunde" mehr in Niedersachsen. Die aktuelle Gefahrentierverordnung sieht vor ... "wer einen gefährlichen Hund hält, bedarf der Genehmigung" ...
Was ist denn nun ein gefährlicher Hund - wenn ich die allgemeine Meinung der Mitmenschen beachte, sind alle Staffs etc. "Kampfhunde" und damit auch gefährlich. Nicht selten, wenn ich mit meinem Staff in der Stadt war, gab es dumme Sprüche wie "Wo ist denn der Maulkorb" etc.
Was wäre denn nun, wenn jemand auf die Idee kommt, er mag einen solchen Hund nicht, und dum di dum geht er nun mal zum Ordnungsamt und macht nen lauten. Was macht das Ordnungsamt dann, stufen die den Hund dann als gefährlich ein, weil er ja mal ein "Listenhund" war ??? Bekomme ich dann Auflagen und Sanktionen, obwohl ich ein ganz friedliches Tier habe?
Ich habe hier im Forum unter Tiervermittlung inseriert, dass ich einen Zweithund suche. Meinen Hund habe ich vom Tierschutz im Jahr 2000 bekommen. Nun haben sich Tierheime gemeldet und ich fahre Anfang der Woche nach RLP um einen Hund anzusehen. Diesen kann ich dann hier in Niedersachen anmelden - ganz normal - wie meinen auch.
NUN MEINE WICHTIGE FRAGE:
Was passiert, wenn die "Rasselisten" wieder aufleben irgendwann ? Haben meine Hunde dann einen Bestandschutz oder wie man das nennt oder müssen die dann auch zum Wesenstest, Haltergenehmigung, Hundeführerschein etc etc etc ??? Gibt ja z.B. in einigen Bundesländern generelle Besitzverbote bestimmter Rassen.
Mein Staff ist kastriert und gechipt. Ich habe NIE eine Wesenstestaufforderung bekommen von 2000 - 2003. Er ist ordentlich angenmeldet und auch gewesen. Keinerlei Agressionen - top verschmust und zu jedem freundlich und neugierig.
Wie ist das mit der "Rasseliste" ... bleibt die weg oder wird die vorraussichtlich irgendwann wieder eingeführt? Ich habe bei Wikipedia gelesen, dass einzelne andere Bundesländer die Liste neben Hessen und Saarland (glaub ich) wegen tierschutzrechtlicher Hintergründe auch abschaffen wollen.
Ich mache mir gearde die Gedanken wie gesagt wegen einer Neuanschaffung eines 2.-Hundes (Staff) aus dem TH. Würde gerne schon wissen, was da auf mich zukommt in ferner Zukunft....
Über Antworten bin ich Euch sehr dankbar.
ich habe mal ein paar Fragen zur Rechtslage in Niedersachsen...
Es gibt ja seit 2003 keine "Listenhunde" mehr in Niedersachsen. Die aktuelle Gefahrentierverordnung sieht vor ... "wer einen gefährlichen Hund hält, bedarf der Genehmigung" ...
Was ist denn nun ein gefährlicher Hund - wenn ich die allgemeine Meinung der Mitmenschen beachte, sind alle Staffs etc. "Kampfhunde" und damit auch gefährlich. Nicht selten, wenn ich mit meinem Staff in der Stadt war, gab es dumme Sprüche wie "Wo ist denn der Maulkorb" etc.
Was wäre denn nun, wenn jemand auf die Idee kommt, er mag einen solchen Hund nicht, und dum di dum geht er nun mal zum Ordnungsamt und macht nen lauten. Was macht das Ordnungsamt dann, stufen die den Hund dann als gefährlich ein, weil er ja mal ein "Listenhund" war ??? Bekomme ich dann Auflagen und Sanktionen, obwohl ich ein ganz friedliches Tier habe?
Ich habe hier im Forum unter Tiervermittlung inseriert, dass ich einen Zweithund suche. Meinen Hund habe ich vom Tierschutz im Jahr 2000 bekommen. Nun haben sich Tierheime gemeldet und ich fahre Anfang der Woche nach RLP um einen Hund anzusehen. Diesen kann ich dann hier in Niedersachen anmelden - ganz normal - wie meinen auch.
NUN MEINE WICHTIGE FRAGE:
Was passiert, wenn die "Rasselisten" wieder aufleben irgendwann ? Haben meine Hunde dann einen Bestandschutz oder wie man das nennt oder müssen die dann auch zum Wesenstest, Haltergenehmigung, Hundeführerschein etc etc etc ??? Gibt ja z.B. in einigen Bundesländern generelle Besitzverbote bestimmter Rassen.
Mein Staff ist kastriert und gechipt. Ich habe NIE eine Wesenstestaufforderung bekommen von 2000 - 2003. Er ist ordentlich angenmeldet und auch gewesen. Keinerlei Agressionen - top verschmust und zu jedem freundlich und neugierig.
Wie ist das mit der "Rasseliste" ... bleibt die weg oder wird die vorraussichtlich irgendwann wieder eingeführt? Ich habe bei Wikipedia gelesen, dass einzelne andere Bundesländer die Liste neben Hessen und Saarland (glaub ich) wegen tierschutzrechtlicher Hintergründe auch abschaffen wollen.
Ich mache mir gearde die Gedanken wie gesagt wegen einer Neuanschaffung eines 2.-Hundes (Staff) aus dem TH. Würde gerne schon wissen, was da auf mich zukommt in ferner Zukunft....
Über Antworten bin ich Euch sehr dankbar.
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