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YVeONNEt



Diskussion der Crimlaer um Urteil gegen Halter


Werner Beyer sieht keinen Grund für Kritik an Kampfhund-Rückgabe Von Petra Schenk Crimla/Weida. Angesichts eines so milden Urteils, sei eine Kritik an seiner Entscheidung gar nicht angebracht, so Werner Beyer (parteilos), Bürgermeister von Weida. Er hatte bei der Verhandlung gegen Herbert Z. von Gericht und Verteidigung eine deutliche Ohrfeige erhalten. Als "schlichtweg falsch" bezeichnete der Richter die Verwaltungsentscheidung, wonach der Kampfhund "Boss" Ende 2003 nach Crimla in den Haushalt von Herbert Z. zurückgegeben wurde. Verantwortlich dafür war Beyer (wir berichteten). Der Staffordshire Bullterrier hatte am 30. Mai 2003 den Pfleger Karsten G. beide Unterarme zerfleischt - als der die Mutter von Herbert Z. pflegen wollte. Z. war während dieser Zeit im Haus und alkoholisiert. Der Schuldspruch: sechs Monate auf Bewährung und 3600 Euro.

Annelene Treibmann hatte den blutüberströmten jungen Mann damals vor ihrer Bäckerei gefunden. Vorgestern war die Crimlaerin extra zur Verhandlung nach Gera gefahren. "Für Karsten war das nicht leicht, alles nochmal zu erleben. Ich habe gedacht, es hilft ihm vielleicht, wenn er in den Reihen jemanden aus Crimla sieht", sagt sie. Aber sie sei wohl die Einzige gewesen, bedauert die Chefin der Landbäckerei. Annelene Treibmann sei schockiert über das milde Urteil. Schließlich sei ein Mensch zu Schaden gekommen. Andere bekämen für Diebstahl höhere Strafen, ohne dass sie jemanden verletzt hätten. Auch Crimlas Bürgermeister Bernhard Grunitz ist verwundert über das "viel zu milde Urteil". Er hätte sich gewünscht, dass Zeugen gehört worden wären, die ein Bild von Herbert Z. im Dorf zeichnen konnten. Dennoch seien viele sicher froh, dass Z. überhaupt verurteilt wurde. "Als Anwalt müsste Z. wissen, was man darf und was nicht", meint der Crimlaer Frank Bonitz. Da habe man auch eine moralische Verpflichtung. Für eine Diskussion zum Strafmaß wisse er juristisch zu wenig, ist Bonitz zurückhaltend. Für Dorfbewohner Gerald Günther liegt das eindeutig zu niedrig und außerdem hätte man den Hund einschläfern müssen, meint er.

Doch da teilen sich die Geister. Für Hundebesitzer Gerhard Haupt liegt das nicht so klar auf der Hand. "Bei einer gefährlichen Situation mit einem Hund, muss man sich entsprechend verhalten", erklärt er. Schwester Andrea von der Rzegotta Hauskrankenpflege in Weida und Kollegin des Opfers kann das wohl kaum beruhigen. "Im Dorf gibt es immer Hunde, wir wissen das", sagt sie. Die Kollegen seien vorsichtiger geworden. Vereinbarungen mit den Hundebesitzern sollen solches Unglück verhindern. Aber hundertprozentig funktioniere das nicht. Der Fall beweise es, so die Krankenschwester, die fragt: "3600 Euro - was hat Karsten davon...?" Karsten G. zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Für den Kampfhund, hat sich nichts geändert. Er lebt wieder im selben Haus. Dass der Richter dies anprangerte, war dem Opfer besonders wichtig. Mit einer Umschulung sucht der junge Mann eine neue berufliche Chance.

27.04.2004
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  • 28. April 2024
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Hi YVeONNEt ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mensch, der Artikel zu diesem Thema fällt ja diesmal richtig objektiv aus! Die Letzten hatten z.T. fast BLÖD-Niveau...
 

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