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JA JETZT hab ich aber die haxen dicke , weil es nich soviele staffis pitbulls gibt wie schaeferhunde sind die im verhaeltnis weniger gefaehrlich ????????????
Wenigstens gibt es ein paar Passagen, die hoffen lassen:
"Zwar kann nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand allein aus der Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse nicht auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden. Diese hängt außer von bestimmten Zuchtmerkmalen eines Hundes etwa von dessen Erziehung, Ausbildung und Haltung, von situativen Einflüssen, vor allem aber von der Zuverlässigkeit und Sachkunde seines Halters ab."
"Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zu Grunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. Gegebenenfalls wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen."
"Je nach der zukünftigen Entwicklung des Beißverhaltens von Hunden könnte es sein, dass die gegenwärtige Regelung aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken ist."
"Weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den mit der
Haltung so genannter gefährlicher Hunde verbundenen Problemen, insbesondere im Bereich des Landesrechts, sind in Kürze zu erwarten."
JA JETZT hab ich aber die haxen dicke , weil es nich soviele staffis pitbulls gibt wie schaeferhunde sind die im verhaeltnis weniger gefaehrlich ????????????
1. Schlechte Auswahl der Beschwerdeführer, da die Beschwerdeführer von einer Vielzahl der angegriffenen Vorschriften nicht betroffen waren, was zur Abweisung in diesen Punkten führte.
2. Unzureichender Beschwerdevortrag, da z.B. die Bestimmung, dass auch Kreuzungen betroffen sind, nicht angegriffen wurde.
3. Selbst wenn künftig fortzuschreibende Beißstatistiken ergeben sollten, dass andere Hunderassen proportional ähnlich viel beißen, wird die vom BVerfG geforderte Anpassung m.E. höchstens dazu führen, dass auch diese Rassen gelistet werden.
4. Ich prognostiziere, dass in spätestems einem Jahr alle Bundesländer ein gesetzliches Zuchtverbot der vier Rassen erlassen haben werden.
Irgendwie ein Misserfolg auf der ganzen Linie. Ob da der EuGh da noch was dran ändern wird?
es wurde wohl bei der verhandlung auf beisstatistiken verwiesen aus denen hervorgeht das DSH oefter zu beissen als die 4 genannten Rassen aber das wurde nich als argument genommen das es MEHR DSH gibt als die 4 genannten rassen und damit die statistiken oder beweislagen nichtig sind . Fuer mich heisst das wenn es in Deutschland genauso viele staffys bulls und *PUTBULLS* geben wuerde wie wir DSH haben dann waer das nicht so schlimm oder aber die DSH waeren auch listis
es wurde wohl bei der verhandlung auf beisstatistiken verwiesen aus denen hervorgeht das DSH oefter zu beissen als die 4 genannten Rassen aber das wurde nich als argument genommen das es MEHR DSH gibt als die 4 genannten rassen und damit die statistiken oder beweislagen nichtig sind . Fuer mich heisst das wenn es in Deutschland genauso viele staffys bulls und *PUTBULLS* geben wuerde wie wir DSH haben dann waer das nicht so schlimm oder aber die DSH waeren auch listis
Derartig verqueres ist doch nu echt keinen Aufreger mehr wert, oder?
Also ich weiss auch net, aber mir kommt das echt so vor, als sei das alles was neues, so wie sich die Leut aufregen?
War gestern auch alles genauso ätzend.....
Zitat: Pressemitteilung BVG
"...
Der Gesetzgeber hatte hinreichenden Anlass zum Tätigwerden. Er hat
angenommen, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier für
Leib und Leben von Menschen so gefährlich sind, dass ihre Einfuhr und
ihr Verbringen in das Inland unterbunden werden müssen. Diese Annahme
ist vertretbar und nicht offensichtlich unrichtig. Gleiches trifft für
die weitere Annahme zu, dass bei Hunden anderer Rassen, wie Deutscher
Schäferhund oder Deutsche Dogge, eine geringere Gefährlichkeit gegeben
ist.
...
Für Hunde der hier betroffenen Rassen gab es genügend Anhaltspunkte dafür, dass sie – und sei es auch erst im Zusammenwirken mit anderen Faktoren der genannten
Art – für die Schutzgüter des menschlichen Lebens und der menschlichen
Gesundheit in besonderer Weise gefährlich werden können.
Die Fachwissenschaft kann genetische Ursachen für die Gefährlichkeit eines
solchen Hundes nicht generell ausschließen. Hundegruppen wie die
genannten stellen danach unbestritten ein Potential zur Erzeugung
gefährlicher Hunde dar. Für eine besondere Gefährlichkeit sprechen auch
die von der Bundesregierung vorgelegten, in dem Urteil näher gewürdigten
Zahlen. Auf dieser Grundlage erscheint es nachvollziehbar und plausibel,
dass Hunde der Rasse Pitbull-Terrier im Verhältnis zu ihrem
tatsächlichen Vorkommen am häufigsten an Beißvorfällen beteiligt sind
und auch Hunde der weiteren Bull-Terriervarianten im Vergleich zu
anderen Hunderassen erheblich mehr beißen, als ihrem jeweiligen Bestand
entspricht.
Zwar fehlt es offenbar in Bund und Ländern an verlässlichen
Beißstatistiken für Hunde und an genauen Zahlen zur Gesamtzahl der
Exemplare einzelner Hunderassen. Dennoch reichen die der überprüften
Regelung zu Grunde liegenden Daten für Maßnahmen aus, die Schädigungen
durch Hunde der erwähnten Rassen vorbeugen sollen. Der für die
Gefährlichkeitsannahme geforderte Grad der Wahrscheinlichkeit hängt von
dem gefährdeten Rechtsgut und der Art der zu befürchtenden Schäden ab.
