Umzug nach Niedersachsen von NRW

alba90

Hey ihr lieben

ich bin war bisher nur stiller Leser und hatte bisher (Gott sei Dank) keinen Grund einen Beitrag zu erstellen.

Meine Freundin und ich besitzen seit 3 Jahren eine super liebe American Bulldog Hündin. Bisher gab es keinerlei Probleme o.ä. mit ihr, anderen Hunden oder Menschen.
Vor 3 Monaten sind wir berufsbedingt von Soest nach Dortmund gezogen und da haben die Probleme angefangen.
Während des Umzugs ist meine Freundin von dem Kangal Rüden unseres Nachbarn gebissen worden. Woraufhin wir darauf bestanden haben, dass der Hund nur noch mit Maulkorb geführt wird, da im Haus kleine Kinder wohnen und wir außerdem auch Angst um unsere Hündin hatten.
Netterweise hat unserer Vermieter sehr korrekt reagiert und dem Nachbarn mitgeteilt, dass der Hund nur noch mit Maulkorb das Treppenhaus zu betreten hat und bei einem erneuten Vorfall unverzüglich die fristlose Kündigung erfolgt.
Der nette Nachbar hat daraufhin dem Vermieter mitgeteilt, dass dann in diesem Haus gar kein Hund mehr wohnen wird.
2 Wochen später hatten wir dann Post vom Ordnungsamt und mussten zur Rassefeststellung beim Amtsarzt antanzen.
Dort wurde zu unserer Überraschung behauptet, dass unser Hund kein American Bulldog sondern ein Pitbull-Mix wäre.
Nun wurde uns eine Frist gesetzt bis wann der Hund im Tierheim abgegeben werden muss.
Wir haben daraufhin sofort die Wohnung in Dortmund gekündigt und werden ab dem 01.08 in Osnabrück wohnen. Gott sei Dank arbeite ich im Home Office und meine Freundin wird sich in den nächsten Wochen ein neues Labor in der Umgebung suchen. Für uns kommt nicht in Frage, dass der Hund abgegeben wird.
Nun meine Frage: welche Auflagen erwarten uns? Wir haben beide den Sachkundenachweis in NRW. Was genau haben wir zu tun, damit uns nichts ähnliches mehr passieren kann.
Wir sind nervlich mittlerweile echt am Ende und machen uns große Sorgen. Wir wären über jeden Tipp dankbar!


Liebe Grüße
 
  • 28. März 2024
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Hi alba90 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde an eurer Stelle schnellstmöglich den Anwalt Lars Weidemann kontaktieren und nichts in Eigenregie machen.

Der ist spezialisiert auf Hundesachen.

Worüber ich mich sehr wundere, dass euer Hund noch keine Phänotypische Einschätzung hat aber bereits eine Frist existiert, bis wann sie abgegeben werden muss.

Wann läuft die Frist ab? Hat euer Hund Papiere oder wo kommt sie her?
 
Hey,

es wurde von der Amtstierärztin ein Gutachten erstellt und dort wurde bestimmt, dass es sich bei unserer Hündin um einen Pitbull Terrier- Mischling handelt und keine American Bulldog Hündin.
Kaufvertrag, Impfpass etc. wurden alles nicht akzeptiert. Mir wurde auch gleich vermittelt, dass selbst ein DNA Nachweis nichts bringen würde. Laut Tierärztin wäre dort zu 99,9% ein Staff mit drin. Gleichzeitig hat sie uns versucht zu trösten mit der Aussage, dass der Hund maximal 2 Tage im Tierheim sein würde, bis sie vermittelt wäre, da sie extrem ruhig, lieb und erzogen ist.

Der Umzug nach Niedersachsen ist bereits fest geplant und wir haben den Hund auch nicht mehr bei uns in Dortmund bis zum Umzug. Die Gefahr dass die netten Herren vom Ordnungsamt plötzlich vor der Tür stehen und den Hund wegnehmen ist uns einfach zu groß.

Die Tierärztin hat uns bei der Begutachtung mitgeteilt, dass es nur die 2 Möglichkeiten gibt: 1. Umzug nach Niedersachsen oder zu einer Person nach Niedersachsen abgeben, oder 2. Hund ins Tierheim geben.


liebe Grüße
 
Dann habt ihr aber schon ordentlich Zeit verstreichen lassen.

Ihr zieht ja jetzt nach Niedersachsen um und wollt wissen was passiert, wenn das OA noch vor dem Umzug bei euch vor der Tür steht?

Kontaktier den Anwalt am Besten noch heute.

Wann läuft die Frist ab und ist der Hund bereits umgemeldet?
 
@MadlenBella

Nein - er oder sie fragt danach, was für Auflagen in NDS gelten.
Dafür braucht es keinen Anwalt.

Sondern jemand wie zB @Crabat oder @tessa , die nach NDS gezogen sind.
 
Sie hat doch eine phänotypische Einschätzung?

Das stand da anfangs nicht.

