Umzug von BaWü nach Rheinland P mit Staffi + Welpe

Potzblitz

Hallo ihr lieben,

der Arbeit und der Liebe wegen wird es mich zeitnah nach Rheinland Pfalz ziehen. Ich bin neu hier im Forum deshalb habt bitte nachsicht, sollte das Thema hier nicht rein gehören.

Meine ausgewachsene Amstaff Hündin & mein kleiner (Welpe) kommen natürlich mit. Nun habe ich heraus gefunden dass die Hunde in Rheinland Pfalz grundsätzlich als gefährliche Kampfhunde gelten und wine Maulkorb und leinenpflicht ihr Leben lang haben (?!) plus dass man irgendwie keine hunde der rasse nach RLP einführen darf?!

also meine große hat natürlich schon einen WT der kleine noch nicht, aber meine Grundsatzfrage ist jetzt die - klar geh ich vor Ort zu den Ämtern und frage nochmal nach aber ;

Wenn ich den Hund in meinem
Besitz habe von Stuttgart aus - auch mit WT - muss er dann in RLP einen Maulkorb tragen?!?! :( hab mal gelesen dass man auch befreien lassen könnte in der Satzung von der Ortschaft wo ich hinziehen werde, steht aber das quasi die rasse immer als gefährlich einzustufen ist.

muss ich dann auch den sachkundenachweis zusätzlich noch nachholen?

also von hören sagen - sagte man mir nur negatives deshalb hoffe ich hier auf Hilfe zu stoßen !

vielen Dank
Schonmal im Voraus
 
Aus den Ausführungsbestimmungen zum Landeshundegesetz in RLP geht hervor, dass du eine Erlaubnis beantragen musst - was aber für mich schonmal ausschließt, dass der Hund grundsätzlich nicht eingeführt werden darf. (Das grundsätzliche Einfuhrverbot für AmStaffs gilt, wenn du aus dem Ausland zuziehst.)

Edit: Prüfungen der Zuverlässigkeit (Ich nehme an, Führungszeugnis etc.) gelten dann, wenn sie noch keine 6 Monate alt sind, ansonsten musst du sie neu beantragen:



3.1.3
Hat eine Antragstellerin oder ein Antragsteller den Wohnsitz von einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz verlegt und besitzt bereits eine Erlaubnis einer Behörde eines anderen Bundeslandes, ist dennoch ein Erlaubnisverfahren durchzuführen. Eine in früheren Erlaubnisverfahren durchgeführte Prüfung der Zuverlässigkeit, die den Anforderungen nach § 3 Abs. 3 und 4 LHundG ent-spricht, soll anerkannt werden, wenn sie nicht länger als sechs Monate zurück liegt. Hinsichtlich vorliegender Sachkundenachweise wird auf § 3 Abs. 2 S. 3 LHundG verwiesen.

Aber es gibt mit Sicherheit hier Leute, die da besser Bescheid wissen.
 
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist eine Erlaubnis erforderlich.

Allzu gut kenne ich mich mit den Gesetzen in RLP nicht aus, aber streng sind sie. Ob Umzug als "berechtigtes Interesse" für die Halteerlaubnis gilt, weiß ich nicht. Um den Maulkorb wirst du nicht herum kommen, wenn deine Gemeinde keine Ausnaheregelung vorsieht.

Das hier hast du bereits gelesen?:

Erlaubnis
Diese muss bei der zuständigen Behörde wie

  • Gemeindeverwaltung,
  • Verbandsgemeindeverwaltung oder
  • Stadtverwaltung
beantragt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:

  • ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes besteht,

  • die antragstellende Person muss die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben,

  • es dürfen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, und

  • der Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss gemäß § 4 Abs. 2 nachgewiesen werden
Quelle:
 
Hallo,
bin vor 5 Jahren von NRW nach RLP gezogen, mein Staff natürlich mit. Wir haben die komplette Haltegenehmigung, Sachkundenachweis, Maulkorb und Leinenbefreiung aus NRW alles mit der Anmeldung des Hundes einfach an unsere Gemeinde geschickt und die RLP Haltegenehmigung im Gegenzug bekommen. Ich glaube die hatten keine Lust sich mit der Sachlage zu befassen.
Wir haben keinen extra Wesenstest in RLP mehr gemacht, Maulkorb trägt sie nicht. Aber ich wohne ländlich und wurde noch nie kontrolliert. Hundesteuer müssen wir leider den erhöhten Satz zahlen. Habe mich aber in den RLP Wesenstest eingelesen und habe den Eindruck, dass er weniger Streng ist wie der NRW Wesenstest.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
 
Hallo ihr lieben! Vielen Dank schonmal für die fixen ausführlichen Antworten. Da wir aus BW Kommen hat meine große natürlich bereits einen WT, einen Sachkundenachweis haben wir nicht, da nicht nötig in BW. meine Frage war hierbei ob ich trotzdem trotz WT dann noch einen sachkundenachweis nachholen muss? Vllt hab ich in den Satzungen auch was überlesen?! Oder ihr habt mir nochmal ne Seite auf der was steht!

abwe klingt grundsätzlich ja schonmal supi :)

Grüsse
 
Der Sachkundenachweis betrifft den Hundeführer, der Wesenstest den Hund. Das sind also zwei verschiedene Sachen. Der Sachkundenachweis ist zur Anmeldung/Erlaubniserteilung erforderlich.
 
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