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bei deinem armen baby sind die ohren frisch abgeschnitten - das ist in deutschland nicht erlaubt und du hast damit gegen das tierschutzgesetz verstossen, da du ihn mit nicht verheilten ohren gekauft hast.
wenn du pech hast, dann wird er dir abgenommen und landet im tierheim.

ist der kleine geimpft und entwurmt? das ist super wichtig und ich kann mir nicht vorstellen, dass deiner es ist.

du MUSST dich ganz dringend mit welpenaufzucht, impfungen, hundegesetze, hundeverhalten, erziehung und sozialisierung auseinandersetzen - sonst wirst du bald einen kranken hund haben, mit dem du kein stück mehr zurecht kommst.

ebenso wichtig ist, dass du dich auch speziell mit den anforderungen welche die rasse dobermann an dich stellt, auseinandersetzt.

du scheinst mir sehr naiv an den welpenkauf herangegangen zu sein - sieht fast nach einer spontanen aktion aus. hast du bekannte die sich mit hunden auskennen? du solltest dringend hilfe in anspruch nehmen.

das ist nicht böse gemeint, aber es ist ein dringender rat an dich.

gruss tanja
 
@ Consultani, geht dir einer ab wenn Du auf anderen rumhacken kannst? Manche überlesen Deinen schwachsinn einfach anstatt drauf zu antworten.
 
@ Consultani, geht dir einer ab wenn Du auf anderen rumhacken kannst? Manche überlesen Deinen schwachsinn einfach anstatt drauf zu antworten.

Welchen Schwachsinn meinst Du? Den Hinweis, das es nicht in Ordnung ist (nicht nur moralisch - sondern gesetzlich), sich einen kupierten Welpen aus dem Ausland zu holen? Den, das man sich vorab über bestehende Auflagen und Gesetze die Hundehaltung betreffend zu informieren hat (weil der HUND sonst der Leidtragende ist)? Die Bitte, sich doch wenigstens jetzt vernünftig um Sozialisierung, Erziehung und die Bedürfnisse der Rasse Dobermann zu informieren? Offene Fragen zu beantworten? Oder was?

Wenn Du dazu in der Lage bist, sachlich und konkret zu erläutern, welchen Schwachsinn ich unterlassen soll damit mir keiner mehr abgeht, können wir uns gerne darüber unterhalten. Ansonsten halte Dich mit persönlichen Beleidigungen gefälligst zurück!
 
Darla: ist das schlimm, was passiert dann?
wenn du Pech hast und das raus kommt dann gibt es je nach Behörden(willkür eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das TSchuG (du kannst ja nicht nachweisen, wer die Ohren + den Schwanz kupiert hat), bis hin zur Beschlagnahmung des Hundes, einer Anzeige.
Wie momo-tanja schon geschrieben hat: informiere dich bei geeigneten Stellen über Auszucht, Pflege, Ernährung und Erziehung. Und was ich ganz wichtig finde: geh zum TA, lass die Ohren abchecken, wenn die Ränder noch nicht richtig verheilt sind kann es böse Infektionen geben. Des weiteren müssen die Ohren "korrigiert" werden (also neu getapt) damit sie gerade wachsen und nicht später umknicken .
 
@donk-py
Mäßige bitte Deinen Ton.
 
Hi.

Wenn der Hund erst 8 Wochen alt ist, sind die Kupierwunden noch frisch. Der Knorpel wird nämlich genäht. Dann könnte man Dich wegen Tierquälerei anzeigen und den Hund einziehen!

Wenn die Wunden verheilt sind, ist es unwahrscheinlich, dass Dir trotz fehlender Kupierbescheinigung jemand an die Karre pisst, leider.
Wir brauchen hier in D endlich so ein Gesetz wie in der Schweiz: Ein Einfuhrverbot für kupierte zumindest Welpen und Junghunde!

Die Ohren Deines Welpen werden übrigens mit ziemlicher Sicherheit spätestens in der Zahnung des Hundes zu kleinen, kurzen Schlappohren werden, denn ohne professionelle Pflege und Nachsorge bleiben die eh nicht stehen. Obwohl die Polen die Dobiohren derartig kurz verstümmeln, um das zu verhindern.

Wie kann man in Zeiten des Internets nur so blauäugig sein? Es will mir nicht in den Kopf!
Wir brauchen ihn doch, den Hundeführerschein für alle! Geht gar nicht anders!

