Vielleicht hilft das auch weiter!?
Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
Beim Verbringen von gefährlichen Hunden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wirken die Zollbehörden grundsätzlich nicht mit. Dennoch sollten die nach Landesrecht vorgeschriebenen Papiere auch in diesen Fällen beim Verbringen von gefährlichen Hunden nach oder aus Deutschland stets mitgeführt werden.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr/dem Verbringen von gefährlichen Hunden stehen zur Verfügung:
die für den Wohnsitz zuständigen Ordnungsämter,
das IWM Zoll - Zentrale Auskunft bei allgemeinen Fragen sowie
die für Sie örtlich zuständige Zolldienststelle bei Fragen zu konkret beabsichtigten oder laufenden Abfertigungsverfahren.