Fast achtfacher Satz
Aachen führt Steuer für Kampfhunde ein
Aachen. – In Aachen soll in Zukunft eine gesonderte Steuer für Kampfhunde eingeführt werden. Nach den Plänen der Verwaltung soll der Steuersatz für diese Hunde ein achtfaches des üblichen Hundesteuersatzes betragen.
Ist für ein Hund normalerweise ein Betrag von 174 Mark an Steuern vorgesehen, so ist für einen als gefährlich eingestuften Hund die Summe von 1392 Mark zu zahlen. Wer mehr als drei Kampfhunde hält, der muss sogar einen Betrag von 2208 Mark je Hund zahlen.
Dies sieht eine Vorlage des städtischen Fachbereiches für Steuern und Kasse an Finanzausschuss und Rat der Stadt vor. Die geplante Änderung soll nach Vorschlag der Verwaltung zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung die Erhebung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde für rechtens erklärt und die Festsetzung eines achtfachen Steuersatzes nicht beanstandet. Dabei sei es bei der Erhebung einer höheren Steuer für solche Hunde sachgerecht, bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzuknüpfen; zudem sei das Gefahrenpotenzial Wesensmerkmal dieser Tiere, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Unter die geplante Steuererhöhung sollen die Rassen American Staffordshire, Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastino, Espanol, Mastino Napolitano, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire, Bullterrier und Tosa Inu sowie alle Kreuzungen dieser Rassen fallen.
Eine Ausdehnung der Steuer auf andere Hunderassen wie Akbas, Berger de Brie, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Komondor, Pyrenäenberghund oder Rottweiler ist nicht vorgesehen. Jedoch kann im Einzelfall die erhöhte Steuer auch für solche Hunde Anwendung finden, die vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wurden. Dies kann z.B. sein, wenn ein Hund wiederholt in »gefahrdrohender« Weise Menschen angesprungen hat, die Angriffslust des Tieres über das natürliche Maß hinausgeht oder es sich nach amtsärztlichem Gutachten als bissig erwiesen hat.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 01. Dezember 2000 editiert.]
Aachen führt Steuer für Kampfhunde ein
Aachen. – In Aachen soll in Zukunft eine gesonderte Steuer für Kampfhunde eingeführt werden. Nach den Plänen der Verwaltung soll der Steuersatz für diese Hunde ein achtfaches des üblichen Hundesteuersatzes betragen.
Ist für ein Hund normalerweise ein Betrag von 174 Mark an Steuern vorgesehen, so ist für einen als gefährlich eingestuften Hund die Summe von 1392 Mark zu zahlen. Wer mehr als drei Kampfhunde hält, der muss sogar einen Betrag von 2208 Mark je Hund zahlen.
Dies sieht eine Vorlage des städtischen Fachbereiches für Steuern und Kasse an Finanzausschuss und Rat der Stadt vor. Die geplante Änderung soll nach Vorschlag der Verwaltung zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung die Erhebung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde für rechtens erklärt und die Festsetzung eines achtfachen Steuersatzes nicht beanstandet. Dabei sei es bei der Erhebung einer höheren Steuer für solche Hunde sachgerecht, bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzuknüpfen; zudem sei das Gefahrenpotenzial Wesensmerkmal dieser Tiere, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Unter die geplante Steuererhöhung sollen die Rassen American Staffordshire, Bandog, Bordeaux-Dogge, Bullterrier, Chinesischer Kampfhund, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Mastino, Espanol, Mastino Napolitano, Pitbull Terrier, Römischer Kampfhund, Staffordshire, Bullterrier und Tosa Inu sowie alle Kreuzungen dieser Rassen fallen.
Eine Ausdehnung der Steuer auf andere Hunderassen wie Akbas, Berger de Brie, Bullmastiff, Carpatin, Dobermann, Estrela-Berghund, Kangal, Komondor, Pyrenäenberghund oder Rottweiler ist nicht vorgesehen. Jedoch kann im Einzelfall die erhöhte Steuer auch für solche Hunde Anwendung finden, die vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wurden. Dies kann z.B. sein, wenn ein Hund wiederholt in »gefahrdrohender« Weise Menschen angesprungen hat, die Angriffslust des Tieres über das natürliche Maß hinausgeht oder es sich nach amtsärztlichem Gutachten als bissig erwiesen hat.
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 01. Dezember 2000 editiert.]