Gruß
tessa
 
Mal eine Frage:

Wenn der Hund einen polnischen Impfpass und einen polnischen Chip hat, wäre damit doch eigentlich belegt, dass er aus Polen stammt, oder?
 
ja aus polnischen EU-Pass alles dabei Impfen und enturmt und mit microchip am hals. alles dabei. welpen ist aus polen stamm. und?
 
@Tessa: du sprichst mir von der Seele...
@Consultani: es ist einfach nur zum Kopfschütteln...
 
Mal eine Frage:

Wenn der Hund einen polnischen Impfpass und einen polnischen Chip hat, wäre damit doch eigentlich belegt, dass er aus Polen stammt, oder?


Trotzdem ist es in Polen nicht legal. Jedenfalls nicht zu "Schönheitszwecken".
 
@steffinowi:

Um es ganz deutlich zu machen:
Du hast eine Hundefabrik unterstützt, die massenweise Tierleid produziert.
 
Wie kann man in Zeiten des Internets nur so blauäugig sein? Es will mir nicht in den Kopf!
Wir brauchen ihn doch, den Hundeführerschein für alle! Geht gar nicht anders!

Gruß
tessa
Würde nichts bringen: Leute, die sich einen Hund auf diese Art und Weise besorgen (ohne sich zB zu informieren) und wüßten somit ergo auch nicht von einem Hundeführerschein, wenn es ihn geben würde.
 
@steffinowi:

Um es ganz deutlich zu machen:
Du hast eine Hundefabrik unterstützt, die massenweise Tierleid produziert.

Ich glaube ehrlich, dass sie das nen feuchten Dreck interessiert... Sie geht hier nämlich auf gar nix derartiges ein... Anfangs dachte ich es wäre Zufall, aber nun bin ich vom Gegenteil überzeugt... Man kann nur hoffen, dass sie irgendwo hingeht und wenigstens die Ohren irgendwie so pflegen lässt dass sie nicht (noch mehr) verkommen...
 
Deutscher Tierschutzbund:

19.10.07 Illegale Hundefabriken im Ausland: Welpenhandel unterbinden - Deutscher Tierschutzbund fordert Heimtiergesetz




Der Leidensweg der Welpen (Hundefabriken in Osteuropa
 
Trotzdem ist es in Polen nicht legal. Jedenfalls nicht zu "Schönheitszwecken".
Nee - aber was ich meinte, war: Wenn es nur darum geht, ob der Hund aus dem Ausland stammt (und also dort kupiert wurde) oder nicht, sollte das durch den Chip belegt sein, auch wenn der Hund keine FCI-Papiere hat.
 
Warum? ich kann meinen Hund problemlos über die Grenze fahren, ihn dort chippen lassen und fahre wieder zurück. Somit ist mein Hund noch lange kein polnischer Hund + es belegt auch nicht, dass mein Hund dort geboren oder kupiert wurde oder aufgewachsen ist..
 
Naja, ich kann ihn aber auch samt Mutterhündin und Geschwistern in den Kofferraum tun, fahre ihn nach Polen, lasse ihn dort chippen, impfen und ihm FCI-Papiere ausstellen... - also, rein theoretisch...
 
Margit, ich verstehe deine Gedankengänge gerade nicht . Auch beim FCI werden die Welpen von einem Zuchtwart abgenommen, somit wäre auch die Ausstellung der Papiere nicht rechtens (bzw dann gefälscht). Und es würde immer noch dabei bleiben: läge keine med Indikation vor, dürften die Welpen auch in Polen nicht kupiert werden (egal, wo sie zur Welt gekommen sind).
 
Also, nochmal langsam für hochschwangere Verwirrte (oder verwirrte Hochschwangere

Natürlich ist es nicht rechtens, einen Hund von einem Land ins andere zu karren, und dort dann Papiere eines anderen Landes auszustellen (und es wäre auch höchlichst unpraktisch)...

aber ist es denn rechtens, einen Hund von einem Land ins andere karren zu lassen, nur um ihn dort chippen und impfen zu lassen?

Und würde das jemand machen, und falls ja, warum?

Wobei - grad was Listenhunde angeht, würde mir sofort ein stichhaltiges "warum" einfallen (Stichwort Importverbot), aber ich bin mir recht sicher, dass das eben nicht rechtens ist - genauso wenig, wie gefälschte FCI-Papiere rechtens sind.

