Ex-Verdassungsrichter gegen neues Tierschändergesetz

@ Lana

Ich versehe dich nicht nur, ich kann auch die Bedenken des Herrn Hassemer nachvollziehen!

Was die Durchführbarkeit von Gesetzen anbelangt und die Moralfrage muss ich daran denken!

 
  • 28. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das Thema ist schwer und es ist tatsächlich eingewisses Verständnis für juristische Themen notwendig.

Eine Überprüfung des Gesetzes wird nicht aufgrund der Frage, ob das neuen Gesetze "gut" formuliert ist stattfinden, sondern ob es Menschenrechte verletzt und ob das überhaupt berechtigt ist und der Eingriff in die Menschrechte überhaupt verhältnismäßig ist.

Würden bei dem Gesetz keine Menschenrechte beschnitten werden, würde das Thema gar nicht den Weg vor das Verfassungsgericht schaffen. Wieso auch?

Mit welchen Argumenten man das Gesetz nun kippen will, hat nichts damit zutun, dass man sich um die Wirksamkeit des Gesetzes "sorgt" bzw. man das Gesetz ablehnt, weil es nicht greift. Das Argument ist eher, dass weil das Gesetz angeblich nicht greift bzw. weil es angeich "unsinnig" ist, Menschrechte nicht in dem Maße beschnitten werden dürfen.

Würden bei dem Thema keine Menschenrechte betroffen sein, würde es hier gar keine Diskussion geben.

Es ist schwer das zu erklären. Es geht zwar wie Lana sagt darum, ob das Gesetz salopp gesagt durchführbar ist, aber nur in dem Zusammenhang, dass Menschenrechte bei dem Gesetz beschnitten werden. Und hier spielt natürlich die Bewertung über S.ex mit Tieren eine Rolle und zwar wann ist es nur wiederlich und ab wann es eine Quälerei ist, dass man dafür Menschenrechte beschneiden kann und darf.

Die Gefahr die nämlich viele sehen ist eben nicht nur die, dass das Gesetz zu weit greift und in der Praxis nicht durchführbar sein wird, sondern das es unverhältnismäßig stark in die Menschenrechte eingreift, weil zukünftig jeglicher S.ex mit Tieren als eine Straftat darstellen könnte.

Sollte sich dies durchsetzen, dürften zukünftig auch andere Themen auf den Prüfstand kommen.

Wie gesagt ist das Thema schwer, weil die Argumente in einander fließen.

Im Grunde geht es aber nur darum, wie man S.ex mit Tieren wertet.
 
Schön Podi, dann habe ich es wenigstens nicht umsonst geschrieben ;)

Eine Überprüfung des Gesetzes wird nicht aufgrund der Frage, ob das neuen Gesetze "gut" formuliert ist stattfinden, sondern ob es Menschenrechte verletzt und ob das überhaupt berechtigt ist und der Eingriff in die Menschrechte überhaupt verhältnismäßig ist.

Würden bei dem Gesetz keine Menschenrechte beschnitten werden, würde das Thema gar nicht den Weg vor das Verfassungsgericht schaffen. Wieso auch?

Üblicherweise spricht man von Grundrechten.
Ein Gesetz kann auch gekippt werden, wenn es keine Grundrechte beschneidet, aber formell rechtswidrig ist, gegen das Rechtsstaats- oder Bestimmtheitsgebot verstößt.
Insofern kann ein Gesetz auch ohne mit Grundrechten zu kollidieren vor dem Verfassungsgericht landen. Wobei man natürlich regelmäßig zumindest einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit hat.

Mit welchen Argumenten man das Gesetz nun kippen will, hat nichts damit zutun, dass man sich um die Wirksamkeit des Gesetzes "sorgt" bzw. man das Gesetz ablehnt, weil es nicht greift. Das Argument ist eher, dass weil das Gesetz angeblich nicht greift bzw. weil es angeich "unsinnig" ist, Menschrechte nicht in dem Maße beschnitten werden dürfen.

Nein. Dass das Gesetz nicht durchgreift, kann beispielsweise dazu führen, dass gegen das Bestimmtheitsgebot oder den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird. Ansonsten ist die Tatsache, dass es nicht durchgreift Symptom des symbolischen Strafrechts (Ausführungen dazu siehe mein voriges Posting).


Es ist schwer das zu erklären. Es geht zwar wie Lana sagt darum, ob das Gesetz salopp gesagt durchführbar ist, aber nur in dem Zusammenhang, dass Menschenrechte bei dem Gesetz beschnitten werden.

So habe ich es weder salopp, noch sonstwie gesagt.
 
@Lana

Du schreibst selber, dass es bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit und der Bestimmtheit eines Gesetzes darum geht, ob die allgemeine Handlungsfreiheit beschränkt wird, aber widersprichst meiner Aussage, dass es hier nur darum geht, ob Bürgerrechte beschnitten werden? :verwirrt:

Darf ich Dich mal fragen, was die Handlungsfreiheit ist? Ist das kein Grundrecht? :verwirrt:

Geht es etwa nur darum dem procten zu widersprechen?

Beim Bestimmtheitsgebot und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer, immer... darum, dass durch ein Gesetz Bürgerrechte oder Grundrechte beschnitten werden... oder wie Du selber schreibst, ein Eingriff durch den Staat in die allgemeine Handlungsfreiheit statt findet.

Es würde in dem Fall niemanden interessieren ob das Gesetz "unbestimmt" ist oder "unverhältnismäßig" ist, wenn dadurch die Handlungsfreiheit bzw. Bürgerrechte nicht beschnitten würden!

