Ich lese es so, dass die Hunde nicht gleich eingeschläfert werden wie in vielen Foren verbreitet wird, nur wenn die Hunde jmd angreifen kann über eine Einschläferung nachgedacht werden. Ich mache mir da jetzt auch keine Gedanken um meinen Urlaub mit den Hunden. Nelly bekommt eh vom DWZRV Papiere, da sie reinrassig ist (haben beantragt) und Arturo ist nunmal ein spanischer Mischling und das sieht man ihm auch an. Auch sind beide vor Juli 2010 angeschafft worden. Gechipt sind beide, geimpft sowieso und bzgl. der Tollwutimpfung Titerbestimmung haben wir im August einen Termin.
Wir freuen uns auf unseren Dänemarkurlaub und es ist alles immer so heiß wie es gekocht wird
Gefährliche Hunde Neue Regeln ab 1. Juli 2010
Ab 1. Juli 2010 wird die Liste über verbotene Hunde in Dänemark erweitert.
Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.
Ab 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten,
wenn sie nach dem 1. Juli 2010 angeschafft werden:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 1. Juli 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.
Sollte ein Hund (egal welche Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.