Und ich finde es klingt eher so, als wenn jemand wissen will was für Konsequenzen auf sie zukommen, weshalb ich nachgefragt habe.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand der sowas grade durch gemacht hat, blind eine Wohnung in NDS anmietet, ohne zu wissen welche Auflagen erfüllt werden müssen.

Vielleicht beantwortet die TE meine Fragen lieber selbst ;)
 
Hey,

das ging alles wirklich Schlag auf Schlag. Den Termin bei der Amtstierärztin, hatten wir am 09.07 und der Brief mit der Frist kam gestern (Frist bis 28.07.21). Da wir alle Unterlagen schon vorher eingereicht haben, konnten wir gar nichts mehr nachreichen oder so.
Dem Ordnungsamt haben wir bereits gestern, direkt nach Erhalt der Post, mitgeteilt, dass der Hund bei Freunden in Niedersachsen untergebracht ist, bis wir selbst dahin umziehen. Daher wäre es sogar ok, wenn das OA bei uns vor der Tür stehen würde, um das zu prüfen.
Unsere Frage ist nur, ob es zu ähnlichen Problemen in Niedersachsen kommen könnte. Wir haben beide den großen Sachkundenachweis in NRW gemacht und beide ein sauberes Führungszeugnis (wird das dort anerkannt?).
Der Hund wird spätestens am 01.09 in Niedersachsen angemeldet (wir können uns selbst erst ab diesem Datum ummelden). Sollten wir schon vor dem ummelden den Hundeführerschein in Niedersachsen machen oder ist das gar nicht möglich solange wir selber nicht dort gemeldet sind? Wäre es sinnvoll sie dort als Pitbull-Mix zu melden, obwohl sie ein American Bulldog ist?

Sorry, falls ich mich irgendwie unverständlich aus Das ganze macht uns so traurig und schlaflos, dass ich echt leicht verwirrt bin deswegen.

Haben uns seit dem Termin am 09.07 nur darum gekümmert eine Wohnung in Niedersachsen zu finden - da uns direkt von der Amtstierärztin mitgeteilt wurde was nun passieren wird.

Einen Anwalt haben wir auch bereits direkt nach der Begutachtung am 09.07 kontaktiert und uns wurden extrem geringe Chancen ausgerechnet, dass der Hund weiter in NRW gehalten werden kann - daher haben wir sie dann am 10.07 zu unseren Freunden nach Niedersachsen gebracht. Die leben sehr ländlich und wir gehen davon aus, dass es bis zum 01.09 keine weiteren Probleme geben wird.

lg
 
Und blind haben wir natürlich keine Wohnung angemietet (vllt halb blind, weil alles so schnell gehen musste :D). Uns wurde direkt bei der Begutachtung mitgeteilt dass es quasi nur diese eine Möglichkeit gibt um den Hund zu behalten. Da wir den Hund wirklich abgöttisch lieben, haben wir dann sofort alles in Bewegung gesetzt - Urlaub genommen und eine Wohnung gesucht.
 
Okay, verstehe.
Kam bei mir tatsächlich anders an.

Ich würde in eurer zukünftigen Gemeinde anrufen und mich da beraten lassen, lass dir das am Besten schriftlich geben.

Find ich super, dass ihr dem Hund zuliebe umzieht, würd ich auch sofort machen :)
 
@alba90

Es gibt in NDS keine Rasseliste, von daher sollte die Rassezugehörigkeit als solche kein Problem darstellen, egal, was der Hund nun ist.

Höchstens in Sachen Hundesteuer evtl., aber das wäre dann wirklich bei der Gemeinde zu erfragen.

Stattdessen gibt es „irgendwie so ein” Hunderegister - für jeden Hund - und ihr müsst einen Hundeführerschein machen.

Inwieweit dabei Sachkundenachweise aus anderen Bundesländern anerkannt werden, weiß ich leider nicht.

Daher habe ich zwei Userinnen verlinkt, die beide mit Hund nach NDS gezogen sind (eine aus NRW und eine aus Bayern), die dir evtl. sagen können, was man beim
Umzug beachten sollte und ob Sachkundenachweise von anderswo den Hundeführerschein ersetzen können.
 
Ich bin 2015 von NRW nach Niedersachsen gezogen.
Eine Rasseliste gibts hier nicht, evtl. "Kampfhundsteuern", da müsst Ihr Euch auf der Gemeinde erkundigen.

Der Hund muss beim Steueramt und beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Einen Sachkundenachweis musste ich nicht machen, da ich nachweisen konnte, dass ich schon vor 2011 und seitdem ununterbrochen Hunde gehalten habe und diese am Haltungsort korrekt angemeldet, versteuert und versichert sind.

Ich habe mir aber sagen lassen (keine Ahnung, ob es stimmt), dass diese Regelung eine "Übergangsregelung" war und dass inzwischen jeder einen Sachkundenachweis machen muss, der besteht in NDS aus Theorie und Praxis, die Theorie muss man vor Übernahme eines Hundes machen, für die Praxis hat man 1 Jahr Zeit, ist aber wohl auch egal, mit welchem Hund man die macht, muss nicht der eigene sein.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Man muss in Niedersachsen jeden Hund am Zentralregister anmelden - das ist was anderes als Tasso... kostet pro Hund 14,50 Euro.

