Das ist so eine Sache. Es gibt auch Menschen, die gelten als "unbetreubar", da werden dann gesetzliche Betreuungen wieder aufgehoben.Wenn du die Adresse hast und den Namen, dann mal beim Amtsgericht nen netten Brief hin schreiben und die Betreuung anregen. Amtsermittlungsgrundsatz; das Gericht muss dem nachgehen. Wenn es nicht eindeutig ist, dann wird ein Gutachten erstellt. Und dann wird entschieden wo so jemand untergebracht wird.
Für mich ziemlich eindeutig, dass so jemand Hilfe braucht.
Auch werden solche Menschen je nach Vorgeschichte nicht unbedingt in geschlossene Einrichtungen gesteckt. Wenn man nämlich nicht erwartet, dass es besser wird, weil es z.b. schon mehrere Unterbringungen gab und es furchtlos war.
Aber versuchen kann man es.