Hier sind das hohe Gewicht des Lebens- und Gesundheitsschutzes und die
möglichen schwerwiegenden Folgen von Beißvorfällen unter Beteiligung von
Hunden der genannten Rassen zu berücksichtigen.
... Wesensprüfungen sind nicht als gleich geeignet anzusehen.
Denn diese bieten als eine Momentaufnahme des überprüften Tieres keine
vollkommen verlässliche Grundlage für eine hinreichend sichere
Gefährlichkeitsprognose.
...
Weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den mit der
Haltung so genannter gefährlicher Hunde verbundenen Problemen,
insbesondere im Bereich des Landesrechts, sind in Kürze zu erwarten.
"
Für mich ergibt sich aus obigen Zitaten folgende Schlussfolgerungen:
1) Statistiken sind aussagekräftiger als die "Wissenschaftsmeinungen"
Positiv gesehen, müsste das dann aber auch bedeuten, dass eine Rasse die proportional zu ihrem Vorkommen genau so oder sogar weniger häufig in den Beißstatistiken vorkommt als DSH oder Dt. Dogge von den Rassen-Listen muss.
2) Wesensprüfungen sind nur Momentaufnahmen
Das könnte dann leider so interpretiert werden, dass die 4 verhandelten Rassen auch durch einen bestandenen WT nicht mehr von MK oder LZ befreit werden können oder wie in Hessen, regelmäßig zum WT müssen.
Derartig verqueres ist doch nu echt keinen Aufreger mehr wert, oder?
Also ich weiss auch net, aber mir kommt das echt so vor, als sei das alles was neues, so wie sich die Leut aufregen?
War gestern auch alles genauso ätzend.....
Derartig verqueres ist doch nu echt keinen Aufreger mehr wert, oder?
Also ich weiss auch net, aber mir kommt das echt so vor, als sei das alles was neues, so wie sich die Leut aufregen?
War gestern auch alles genauso ätzend.....
Ja stimmt schon hast recht aber ich kann mich leider jedesmal dradrueber aufregen und das schlimme dabei is doch wie ich schon sagte JETZT haben die leute doch alle wieder einen aufhaenger durch die strassen zu gehen und mit fingern auf hundebesitzer zu zeigen so von wegen " ha ha ha schon wieder nicht recht bekommen " es is doch jedesmal wenn mal wieder was ueber listis im fernsehn is oder war das es dann wieder besonders schlimm wird und leute die sich gerade haben ueberzeugen lassen das die listis doch nicht so schlimm sind nun doch wieder in ihrer unsicherheit gestaerkt werden und die seite der gegener einnehmen, denn die meinung ist ja das das gericht doch weiss was es da beschliesst und schliesslich im auftrag der bevoelkerung urteilt die doch soooooooooooooooooo in gefahr ist .
Wie soll die haltung nicht erlaubt sein,,, wenn so viele Leute einen solch schönen Hund haben.
Man mußte bis Dato nur die sachen erfüllen die das OA von einem verlangt hat.
aber nur in Bundesländern, die kein Landesgesetz bzgl. Zuchtverbot haben. Die Ländergesetzte bleiben von dem Entscheid unberührt.
Und warten wir mal ab, wie schnell die Länder, wo es heute erlaubt ist, auch ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Dann ändert sich nix und wir sind soweit wie heute.
die aussagen der passanten waren zu erwarten, was ich aber VIEL schlimmer fand, war die aussage des herren vom TH hamburg...." sie haben einen verkürzten fang, viel mehr beisskraft..bla"
...und das mit der zuchterlaubnis hätte m.M.n. ruhig noch etwas warten können, schließlich sitzen tausende listis im TH!
andere dinge, wie maulkorbzwang, leinenzwang, haltererlaubnis etc....DAS wäre jetzt wichtig..nicht die zucht...
aber nur in Bundesländern, die kein Landesgesetz bzgl. Zuchtverbot haben. Die Ländergesetzte bleiben von dem Entscheid unberührt.
Und warten wir mal ab, wie schnell die Länder, wo es heute erlaubt ist, auch ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Dann ändert sich nix und wir sind soweit wie heute.
Juhu - endlich kann die Vermehrung wieder losgehen!
*kopfschüttel* Sorry, aber sowas versteh ich nicht. Wie kann man sich über sowas freuen? Lese dir mal die Begründung durch - die hier im Forum schon mehrfach steht.
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Entschuldigung Sabine, aber ich hab deinen Beitrag nicht gelesen. Ich teile die gleiche Meinung wie du. Generell für das Züchten bin ich auch nicht, aber es sollte kontrollierbar sein.
:hallo: Ja leider habe ich auch keine grosse Hoffnung. Das wäre sehr traurig, wenn es nicht besser werden würde.Aber- die Hoffnung stirbt zuletzt!
Viele Grüße. Sundance
Wenn man es aber doch liest, fragt man sich, was dann die Überschrift noch soll…
Wobei ich denke: Das war mal ein Artikel zum geplanten Bieterverfahren - der dann geändert wurde, als das Bieterverfahren abgesagt wurde. :nixweiß:
Hallo,
ich suche einen Tierarzt im Umkreis Kaiserslautern/ Saarbrücken der alternative Heilverfahren anbietet.
Sinnvolles Impfen, Barf und medizinische alternativen sollten keine Fremdwörter sein.
Schön fände ich auch eine offene Sprechstunde mit z.B. Welpenstunde.
Gerne auch PN
Viele Grüße...