Da bin ich anderer Meinung.
Außerdem interpretiere ich „Ein Kind vom Fahrrad
holen“ deutlich anders als „So erschrecken, dass es vom Fahrrad fällt“.
Solange Eltern nur
befürchten, dass das passieren
könnte, stimme ich zu: Das reicht sicher nicht aus, solange in der Praxis nichts darauf hindeutet, dass es passiert.
Aber „holen“ impliziert für mich eine aktive Handlung. Das heißt: tätliche Aktion. Nicht mehr nur schimpfen, sondern schubsen oder sogar anfassen.
Und da sehe ich definitiv Grund zum Eingreifen.
———
Wir haben/hatten hier im Ort einen ähnlichen Fall: Einen alten Mann, der seit Jahrzehnten in einer Sozialwohnung mit Balkon zum Schulhof wohnt und offenbar den Lärm mit den Jahren immer schlechter vertragen hat.
Der hat auch regelmäßig die Kinder (und auch Lehrer und Erzieher) bepöbelt und bedroht und selbst wegen Belästigung die Polizei gerufen (die kam teils am Ende schon gar nicht mehr).
Irgendwann hat er dann geschrien, er knallt die Kinder alle ab, und hat - wie sich nachher herausgestellt hat - mit einem Regenschirm auf sie angelegt und so getan als ob.
Ein oder mehrere Kinder wollten dann eine Schusswaffe gesehen haben…
Und
dann kam das SEK und hat den Herrn und seinen Schirm nach kurzer Verhandlung mitgenommen.
Ich kann nur raten, wie es weiterging, aber ich glaube, sie haben ihm sehr deutlich gemacht, was passiert, wenn sowas noch mal passiert, und möglicherweise wurde tatsächlich der medizinische Dienst eingeschaltet.
So oder so war von ihm danach nicht mehr viel zu hören, auch wenn er da wohl zumindest erstmal weiter wohnen geblieben ist.