Umzug nach Deutschland

anne_p

10 Jahre Mitglied
Hallo

Wir wohnen seit 6 Jahren in England und planen Ende dieses Jahres wieder nach Deutschland zurueckzuziehen. Wir haben seit ca. einem Jahr einen Mischling (auch als Mischling im Ausweis klassifiziert), der jedoch auch bei naeherem Hinsehen eindeutig einen Staffie (English Staffordshire) mit drin hat. Was muessen/sollten wir machen damit wir ihn nach Deutschland mitnehmen koennen wenn wir wieder umziehen?

Ich habe eine URL zu Flickr angehaengt mit Photos von ihm (Poncho).


Es waere super wenn die Forum Community uns helfen koennte, da wir ihn niemals abgeben wuerden.
 
  • 29. März 2024
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Hi anne_p ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich will Anderen nicht vorgreifen, aber ich denke, Du hast schlechte Chancen.

Ein gelisteter Hund darf nach Deutschland nur eingeführt werden, wenn er aus Deutschland stammt und sozusagen "re-importiert" wird ... so mein Wissensstand.

Guckst Du hier:
 
Ich will Anderen nicht vorgreifen, aber ich denke, Du hast schlechte Chancen.

Ein gelisteter Hund darf nach Deutschland nur eingeführt werden, wenn er aus Deutschland stammt und sozusagen "re-importiert" wird ... so mein Wissensstand.

Guckst Du hier:

Sch.e.i.ß Gesetze!

Und soviel zu der blöden Aussage: Man weiß doch wie die Gesetze und Verordnungen zum Thema "Kampfhunde" hier sind, bevor man sich einen anschafft.:unsicher:

Diese schwachsinnigen Gesetze und Verordnungen schreien geradezu danach umgangen oder aus getrickst zu werden!:sauer:

Will hier natürlich niemanden dazu anstiften!
Es muss doch da auch eine korrekte Möglichkeit geben. Hoffe ich!:rolleyes:
 
also für mich sieht Dein Mischling wie ein Boston Terrier aus. Könntest Du nicht mal einen Tierarzt oder ähnliches befragen, der das auch so sieht und gegebenenfalls etwas aufschreibt?;)
 
also für mich sieht Dein Mischling wie ein Boston Terrier aus. Könntest Du nicht mal einen Tierarzt oder ähnliches befragen, der das auch so sieht und gegebenenfalls etwas aufschreibt?;)

...wenn die Größe dazu passt? Auf mich wirkt er dazu zu groß...aber Bilder täuschen oft

Der Rassestandard des Boston-Terriers weist drei Größenklassen auf: leicht (unter 6,8 kg), mittel (6,8-9 kg) und schwer (9-11,3 kg).
 
Ein anerkanntes Gutachten wäre natürlich schon hilfreich.

Hmmm ... wie geht man denn so was in dieser Konstellation an :gruebel:
 
spätestens wenn das dann bei der Ankunft in Deutschland jemand kontrolliert, wird man den Hund einziehen. Ich würde bei der Wahrheit bzgl der evtl Rassen bleiben.

Schade. Aber wenn ich so nachlese, ist die Einfuhr der SOKAs ausnahmslos verboten. Vor allem, wenn sie woanders geboren wurden.

Wie hier schon jemand schrieb, wenn der Hund aus Deutschland käme und du hättest ihn mit genommen und möchtest nun wieder zurück, wäre das kein Problem. Aber so.?

Vllt könnt ihr über ein anderes Land nach Deutschland fliegen. Viele fliegen z.B über Kroatien und ,,schmuggeln,, so die Hunde ins Land.

Legale Möglichkeiten fallen mir nicht ein. Was wäre, wenn dir jemand bescheinigt, dass der Hund aus Deutschland stammt? (stimmt dann zwar nicht, aber so wäre die Einfuhr kein Problem) oder der Umweg über ein anderes Land.
 
Dein Hund sieht übrigens klasse aus. Super süß. :love:

Ein Rassegutachten wäre evtl auch eine ,,seriösere,, Lösung als die gerade genannten.

Darf ich fragen, wo in England ihr wohnt und warum ihr wieder zurück geht?

Ich mag Cornwall gerne :)
 
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Vllt könnt ihr über ein anderes Land nach Deutschland fliegen. Viele fliegen z.B über Kroatien und ,,schmuggeln,, so die Hunde ins Land.

