Also, nochmal langsam für hochschwangere Verwirrte (oder verwirrte Hochschwangere
Natürlich ist es nicht rechtens, einen Hund von einem Land ins andere zu karren, und dort dann Papiere eines anderen Landes auszustellen (und es wäre auch höchlichst unpraktisch)...
aber
ist es denn rechtens, einen Hund von einem Land ins andere karren zu lassen, nur um ihn dort chippen und impfen zu lassen?
Und würde das jemand machen, und falls ja, warum?
Wobei - grad was Listenhunde angeht, würde mir sofort ein stichhaltiges "warum" einfallen (Stichwort Importverbot), aber ich bin mir recht sicher, dass das eben
nicht rechtens ist - genauso wenig, wie gefälschte FCI-Papiere rechtens sind.
Um nochmal auf die Rechtslage in Polen zurückzukommen:
Wir haben zum einen die Aussage (im Dunstkreis einer gewissen Orga gemacht, so etwa 2006), dass 95% aller Dobis in Polen kupiert sind.
Und die Aussage, dass das Kupieren der Ohren in Polen zumindest aus "Schönheitszwecken" verboten ist.
Beides widerspricht sich irgendwie.
Schlussfolgerung a) In Polen schert sich niemand um geltendes Recht, zumindest in dieser Hinsicht
Schlussfolgerung b) Oder falls doch, sind die mit den Kupierbescheinigungen "aus Gesundheitsgründen" dort wesentlich großzügiger als hier.
Soweit, so schlecht.
Bleibt halt die Frage, was das für steffinowi bedeutet.
Für die Einfuhr eines kupierten Welpen nach Deutschland braucht man
a) FCI-Papiere
b) die Bescheinigung, dass das Kupieren im Ausland (oder aus medizinischen Gründen) erfolgt ist.
Da man diese Bescheinigung zB vorlegen muss, wenn ein solcher Hund ausgestellt werden soll, muss es sich um einen Extra-Schrieb handeln.
(Oder...?)
Fazit:
Steffinowi hat weder das eine noch das andere.
Sie kann zwar belegen, dass der Hund im Ausland geimpft und gechippt wurde, und eventuell hat sie einen Kaufvertrag, der belegt, wann sie den Hund erworben hat - aber sie kann weder belegen, dass der Hund aus dem Ausland stammt, noch dort kupiert wurde.
Liege ich soweit richtig oder verwirre ich mich und alle anderen noch weiter?
Das heißt: Sehr vermutlich hat der Händler/Vermehrer/Züchter
sie belogen, als er gesagt hat, seine Hunde hätten einen Strichcode im Impfpass, der die Kupierbescheinigung darstellt. - Womit relativ ausgeschlossen ist, dass es sich um einen auch nur halbwegs seriösen Züchter handelt.
So... bleibt die Frage, was das für sie und den Hund für Konsequenzen hat.
Wie ist die Rechtslage hier in Deutschland, wenn rauskommt, dass sie einen Hund im Ausland erworben hat, der auch dort vor Ort nicht hätte kupiert werden dürfen?
Und wie würde sich die Ausgangslage ändern, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung hätte?
Kann diese auch angefochten werden, zB?
Nur rein interessehalber.