Sie hätte, um es mal aufzugreifen, den Hund nicht nach D einführen dürfen, da er mit 8 Wochen keine gültige TW Impfung haben kann. Damit ist die Einfuhr nach TierseuchenG verboten und der Hund würde jetzt hier sofort eingezogen und in Quarantäne gesetzt. Dabei wird festgestellt, dass der Welpe vollkupiert ist und es wird eine Anzeigen wegen Verstoß gegen das TSG erfolgen. Der einzige Nachweis ist der Impfpass aus Polen wo das kupieren auch verboten ist. Allerdings stehen Erstbesitzer der Welpen meist auf Polnisch in den Pässen, das kann man der polnischen Behörde mitteilen (man nenne mir einen Sachbearbeiter der sich DIESE ARBEIT macht oder gar Kontakte zu den etsprechenden Ländern hat) und somit passiert in den meisten Fällen bis auf die Quarantäne Folgendes: Nix. Man kann ihr nicht nachweisen, dass sie den Hund selber kupiert hat, das müsste man wohl um ein Urteil zu erreichen.