Legale Möglichkeiten fallen mir nicht ein. Was wäre, wenn dir jemand bescheinigt, dass der Hund aus Deutschland stammt? (stimmt dann zwar nicht, aber so wäre die Einfuhr kein Problem) oder der Umweg über ein anderes Land.

Ey, ich bin umgeben von potenziellen Gesetzesbrechern!:rolleyes:

Darum fühle ich mich hier so wohl!:D
 
Nur der Umweg über ein anderes Land bringt ja nix ... der Import aus Kroatien ist ja genauso verboten wie der aus England :(
 
Auszug aus dem HundVerbrEinfG
(Hervorhebung in rot von mir. )
§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot

(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1.vorzuschreiben,
a)dass bestimmte Hunde nur über bestimmte nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingerichtete Grenzkontrollstellen in das Inland eingeführt werden dürfen oder bei diesen Grenzkontrollstellen vorzuführen sind,
b)dass das beabsichtigte Einführen bestimmter Hunde binnen einer zu bestimmenden Frist bei der zuständigen Grenzkontrollstelle anzumelden ist.

2.Vorschriften über
a)die Überwachung des Verbringens oder der Einfuhr,
b)die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn Hunde nicht den Anforderungen nach diesem Gesetz entsprechen, sowie
c)das Verfahren zu erlassen.
3.Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.
Ich interpretiere dies als die theoretische Möglichkeit einer Sondergenehmigung. Ihr solltet frühzeitig Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt in Deutschland aufnehmen und euch beraten lassen.
 
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3.Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.


Ich interpretiere dies als die theoretische Möglichkeit einer Sondergenehmigung. Ihr solltet frühzeitig Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt in Deutschland aufnehmen und euch beraten lassen.

Könnte man so interprtieren!?

Mal zusammenhängend, dann liest es sich leichter.

"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 3.Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln."

Heißt aber, dass die Bundesregierung dafür erst mal eine Rechtsverordnung erlassen hat, die ja zu finden sein müsste, die Ausnahmen zu lässt!

Da wäre ein Rechtsanwalt evtl. schon ´ne gute Adresse!
 
Vielen dank erstmal fuer alle eure Beitraege!!

Ich weiss nicht ob das weiterhilft - aber Poncho ist in seinem Pass als Mischling (cross breed) aufgefuehrt und viele sehen als erstes einen Labrador. Wir wissen dass er definitiv Collie mit drin hat, aber haben noch keinen DNA Test machen lassen. Unter seinem Chip ist er auch als Mischling gelistet - wir sind echt geschockt dass es solche strengen Gesetze in Deutschland gibt. Letztes Mal als wir ihn mithatten haben wir ihn im Park etc. freilaufen lassen ohne dass wir auch nur wussten wie heftig das alles mittlerweile ist..

Wir haben absolut kein Problem Wesenstests etc. machen zu lassen, er ist super sozialisiert, absolut keinerlei Agression gegen irgendetwas und hoert super, aber wenn es prinzipiell verboten ist ihn nach Deutschland mitzunehmen muessen wir wohl in England bleiben...

Ist es eigentlich ueberall in Deutschland gleich streng oder sind Unterschiede zwischen den Bundeslaendern vorhanden?
 
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Ist es eigentlich ueberall in Deutschland gleich streng oder sind Unterschiede zwischen den Bundeslaendern vorhanden?

Niedersachsen und Thüringen sind Rasselistenfrei, in den anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Verordnungen und Listen.

 
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3.Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.


Ich interpretiere dies als die theoretische Möglichkeit einer Sondergenehmigung. Ihr solltet frühzeitig Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt in Deutschland aufnehmen und euch beraten lassen.

Könnte man so interprtieren!?

Mal zusammenhängend, dann liest es sich leichter.

"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 3.Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln."

Heißt aber, dass die Bundesregierung dafür erst mal eine Rechtsverordnung erlassen hat, die ja zu finden sein müsste, die Ausnahmen zu lässt!

Da wäre ein Rechtsanwalt evtl. schon ´ne gute Adresse!


Genau Durchführungsbestimmungen zum Gesetz. Welche Rechtsverordnungen existieren steht aber nicht im Gesetz. Im Kanon der Rechtsverordnungen könnten auch bereits existierende Sonderregelungen erfasst sein. Als Normalsterblicher hat man da aber keine Chance durchzusteigen.
 
Da ist was.
Habs noch nicht gelesen!


Was heißt das?

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

Hmm - ich interpretiere das auf Bundesländer bezogen? Also scheint es da schon eine Möglichkeit zu geben - also ab zum Anwalt.
 
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