Um nochmal auf die Rechtslage in Polen zurückzukommen:

Wir haben zum einen die Aussage (im Dunstkreis einer gewissen Orga gemacht, so etwa 2006), dass 95% aller Dobis in Polen kupiert sind.
Und die Aussage, dass das Kupieren der Ohren in Polen zumindest aus "Schönheitszwecken" verboten ist.

Beides widerspricht sich irgendwie.

Schlussfolgerung a) In Polen schert sich niemand um geltendes Recht, zumindest in dieser Hinsicht
Schlussfolgerung b) Oder falls doch, sind die mit den Kupierbescheinigungen "aus Gesundheitsgründen" dort wesentlich großzügiger als hier.

Soweit, so schlecht.
Bleibt halt die Frage, was das für steffinowi bedeutet.

Für die Einfuhr eines kupierten Welpen nach Deutschland braucht man
a) FCI-Papiere
b) die Bescheinigung, dass das Kupieren im Ausland (oder aus medizinischen Gründen) erfolgt ist.

Da man diese Bescheinigung zB vorlegen muss, wenn ein solcher Hund ausgestellt werden soll, muss es sich um einen Extra-Schrieb handeln.
(Oder...?)

Fazit:
Steffinowi hat weder das eine noch das andere.

Sie kann zwar belegen, dass der Hund im Ausland geimpft und gechippt wurde, und eventuell hat sie einen Kaufvertrag, der belegt, wann sie den Hund erworben hat - aber sie kann weder belegen, dass der Hund aus dem Ausland stammt, noch dort kupiert wurde.

Liege ich soweit richtig oder verwirre ich mich und alle anderen noch weiter?

Das heißt: Sehr vermutlich hat der Händler/Vermehrer/Züchter sie belogen, als er gesagt hat, seine Hunde hätten einen Strichcode im Impfpass, der die Kupierbescheinigung darstellt. - Womit relativ ausgeschlossen ist, dass es sich um einen auch nur halbwegs seriösen Züchter handelt.

So... bleibt die Frage, was das für sie und den Hund für Konsequenzen hat.

Wie ist die Rechtslage hier in Deutschland, wenn rauskommt, dass sie einen Hund im Ausland erworben hat, der auch dort vor Ort nicht hätte kupiert werden dürfen?

Und wie würde sich die Ausgangslage ändern, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung hätte?

Kann diese auch angefochten werden, zB?

Nur rein interessehalber.
 
Ich kenne Orgas, die nehmen ihren eigenen TA mit ins Ausland (Spanien zB). Dieser TA hat dann D Chips dabei und die Hunde werden zwar in Spanien gechipt , aber eben mit einem D Transponder.

Mit dem EU Ausweis kann man sich ja den Allerwertesten abwischen, der beweist und belegt ja garnichts. Somit sind Papiere eines Vereins eigentlich immer die sichere Variante.

genau so sieht es aus.

Schlussfolgerung a) In Polen schert sich niemand um geltendes Recht, zumindest in dieser Hinsicht
Schlussfolgerung b) Oder falls doch, sind die mit den Kupierbescheinigungen "aus Gesundheitsgründen" dort wesentlich großzügiger als hier.
auch richtig. Ich denke mal niemand glaubt daran , dass all die Dobisaus einer med Indikation kupiert wurden .
Da man diese Bescheinigung zB vorlegen muss, wenn ein solcher Hund ausgestellt werden soll, muss es sich um einen Extra-Schrieb handeln.
(Oder...?)
es ist ein separater Schein , vom TA ausgestellt.

Für die Einfuhr eines kupierten Welpen nach Deutschland braucht man
a) FCI-Papiere
b) die Bescheinigung, dass das Kupieren im Ausland (oder aus medizinischen Gründen) erfolgt ist.
a) nein
b) ja

Leider ja
Wie ist die Rechtslage hier in Deutschland, wenn rauskommt, dass sie einen Hund im Ausland erworben hat, der auch dort vor Ort nicht hätte kupiert werden dürfen?
Individuell, je nach Bundesland und Durchführung der Gesetze. Theoretisch ist es ein Verstoß gegen das TSchG, aber wie es geandet wird? Das bleibt dem Amt überlssen, bzw wird mal so mal so geregelt.
Und wie würde sich die Ausgangslage ändern, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung hätte?
ja
 
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