Ja, werde auf jeden Fall an der Sache dran bleiben und regelmäßig in der Gartenanlage vorbeischauen.
Beim Nachfolger kann ich leider nicht schauen, weil ich nicht weiss, wo der Hund jetzt ist und wer ihn ggf. bekommt. Die AmtsVet. sagte nur, dass es ihm gut geht, er jetzt in guten Händen und auch nicht mehr beim Besitzer ist.
Problem ist nur, dass, wenn der Besitzer entsprechende Auflagen erfüllt, er den Hund zurückbekommen kann. Ich hoffe nur, dass das nicht passieren wird.
Korrigier(t) mich bitte, falls ich falsch liege ...
Es könnte also passieren, dass der Hund zum (Ex)-Besitzer zurück kommt, wenn dieser die Auflagen erfüllt.
Weißt du in etwa, wieviel "Zeit" ihm das VetAmt eingeräumt hat zur Erfüllung der Mindestanforderungen bzw ob das überhaupt mit ihm Besprochen wurde?
Denn wenn die Anforderungen gestellt wurden, zum Beispiel:
Wasser / Futternäpfe
Anbindehaltung mit Laufleine mit isolierter Schutzhütte
Zwinger mit Mindestmaßen inkl. isol. Hütte ... usw ... , diese jedoch NICHT erfüllt worden sind, dann gibt es auch keine 2.Chance den Hund zurückzubekommen.
Wasser & Futternäpfe wären SOFORT umsetzbar gewesen
Anbindehaltung mit Laufleine & Hütte (gibts ja sogar im Geschäft zu kaufen ) auch ...
Sind die Auflagen seitens VetAmt nicht gestellt worden?
Ich frage, weil ich "so einen Fall", sprich, ERST Beschlagahmung DANN Gelegenheit zur Erfüllug der Auflagen, noch nicht kannte. LG