Hier gibts die Infos vom Ministerium:

Gruß
tessa
 
Auf de von tessa verlinkten Seite steht unter gleichwertigen anerkannten Prüfungen:

Bislang sind folgende „sonstige Prüfungen“ anerkannt:


  • Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)
  • Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014
  • Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil, jeweils vom 15.08.2013
  • Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis“, bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien“ in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien“ nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien“, Stand 01.2014.
  • Der „Hundeführerschein des BVZ Hundetrainer e.V.“ nach der „Prüfungsordnung für den Hundeführerschein des BVZ Hundetrainer e.V.“, Stand 02.2017 (Nds. MBl Nr. 26/2017 S. 831).
  • Die DHVE-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1, die DHVE-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2, sowie die DHVE-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 3 nach der Prüfungsordnung des Dachverbandes für Haustierverhaltensberatung in Europa e. V. (DHVE) vom 21.07.2017 (Nds. MBl Nr. 35/2017 S. 1159).

Also., nein, die Sachkunde NRW ist nicht dabei.

Aber, in den FAQ zum Hundegesetz steht auch:

file:///C:/Users/mritz/AppData/Local/Temp/Hufig_gestellte_Fragen_und_deren_Antworten_zum_Hundegesetz.pdf

Die erforderliche Sachkunde besitzt auch, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Ihr habt den Hund ja schon drei Jahre - damit müsstet ihr ja eigentlich automatisch sachkundig sein?

Das wäre vermutlich beim örtlichen Ordnungsamt zu erfragen!
 
Genau diese Regelung mit den "mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre" meine ich, wäre nicht mehr aktuell. So wurde mir jedenfalls von anderen Hundehaltern hier gesagt. Das wäre eine Übergangsregelung gewesen.

Bei mir hat diese Regelung noch gegriffen, aber ich musste die Hundehaltung nachweisen und musste belegen, dass ich für die Hunde Steuern gezahlt habe und diese ordnungsgemäß in NRW nach geltendem NRW-Recht angemeldet waren.

Gruß
tessa
 
Auf den FAQ, die ja auf dem Server vom NDS Landwirtschaftsministerium liegen, steht: Stand August 2020.

Darum schrieb ich ja, einfach nachfragen. Zu schwierig scheint das nicht zu sein.
 
Als wir 2019 nach NDS gezogen sind haben sie uns Beiden die Sachkunde anerkannt.
Ich hätte ja so oder so eine gehabt, aber Philipp hat sie anerkannt bekommen weil Amy seit 2014 auf ihn gemeldet war.
 
Deine Sachkunde weist du schon allein dadurch nach, daß du in den letzten zehn Jahren AM STÜCK mind. 2 Jahre einen Hund hattest. Die weist du durch entsprechende Steuernachweise nach.
Nochmal fix n Nachtrag, weil es mir gerade einfiel. Zwei Gemeinden wollten z. B. ZUSÄTZLICH auch noch den Nachweis das Hund in Gemeinde XY ABgemeldet ist. Mit SOWAS hatte ich mehr Theater wie mit sonst irgendwas.

NDS hat keine Liste mit zig Rassen die per se als gefährlich eingestuft werden und nur gehalten werden dürfen/können bei entsprechender Widerlegung, z.b. durch einen Wesenstest.

Desweiteren brauchst du zur Anmeldung des Hundes: Haftpflichtversicherung, Nachweise der Haltung mind. 2 Jahre am Stück in den vergangenen 10 Jahren, Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister (das geht ganz fix online).

Was dich erwarten kann ist trotzdem ein erhöhter Steuersatz, obwohl NDS keine Rasseliste hat. Kannst nix machen.

Worin ich ein Problem sehe, ist der Zeitpunkt der An/Ummeldung des Hundes, obwohl er schon außerhalb des Bundesländer ist. Die Frist ist für den 28.7. festgesetzt. 1.9. ist aber erst Anmeldung. Für DIESEN Fall würde ich einen Anwalt einschalten oder mit der derzeit zuständigen Stelle im Amt kommunizieren. Mit z. B. Nachweis des neuen Mietvertrages.

Wenn ihr EUCH anmeldet am 1.9. könnt ihr gleich sagen das ihr auch den Hund anmelden wollt. Entweder schickt man euch ja n Zimmer weiter oder es geht schon direkt vor Ort. Ihr braucht halt zur Anmeldung unbedingt die Sachen die ich eben oben genannt habe.

Klärungsbedürftig ist der Fakt, das Hund eigentlich bis 28.7. weg sein muss (auf jemand anderen laufen muss, in einem BL wo die Rasse erlaubt ist). Und genau DAS würde ich fix klären, ob und wie das bis 1.9. umsetzbar ist.
 
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