Umzug mit Stafford-Griffon-Mix von Belgien nach Deutschland

floleo

Hallo,

wir werden nach 7jährigem Auslandaufenthalt im September nach Deutschland/NRW zurück- kehren. Im Moment leben wir in Anterpen und haben uns vor zwei Jahren unseren Joshi, ein Stafford-Griffon-Mix/ca. 2 1/2, aus dem Tierheim geholt und es noch keinen Tag bereut!!! Er ist ein tolles Tier, freundlich zu jedem anderen Hund (zu Menschen eh), er liebt Kinder und ist total verschmust.
Nun hat man uns heute gesagt, dass wir ihn nicht mit nach Deutschland nehmen dürften, weil er ein Listenhund sei.
Wisst ihr etwas Genaueres? Ich bin total verzweifelt...

LG floleo
 
  • 29. April 2024
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Hi floleo ... hast du hier schon mal geguckt?
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nach allem was ich weiß stimmt das leider so :(
1. Generelles Einfuhrverbot für Staff& Co und deren Mixe nach Deutschland
2. Haltung eines Listis in NRW nur bei Aufnahme von diesem aus dem Tierschutz erlaubt (mit wenigen Ausnahmen)

Ob es irgendwie möglich ist eine Sonderregelung zu bewirken ist sicher ein Fall für einen richtig guten Rechtsanwalt - häufig wird in dem Zusammenhang RA Weidemann genannt.

Sorry. keine guten Nachrichten :knuddel:
 
Wo finde ich denn den RA Weidemann?

Danke!



Es ist sicher nicht der einzige und ich kenne ihn auch nicht persönlich !
Er wird in dem Zusammenhang "Listis und Recht" nur immer wieder lobend erwähnt und hat dazu wohl auch einige Erfahrung - er wird zumindest sachkundige (!) Auskunft geben können ob es überhaupt Ausnahmen vom Einfuhrverbot gibt bzw. welche Erfolgsaussichten in Eurem Fall bestehen könnten.
Viel Glück :hallo:
 
Ist dein Hund denn offiziell ein Staff-Mix?
Oder sieht man es ihr direkt an?

Ich weiß auch nur, dass der Import nach Deutschland verboten ist und ich da auch keine Ausnahmeregelung kenne.
Aber der Tip mit RA Weidemann ist genau richtig.
 
Im Pass steht "Stafford-Griffon". Genau ansehen tust du es ihm nicht, er hat das typische Griffonfell und auch die Grösse des Griffons.

Wir werden nächste Woche zu unserem Tierarzt gehen und dort nachfragen, was wir machen können.
 
Im Pass steht "Stafford-Griffon". Genau ansehen tust du es ihm nicht, er hat das typische Griffonfell und auch die Grösse des Griffons.

Wir werden nächste Woche zu unserem Tierarzt gehen und dort nachfragen, was wir machen können.

Was im Impfpass steht und was irgendein Tierarzt in deinem Hund sieht ist völlig egal...........es muss ein offizieller Rassegutachter deinen Hund einschätzen.

Dein Tierarzt wird dir wenig helfen können.

Ruf bitte RA Weidemann an!
 
Vielleicht würde tatsächlich eine Rassegutachten helfen
 
Phänotypisches Gutachten : Ja, denke ich auch , und dabei die richtige Anlaufstelle zu finden kann Euch sicher auch Euer Tierarzt helfen.- Der könnte auch mal in dem Tierheim nachfragen , wo Joshi her ist , was am besten zu tun ist. Und die wiederum können ja auch sicher die Auskunft geben , ob die Rassekonstellation vermutet oder bekannt war.

Ihr seid seit sieben Jahren in Belgien , schreibst Du . Mit erstem Wohnsitz , oder seid Ihr in Deutschland gemeldet ? - Das spielt ja auch alles eine Rolle , ehe man da jetzt das ganz große Drama macht, vielleicht erst der "kleine Dienstweg" , obwohl , die Zeit ist halt knapp.

LG Barbara
 
Barbara, wir leben seit 2 1/2 Jahren in Belgien und haben vorher in Stockholm gelebt und sind seit dieser Zeit auch nicht mehr in Deutschland gemeldet.
Im Tierheim nachzufragen hat wohl eher keinen Sinn, du kannst belgische Tierheime nicht mit denen in Deutschland vergleichen. Ich werde aber trotzdem versuchen die damalige Leiterin des Tierheims zu kontaktieren (sie ist wegen "zu viel" Engagement entlassen worden, dabei hat sie nur auf die katastrophalen Zustände (u.a. Rattenbefall) hingewiesen).
Was meinst du mit dem "kleinen Dienstweg"?.

LG floleo
 
Doch , zum Teil kenne ich die Verhältnisse in belgischen Tierheimen , aber sicher nicht in den schlimmsten.

Wenn das gar nicht sicher ist , dass es die Rassekonstellation ist , sondern nur vermutet wird , besteht ja eine reelle Chance ein entsprechendes Gutachten zu bekommen . Vielleicht kann sich die ehemalige Leiterin an den Vorgang erinnern , wobei Zugang zu Unterlagen (falls überhaupt vorhanden)hat sie ja dann keinen mehr.


LG Barbara
 
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