Aber wie nah müssen die Hunde denn tatsächlich andere Hunde dulden? Ich kenne es aus zwei verschiedenen WT so, dass zwischen den Hunden immer 1,5-2 Meter Abstand gehalten wird. Stimmt es denn, dass die Hund durch den Zaun direkt Nase an Nase standen? Das finde ich nämlich in der Tat ziemlich viel verlangt, dafür dass es ja nicht um eine Leinenbefreiung geht, sondern darum, ob der Hund überhaupt bleiben darf.
Die Polizeihunde haben also nicht gekläfft? Nicht markiert? Der Hund ist nich vorher schon ruhig an den anderen Hunden vorbeigelaufen und hat sie an sich vorbei laufen lassen und erst in der sehr nahen Konfrontation am Zaun hat's gekracht? Wie war es denn nun wirklich?
Ich weiß, dass es hier in NRW so ist, dass selbst für eine Maulkorb- und Leinenbefreiung NICHT erwartet werden darf, dass ein Hund voll verträglich ist, sprich direkten Kontakt der Hunde (auch durch Zaun) gibt es nicht. Vorbeiführen ja, vorbeilaufen ja, umkreisen ja - aber immer an der Leine (bei der Leinenbefreiung sind die anderen Hunde angeleint) und mit Abstand. Zu anders geschlechtlichen mindestens 1-1,5 meter, zu gleichgeschlechtlichen 2 Meter. Wie nah ist das da gefordert gewesen?