Stimmt ja, aber wirklich bringen tut es nichts, genauso wenig wie die Listen und Auflagen etwas an Beißvorfällen ändert. Klar heißt das im Umkehrschluss nicht, das man deshalb lustig Gesetze brechen darf/soll, das behaupte ich auch gar nicht. Nur einen Einzug des Hundes, das finde ich blöde, weil es den Falschen (wenn man so will) bestraft. Versteht keiner wie ich das meine?
Damit kann ich umgehenDoch natürlich verstehe ich deinen Standpunkt.... bin aber anderer Meinung.
Doch, ich denke schon, aber das einzig sinnvolle Plädoyer ist in dem Zusammenhang das für die Abschaffung der Listen bzw. der entsprechenden Auflagen. Bei bestehenden Gesetzen dafür zu plädieren, sie einfach nicht durchzusetzen, zäumt das Pferd vom falschen Ende auf. Das kann man von deutschen Behörden nicht ernsthaft verlangen.Versteht keiner wie ich das meine?
Hä? Wie kommst du darauf?
Ich kann verstehen, dass er den Hund lieber gleich abgenommen gehabt hätte (irgendwas stimmt mit der Formulierung nicht).
Das ist das was ich da auch mokiere, nicht die Abnahme ansich. Das ist ja ein klassischer Fall, also fände ich eine klassische Vorgehensweise nachvollziehbar: die Wegnahme. Aber eben GLEICH. Nicht nachdem man ihm alle Auflagen anbringen lässt.
Zum einen hab ich bereits geschrieben das ich dachte das ich gemeint gewesen bin und warum..das war der Grund weswegen ich dich zitierte..und was das andere angeht, da steht doch euch, also Plural war nicht auf dich explizit gemünzt, nur der erste Satz, als ich fragte wo ich das schrieb..und zum Garagenthema... solltest du nochmal nachlesenWeil du mich zitierst und dann so einen Text schreibst:
"Aber beruhigt euch..eurem Gerechtigkeitsinn wird doch Genüge getan..Hund landet im TH, Tierhalter bekommt sie auf den Sack..Welt wieder in Ordnung"
Find ich extrem unfreundlich. Hatten wir neulich bei dem Park-Garagen-Thema schon mal ähnlich.
Also...es ist ihr Job diese Dinge zu entscheiden. Das hat nichts mit Güte zu tun, sondern mit Sachkenntnis. Wenn sie sich nicht sicher ist, ob das durchgeht...kann sie nachfragen. Bevor sie Leute zu X Ämtern schickt und Sachen anbringen lässt, die eh keiner sehen will.ihrer Güte anzulasten. Dadurch wurde das Ganze wohl verschleppt. Wenn es so ist, tut sie mir leid, denn sie hatte sicher nix Böses im Schilde.
Zum einen hab ich bereits geschrieben das ich dachte das ich gemeint gewesen bin und warum..das war der Grund weswegen ich dich zitierte..und was das andere angeht, da steht doch euch, also Plural war nicht auf dich explizit gemünzt, nur der erste Satz, als ich fragte wo ich das schrieb..und zum Garagenthema... solltest du nochmal nachlesenDa warst du diejenige die mich anranzte von wegen ich solle mich abregen wenn ich nicht betroffen wäre..fand ich damals unfreundlich und hab es auch so bewertet Ich bin aber nicht nachtragend, von daher..nein ich hab ganz und gar nichts gegen dich oder dergleichen im Gegenteil
Freundschaft?
Hm ja, was aber ja auch nicht so ganz korrekt wäre? Der Typ hat, egal wie er aussieht, alle Auflagen erfüllt, einen IQ- Test machen Tierheime (nachweislich) nicht bei Vermittlungen.
@BlackCloud : Warum? Wegen einem Tattoo im Gesicht? Ganz klar, dass es total bescheuert war den Hund zu kaufen, aber das Aussehen des Halters hat damit ja wohl eher nix zu tun. Ich kenne zwei Leute, die sind von Kopf bis Fuß tätowiert und haben drei Hunde. Für mich sind sie total tolle Hundehalter.
Wenn du dich nach wie vor ungerecht behandelt fühlst von mir, dann spreche ich dich zukünftig eben nicht mehr an..dann mußt du nichts distanzierter betrachten und ich mir keinen Korb einfangen weil ich dir die Hand gereicht habe..beiden geholfenIch will das nicht wieder aufwärmen, also alles schick und ich lerne, deine Art zu schreiben etwas distanzierter zu betrachten.
Hat zwar nur entfernt mit diesem Fall zu tun, aber ich finde die Gesetze so wie sie sind einfach besch*ssen.
Man sollte dem Vermehrer-Gesindel den Riegel vorschieben und nicht die Rasse verbieten, damit wäre weit mehr geholfen.
Käme der Hund vom seriösen Züchter, hätte der Halter ihn gar nicht verkauft bekommen, weil: Bundesland des Halters. Punkt, aus, Ende.
Und gäbe es diese mistige Liste nicht dann hätte der Züchter entschieden ob dieser Mensch geeignet für seine Hunde ist oder nicht.
Aber hätte, hätte,.. Ich weiß. Wieder mal meine Wunschvorstellung.
Und wie gut er sich informiert hat..zeigt, wie tierfreundlich der HH ist
Kann man eigentlich recherchieren, welche Auflagen man für einen Listi erfüllen muss, ohne über das "berechtigte Interesse" zu stolpern?Und wie gut er sich informiert hat..
Kann man eigentlich recherchieren, welche Auflagen man für einen Listi erfüllen muss, ohne über das "berechtigte Interesse" zu stolpern?
Ich bezweifle das.
Kann man eigentlich recherchieren, welche Auflagen man für einen Listi erfüllen muss, ohne über das "berechtigte Interesse" zu stolpern?
Dann hätte er es nicht durchbekommmenDer Gesetzgeber hätte sich einen Gefallen getan, das genau direkt im Gesetz zu definieren.
Dann hätte er es nicht durchbekommmenDas "berechtigte Interesse" wurde aufgenommen, weil ein komplettes Verbot nicht durchgegangen wäre. Man musste also etwas schaffen, was kein direktes Verbot ist, aber dennoch die Haltung so gut wie unmöglich macht. Da das ansich keinen Sinn macht, konnte man nur schwer etwas KLAR formulieren, was nicht wieder einem Verbot gleichkommt.