So funktioniert die Absicherung der Grünen Ministerin und ihrer VO nach
unten bis in die Kommunen ... !
Noch Fragen ?
Kommunalrundbrief vom 13. Juli 2000
Landeshundeverordnung NRW
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Liebe Freundinnen und Freunde,
nach unserem Kommunalfax vom 30.06.2000 hier nun weitere Informationen zum
Thema „Kampfhunde“.
Zum einen schicken wir Euch einen Brief von Bärbel Höhn mit ergänzenden
Erläuterungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur
Hundeverordnung. Zum anderen haben wir eine Musteranfrage vorbereitet, die
Ihr an Eure Verwaltung vor Ort stellen könnt. Wenn Ihr Veranstaltungen,
Diskussionsrunden etc. zu diesem Thema plant, stehen wir Euch natürlich
gerne beratend zur Verfügung.
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Muster-Anfrage an kommunale Verwaltungen zur Umsetzung der
Landeshundeverordnung
Landeshundeverordnung NRW
Anfragen an kommunale Verwaltungen zur Umsetzung der neuen
Landeshundeverordnung
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· Seit dem 6. Juli 2000 ist in Nordrhein-Westfalen
eine neue Landeshundeverordnung in Kraft. Welche Maßnahmen hat die
Verwaltung zur umfassenden Information der EinwohnerInnen in xxx
ergriffen?
· Kann die Verwaltung Aussagen über die Zahl der
angemeldeten Hunde in xxx differenziert nach den Kategorien der
Landesverordnung machen?
· Nach der neuen Landeshundeverordnung bedarf das
Halten, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2
der Verordnung sowie von gefährlichen Hunden einer ordnungsbehördlichen
Erlaubnis. Wie wird die Verwaltung gewährleisten, dass alle Halter dieser
Hunde ihrer Anzeigepflicht nachkommen und die entsprechenden Nachweise
(Zuverlässigkeit und Sachkunde) erbringen?
· Wenn Ausnahmen vom Leinen- und Maulkorbzwang nach §
6 Abs. 4 der Landehundeverordnung für die gefährlichen Hunde und den
Hunderassen der Anlagen 1 und 2 der Verordnung beantragt und
gegebenenfalls genehmigt werden, kann eine Kommune Flächen ausweisen, auf
denen diese Hunde freien Auslauf haben. Beabsichtigt die Verwaltung
bestimmte Flächen für diesen Zweck auszuweisen? Wenn ja wo?
· Das Innenministerium hat alle Polizeibehörden und
–einrichtungen darauf hingewiesen, dass eine effektive Abwehr von Gefahren
durch Hunde eine Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den örtlichen
Ordnungsbehörden voraussetzt. Wie und durch welche organisatorischen
Maßnahmen wird diese Zusammenarbeit in xxx gewährleistet?
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Habe ich gerade per mail bekommen !
Gruß
merlin
unten bis in die Kommunen ... !
Noch Fragen ?
Kommunalrundbrief vom 13. Juli 2000
Landeshundeverordnung NRW
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Liebe Freundinnen und Freunde,
nach unserem Kommunalfax vom 30.06.2000 hier nun weitere Informationen zum
Thema „Kampfhunde“.
Zum einen schicken wir Euch einen Brief von Bärbel Höhn mit ergänzenden
Erläuterungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur
Hundeverordnung. Zum anderen haben wir eine Musteranfrage vorbereitet, die
Ihr an Eure Verwaltung vor Ort stellen könnt. Wenn Ihr Veranstaltungen,
Diskussionsrunden etc. zu diesem Thema plant, stehen wir Euch natürlich
gerne beratend zur Verfügung.
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Muster-Anfrage an kommunale Verwaltungen zur Umsetzung der
Landeshundeverordnung
Landeshundeverordnung NRW
Anfragen an kommunale Verwaltungen zur Umsetzung der neuen
Landeshundeverordnung
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· Seit dem 6. Juli 2000 ist in Nordrhein-Westfalen
eine neue Landeshundeverordnung in Kraft. Welche Maßnahmen hat die
Verwaltung zur umfassenden Information der EinwohnerInnen in xxx
ergriffen?
· Kann die Verwaltung Aussagen über die Zahl der
angemeldeten Hunde in xxx differenziert nach den Kategorien der
Landesverordnung machen?
· Nach der neuen Landeshundeverordnung bedarf das
Halten, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2
der Verordnung sowie von gefährlichen Hunden einer ordnungsbehördlichen
Erlaubnis. Wie wird die Verwaltung gewährleisten, dass alle Halter dieser
Hunde ihrer Anzeigepflicht nachkommen und die entsprechenden Nachweise
(Zuverlässigkeit und Sachkunde) erbringen?
· Wenn Ausnahmen vom Leinen- und Maulkorbzwang nach §
6 Abs. 4 der Landehundeverordnung für die gefährlichen Hunde und den
Hunderassen der Anlagen 1 und 2 der Verordnung beantragt und
gegebenenfalls genehmigt werden, kann eine Kommune Flächen ausweisen, auf
denen diese Hunde freien Auslauf haben. Beabsichtigt die Verwaltung
bestimmte Flächen für diesen Zweck auszuweisen? Wenn ja wo?
· Das Innenministerium hat alle Polizeibehörden und
–einrichtungen darauf hingewiesen, dass eine effektive Abwehr von Gefahren
durch Hunde eine Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den örtlichen
Ordnungsbehörden voraussetzt. Wie und durch welche organisatorischen
Maßnahmen wird diese Zusammenarbeit in xxx gewährleistet?
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Habe ich gerade per mail bekommen !
Gruß
merlin