Die Alternative nennt Hassemer selbst doch ganz klar in dem Interview, gugl.
Er sagt, dass das Strafrecht eingreifen muss, wenn ein Tier zu Schaden kommt. Und dass er es befürwortet, wenn über das TSchG nicht erst bei "erheblichen" Schäden eingegriffen werden kann, sondern bei jedem Schaden. Auch dann, wenn er beim S.ex mit Tieren entsteht.
war das nicht genau der zustand bevor dieser jetzigen änderung ?
Ja. Aber so, wie das Gesetz jetzt geplant ist, wird die Einhaltung kaum überprüft. Das zeigt sich auch in anderen Ländern, wo es kaum Anklagen gibt. Erst verbieten und dann nicht verfolgen - das halte ich für keinen guten Weg. Das Strafrecht muss ehrlich sein und darf den Leuten nicht etwas vormachen, das es in der Praxis nicht einhält .
Was ist daran so schwer zu verstehen, oder wie kann man das anders verstehen? - Das verstehe nun ich wiederum nicht.
also das verstehe sogar ich. und dem würde ich nie widersprechen. allerdings sind nicht schlichte gemüter wie ich verantwortlich für irgendwelche rechtsbeugungen, sondern meist juristen..
was meint er damit, daß die einhaltung kaum überprüft wird ? woher will er das jetzt schon wissen ?
sicher..die logik sagt, daß es schwer bzw. kaum überprüfbar ist. so oder so. das gilt allerdings für viele delikte.
die angesprochene "alternative" sehe ich immer noch nicht.