Hier geht es lediglich darum, das einige Bürger durch ein angeblich unbestimmtes oder unverhältnismäßiges Gesetz in ihrer Handlungsfreiheit beschränkt werden.

Die Unbestimmtheit des Gesetzes wird nur dahin gehend kritisiert, dass eben durch das zu weit gefasste Verbot eventuell Bürger ihre Rechte zu stark eingeschränkt sehen und das Verfassungsgericht dieser Auffassung folgen könnten, weil man salopp gesagt "netten" S.ex mit Tieren nicht als Tierquälerei ansehen könnte bzw. man "harmlose" S.ex mit Tieren nicht verbieten darf, wenn dadurch die Handlungsfreiheit beschnitten wird.

Die berechtigte Kritik an der Aussage des Ex-Verfassungsrichters ist, dass er in dem Fall das Grundrecht höher bewertet, als den umfangreichen Schutz der Tiere vor S.exuellem Mißbrauch durch Menschen. Er ignoriert komplett, was Experten wie zum Beispiel Tierärzte oder Verhaltensbiologen zu dem Thema sagen!
 
Okay,
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Grundrechte verletzt werden. Darauf kommt es an.
Zufrieden, procten :)?
 
Wer sonst? :verwirrt:


Procten haste das:
Als da wären ...?

Suche Dir doch einfach einpaar heraus, die Tierversuche durchführen, oder Tiere verwerten.
Aber sicher ... Was haben denn deiner Meinung nach Tierversuche und Zoophilie miteinander zu tun?
"überlesen"? Oder ist´s wie immer nur heiße Luft Deinerseits?
 
Wer sonst? :verwirrt:


Procten haste das:
Suche Dir doch einfach einpaar heraus, die Tierversuche durchführen, oder Tiere verwerten.
Aber sicher ... Was haben denn deiner Meinung nach Tierversuche und Zoophilie miteinander zu tun?
"überlesen"? Oder ist´s wie immer nur heiße Luft Deinerseits?

Die Frage habe ich Dir schon beantwortet.
 
Du hast gar Nichts beantwortet. Alles was du versuchst ist Klugzuscheissen. :hallo:
 
Die Frage habe ich Dir schon beantwortet.

Immer dasselbe.

Erst kommt die Behauptung: "Das habe ich Dir schon beantwortet.".

Kommt dann die Bitte, die Antwort zu zitieren, kommt der Spruch "Such es Dir selber raus."

Da kann man die Uhr nach stellen, nach diesem Ablauf.
 
Die Frage habe ich Dir schon beantwortet.

Immer dasselbe.

Erst kommt die Behauptung: "Das habe ich Dir schon beantwortet.".

Kommt dann die Bitte, die Antwort zu zitieren, kommt der Spruch "Such es Dir selber raus."

Da kann man die Uhr nach stellen, nach diesem Ablauf.

Aber was soll man machen, wenn man es bereits beantwortet hat? Etwa noch einmal schreiben, weil Ihr Lange weile habt bzw. weil Ihr Lust zum Streiten habt?

Auf meiner Liste der User mit denen ich gerne diskutiere, nehmt Ihr die untersten Plätze ein.

Anderen würde ich versuchen die Frage zu beantworten. Bei Euch ist mir das einfach zu blöde.
 
Aber was soll man machen, wenn man es bereits beantwortet hat? Etwa noch einmal schreiben, weil Ihr Lange weile habt bzw. weil Ihr Lust zum Streiten habt?

Einfach die angebliche Antwort zitieren.

Was natürlich nicht geht, wenn man die Frage noch nicht beantwortet hat.

Ohne wieder wie ein Kleinstkind herumzueiern ("Ich finde euch aber doof, deswegen mag ich nicht antworten").

Und frag mich lieber nicht, wo Du auf MEINER Rangliste der User, mit denen sich überhaupt eine halbwegs vernünftige Diskussion führen lässt, weil sie sich nicht wie Dreijährige benehmen, stehst.
 
Aber was soll man machen, wenn man es bereits beantwortet hat? Etwa noch einmal schreiben, weil Ihr Lange weile habt bzw. weil Ihr Lust zum Streiten habt?

Auf meiner Liste der User mit denen ich gerne diskutiere, nehmt Ihr die untersten Plätze ein.

Anderen würde ich versuchen die Frage zu beantworten. Bei Euch ist mir das einfach zu blöde.
Procten, du bist nur ein Schaumschläger, nichts weiter. Und nicht die Diskussion mit Uns ist dir zu blöde, du bist zu blöde mit Uns (oder Anderen) vernünftig zu diskutieren. :hallo:
 
Aber was soll man machen, wenn man es bereits beantwortet hat? Etwa noch einmal schreiben, weil Ihr Lange weile habt bzw. weil Ihr Lust zum Streiten habt?

Einfach die angebliche Antwort zitieren.

Was natürlich nicht geht, wenn man die Frage noch nicht beantwortet hat.

Ohne wieder wie ein Kleinstkind herumzueiern ("Ich finde euch aber doof, deswegen mag ich nicht antworten").

Und frag mich lieber nicht, wo Du auf MEINER Rangliste der User, mit denen sich überhaupt eine halbwegs vernünftige Diskussion führen lässt, weil sie sich nicht wie Dreijährige benehmen, stehst.

Ich frage Dich nicht, weil es mich bei Dir gar nicht interessiert. Ansonsten denke ich, dass Du sehr oft mit Leuten zusammen bist, mit denen Du wie mit dreijährigen sprechen kannst und deshalb meinst, dass das bei mir auch so funktioniert.

Du tust Dir und mir einen Gefallen, wenn Du mich einfach ignorierst. Oder aber vernünftig mit mir diskutierst.
 
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